Bier

Bier anders bekeken: Christian Ratsch, Urbock. Bier. Jenseits von Hopten und Malz. AT Verlag: Aarau

Jeder kennt Bier. Jedenfalls das moderne, nach dem Deutschen (genauer: Bayerischen) Reinheitsgebot gebraute. Seit 1516 darf Bier demnach nur noch aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe durch natürliche Gärung hergestellt werden. Das Reinheitsgebot war aber nicht nur ein Gebot, sondern gleichzeitig ein Verbot. Denn es wurde ausdrücklich der Gebrauch von Bilsenkraut, sowie anderer Kräuter als Bierzusatz mit diesem Erlaß verboten. Warum aber wurde das Bilsenkraut verboten? Was hatte es mit Bilsenkraut-Bier auf sich?

Es gibt in der Biergeschichte keine bis heute bekannte psychoaktive Pflanze, die nicht irgendwann, irgendwo einmal dem Bier zugesetzt wurde. Die alten Ägypter brauten ein Alraunenbier, die Indianer versetzten ihre Chicha (= Maisbier) mit Kokablättern, Stechapfel- und Windensamen (Datura, Turbina, Ipomoea), im Orient wurde das Bier mit Haschisch und Opium aufgebessert, in Sibirien bröselte man getrocknete Fliegenpilze ins Bier. Die Gallier brauten Bier aus dem an sich schon berauschenden Taumel-Lolch (Lolium temulentum) und im Mittelalter würzte man die dünnen Biere mit Zimt, Muskat und Kardamom. Der Hopfen als Bierzusatz ist eine Erfindung der christlichen Mönche. Die Klosterbrüder sollten vom Bier nicht durch aphrodisisch wirkende Zusätze irritiert, sondern vom Hopfen beruhigt werden. Der heidnische »Met der Begeisterung« (Dichter- oder Skaldenmet) war kein simples Bier, kein einfacher Met, er muß ein psychoaktives Getränk gewesen sein, dessen berauschende Bestandteile stimulierend auf die Kreativität gewirkt haben.

http://www.christian-raetsch.de/Artikel/Artikel/Urbock-oder-echtes-Bier.html

Christian Ratsch, Urbock Bier. Jenseits von Hopten und Malz. AT Verlag: Aarau 1996. ISBN 3-85502-553-3.223 blz, DM 48,-