Zerschlagung der Arbeitsgesellschaft?

Der Autor Christoph Butterwegge erweist sich als unermüdlicher Kämpfer gegen das Bedingungslose Grundeinkommen. Wer die von ihm seit Jahren verfassten Beiträge zum BGE kennt, sieht eine immer wieder gleiche Stoßrichtung, um das BGE zu diskreditieren.

Es sei »ungerecht«.

https://www.vorwaerts.de/artikel/bedingungslose-grundeinkommen-weder-gerecht-noch-realistisch

Damit meint Butterwegge, gleich mehreres.

Ist das Grundeinkommen »bedarfsgerecht«?

Auch wenn der Autor ständig nur über das Bedingungslose Grundeinkommen spricht, so müssen wir es doch vergleichen, mit der heutigen Situation, für die Butterwegge ja eintritt. - Denn eine eigene Alternative zur heutigen Arbeitsgesellschaft legt er nicht vor.

Die heutigen Leistungen des Staates sind nicht bedarfsgerecht. - Egal, ob es sich um Wohngeld oder Hartz4 handelt, die Geldzuweisungen der Behörden sind in der Regel zu niedrig und nicht ausreichend. Oder die Anträge werden gleich abgelehnt. Wer dagegen klagen will, hat weitere Kosten und Aufgaben. - Ja, diese »Leistungen« sind mit schuld an der Armut vieler Menschen, zum Beispiel im Hartz4-Bezug. Und wer arm ist, trotz Erwerbseinkommen, bekommt keinen Cent zusätzlich vom Staat.

Auch Butterwegges Behauptung, wer »schwerstbehindert, also etwa blind ist«, würde durch ein Grundeinkommen benachteiligt, stimmt nicht. Der Autor trennt einfach nicht zwischen »Existenzsicherung«, was das Bedingungslose Grundeinkommen ist und Sozialstaatsleistungen, was etwas anderes wäre und natürlich erhalten bleibt. - Zum Beispiel »Leistungen für Behinderte«.

Im Vergleich zur heutigen, schlechten Situation für Arme, wäre eine Grundeinkommensgesellschaft deutlich besser. – Denn das Grundeinkommen-Geld ist dann an keine Bedingungen mehr geknüpft. Und es wäre deutlich höher, als das heutige Hartz4-Geld. Und es könnte beliebig viel Geld hinzuverdient werden, ohne das es, wie heute, verrechnet wird.

Brauchen wir »leistungsgerechte« Existenzsicherungen?

Das führt zum nächsten Einwand Butterwegges. Das Bedingungslose Grundeinkommen sei nicht »leistungsgerecht«. Denn es würde keine Rolle spielen, ob jemand »etwas geleistet hat oder sich anstrengt«.

Ja, das ist richtig. Das Bedingungslose Grundeinkommen will »auf der Ebene der Existenzsicherung« keine Leistungskriterien mehr akzeptieren, als Maßstab für den Bezug der lebenserhaltenden Güter. Und da wird auch deutlich, dass Butterwegge ein Vertreter der »Arbeitsgesellschaft« ist. - Denn die will nur denjenigen die Existenzsicherung gewähren, die arbeiten.

Was ist »verteilungsgerecht«.

Eine »Verteilungsgerechtigkeit« auf der Ebene der Existenzsicherung kann nur bedeuten, dass alle Menschen ihre Existenzsicherung bedingungslos bekommen.

Zwar erwähnt Butterwegge ständig, dass »Reiche« kein Grundeinkommen bräuchten, aber auch hier kann man eher davon ausgehen, dass er das Bedingungslose Grundeinkommen missversteht. – Das BGE ist als »Menschenrecht« gedacht. Es würde im Grundgesetz verankert und würde einen »individualrechtlichen Anspruch« darstellen. Das bedeutet, jedem Menschen steht es zu. - Im übrigen ist das Bedingungslose Grundeinkommen eine steuerliche Leistung. Reiche und auch alle anderen, würden es zahlen und auch wieder bekommen. Allerdings bedeutet »Steuererhebung«, dass damit auch eine »Umverteilung« stattfindet, was von der Bürgergemeinschaft gewollt ist. – Und last but not least, der Begriff »Reiche« wird auch für den angewandt, der gerade mal, aus welchen Gründen auch immer, ein größeres Vermögen hat. Und wenn er es morgen aus irgendwelchen Gründen, zum Beispiel aufgrund von juristischen Auseinandersetzungen verliert? – Mit dem Bild des Reichen wird auch Ressentiment-Politik gemacht.

Ob aber jemand, der in teuren Wohnvierteln leben will, dafür ein höheres BGE bräuchte, oder stattdessen genötigt wäre, in preiswertere Gegenden umzuziehen oder zusätzlich zu arbeiten, um sich das leisten zu können, oder ob es noch andere Lösungen für dieses Problem gibt, das müsste von denjenigen diskutiert werden, die sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen.

Butterwegges Interesse ist es natürlich, das Problem so darzustellen, dass ein Grundeinkommen »nicht funktioniert«. – Aber der Vorteil, erst mal 1000 Euro Grundeinkommen, zum Beispiel, »bedingungslos« zu erhalten, ist so groß, dass das Problem, eine Wohnung in einem teuren Wohnviertel zu erhalten, eher unbedeutend erscheint. - Das sieht dann eher so aus, als ob Butterwegge verzweifelt nach Argumenten gegen ein Grundeinkommen sucht.

Ach ja, die »Arbeitspflicht«. - Die ist für Christoph Butterwegge kein Problem. Sonst würde er nicht die »Leistungsgerechtigkeit« erwähnen. Wer aber die Arbeitspflicht befürwortet, steht außerhalb von Grundgesetz und Menschenrechten.

Mit Hartz4 haben wir heute die »Sippenhaft«. - In Bedarfsgemeinschaften sollen die Bestverdienenden für alle anderen aufkommen. Die Bewegungsfreiheit von Grundsicherungs-Beziehern wird eingeschränkt. Man darf nicht einfach umziehen, ohne Erlaubnis der Jobcenter. Die Menschenwürde wird verletzt. Jeder muss sich bei der Behörde »krankmelden« und »Urlaub beantragen«, wenn Hartz4-Geld bezogen wird. Die Geldleistungen sind so niedrig, dass sie Armut »erzeugen« und sie werden bewusst niedrig gehalten, um die Geldbezieher zur Annahme von Arbeit zu zwingen.

All das interessiert Wirtschafts- und Politikinteressenvertreter wie Butterwegge nicht. - Die Bürgerinteressen und Menschenrechte sind bei ihm nicht gut aufgehoben.