Wann fällt eine Sperrzeit an?
1) Eine Sperrzeit bekommen Sie, wenn Sie selbst kündigen oder eine Kündigung durch ihr Verhalten provozieren.
2) Wenn es zusätzlich keine erheblichen Gründe für die Kündigung gibt wie zum Beispiel eine Krankheit. Dass Sie nach der Kündigung auf Weltreise gehen, ist kein Grund, das Motiv anzufechten, wenn es sich zum Beispiel um einen Burnout handelt. Besprechen Sie das am besten mit ihrem Arzt.
3) Wenn der Aufhebungsvertrag nur zustande kam, um eine unumgängliche Kündigung des Arbeitgebers abzuwenden.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosengeld-nach-auslandsaufenthalt.php
Noch nicht mal seine Zusammenarbeit mit anderen Leuten darf der Bürger selbst entscheiden. Wer die Nase voll hat, von seinem Chef, darf nicht kündigen. – Sonst gibt der Staat den Bürgern kein Geld. Wer hat diesen Unfug an Gesetzen sich ausgedacht?
Unter den heutigen Arbeitsbedingungen, wie sie in den Gesetzen des Staates festgelegt sind, muss sich der Arbeitnehmer seinem »Herrn« unterwerfen und dessen Befehlen gehorchen. – Aber ist damit die Würde des Menschen geachtet? Bestimmt nicht.
Wie können wir dann in einer »Demokratie« leben (Volksherrschaft), wenn das Volk als Sklave der Wirtschaft und der Politiker dienen soll.
Ein Grundeinkommen führt zur Achtung der Menschenwürde.
Heute ist das nicht der Fall.