Jeder Mensch muss sich zu jeder Zeit selbst versorgen können. Mit den Gütern, die er zu seiner Existenzsicherung braucht.
Die Verhältnisse, in denen der Mensch lebt, bestimmen die Rahmenbedingungen für diese Versorgung.
Der Obdachlose steht jeden Tag unter Druck, sich versorgen zu müssen. - Wenn er aufwacht, hat er Durst. Ist Wasser da? - Wo kommt das Essen für den Tag her? Ist die Kleidung schon so verschlissen, dass etwas Neues gebraucht wird?
Wie ist es mit dem Schlafplatz? Ist der mit Regenschutz, oder ohne. Und im Winter? Wenn dem Gestrandeten innerlich warm ist, weil er Alkohol getrunken hat, so kann er doch, wenn er unter der Treppe eines Aufgangs einschläft, am nächsten Morgen tot sein.
Dann wäre eine Unterkunft oder eine eigene Wohnung besser gewesen.
In der »Arbeitsgesellschaft« bekommen wir die Botschaft, wenn du keinen Arbeitsplatz hast, über den du Geld beziehst, hast du Probleme mit der Versorgung, weil der Staat dir absichtlich zu wenig Geld gibt, um dich zu zwingen (anzureizen) einen Job anzunehmen.
Der Arme kann klauen gehen. – Wenn er nicht erwischt wird, ist gut, wenn er erwischt wird, kommt er vielleicht in eine bequeme Zelle, mit täglichem Essen, Dach überm Kopf und im Winter Wärme. Aber er hat das Palaver mit der Polizei und den »Betreuern«, die ihn integrieren wollen. - Und das will auch nicht jeder.
Der Versorgungszwang wegen des individuellen Bedarfs ist der Grund, der die Menschen unruhig sein lässt.
Jeden Tag muss die Versorgung geregelt sein. Und wer zusätzlich für andere Menschen Verantwortung hat, den kann diese Aufgabe sehr belasten.
Das Bedingungslose Grundeinkommen will die Menschen entlasten. - Weil wir wissen, dass der individuelle Bedarf für die Existenzsicherung bei allen Menschen immer gegeben ist, wollen wir die Versorgung mit diesen Gütern von Bedingungen befreien und dem Menschen die Sicherheit geben, dass diese Versorgung für seinen individuellen Bedarf, der notwendig ist, immer gewährleistet wird.
Das müsste nicht über »Wahlen« geklärt werden, sondern könnte von den Bürgerinnen und Bürgern selbst erkannt und im Grundgesetz festgeschrieben werden. – Das sollte auch niemals von potenziellen Verwaltungsorganen, was Parteien eigentlich sind, wieder außer Kraft gesetzt werden.