Abwehrmaßnahmen gegen Abzocker
Damit wir nicht auch noch das Privatleben der Rundfunkmitarbeiter mitfinanzieren müssen, durch unsere Arbeit, sind einige Regelungen erforderlich.
- Das Girokonto in ein »Pfändungsschutzkonto« umwandeln, falls nicht schon geschehen. - Das betrifft 1.049 Euro im Monat.
- Nur »möbliert« wohnen. - Dann kann der Gerichtsvollzieher nichts mitnehmen.- Natürlich dann alle übrigen Wertsachen schützen.
- Nur so viel arbeiten, dass 1049 Euro im Monat auf dem Konto sind.
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Dann brauchen wir nicht die völlig unsinnige und unnötige Arbeit der Rundfunkleute zu bezahlen.