Portiunkula-Ablass

Portiunkula-Ablass

Der Portiunkula-Ablass kann nach freier Wahl der Gäubigen am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag (vom Mittag des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in Pfarrkirchen, in allen Filialkirchen und in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordenfamilien einmal als vollkommenr Ablass gewonnen werden, und zwar unter folgenden Bedingungen:

1. Besuch einer der genannten Kirchen mit Gebet von Vater unser und Glaubensbekenntnis;

2. Empfang der Kommunion sowie Gebet nach der Meinung des Papstes (Gebet nach freier Wahl oder ein zweites Vater unser und ein Gegrüßet seist du Maria).

Die unter 2. genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach der Durchführung der unter 1. genannten Bedingungen erfüllt werden.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass.