Propsteikirchen

(Die Auflistung der Propsteikirchen wird noch ergänzt.)



Die Jahreszahlen in Klammern geben das Jahr der Erhebung zur Propsteikirche an.

Seit der Mitte des 19. Jh. haben einige herausragende katholische Pfarrkirchen mit regionaler Bedeutung den Titel "Propsteikirche" erhalten. Diese Entwicklung nahm im Erzbistum Paderborn seinen Anfang und verbreitete sich hauptsächlich in nord- und westdeutschen Diözesen. Eine Propsteikirche hat die gleiche kirchenrechtliche Stellung wie eine Pfarrkirche. Der Seelsorger einer "Propsteikirche" ist ein "Propst", er darf die entsprechende liturgische Kleidung und die entsprechende Chorkleidung mit den Insignien eines Propstes tragen.

Davon zu unterscheiden sind ehem. Propsteikirchen der Orden. Hier erscheint die Bezeichnung oft synonym mit der Bezeichnung "Priorat".

In der folgenden Liste sind katholische Kirchen erfasst, die seit dem 19. Jh. den Titel "Propsteikirche" vom Bischof verliehen bekommen haben, wobei einige Kirchen darunter aus Ordenskirchen hervorgegangen sind, die in früheren Zeiten schon die Bezeichnung "Propstei" trugen.