Biographie von Erwin Hoheisel

Erwin Hoheisel wurde am 23.05.1956 als einziges Kind des Handwerkers Rudolf Hoheisel (*01.04.1928-+06.04.2007) und dessen Ehefrau, der Kaufmännischen Angestellten Elsa Hoheisel geb. Schulze (*05.09.1932-+14.01.2010), in Frankfurt am Main geboren. Dort aufgewachsen, absol­vierte er nach dem Abschluß der Hauptschule von 1973 bis 1976 eine Lehre als Versicherungs­kaufmann und war in dieser Branche bis zum 31.03.1995 tätig. Er empfindet seinen erlernten Beruf aber nicht unbedingt als Berufung. Diese für ihn auf Dauer unbefriedigende Situation beschrieb am 30.12.1985 eine Frankfurter Tageszeitung treffend mit den Worten:„Erwin Hoheisel ist ein Mann, der seinen Neigungen nicht im stillen Kämmerlein frönt, sondern diese seinem Arbeits­alltag selbstbewußt gegenüberstellt“.

Hoheisel, der sich im Laufe der Jahre autodidaktisch ein umfangreiches Allgemeinwissen aneig­nete, ist Ver­fasser meh­rerer Beiträge zur Kunst- und Kirchengeschichte seiner Heimat­stadt Frankfurt am Main, die im „Almanach des Bistums Limburg“ der Jahrgänge von 1977 bis zur Einstellung des Produktes 2001 regelmäßig veröffent­licht wurden.

Von 1977 bis 1979 leitete er die Katholische Öffentliche Bücherei der Frankfurter Domge­meinde. Im Jahre 1978 ent­warf und koor­dinierte der Glocken-Experte die bis heute am Frankfurter Kaiser­dom praktizierte Liturgische Läuteord­nung, die den Gebrauch ein­zelner Glocken und diverser Ge­läute-Kombinationen regelt, mit denen der liturgische Rang der jeweiligen Feiertage und die Be­deutung der entsprechenden Gottesdienste unterschiedlich zum Aus­druck gebracht werden sollen.

Hoheisel ist seit 1982 verheiratet und lebte seitdem in Hofheim am Taunus. Dort wurde er bekannt durch zahlreiche Referate und Dia-Vorträge zu geschichtlichen Themen vor älteren Mitmenschen in einem evan­geli­schen Seniorenheim. Gemeinsam mit seiner Frau Monika erwarb er am 27.08.2010 ein um 1780/90 erbautes Fachwerkhaus im nahen Eppstein, in das die Eheleute am 21.03.2011 übersiedelten.

Nach Ansammlung von etwa 400 Exponaten gründete er in Hofheim am 28.01.1986 das Karolus Magnus Archiv und -Museum als freie Institution zur Mitwirkung bei der Erfor­schung von Leben und Werk Karls des Großen. Noch im selben Jahr fand es Auf­nahme im „Deutschen Museumsführer“, herausgegeben vom Wolfgang-Krüger-Verlag, Frankfurt am Main, und war das einzige Spezial-Museum seiner Art in Deutschland.

Nachdem Erwin Hoheisel den damaligen Premierminister des Großherzogtums Luxemburg, Gaston Thorn (*03.09.1928-+26.08.2007), für den Internationalen Karlspreis zu Aachen vorgeschlagen hatte, wurden daraufhin er und seine Frau Monika von dem Aachener Oberbürgermeister Kurt Malangré (*18.09.1934-+04.10.2018) zur Karlspreisverleihung am 08.05.1986 eingeladen. Es wurde jedoch nicht Gaston Thorn, sondern das gesamte Luxemburgische Volk ausgezeichnet. Im Krönungssaal des Aachener Rathauses, der ehemaligen Kaiserpfalz, nahm den Preis stellvertretend das damalige luxemburgische Staatsoberhaupt, S.K.H. Großherzog Jean (*05.01.1921-+23.04.2019), entgegen.

Aufgrund mangelnder Besu­cherzahlen sowie fehlenden Ge­schichts-Interesses an der karolingi­schen Epoche in breiten Schich­ten der Bevölkerung und der daraus resul­tieren­den schwierigen und pro­blematischen „Zusammen­arbeit“ auf Kommunal-, Kreis- und Landes­ebene, sah sich Hoheisel am 02.04.1991 gezwungen, das Mu­seum nicht mehr der Öffentlich­keit zur Verfü­gung zu stellen. Das Archiv mit einer Handbibliothek sowie Faksimiles und Repliken bekannter Exponate aus der Zeit Karls des Großen, deren Originale heute auf verschiedene europäische Museen verteilt sind, besteht jedoch weiterhin fort und befin­det sich seit 21.03.2011 in Eppstein.

Die vom Hessischen Rundfunk, Frankfurt am Main, von 1948 bis 2004 alljährlich am Heiligen Abend über die Mittel­wellen- und UKW-Sender ausgestrahlte Traditions-Sendung „Glocken läuten Weih­nach­ten ein“ wurde 1992 aus Anlaß des 1250. Geburtstages Kaiser Karls des Großen von Erwin Hoheisel maß­geblich mitgestaltet.

Seit 28.04.1996 war Hoheisel als Freier Journalist für mehrere Zeitungen tätig und fungierte als Co-Autor des Begleitheftes der von ihm selbst initiierten, vom Axel-Gerhard-Kühl-Verlag, Volkmarsen (AGK seit 2013 ein Label von Bauer Studios Ludwigsburg), produzierten und schließlich am 10.12.1999 heraus­gebrachten CD „Frankfurt am Main · Glocken · Glockenspiel · Großes Stadtgeläute“.

Am 21.03.1998 gründete er zudem das Archiv für Internationale Staatssymbolik (AFIS) und wurde in diesem Zu­sammen­hang zum Wegbe­reiter der CD-Produktionen „Die Nationalhymnen Europas“, „Die deutschen Hym­nen und Lieder in Ge­schichte und Gegen­wart“ (© 1999 und 2000 bei Koch Music) und „Hymnen Europas - Die Nationalhymnen der 25 EU-Mitgliedsstaaten“ (© 2004 bei Naxos Deutschland), für die er das jeweilige Be­gleitheft entwarf beziehungsweise die Einleitungsworte schrieb.

Für die im Mai 2000 von Naxos Rights International Ltd. unter dem Label Marco Polo produzierte Sonderausgabe des sechsteili­gen CD-Sets „The Complete National Anthems of the World“ zur 1. Edition von 1998 hat Erwin Hoheisel ein 32-seitiges, englischsprachiges Booklet zusammenge­stellt, das neben einem Vorwort sowie den farbig abgebildeten Flaggen und Wappen sämtli­cher Staaten Kurzinforma­tionen über Titel, erste Textzeile, Autor, Komponist und Jahr der offiziellen An­nahme jeder einzelnen Nationalhymne bein­haltet. Anlaß hierfür waren die Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover und die im selben Jahr stattgefundenen XXVII. Olympischen Spiele in Sydney. Auf­grund seiner bera­tenden Mitarbeit erschien im Mai 2005 die 2. überarbeitete und erweiterte Edition von „The Complete National Anthems of the World“ mit 275 gegenüber 204 Hymnen auf acht CD’s. Deren 3. Edition mit 331 aktuellen und historischen Hymnen auf nunmehr zehn CD's, die weltweit als umfangreichste akustische En­zy­klopädie ihrer Art („Klingendes Nationalhymnen-Lexikon“) bezeichnet werden kann, erschien am 31.07.2013. Interpretiert wurde „The Complete National Anthems of the World“ vom Slovak Radio Symphony Orchestra Bratislava und der State Philharmonic Kosice (beide Slowakei) unter der Leitung von Peter Breiner.

Bereits am 01.04.2012 übernahm Erwin Hoheisel auch den regelmäßigen Dienst für Besucher-Führungen auf Burg Eppstein und innerhalb eines Teams die Aufsicht im dort ansässigen Stadt- und Burgmuseum. Seit 28.05.2012 nahm er zudem die entsprechenden Aufgaben des stellvertretenden Kastellans auf Burg Eppstein wahr. Am 19.06.2015 trat er jedoch von all diesen Ämtern wieder zurück, da sich seine Vorstellungen von einer gerechten Verteilung der zu führenden Besuchergruppen auf die Gästebegleiter des Museums-Teams und einer für ihn zeitlich sowie finanziell lohnenden Vertretung des Burg-Kastellans mit den Auffassungen der Stadt Eppstein (seit 1929 Eigentümerin der Burg) nicht vereinbaren ließen.

Politisch ist Hoheisel ein glühender Verfechter der Monarchie und diesbezüglich konsequenter Befürworter einer Restitution des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Nach seiner Auffassung war Franz II. von Habsburg-Lothringen (*12.02.1768-+02.03.1835) im Zusammenhang mit der illegitimen Errichtung eines „Österreichischen Kaisertums“ (14.08.1804) nicht befugt, die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation - zumal erst zwei Jahre später! - niederzulegen (06.08.1806). Entsprechend der seinerzeit gültigen Reichsverfassung konnte er weder seine eigenen Länder vom Reiche lösen noch die Reichsstände von ihren Pflichten gegenüber dem Reiche entbinden. Im übrigen sei der Thronverzicht Franz' II. letztendlich durch Erpressung und auf Druck seitens von Napoléon Bonaparte (*15.08.1769-+05.05.1821) erfolgt. Wäre dieser politische Akt in all seiner Komplexität durch das Urteil eines [seinerzeit noch nicht existierenden] "Internationalen Gerichtshofes" für rechtmäßig erklärt worden, so müßte aus heutiger Sicht nach zulässiger Widerspruchsklage der Prozeß aufgrund von gravierenden Verfahrensfehlern im Rahmen einer Revision neu verhandelt werden. Deshalb habe das Heilige Römische Reich Deutscher Nation staats- und völkerrechtlich niemals aufgehört zu existieren. Dessen Fortbestand, so Erwin Hoheisel, konnte auch nicht durch einseitige Akte seiner Hintersassen beeinträchtigt respektive in Frage gestellt werden. Hoheisel vertritt ferner die These, daß diese „Nachfolgestaaten“ einschließlich der „Bundesrepublik Deutschland“ allesamt nur als „illegitime unabhängige Gebietskörperschaften auf dem Territorium des Römisch-Deutschen Reiches“ bezeichnet werden könnten. Besonders deren „Gründungen seit 1918“ seien nicht zuletzt dem katastrophalen Ausgang von zwei verheerenden Weltkriegen „zu verdanken“, die dem christlichen Abendland gewiß ebenso erspart geblieben wären wie der millionenfache Völkermord an den Juden, hätte man sich seinerzeit mit dem „Ende des Imperiums“ nicht so ohne weiteres abgefunden. Die Tatsache, daß nach dem 06.08.1806 kein katholischer Deutscher König beziehungsweise Kaiser mehr gewählt, gesalbt, inthronisiert und gekrönt wurde, bleibe rätselhaft und unerklärbar, denn bis in das 21. Jahrhundert hinein hätten durchaus potentielle Kronprätendenten zur Verfügung gestanden. Beispielsweise verzichteten sowohl der inzwischen verstorbene Erzherzog Otto von Habsburg-Lothringen (*20.11.1912-+04.07.2011) als auch dessen Sohn und Nachfolger Karl (*11.01.1961) bislang stets auf ihren Rechtsanspruch, den Thron Karls des Großen zu besteigen und hätten sich somit der Regierungsverantwortung entzogen. Deshalb bleibe die in der Zeit vom 11.09.813 bis 11.01.1531 von bisher nicht weniger als 32 römisch-deutschen Herrschern bestiegene Cathedra regalis, der „Erzstuhl des Reiches“ im Münster Unserer Lieben Frau zu Aachen, bis zur Beendigung des Status quo (!) zunächst vakant, was zur Folge habe, daß das Heilige Römische Reich beziehungsweise christlich-europäische Abendland, wie schon in den Jahren des Interregnums zwischen 1247 und 1273, erneut in einer „Kaiserlosen, Schrecklichen Zeit“ politisch und geistig dahinvegetiere.

Erwin Hoheisels Gesuch vom 03.10.1991 an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages (Pet 1-12-06-1113-17337), zumindest die Wiedereinführung der konstitutionellen Monarchie unter Führung des Hauses Habsburg mittels eines Volksentscheides gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, wurde nach entsprechender Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (Drucksache 12/2295 vom 18.03.1992) durch den Deutschen Bundestag in seiner 86. Sitzung am 20.03.1992 abgelehnt, "da das Grundgesetz das Instrumentarium des Plebiszits (Volksentscheides) - obwohl in Artikel 146 (Schlußbestimmungen) ausdrücklich verbrieft (!) - nicht vorsehe" (?), so die Begründung. Hoheisel zog daher die Konsequenzen und lehnt seitdem ebenso eine Teilnahme an Wahlen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene grundsätzlich ab, da eine Volksabstimmung über eine Verfassung mit der Möglichkeit, sich zwischen der Wiedereinführung der Monarchie oder Beibehaltung der Republik als Staatsform frei entscheiden zu können, nach wie vor ausstehe. Für Hoheisel wäre die konstitutionelle beziehungsweise parlamentarische Monarchie eine durchaus denkbare Alternative gewesen, denn nicht immer siegten im politischen Tageskampf die Besten, sondern oft die Skrupellosen. Deshalb sei es besser, das höchste Staatsamt dem Leistungsstreben und dem Ehrgeiz der Parteien zu entziehen, da - auf Deutschland bezogen - bereits im Vorfeld der Wahl des Bundespräsidenten das Amt des Staatsoberhauptes einer Republik den hinlänglich bekannten Streitigkeiten und Intrigen ausgesetzt werde, die seinem Ansehen erfahrungsgemäß schaden. Jedoch kommt Erwin Hoheisel zu dem Schluß:

„Allein die absolute Erbmonarchie mit ihren drei Grundpfeilern Kirche, Thron und Gottesgnadentum ist besonders in Zeiten der Orientierungs- und Perspektivlosigkeit sowie dem Fehlen von Werten und Idealen das Fundament und der einzige Garant für die Kontinuität eines stabilen und funktionsfähigen Staatswesens“.




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