Kocher-Jagst-Trail ist ein Weitwanderweg in Nordwürttemberg.
Kocher-Jagst-Trail ist der Dachbegriff für die drei aneinandergrenzenden Weitwanderwege Kochersteig, Jagststeig und Bühlersteig.
Der Kocher-Jagst-Trail verläuft im Nordosten von Baden-Württemberg durch die Haller Ebene, die Hohenloher Ebene, die Ellwanger Berge sowie durch die tief in die Ebenen eingeschnittenen Täler von Kocher, Jagst und Bühler. Die drei den Kocher-Jagst-Trail bildenden Weitwanderwege bilden in etwa ein Dreieck mit den Eckpunkten Schwäbisch Hall, Blaufelden und Ellwangen.
Steckbrief
Wegname: Kocher-Jagst-Trail
Wegbetreiber: Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e.V.
Weglänge: 56,8 Kilometer (Kochersteig) + 82,9 Kilometer (Jagststeig) + 57,6 Kilometer (Bühlersteig) = 197,3 Kilometer
Anzahl Etappen: 3 (Kochersteig) + 4 (Jagststeig) + 3 (Bühlersteig) = 10
Wegzeichen: alle drei den Kocher-Jagst-Trail bildenden Wege haben ein eigenes Zeichen. Alle Zeichen haben ein ähniches Layout. Der Kocher-Jagst-Trail verläuft auf dem größten Teil zusammen mit Wanderwegen des Schwäbischen Albvereins. Das jeweilige Wegzeichen ist zusammen mit dem Zeichen des Schwäbischen Albvereins angebracht.
Jahre der Einrichtung: 2008 und 2009
Anfangspunkt: Schwäbisch Hall-Hessental (Kochersteig), Blaufelden (Jagststeig), Ellwangen (Bühlersteig)
Endpunkt: Blaufelden (Kochersteig), Ellwangen (Jagststeig), Schwäbisch Hall-Hessental (Bühlersteig)
Gehrichtung: in beiden Richtungen begehbar
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Ausgangs- und Endpunkte der drei Teilwege sind mit der Bahn gut erreichbar, beim Jagststeig ist der Zwischenpunkt Crailsheim gut mit der Bahn erreichbar, beim Bühlersteig ist der Zwischenpunkt Gaildorf gut mit der Bahn erreichbar.
Wegzeichen des Kochersteigs (zusammen mit dem Wegzeichen des Main-Neckar-Rhein-Wegs)
Wegzeichen des Jagststeigs (zusammen mit dem Wegzeichen des Europäischen Fernwanderwegs E8)
Wegzeichen des Bühlersteigs (zusammen mit dem Wegzeichen des Main-Neckar-Rhein-Wegs)
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 26.03.2016.