242 Unterstützungserklärungen fehlten zum Wahlantrittvon EU-NEIN
Wir haben den Wahlvorschlag mit 2358 beglaubigten Unterstützungserklärungen am 12. April - in letzter Minute - eingereicht, nicht ohne Hoffnung eine Nachfrist zugestanden zu erhalten, weil wir nachweislich in unterschiedlichster Form mit Hemmnissen, nicht selten mit vorsätzlichen Erschwernissen sogar durch Behörden kämpfen mußten, beispielsweise nicht ausgehändigten oder rechtzeitig bestätigten (Original-)Unterstützungserklärungen durch (häufig uninformierte) Gemeindebeamten, doch der Gesetzgeber (die Regierungsparteien) hat ganze Arbeit geleistet und auch hier die Hürde unüberwindbar hoch aufgestellt. Man vergleiche nur die Europawahlordnung mit anderen nationalen Wahlgesetzen.
Jetzt bleibt noch die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Darüber werden wir nach dem Aufarbeitungstreffen Anfang Mai 2019 entscheiden.