Benes-Dekrete

Benes Dekrete – Die EU geht keinen Weg der Versöhnung

Es wäre doch so schön gewesen, wenn die EU den friedlichen Weg der Versöhnung gegangen wäre und endlich eine verzeihende Barriere geschaffen hätte. So bleibt dieses Verbrechen weiterhin aufrecht. Wo ist denn nun das vereinte Europa ohne Barrieren, wo bleibt denn bitte der europäische Weg? In diesem Ausnahmenvertrag der Tschechischen Republik werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Sudetendeutsche nachträglich sanktioniert.

In den antieuropäischen und rassistischen Benes Dekreten, die jetzt als Ausnahmeklausel von der EU legalisiert worden sind, steht die Basis für die Entrechtung von Millionen schuldloser Sudeten- und Karpatendeutscher.

In dieser wird rechtskräftig bestätigt, dass die Vertreibung von fast 3 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat, die Ermordung von einer Viertel Million dabei und die Enteignung mittels Benesch-Gesetzen rechtswirksam war und ist.

Es handelt sich bitte um ein Nachkriegsverbrechen, also nach Kriegsende, wo Deutschland bereits geschlagen war und das ist ein noch größeres Verbrechen.

Eine Völkerrechtscharta, die so ein schreiendes Unrecht per Ausnahmeklausel legalisiert, ist strikt abzulehnen.

Beschämend finde ich ebenso, dass unsere Politiker und Politiker aus Deutschland gegen diese Klausel nicht protestierten und mit Kniefall Ja und Amen sagten.

Hier geht es aber um Völkermord, der nie aufgearbeitet wurde. Bei dem durch die Tschechoslowakei verübten Völkermord an seinem ethnisch deutschen Bevölkerungsteil überwiegt die Charakteristik des Genocids.

Dieser Völkermord als ein Komplex schwerer Menschenrechtsverletzung samt begleitender Maßnahmen wird als unverjährbar betrachtet. Das ist in der Convention on the Non-Appicability of Statutory Limitations to War Crimes against Humanity , UN GV Res 2391 (XXIII). festgelegt

Schade, dass die historische Chance vertan wurde.

Kuen Toni, Sellrain -Tirol