Schweizer Regierungsmodell

Werte Landeshauptmänner !

Etwas überrascht von eurer positiven Haltung zum CH-Regierungsmodell, (Konkordanz-Regierung) erlaube ich mir euch zu dieser Haltung zu gratulieren ! Quelle: http://noe.orf.at/news/stories/2518245/ und: http://www.vol.at/sparpaket-auch-vorarlberger-lh-denkt-an-schweizer-modell/3150376

Vor ein paar Jahren führte eine schriftliche Anfrage an die CH-Parlamentsparteien zum Ergebnis, dass die dortigen 7 größten Fraktionen das CH-Konkordanz-Regierungs-System ALLE positiv bewerteten !

Es gibt drei wesentliche Säulen des CH-Regierungsmodells:

1.) Die vom Parlament (Bundesversammlung) gewählten Regierungsmitglieder werden fix auf 4 Jahre (do. Legislaturperiode des NR) gewählt.

2.) Der Regierungspräsident (do. Bundespräsident) wird vom Parlament aus diesen Regierungsmitgliedern „nur“ auf ein Jahr gewählt.

3.) Eine Wiederwahl des Bundespräsidenten für das Folgejahr ist ausgeschlossen.

Siehe: Artikel 174 ff. der CH-Bundesverfassung (Achtung: Die Bezeichnung „Bundesrat“ wird in der Schweiz für die Regierung/Regierungsmitglieder verwendet)

Wozu Punkt 3 ? … Aufgrund dieser „Regelung“ kommt es zu keinem „Ehrverlust“ durch eine „Abwahl“, da das System in jedem Fall eine „andere Person“ vorsieht und es somit auch nie eine „Abwahl“ ist.

Zur Wortwahl (kleine Anregung): Vielleicht sollte man NICHT von der „Abschaffung vom Bundespräsidenten“, sondern vielmehr von der „Eingliederung des Bundespräsidenten in die Bundesregierung“ sprechen (würde positiver JA zum CH-Regierungssystem ! aufgenommen).

Wohlwollend: Helmut R. Bitschnau, Vandans (24.1.2012)