An der Verantwortung für Österreich orientierte Migrationspolitik statt Massenzuwanderung
Österreich ist kein Einwanderungsland.
Eine in Jahrhunderten gewachsene Bevölkerungsstruktur und die hohe Bevölkerungsdichte auf einer nur eingeschränkt besiedelungsfähigen Fläche stehen dem entgegen.
Asyl- und Flüchtlingspolitik sind kein Ersatz für eine verantwortungsvolle und zukunftsweisende Bevölkerungs-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik.
Die Probleme, die eine abnehmende und alternde Bevölkerung verursacht, können durch Flüchtlinge und Asylsuchende nicht gelöst werden. Die überbordende Einwanderung ist nicht Teil der Lösung, sondern Symptom einer fehlgeschlagenen Politik auf mehreren Ebenen.
Solange Österreich Mitglied der EU ist, hat es von dieser die Einlösung ihrer aus dem Schengen- und Dublin-Abkommen resultierenden Pflichten, vor allem die Sicherung und Kontrolle der Außengrenzen und die Durchführung des Aufnahmeverfahrens im ersten EU-Land, das der Flüchtling betritt, mit Nachdruck einzufordern. Gibt es in diesem Bereich endlich gesetzeskonforme Verhältnisse, dann kommt nur eine geringe Zahl von Asylwerbern und Flüchtlingen nach Österreich.
Österreich gewährt entsprechend seinen internationalen Verpflichtungen einzelnen Personen, die in ihren Herkunftsländern aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, ein zeitlich befristetes Recht auf Asyl und Schutz in unserem Land. Daraus resultiert kein Rechtsanspruch auf Daueraufenthalt¸ Mitversicherung von Angehörigen, Familiennachzug oder Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wirtschaftliche Motive sind kein ausreichender Asylgrund.
Die Bearbeitung von Asylanträgen soll zügig durchgeführt werden. Es geht nicht an, dass Asylsuchende zu monatelangem Warten in Untätigkeit verurteilt sind. Es ist eine Umkehr der Beweislast anzustreben. Nicht Österreich, sondern der Asylwerber selbst hat seine Herkunft und Identität nachzuweisen, sonst liegt bei Nicht-Vorhandensein von Ausweispapieren der Verdacht nahe, dass sie absichtlich vernichtet wurden, um eine Rückführung in die Herkunftsländer zu verunmöglichen. In solchen Fällen ist eine Einreise zu verweigern. Asylwerber und Flüchtlinge, die z. B. mit gefälschten Ausweispapieren den österreichischen Staat zu belügen und zu betrügen versuchen oder gerichtlich verurteilt worden sind, verwirken ihr Aufenthaltsrecht und sind unverzüglich aus Österreich auszuweisen.
Von Asyl- und Flüchtlingspolitik strikt zu trennen ist eine von Österreich gewollte Zuwanderung einzelner Personen aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen. Diesen, sowie bereits seit längerem in Österreich lebenden, integrierten Zuwanderern, die eine Bereicherung für unser Land darstellen, soll innerhalb einer bestimmten Frist das Recht auf Familiennachzug und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft angeboten werden.
Österreich soll sich nach Kräften bemühen, z. B. durch Entwicklungshilfeprojekte oder Widerstand gegen neokoloniale Tendenzen in der derzeitigen internationalen Politik, seinen Beitrag für eine gerechtere Welt zu leisten, in der es Menschen nicht mehr für erstrebenswert erachten, ihr Glück in einer tausende von Kilometern entfernten, fremden Kultur zu suchen.