EU-Ratspräsidentschaft

Österreich braucht keine (inszenierte) Ratspräsidentschaft unter Brüsseler Aufsicht, es braucht eine faire europäische Zusammenarbeit der Staaten auf wirtschaftlicher und kultureller Ebene unter Wahrung größtmöglicher Souveränität, wie es in den Kooperations-Konzepten EFTA , EWR oder EWG vorgesehen war. Diese EU ist ein politisches Machtinstrument zur wirtschaftlichen und militärischen Unterwerfung der europäischen Völker im

Interesse internationaler Konzerne, vornehmlich großer Finanz-Unternehmen, für die der Aspekt des freien Kapitalverkehrs und der europaweiten Marktbeherrschung an erster Stelle stehen.

Dass die Europäische Union ein Machtinstrument über die Völker ist, lässt sich an zwei Beispielen anschaulich zeigen.

Im Jänner 2000 verhängte die Europäische Union Sanktionen gegen das Mitgliedsland Österreich bzw. akzeptierte ihre Machtzentrale ( EU-Kommission), dass einige ihrer großen Mitgliedsländer Sanktionen verhängten. Sie wollte das Ergebnis einer demokratisch abgehaltenen Wahl der souveränen Republik Österreich nicht akzeptieren.

Die ältere Generation wird sich noch daran erinnern: um den Stimmbürgern den EU-Beitritt schmackhaft zu machen, benutzten Regierung, Parteien und parteinahe Institutionen vor der Abstimmung im Juni 1994 gerne das Argument „nichts kann gegen die Interessen Österreichs in der EU entschieden werden“. Was ist von diesem konsenssuchenden Einstimmigkeitsprinzip nach 24 Jahren noch übrig geblieben? Das oberste gesetzgebende Organ der EU ist ja nicht einmal das EU-Parlament oder der Rat der Minister. Es ist die EU-Kommission, die eine EU-Regierung darstellen soll.