Konzerne können Regierungen klagen

Multinationale Konzerne können jetzt Regierungen klagen

Bilaterale Investitionsabkommen zwischen einzelnen Staaten sind in der EU nicht mehr möglich. Nun hat auch das EU-Parlament als letztes „rechtsprechendes“ Organ am 6. April d.J. entschieden, dass entsprechend der Vorgabe durch den EU-Reformvertrag von Lissabon diese Kompetenz von Investitionsabkommen an die Europäische Union übertragen wird.

Die Auswirkungen sind gravierend. Sollte ein EU-Mitgliedsland Investitionen eines international agierenden Unternehmens z.B. durch entsprechende Gesetze behindern, so kann es die Regierung erfolgreich klagen und Schadenersatz – Milliardenbeträge sind möglich – fordern. Ein Staat kann sich in Zukunft weder auf Umweltauflagen noch auf Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz, noch auf Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise ausreden. Jede Einschränkung der übergeordneten Investitionsfreiheit (abgeleitet von der Kapitalverkehrsfreiheit) eines Konzerns berechtigt zu einer Klage vor einem EU- oder WTO- Schiedsgericht.

Damit werden Bürgerinteressen (souveräner Staaten) den Interessen einer globalen Industrie- und Finanz-Lobby untergeordnet und die Demokratie mit Füßen getreten!(s. auch Kritik und Infos der Nicht-Regierungs-Organisation ATTAC) rp