EU-Regelungen nicht für alle

Was für EU-Verordnungen und Regulative typisch ist

Auffällig ist die Uneinbringlichkeit von Verkehrsstrafen, welche in Österreich an Hand der entsprechenden Nummerntafeln von österreichischen Polizisten verhängt werden.

Hingegen wird praktisch jeder Furz peinlich genau und mit viel administrativem Aufwand reguliert, so z.B. die Größe bzw. Dimension von Traktorsitzen oder der Effekt der Sonnenbestrahlung, der Busen der Biergartenkellnerinnen – die Ahndung von grenzüberschreitenden kriminellen Aktivitäten hingegen hat noch nicht die Aufmerksamkeit der EU Regulierer gefunden.

Aber besonders bezeichnend, finde ich als österreichischer Steuerzahler, dass ich - auf Grund einer EU-Verordnung – bei jeder Behebung von 100 Euro oder auch kleineren Beträgen von meinem legitimen Sparbuch meinen Pass vorlegen muss. Die Daten werden dann vom Bankkassier „handschriftlich auf dem Auszahlungsbeleg notiert“. Angeblich dient das der „Verhinderung von Geldwäsche“! Während gleichzeitig zigtausende Asylwerber ohne dass sie nach irgendeinem Ausweis gefragt werden, durch das Land marschieren bzw. auf Kosten des Staates mit Bussen oder Bahn befördert werden.

Vor den Verordnungen der EU sind eben alle gleich – oder sind doch manche gleicher?

John F. Edmaier, Wien