Klage gegen dänischen Premier

Das oberste dänische Gericht hat vorige Woche eine Klage gegen Premier Lars Løkke Rasmussen wegen Verfassungsbruchs zugelassen.

Der Regierung wird von den 35 Beschwerdeführern vorgeworfen, den EU-Vertrag von Lissabon 2008 ohne Volksabstimmung ratifiziert zu haben. Die Klage habe eine „grundlegende Bedeutung“, erklärten die Richter des Højesteret.

Die dänische Verfassung sieht vor, daß eine Einschränkung der Souveränität Dänemarks nur durch ein Referendum oder mit einer Fünf-Sechstel-Mehrheit des Folketing (Parlament) beschlossen werden kann. Die umstrittene Entscheidung hatte allerdings noch Rasmussens Amtsvorgänger Anders Fogh Rasmussen (seit 2009 Nato-Generalsekretär) getroffen. Im Oktober 2009 war die Klage von einer unteren Instanz (Østre Landsret) abgewiesen worden. Klageführer ist der Juraprofessor Ole Krarup, der von 1994 bis 2006 für die „Volksbewegung gegen die EU“ im EU-Parlament saß.

Der Vertrag ist zwar in Kraft getreten, verliert aber, wenn Dänemark seine Ratifkation wegen des innerstaatlichen schweren Verfahrensverstoßes anficht, richtigerweise seine Verbindlichkeit in der gesamten EU.

Quelle: Junge Freiheit 4/11

Es gibt wieder Hoffnung in der unseligen Geschichte des Lissabonner Entmündigungs-Vertrages, wenngleich zu erwarten ist, dass die Brüsseler Globalisierungs-AG keine Interventionsmittel scheuen wird auf die höchstrichterliche Entscheidung Einfluß zu nehmen.

Auch der Verfassungsexperte Prof. K. Schachtschneider sieht neuentstandene Chancen: " Wenn der Højesteret im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht auch in der Sache zum Recht findet und den durchArtikel 20 der dänischen Verfassung gebotenen Volksentscheid über den Lissabonner Vertrag durchsetzt, ist das das Ende dieses Manifestes der Rechtlosigkeit. Angesichts der längst verkommenen europäischen Idee ist nicht zu befürchten, daß die freiheitlich gesinnten Dänen mit ihrer weiteren Entmachtung einverstanden sind." (rp, 23.1.2011)