Neutralität

Ja zur militärischen, immerwährenden Neutralität!

« Immerwährende Neutralität » Österreichs

Stellungnahme

Wortlaut des Bundes-Verfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die immerwährende militärische Neutralität Österreichs :

Artikel I.

1. Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrecht erhalten und verteidigen.

2. Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen.

Das Neutralitätsgesetz signalisiert der ganzen Welt, daß Österreich auf lange Sicht berechenbar ist, und von ihm keine Bedrohung ausgeht.

Das Bündnis NFÖ ist überzeugt, daß ein Staat von Terror, gewalttätigen Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen weitgehend verschont bleibt, solange er sich glaubhaft neutral verhält und auf der Basis einer öko-sozialen Wirtschaft faire Außenhandelsbeziehungen unterhält.

Militärische Neutralität im Kriegsfall ist die bestmögliche Grundhaltung gegen Terror, und für ein friedliches Zusammenleben von Staaten.

Ein Blick auf Staaten, die unter Terrorismus leiden, zeigt : Es sind jene, die sich auf wirtschaftliche und militärische Überlegenheit, auf Unnach-giebigkeit und Vergeltungsmaßnahmen verlassen, oder deren Vormacht-stellungs-Politik zu Lasten schwacher Staaten und Volksgruppen unter-stützen.

Erklärtes Ziel der Europäischen Union ist es, die USA wirtschaftlich zu überflügeln und militärisch ein stärkerer Partner zu werden. Es liegt in der Absicht der EU- und NATO-Militär-Strategen, neutrale Staaten wie Österreich zum Mitmachen zu überreden.

Im EU-„Nizza-Vertrag“, den alle Abgeordneten der vier Parlamentsparteien gutgeheißen und unterschrieben haben, wird Österreich zur militärischen Beistandspflicht aufgefordert. (Sprache der Regierung : wir sollten solidar-isch sein !) Ein Umstand, der mit der verfassungsmäßig festgeschriebenen Neutralität gänzlich unvereinbar ist, und wo nach Meinung der Initiative NFÖ der Bundespräsident als Hüter der Verfassung einschreiten und das Verfassungsgericht klar Recht sprechen müßte.

Die Initiative NFÖ weist auf einen weiteren bedrohlichen Zusammenhang hin : Militärische Aufrüstung dient zur Ankurbelung der Wirtschaft auf Kosten des sozialen Friedens und der Natur. – Anders gesagt bedeutet Aufrüstung den Abbau sozialer Leistungen und / oder Steuer-Erhöhungen.

Durch glaubhafte, militärische Neutralität kann Österreich sich selbst, den europäischen Nachbarstaaten, letztlich der ganzen Welt Nutzen bringen. Für neutrale Staaten liegt es im ureigensten Interesse, die aus dem Völkerrecht entwickelten Mechanismen internationaler Konflikt-Regelung aufzugreifen und auszubauen. (Frieden durch vertrauensbildende Maßnahmen und Verahandlungen !) Aktive Neutralitäts-Politik fühlt sich humanitären und friedensvermittelnden Diensten verpflichtet. Ein christliches Europa muß bestrebt sein, den Frieden in Freiheit ohne Gewalt zu erhalten !

Politiker, die Obengenanntes beherzigen, vertreten das österreichische Volk – laut Umfragen wollen 80 bis 85 Prozent die militärische Neutraliät beibehalten bzw. sich von Militär-Bündnissen fernhalten – im anderen Fall üben diese Politiker Verrat am österreichischen Volk !

Kein österreichischer Soldat außerhalb österreichischer Grenzen !