Direkte Demokratie

Spätestens seitdem das österreichische Parlament 2008 in einem Beschluss (Ratifizierung) den Vertrag von Lissabon angenommen hat, ist offenkundig geworden: Die schrittweise Abtretung aller Souveränitätsrechte an die Europäische Union bis zur Verwirklichung eines Bundesstaates Europa (gleichbedeutend mit der Auflösung der eigenständigen Republik Österreich!) ohne ernsthafte Einbeziehung des Volkes in einem Referendum (Volksabstimmung), ist ein nicht zu übersehendes Zeichen demokratie-politischer Abgehobenheit.

Die in Österreich praktizierte Demokratie berücksichtigt die Rechte und Interessen des Volkes nur in einem kümmerlichen Ausmaß. Die Bürger/-innen dürfen zwar Bittschriften (Petitionen) unterschreiben, Anliegen „begehren“ oder wählen, wirklich mitbestimmen und mitentscheiden dürfen sie auf Bundesebene nicht.

Das österreichische Volk will jedoch über wesentliche Sachfragen abstimmen können, d.h. ernst genommen werden, was daran zu erkennen wäre, dass Abstimmungen, über Antrag einer bestimmter Anzahl von Bürgern ohne Schikanen angesetzt werden und das Ergebnis für Regierungs- und Volksvertreter verbindlich sein muss.

Die Volksabstimmung ist zwar ein Element unserer Verfassung. Derzeit kann sie der Bevölkerung allerdings nur vom Parlament gewährt werden – was seit der Zwentendorf- und der EU-Beitritts-Abstimmung nie mehr vorgekommen ist.

So erachten wir es gerade in diesen Tagen der Sorge und Ungewissheit um die Zukunft Österreichs (Der EU-Reformvertrag von Lissabon wird voraussichtlich Ende 2009 in Kraft treten) für notwendig,

das Instrument eines Volksbegehrens1 zu ergreifen um ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz zu erwirken.