Verfassungsbeschwerde neuerlich abgewiesen

Die neuerliche Abweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon - eingebracht von sämtlichen FPÖ-Abgeordneten beim Österreichischen Verfassungsgericht - stimmt aufrechte Österreicher sehr traurig.

Ähnlich wie bei der Ablehnung der ersten Verfassungsbeschwerde einer Bürgerplattform gegen den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und den Folgeverträgen, verweigerte das Verfassungsgericht in Wien den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger Österreichs vor der undemokratischen Vertragsentwicklung der Europäischen Union. Die Verfassungsrichter störte nicht einmal, dass die Grundprinzipien der Bundesverfassung ruiniert wurden, die offensichtlich durch den Art. 44/3 B-VG geschützt sein sollten. „Der Schutzartikel 44/3 der österreichischen Bundesverfassung gebe nur das Recht auf Teilnahme an einer angeordneten Volksabstimmung und nicht ein Recht auf Durchführung“, so das Gericht in ihrem Beschluss vom 12. Juni 2010.

Die Verfassungsrichter stellten sich zudem unwissend, "welche Norm unter der Abkürzung EVV zu verstehen ist". Der anerkannte Europarechtler Rudolf Streinz (Rechtslehrer an der UNI- München) hat keine Zweifel: "EV V steht für den Vertrag über eine Verfassung für Europa" (Europarecht, Streinz).

Der „Verfassungsvertrag“ ist zwar nicht in Kraft getreten, diente aber wegen der erfolgten Ratifikation Österreichs und wegen seiner geringen Unterschiede zum Vertrag von Lissabon als hauptsächlicher Rechtfertigungsgrund, warum k e i n e obligatorische Volksabstimmung abgehalten wurde und der Vertrag von Lissabon lt. dem Gutachter des Bundespräsidenten keine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstelle.

Es ist absurd, wenn das Gericht verlangt, dass die Antragsteller hinsichtlich jeder einzelnen Regelung der angefochtenen Norm unmittelbar betroffen sein sollen. Dabei wurde genügend dargelegt, dass alle Österreicherinnen und Österreicher rechtliche Nachteile durch den Vertrag von Lissabon haben und es nicht um die Rechte einzelner, sondern um die allgemeinen politischen Rechte aller Österreicherinnen und Österreich geht. Das Gericht verweigert allen Österreicherinnen und Österreicher die politische Rechte und behandelt sie als Untertanen, welche nur ihre persönliche, besondere Rechtsspähre zu verteidigen, berechtigt seien.

Österreich ist kein Rechtsstaat mehr! (hs)