Einem Radiokommentar entnehme ich den Hinweis, dass es strafbar sei, sollte jemand – aus welchen Gründen auch immer – seine Stimmabgabe in der Wahlzelle fotografieren wollen – dem stimme ich grundsätzlich und vorbehaltlos zu.
Aber wie verhält es sich, mit dem im Internet vielfach propagierten Aufruf an mögliche Nichtwähler – „ihre Wahlkarten NICHT WAHLBERECHTIGTEN AUSLÄNDERN UND ASYLANTEN zur Verfügung zu stellen, damit diese auch wählen können?
Das Ganze läuft unter der Überschrift „wexelwähler“ und „Arbeitsgruppe WahlweXel jetzt!“ , unterstützt von Wienwoche. Ist dieser Aufruf zum Wahlbetrug nicht gesetzwidrig? Warum werden solche Umtriebe nicht von den österreichischen Behörden verfolgt?
John F. Edmaier, Wien