Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) kein Tabu
Wann immer in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht in Frage gestellt wird, ertönt der Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.
Vor etlichen Monaten hat England die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt. Darüber ist in den Medien nichts verlautet worden. Man stelle sich vor, Österreich oder gar Ungarn hätte das getan!
Zunächst: Die GFK stammt ursprünglich vom 28. Juli 1951, galt nur für Europa, de facto für Flüchtlinge aus dem kommunistischen Machtbereich. Da war es einfach großzügig zu sein, weil es praktisch keine Flüchtlinge bzw. Asylanten gab.
Erst am 31. Jänner 1967 wurde sie weltweit ausgedehnt. 137 Staaten haben sie heute ratifiziert, auch so illustre wie Somalia, Kongo, Kenia, Sudan, Iran, Israel, Uganda, Jugoslawien oder die Türkei. Das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bleibt jedem Unterzeichnerstaat selbst überlassen!
Eine Konvention aufrecht zu erhalten, die aus dem Jahre 1951 stammt und unter ganz anderen Voraussetzungen zustande kam, ist Versagen und Feigheit der Politik, ein Verbrechen an den betroffenen Staatsbürgern! Dies bedeutet sukzessive die Abschaffung des längst auf Pump finanzierten Sozialstaates.
Von was für Versagern werden wir in Österreich und in der EU regiert?
Alwin Häle, Muntlix