Persönlichkeitswahlrecht

Vorschlag für eine Reform des österreichischen Wahlrechts

In Österreich werden keine Einzelpersonen, sondern Listen gewählt. Diese Listen werden von den Parteien aufgestellt, die auch die Kandidaten nominieren. Der Wähler kann, wenn überhaupt, auf die Auswahl der Kandidaten nur marginal über eine Vorzugs-stimmenvergabe Einfluss nehmen. Dass wirklich der in den Augen der Wähler beste Kandidat das Rennen macht, ist keineswegs gewährleistet. Es entsteht in der Öffent-lichkeit der Eindruck von „Packelei“ – „die da oben richten es sich wieder“. Eine weit verbreitete Demokratieverdrossenheit, die ja eigentlich eine Parteienverdrossenheit ist, ist die Folge. Das ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich.

Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Abhilfe. Sie liegt in einem reformierten Wahlrecht, das eine gerechte Verteilung der Mandate mit einer Persönlichkeitswahl verbindet.

Dabei wäre folgendermaßen vorzugehen:

1. Ein Wahlgebiet (Land, Bund) wird entsprechend der Anzahl der zu vergebenden Sitze in den Vertretungsgremien (Landtage, Parlament) in Wahlbezirke mit möglichst gleich großer Bevölkerungszahl eingeteilt. In jedem Wahlbezirk gibt es pro Partei jeweils einen wählbaren Kandidaten.

2. Nach der Wahl wird festgestellt, welchen Prozentsatz an Stimmen jeder Kandidat in seinem Bezirk erreicht hat. Nach diesem Wert werden die Kandidaten auf einer Rang-liste gereiht.

3. Aus der Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen des Wahlgebiets wird berechnet, wie viele Mandate insgesamt jeder Partei zustehen.

4. Danach werden die Kandidaten mit den jeweils höchsten Stimmanteilen in den Wahlbezirken als gewählt übernommen, alle anderen Kandidaten des Bezirks werden von der Liste gestrichen. Ist die in Pkt. 3 festgestellte Gesamtzahl an Kandidaten einer Partei erreicht, dann werden deren übrige Kandidaten gestrichen.

5. Am Schluss hat jede Partei die ihrem Stimmenanteil entsprechenden Mandate und jeder Wahlbezirk seinen persönlich gewählten Mandatar. (nos)