Fortpflanzungsmedizingesetz

Fortpflanzungsmedizingesetz

Die Natur ist der (Möchtegern-) Weisheit der Menschen um Jahrtausende voraus. Von der Natur ist es vorgesehen, dass zur Fortpflanzung die Verbindung von Vater und Mutter (wir nennen das Ehe) nötig sind. Die Pflege erfolgt meist bis zur Selbstständigkeit von der Mutter.

In der Natur gibt es keine Samenspende, keine „Kindesabnahme in staatliche Betreuung“. Wer auf Dauer gegen die Natur handelt, wird mit schwerwiegenden Nachteilen konfrontiert werden.

Freut euch, wenn die ersten Kinder klagen: psychische Misshandlung wegen Vaterraub, Benachteiligung, Schmerzensgeld, Schadensersatz. Wie lange will man aus Egoismus die Rechte der Schwächsten missachten?

Ing. Horst G. Enenkel, Kottingbrunn