Offener Brief an BP Fischer

Lissabonvertrag verbietet Haftungen für andere Euro-Staaten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

Sie haben gegen den Rat mancher Experten und ohne die österreichische Bevölkerung zu befragen (wie es 70% gewünscht hätten), den Lissabonvertrag unterschrieben. Wir meinen, daß Sie damit auch für die Einhaltung der dort festgelegten Bedingungen mitverantwortlich sind.

Wir ersuchen Sie Ihre Aufmerksamkeit dem Artikel 125 (1) des Lissabonvertrages zu widmen, in dem folgendes, wir zitieren auszugsweise, normiert ist:

"..........Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedsstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; das gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens."

Wir ersuchen Sie, die österreichische Regierung darauf hinzuweisen, dass sie mit ihrer Darlehensgewährung und Garantieerklärung für Griechenland gegen diese Bestimmung verstößt. Wir halten einen solchen Verweis auch deshalb für wichtig, weil zu befürchten ist, dass andere Bestimmungen des Vertrages, die wesentlich schwammiger gefasst sind, wie zum Beispiel die Bestimmung über die Beachtung der sich aus der österreichischen Neutralität ergebenden Sonderstellung bei kriegerischen Ereignissen, bei entsprechenden Anlassfällen ebenso leicht außer Acht gelassen werden.

Da Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, sich des öfteren zu unserer Neutralität bekannt haben, nehmen wir an, dass Sie diese Sorge mit uns und der Mehrheit der Österreicher teilen.

Mit freundlichen Grüßen

DI. Rudolf Pomaroli

NFÖ