Gigantischer Steuerbetrug

Gigantischer Steuerbetrug durch Wegfall der Zollkontrollen

1993 wurde bekanntlich der „EU-Binnenmarkt“ errichtet. Damit fielen die Zollkontrollen weg. Seither gibt ein riesiges Steuerbetrugs-Problem.

Obwohl die EU-Kommission davon seit Jahren weiß, wurde bis jetzt nichts Entscheidendes dagegen unternommen. Dabei geht es um gigantische Beträge: Bereits 2006 wurde der durch Mehrwertsteuerbetrug von EU-weit tätigen Unternehmen den Finanzämtern der Mitgliedsstaaten und damit dem ehrlichen Steuerzahler entstandene Schaden auf 60 Mrd. Euro geschätzt. 2007 wurde bereits von 100 Mrd. Euro ausgegangen. Um die Dimension dieses großangelegten Betrugsgeschäftes zu verdeutlichen: Heute dürfte der Umfang dieses „Karussellbetrugs“ bereits das gesamte EU-Budget von 129 Mrd. Euro überschritten haben.

Er funktioniert tatsächlich wie ein Ringelspiel. Es sind mindestens drei Unternehmen an ihm beteiligt, manchmal werden auch ehrlich arbeitende Unternehmen zwischengeschaltet, die von diesem Betrug keine Ahnung haben. Die betrügerischen Unternehmen nützen die Tatsache aus, dass nach EU-Recht bei Geschäften von einem EU-Staat zu einem anderen keine Mehrwertsteuer verrechnet werden darf, sondern nur bei Geschäften innerhalb eines Landes. Dann muss der Importeur bzw. Verkäufer die auf den Preis aufgeschlagene Mehrwertsteuer an das Finanzamt seines Landes innerhalb einer Frist von vier Monaten abführen. Der Käufer im eigenen Land bekommt die bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer bereits nach einem Monat rückerstattet. Wenn dann die Mehrwertsteuer für den Importeur bzw. Verkäufer fällig wird, ist dieses Unternehmen einfach nicht mehr da. Inzwischen hat der Käufer, dem die Vorsteuer bereits rückerstattet wurde, seine Ware wieder steuerfrei ins EU-Ausland weiterverkauft und das Betrugs-Karussell kann von neuem beginnen.

Diesem gigantischen Finanzbetrug könnte durch Einführung des „Reverse-Charge-Verfahrens“ relativ einfach ein Riegel vorgeschoben werden. Dabei hat nicht der Verkäufer, sondern der Käufer die Pflicht zur Abführung der Mehrwertsteuer. Die Vorsteuer wird nur mehr gegenverrechnet, nicht mehr ausbezahlt. Die unterschiedlichen Steuerfristen, die dieses Betrugssystem ermöglicht haben, fallen dadurch weg.

Österreich hat bereits 2006 diesen neuen Abrechnungsmodus in Brüssel vorgeschlagen. Er wurde jedoch nie eingeführt – warum wohl ?

Österreich ist verpflichtet, die EU-Gesetzgegung zu übernehmen. Schaden – selbst beträchtlichen finanziellen Schaden – abwenden darf es von seinen ehrlichen Steuerzahlern in diesem System jedoch nicht.

Mag. Norbert Steiner Salzburg, im Februar 2011