- Rechtsstaatlichkeit -
Nahezu in jeder TV Sendung wird dies verbal zum Ausdruck gebracht
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger werden so vor staatlicher Willkür, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen geschützt. Ziel dabei ist die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis der Bürger untereinander, weil sie sich unter einem allgemeinen Gesetz der Freiheit vereinen.
In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet außerdem die Teilung der Gewalten (Gewaltenteilung), die Garantie von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Gegensätze zum Rechtsstaat sind beispielsweise ein Polizeistaat oder eine sozialistische Diktatur. Sind unsere Regierungen derweil am Weg dahin? Haben sich durch die Plandemie Dinge verschoben?
Sie haben....., denn Politik mischt sich indes viel zu sehr ein. Bürgerliches Vertraunen schwindet enorm.