Freedom of Speech
Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei äußern zu dürfen, ohne Gefahr, dafür in irgendeiner Form verfolgt zu werden.
Punkt. Mehr sollte in einer „normalen“ Gesellschaft auch nicht dazu kommentiert werden.
Wenn Kritik laut wird, dann doch nur, weil die Menschen mit dem politisch eingeschlagenen Weg unzufrieden sind. Und je weniger eine Regierung auf die Wünsche und Bedürfnisse seiner Bürger eingeht, desto lautstärker und auch untergriffiger fällt eben Kritik aus.
Es ist nicht die Schuld der Menschen, daß sich Politiker diverse Vorwürfe gefallen lassen müssen, sondern deren Mißachtung des sogenannten Wählerauftrags. Womit wir auch eine Brücke zum Wählerauftrag geschlagen hätten. Man schimpft sich selbst Rechtsstaat und Demokratie.
Aber wo und wer kontrolliert die Umsetzung selbiger?
Unliebsame Mitbewerber werden ausgegrenzt oder versucht, ihnen irgendwelche Schandtaten anzudichten, um den möglichen Wahlerfolg zu verhindern.
Klappt dies, trotz Beistand der „Öffentlich Rechtlichen“ nicht, vergibt man eben eine Regierungsbildung an die Verlierer, denn der Österreicher zum Beispiel, wolle ja keine freiheitliche Politik. So der Mainstream.
Da stellt man sich die Frage, weshalb die FPÖ in Österreich die Nationalratswahlen gewonnen hat, wenn sie doch scheinbar niemand will?
In Deutschland geht man soweit, daß versucht wird, die stärkste Partei, nämlich die AFD, verbieten zu wollen.
Auf welcher Grundlage basiert die rechtliche Erkenntnis, eine legitime und friedfertige Partei zu verbieten?
Tja, die Angst der Altparteien. Über Dekaden hinweg haben sie sich ihre Netzwerke, Druckmittel, aber auch Abhängigkeiten geschaffen.
Man muß eigentlich von mafiösen Strukturen sprechen. Alleine die Themen Asyl und Corona würden ihnen auf lange Zeit sprichwörtlich das politische Genick brechen.
Das erkennen auch immer mehr Menschen, daß es nicht mehr mit rechten Dingen zugeht.
Die Majorität der Politiker sind Opportunisten. Sie bedienen sich an jedem Geldtopf, kennen keine Scham, aber reagieren wie tollwütige Hunde, möchte das Volk, der Steuerzahler ihnen auf die Finger klopfen.
Da wird vertuscht und gelogen, um ja den goldenen Löffel nicht mehr abgeben zu müssen.
Bei so Manchem verständlich, da sie im realen Leben höchstwahrscheinlich versagen würden. Daher wohl der Weg in die Politik, als Ziel Abgeordneter. Ein bestens bezahlter Versorgungsposten, den man auch als Ungelernter, Unbegabter ausführen kann.
Wird nun der Machtanspruch durch „falsche“ Wahlergebnisse gefährdet, müssen andere Methoden diesen bewahren. Da man ein Verfassungs- oder Grundrecht nicht ohne weiteres eliminieren kann, fügt man rund um dieses Begrenzungen ein. Da werden dann Wörter, Phrasen und Zeichen als „Hassrede“ geführt, Symbole mit brauner Farbe angepinselt, nur um sozusagen die Meinungsfreiheit einzuschränken. Man installiert Denunzierungsstellen, mißbraucht Fernsehanstalten und hält sich Blockwarte.
Alles mit dem Ziel, andersdenkende Menschen in ein schlechtes Licht zu rücken. Der Mensch soll Angst davor haben, anders zu sein, als die politische Agenda. Ein Staat, der sich immer mehr zu einer Autokratie entwickelt, wünscht Lemminge und keine freien Geister.
Kehren wir nun wieder zum eigentlichen Thema zurück. Die Rede- und Meinungsfreiheit.
In den USA gehört sie zu den wichtigsten überhaupt.
„Freedom of speech and expression“ wird seitens der US-Regierung besonders geschützt. So steht es zumindest in der Verfassung. Aber auch während der desaströsen vier Jahre, ausgehend von 2020, wurde seitens der Republikaner ebenfalls zum Zensurstifft gegriffen. Da waren sich USA und EU mal einig. Keine Kritik an den „Maßnahmen“, jetzt soll es keine Kritik am Krieg oder politischen Personen geben. Jedenfalls in Deutschland und Österreich. Bereits wegen sogenannten „Memes“ oder nur wegen dem Teilen von Inhalten, gab es Strafanzeigen.
Nun sollen hier die tatsächlichen, rechtlichen Gegebenheiten zur Rede- und Meinungsfreiheit angeführt werden.
Zum besseren Verständnis wurden die wichtigen Punkte des amerikanischen Gesetz automatisch übersetzt.
Freedom of speech and expression:
https://firstamendment.mtsu.edu/7-things-to-know-about-the-first-amendment/
Die fünf Freiheiten, die es schützt: Sprache, Religion, Presse, Versammlung und das Recht, bei der Regierung eine Petition einzureichen. Zusammen machen diese fünf garantierten Freiheiten die Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika zum freiesten der Welt.
Bevor die Gründer unserer demokratischen Republik der Annahme der Verfassung zustimmten, f forderten sie, dass diese Freiheiten durch eine Änderung des Originaldokuments – der ersten Änderung geschützt werden.
Es gibt kein gesetzliches Alter von “”, das Sie erreichen müssen, um Ihre First Amendment-Freiheiten auszuüben. Sie sind Ihnen am Tag Ihrer Geburt garantiert. Es gibt auch keine Staatsbürgerschaftsvoraussetzung für den Schutz der ersten Änderung. Wenn Sie in den USA sind, haben Sie Rede-, Religions-, Presse-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit.
Die erste Änderung ist weder “links ” noch “rechts. ” Es kann verwendet werden, um auf sozialen und politischen Wandel zu drängen oder sich Veränderungen zu widersetzen. Die erste Änderung ist für alle.
Die erste Änderung schützt uns vor staatlichen Grenzen unserer Meinungsfreiheit, hindert einen privaten Arbeitgeber jedoch nicht daran, seine eigenen Regeln festzulegen.
Die erste Änderung verhindert, dass die Regierung von Ihnen verlangt, etwas zu sagen, was Sie nicht möchten, oder Sie davon abhält, die Worte anderer zu hören oder zu lesen (auch wenn Sie sich nie selbst äußern, haben Sie das Recht, Informationen zu erhalten).
7
Die Schüler haben das Recht, an den öffentlichen Schulen Amerikas zu beten, solange der Schulbetrieb nicht gestört wird und keine Regierungsangestellten (Lehrer, Trainer) beteiligt sind.
Im Grundgestz, Artikel 5 für Deutschland steht seit Inkrafttreten am 24. Mai 1949 Folgendes:
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_5_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Die Gewährleistungen des Art. 5 GG bezwecken den Schutz der freien Kommunikation. Zu diesem Zweck garantiert die Verfassungsnorm zahlreiche Freiheiten, die einen Bezug zur freien Kommunikation aufweisen.[3]
Bei Art. 5 GG handelt es sich wie bei allen Freiheitsrechten um ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Es ermöglicht daher die Abwehr hoheitlicher Eingriffe in die geschützten Freiheitsbereiche. Darüber hinaus enthalten einige Garantien der Norm Gestaltungsaufträge an den Staat sowie Verfahrens- und Einrichtungsgarantien. Besonders deutlich trifft dies auf die Rundfunkfreiheit zu. Dieser entnimmt das Bundesverfassungsgericht, wie das deutsche Rundfunkwesen strukturiert sein muss. Schließlich strahlt Art. 5 GG als Verfassungsrecht auf untergeordnete Normen aus, etwa auf das Zivil- und da Strafrecht. Diese mittelbare Drittwirkung ist beispielsweise im Bereich der Berichterstattung und der Ehrdelikte von großer Bedeutung.[4]
Zum Thema Zensur in der Bundesrepublik Deutschland findet sich im Internet eine ausführliche Erklärung. Wie sich aus der Sammlung ersehen lässt, gibt es eine ganze Reihe von Einschränkungen. Manche sind Vernünftig, andere hingegen muß man durchaus als Zensur betrachten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_in_der_Bundesrepublik_Deutschland
Verwirkung
Wer sein Recht auf freie Meinungsäußerung als Waffe im Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt dieses Grundrecht gemäß Art 18 GG. Bislang wurde noch in keinem Fall eine Verwirkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ausgesprochen.[5]
Im Internet findet sich dazu auch dies:
Nur bestimmte Grundrechte können verwirkt werden, darunter die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum und das Asylrecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher noch nie eine Verwirkung von Grundrechten ausgesprochen, obwohl es Anträge dazu gab.
Ist das so?
In Deutschland hat man sich also eine Art „Gummiparagraph“ eingebaut.
Über das Strafgesetzbuch lassen sich so gesetzlich legitimierte Beschränkungen der Meinungsfreiheit einflechten. Nämlich in Form von Straftatbeständen, initiiert durch politische Agenden.
„Grundgesetz Artikel 5. Artikel 5 (insbesondere hier Absatz 1) garantiert nicht nur die Meinungs-, Presse-, Berichterstattungs- und Zensurfreiheit, sondern setzt sie darüber hinaus in den Rang eines Verfassungsgrundsatzes.[17] Ebenso garantiert werden die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft.
Persönlichkeitsrechte. Allgemeine Grundlage ist Artikel 2 Absatz 1 GG (Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit). In der konkreten Praxis mit davon tangiert sind unter anderem der Schutz vor Verleumdung, übler Nachrede und nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen. Weitere Rechtsaspekte betreffen das Urheberrecht, den Schutz des Eigentums sowie der privaten Sphäre.
Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung; Volksverhetzung. Der Begriff Freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO) findet sich in unterschiedlichen Grundgesetz-Artikeln. Zusätzlich präzisiert wurde er 1952 durch das Bundesverfassungsgericht.[18] In der Praxis fungiert die FdGO als Abgrenzungsbegriff gegenüber totalitären Konzepten. Eine Besonderheit der bundesdeutschen Rechtsprechung sind klar formulierte Straftatbestände in Bezug auf Volksverhetzung, NS-Verherrlichung, Gebrauch von Symbolen der NS-Herrschaft sowie Holocaustleugnung.“
Beim Thema „Tatsachenbehauptung“ unterliegt man bereits dem gewünschten politischen Narrativ. Aussagen und Zustände wurden und werden häufig in eine gewünschte Richtung gedreht und als Tatsachen verkauft. Und im Zweifelsfall wird bekannterweise doch eine Zensur durchgeführt. (Corona, Klima, Ukraine etc.)
Und als letztes Mittel läßt sich immer noch ein Straftatbestand einführen.
Wer beurteilt also, welche Form der verbalen oder schriftlichen Kritik als Angriff auf die freiheitliche Grundordnung, zu werten ist? Vertritt Deutschland in ihrem jetzigen Erscheinungsbild überhaupt noch demokratische Grundwerte und Grundrechte, so wie es ursprünglich per Grundgesetz zugestanden wurde? Leider wenig dazu von kompetenten Völkerrechtlern.
Die Verlinkung zu einem Urteil gegen Deutschland, im Fall der nicht unabhängigen Justiz sollte aufhorchen lassen. Geht es hier zwar um das verwirkte Recht Deutschlands, EU-Haftbefehle auszustellen, wird sich die politische Einflußnahme höchstwahrscheinlich auch innerhalb der Staatsgrenzen auswirken.
Man kann diese Sorge leider auch auf andere europäische Staaten ausweiten.
https://www.strafakte.de/rechtsprechung/europaeischer-haftbefehl/
Eine Diktatur ist eine Regierung, bei der man in Gefahr gerät,
sitzen zu müssen, wenn man nicht hinter ihr stehen will.
Stanislaw Jerzy Lec +1966
Dank auch an F.R.