Offener Brief an Bundespräsident Horst Köhler/ September 2009

Abs.

Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, 02195/8592

Offener Brief an den Bundespräsidenten Horst Köhler

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Horst Köhler!

Sie möchten am Freitag den 25.09.09 durch Ihre Unterschrift den Vertrag von Lissabon für Deutschland ratifizieren. Ich habe Sie auf dem Katholikentag als kompetenten Redner erlebt, der sich wunderte, dass seine Warnungen bezüglich des Verhaltens einiger Teilnehmer des Finanzmarktes nicht gehört wurden. Fakt ist, das entscheidende Fragen zum Vertrag von Lissabon nicht juristisch geklärt wurden.

Ich hoffe, Sie sind bei dem Vertrag von Lissabon genauso vorsichtig, wie beim Finanzmarkt. Sagen doch viele Kritiker dieses Vertrages, dass der genau das fördert, was uns in diese Krise geführt hat und was Sie in Osnabrück kritisiert haben.

Ich möchte Sie bitten, Ihre Unterschrift noch nicht unter den Vertrag von Lissabon zu setzen, bevor Sie nicht selber die Kritiker an diesem Vertrag gesprochen haben. Ich habe die Einwände von Sarah Luzia Hassel Reusing ins Internet gestellt: http://sites.google.com/site/euradevormwald . Wesentliche Inhalte dieser Klage, die im September 09 eingereicht wurde, lagen bereits im Juni als zugelassene Klage dem Bundesverfassungsgericht vor. Von der neuen Klage habe ich aber nicht aus den Medien erfahren, wie diese das Verfassungsgericht zur Kenntnis genommen hat. Die neue Klage ist genau auf die vom Urteil im Juni 09 neu geschaffenen Lage abgestimmt und nimmt auf die Dinge Bezug, die bisher nicht vom Bundestag im Sinne des Urteils ordentlich erfüllt sein könnten und auf die Dinge, die im Juni trotz Vorlage als Klage gar nicht zur Behandlung kamen .

Eine entsprechende Klage lag, wie gesagt, zugelassen dem Verfassungsgericht im Juni 2009 zur Entscheidung vor, wurde aber explizit nicht behandelt. Dabei dürfte diese Klage die tiefgreifenste Klage gewesen sein, die als einzige die Forderungen des Vertrages von Lissabon zur Wirtschaftsverfassung der EU hinterfragte und mit den Grundpositionen des Grundgesetzes abglich. Demnach würde der Vertrag von Lissabon zur Folge haben, dass ein Großteil der bisher hoheitlichen Aufgaben nach und nach öffentlich ausgeschrieben werden müssten.

Die Kritik ist in diesem Leserbrief von mir zusammengefasst:

Staratschek (ÖDP): Gott bewahre uns vor dieser EU- Verfassung

VON ÖKOLOGISCHE DEMOKRATEN- OBERBERG

Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald , Bundestagskandidat der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) im Oberbergischen Kreis schrieb folgenden Kommentar zum Thema EU- Verfassung:

Der Bericht, "Chancen für den Lissabon- Vertrag steigen" in der Zeitung "DieTagespost" (http://www.die-tagespost.de) ist alles andere als beruhigend. Immerhin haben Franzosen und Niederländer in Abstimmungen gegen die EU- Verfassung votiert, die fast inhaltsgleich als Vertrag von Lissabon wieder aufgetischt wurde. Allerdings wurde der Rahmen so geändert, dass diesmal, außer in Irland, keine Abstimmungen für das politische Verfahren zwingend vorgeschrieben waren. Und den Iren will man jetzt mit Zuckerbrot und Peitsche (EU- Hilfen, marginalen Zugeständnissen und dem psychischen Druck auf den potentiellen Außenseiter) klar machen, das es verkehrt war, gegen diesen Vertrag zu stimmen.

Aber der Vertrag von Lissabon wird das Recht der Mitgliedstaaten herabstufen und ihnen u.a. mit unserem Grundgesetz unvereinbare Inhalte aufdrängen.

Der Vertrag von Lissabon wandelt alle EU- Staaten mit Gewaltenteilung in Gewährleistungsstaaten um und wird dort nicht nur zur Privatiersierung von Dienstleistungen, sondern auch von hoheitliche Aufgaben im Sinne der Neo- Liberalen Ideologie führen. Das wird zu erheblichen Interessenkonflikten und mangelnder Neutralität der Stellen führen, die künftig die staatlichen Aufgaben durchführen und den Artikel 33.4 des Grundgesetzes zur Makulatur machen.

Laut Artikel 19.1 müssen Einschränkungen, die Grundrechte betreffen, diese genau benennen unter Angabe des Artikel des Grundgesetzes. Die EU- Verfassung hat diesen Bezug nicht. Sie steht sogar über dem Grundgesetz und hebelt so de fakto alle Paragraphen aus, für die es im Grundgesetz eine Ewigkeitsgarantie gibt(Art. 79.3).

Die EU- Verfassung kennt im Ggs. zu Art. 1.2 des Grundgesetzes nicht das Verfassungsziel Frieden und hat kein klares Verbot eines Angriffkrieges (Art. 26). Statt dessen nennt diese äußerst schwammige Gründe, wann Kriege erlaubt sind. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Interessen der EU verletzt sind, im Falle einer "Krise", etc.. Hinzu kommt, das die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jeder parlamentarischen und juristischen Kontrolle entzogen wird.

In den Anhängen des Vertrages von Lissabon werden viele Regelungen, die für sich im Hauptteil gut klingen, relativiert oder gar aufgehoben. Die EU-Menschenrechte haben einen niedrigeren Rang, als die EU- Wirtschaftspolitik und sind schwächer formuliert, als die UNO- Menschenrechte.

Das EU- Parlament hat bei vielen entscheidenden Bereichen weiterhin nichts zu sagen, es kann keine eigenständigen Initiativen zur Gestaltung der EU einbringen und es kann in besonderen Situationen bei Entscheidungen, wo es eigentlich Mitspracherecht hätte, umgangen werden.

Selbst die Weiterentwicklung der EU- Verfassung liegt zu wesentlichen Teilen nicht in den Händen des Parlamentes. Änderungen der Regelungen zur Arbeitsweise der EU kann der Europäische Rat (also das Treffen der Regierungschefs) erlassen. Beim Europäischen Rat und der EU- Kommission bündeln sich Aufgaben der gesetzgebenden, richterlichen und ausführenden Gewalt. Eine so enge Verzahnung dieser 3 Gewalten hat es in Europa seit 1945 nicht mehr gegeben. Viele Kritiker sprechen daher von einem EU- Ermächtigungsgesetz. Auch 1933 wurde nur beschlossen, das die Regierung für vier Jahre ohne Parlament Gesetze erlassen kann, solange sie nicht das Parlament in Frage stellt. Mit Hilfe dieses Gesetzes, das einfach nur verlängert wurde, könnten die Nationalrassisten bis 1945 herrschen.

Aus diesen Erfahrungen haben die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes gelernt und eine Verfassung formuliert, die klar Angriffskriege verbietet und den Menschenrechten ewigen Schutz bietet. Was eine Missachtung dieser Grundrechte bedeutet, haben alle unsere Nachbarn nach 1939 erfahren. Allein das ein solcher Zustand, diesmal auf europäischer Ebene, mit der EU- Verfassung wieder in den Bereich des denkbaren kommt, müsste jeden Europäer zu einem Nein zu dieser Verfassung veranlassen. Aus diesem Grund bin ich auch froh, das Gott in diesem Vertragswerk nicht vorkommt. Oder soll Gott in der Präambel einer Verfassung stehen, wo das Parlament kein echtes Parlament ist, wo Wettbewerbsfähigkeit höher steht, als Grundrechte, wo Kriege für die Werte der Union oder gegen Aufruhr zugelassen werden? Mich erstaunt hier die Passivität der Kirchen. Diese müssten zu einem Gebetssturm für eine bessere Entwicklung in Europa aufrufen, damit Gott uns vor dieser Verfassung bewahrt. Es würde mich auch nicht wundern, wenn es im Namen der EU- Verfassung künftig zu einen neuen Kirchenkampf kommt und der Papst ein Einreiseverbot in die EU erhält, weil seine Aussagen gegen die Werte der EU verstoßen.

Hinzu kommt, das Verfassungsrichter Dr. Voßkuhle ein Anhänger des vom Vertrag von Lissabon angestrebten Gewährleistungsstaates ist und damit stellt sich hier die Frage, ob er überhaupt als unbefangen für die Behandlung dieser Materie gelten kann. Man könnte fast den Eindruck haben, dass hier eine einflussreiche Lobby gegen unser Grundgesetz putscht! Abgeordnete, die den Vertrag nie gelesen haben, aber dafür sind, Medien, in denen Kritik an der Verfassung kaum vorkommt und Verfassungsgerichte, die einfach nicht behandeln, was am tieftsten die Vertragsmaterie hinterfragt, das erschüttert einen sehr das Vertrauen in Staat und Meinungsbildner.

Berücksichtigen sollten Sie auch, dass ja noch die Iren abstimmen. Warum riskieren Sie die Unterschrift für so ein potentiell fragwürdiges Vertragswerk, wo noch die Chance besteht, das die Iren wieder Nein sagen. Und selbst, wenn die Iren Ja sagen, sollten Sie nicht unterschreiben, bevor Sie nicht auch die wichtigsten Kritiker des Vertrages persönlich angehört haben. Dies würde Sie als mutigen Präsidenten in die Geschichte eingehen lassen, der sich wirklich um Informationen bemüht und von der Politik der Bundestagsmehrheit nicht unter Druck setzen lässt. Wahrheit ist etwas Absolutes und hängt nicht von Mehrheiten ab. Gute Politiker sollten aktiv nach der Wahrheit suchen und dann auch gegen politische Mehrheiten - die nicht immer die Mehrheit des Demos darstellen - offensiv vertreten. Da für Sie eine Wiederwahl nicht mehr ansteht, können Sie ohne Rücksicht auf Wiederwahlchancen durch die politischen Kräfte sich jetzt in den Dienst einer guten Zukunft für Deutschland und Europa und den Rest der Welt stellen.

Dieses Video gibt ab der 3. Minute die Kritik musikalisch wieder: http://www.youtube.com/watch?v=rqHHtwz_NQc

Im Anhang dieses Briefes folgen Infos von Sarah Luzia Hassel Reusing zum Gewährleistungsstaat.

Mit freundlichen Gruß, Felix Staratschek

"Gewährleistungsstaatliche Bestrebungen"

an den Verfassungsschutz gemeldet

Die international bekannte Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing sieht Bestrebungen in Richtung Gewährleistungsstaat als mutmaßlich verfassungsfeindlich an:

19.06.2009

Am heutigen Tage hat sich die international bekannte Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Wuppertal) an den Bundesverfassungsschutz gewandt, um diesen über eine mutmaßlich verfassungsfeindliche Ideologie sowie Bestrebungen von Personen und innerhalb von einer Vereinigung zu deren Umsetzung zu informieren, welche bisher noch keine Berücksichtigung im Verfassungsschutzbericht gefunden haben. Es geht um die Ideologie des Gewährleistungsstaats, deren Protagonisten meist sehr bürgerlich auftreten. Ein Staatsformwechsel zum Gewährleistungsstaat würde Deutschland jedoch in ein administratives Chaos stürzen, den Rechtsstaat zerstören, und bis hin zur de-facto Auflösung der Staatlichkeit führen. Die Ideologie des Gewährleistungsstaats verlangt, alle Aufgaben der Daseinsvorsorge und der staatlichen Verwaltung sowie erhebliche Teile der nationalen Sicherheit an Privatfirmen zu vergeben. Ein Magnet für Interessenkonflikte. Das günstigste Gebot für den Betrieb der Umweltämter wäre aus der Industrie, für den Betrieb von Finanzbehörden aus dem Bankenbereich, für Einwohnermeldeämter aus dem Medienbereich sowie für den auswärtigen Dienst, Polizei, Militär, Geheimdienst und Gefängnisse von privaten Sicherheits- und Sölderfirmen zu erwarten. Die Vergabe von Aufgaben der inneren oder äußeren Sicherheit an Privatfirmen würde nach Auffassung der Menschenrechtlerin zu kolumbianischen Verhältnissen mit Paramilitärs als Staat im Staate führen. Nicht einmal davor, den Grundrechtsschutz den Gerichten wegzunehmen und an private Schlichter zu geben, macht diese Ideologie Halt. Ein Teil der Gewährleistungsstaatsideologen will sogar bei der Gesetzgebung private Konkurrenz zulassen. Die Kontrolle über die im Gewährleistungsstaat, formell auf Zeit, mit hoheitlicher Macht ausgestatteten Privaten will die Gewährleistungsstaatsideologie anderen, ebenfalls per Vergabe zu bestimmenden, Privaten übertragen.

Als besonders gefährlich sieht die Menschenrechtlerin die Kombinantion der Gewährleisungsstaatsideologie mit dem Governance-Modell (auch Horizontalisierung genannt) an. Letzteres Modell strebt eine weitestgehende Reduzierung des materiellen Rechts, also eine weitgehende Abschaffung aller gesetzlich normierten Rechte und Pflichten, an. Das würde einen größtmöglichen Verhandlungsspielraum zwischen dem Staat auf der einen und der Wirtschaft bzw. den Bürgern auf der anderen Seite schaffen. Wer Macht hätte, könnte beim Staat überall Sonderkonditionen aushandeln. Und das noch kombiniert mit Behörden, die von Privatfirmen betrieben werden, sodass oft auf beiden Seiten die gleichen Leute sitzen würden.

Die Gewährleistungsstaatsideologie sieht die Menschenrechtlerin trotz des gewaltlosen Auftretens von deren Protagonisten als verfassungsfeindlich an, weil diese Ideologie 6 von 7 Merkmalen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BVerfSchG) erheblich beschädigen würde, und bereits die Ablehnung eines einzigen dieser Merkmale verfassungsfeindlich sein kann. Diese Ideologie würde den Rechtsstaat zerstören, vor allem bzgl. der Gleichheit vor dem Gesetz, der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, der Rechtsweggarantie sowie des Grundrechtsschutzes. Aber auch die Demokratie würde bis in ihren Kern erschüttert, da die demokratisch gewählten Organe des Staates im Gewährleistungsstaat entmachtet würden durch den Kontrollverlust über die dann privat betriebenen Bereiche Verwaltung, Militär, Polizei und Geheimdienst ebenso wie durch den Wissensverlust, wie man diese überhaupt betreibt. Sowohl die Rechtsstaatlichkeit (Art. 1 Abs. 2+3 GG, Art. 20 Abs. 2+3 GG) als auch die Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG) gehören zu den durch die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützten Strukturprinzipien unseres Grundgesetzes, bei deren Zerstörung der gesamte Staat ins Wanken geriete. Der Gewährleistungsstaat würde Deutschland außerdem zu einem gescheiterten Staat, also zu einer Gefahr für Europa im Sinne der EU-Sicherheitsstrategie, machen auf Grund der Merkmale Machtmissbrauch, schwache Institutionen und mangelnde Rechenschaftspflicht. Nicht umsonst gibt es im Grundgesetz das grundrechtsgleiche Recht auf den sogenannten Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG), um allen Einwohnern Deutschlands zu garantieren, dass hoheitliche Macht grundsätzlich nur von Personen ausgeübt wird, deren wirtschaftliche Existenz von ihrer Treue zum Grundgesetz abhängt, und nicht von der Treue zu privat-wirtschaftlichen Partikularinteressen.

Die meisten Lobbyisten in Richtung Gewährleistungsstaat jedoch sind sich voll bewusst, dass der von ihnen angestrebte Staatsformwechsel die Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes auflösen würde, und sie sehen auch erhebliche demokratierechtliche Probleme, aber sie machen trotzdem weiter, scheren sich nicht einmal um die Ewigkeitsgarantie.

Das größte Einfallstor für die Gewährleistungsstaatsideologen war bisher die leider weit verbreitete Gutgläubigkeit von Politikern gegenüber Akademikern und Juristen. Es besteht nach Auffassung der Menschenrechtlerin die dringende Gefahr, dass Personen, welche die Umsetzung dieser mutmaßlich verfassungsfeindlichen Ideologie betreiben, gezielt Schlüsselpositionen in Politikberatung, Medien, juristischen Karrierenetzwerken, Justiz und Universitäten besetzen bzw. zum Teil schon besetzt haben.

V.i.S.d.P:

Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202/2502621