074. XI.5 Europäischer Finanzierungsmechanismus dient Bankenrettung – Beispiel Griechenland

XI.5 Europäischer Finanzierungsmechanismus dient Bankenrettung – Beispiel Griechenland

XI.5.1 Bankenrettung in Griechenland im allgemeinen

Das Gutachten „Überschuldung und Staatsinsolvenz in der Europäischen Union“ des wissenschaftlichen Beirats im Bundeswirtschaftsministerium zeigt auf in Tabelle 1 auf S. 9, dass Griechenland im April 2010 mit 115% seines BIP verschuldet war, davon mit 89% des BIP im Ausland.

Im Abschnitt „2.1.1 Paket Griechenland“ auf S. 3+4 legt das Gutachten dar, dass Griechenland Darlehen erhalten hat von 110,- Mrd. €, davon 80,- Mrd. € von den Staaten der Eurozone und 30,- Mrd. € vom IWF. Von den 110,- Mrd. € sind im Falle Griechenlands direkt 80% (also rund 88,- Mrd. €) an seine bisherigen Gläubiger geflossen.

Was das Gutachten in dem Abschnitt nicht beleuchtet, ist, dass Griechenland in den Kreditauflagen verpflichtet wurde, 10,- Mrd. € in einen präventiven Bankenrettungsfonds auf nationaler Ebene einzuzahlen (siehe Abschnitt XI.7 dieser Verfassungsbeschwerden). Von 110,- Mrd. € kamen also nur 12,- Mrd. € bei den laufenden Staatsausgaben an.

Dafür benennt das Gutachten jedoch, leider ausschließlich am Fall Griechenlands, einen Teil der wesentlichsten sozialen Einschnitte, welche den Griechen neben einer Kürzung der Staatsausgaben insgesamt als Kreditauflagen gemacht wurden – Senkung der Gehälter und der Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst, Erhöhung der Mehrwertsteuer, Erhöhung des progressiven Einkommensteuertarifs, Rentenreform.

Im Abschnitt „2.2.4 Pauschaler Bailout der Anleger“ wird das Gutachten auf S. 11+12 noch deutlicher. Tabelle 2 auf S. 12 zeigt, dass Griechenland Ende 2009 mit 82,- Mrd. € bei Banken der Eurozone im Ausland verschuldet war, davon mit 31,- Mrd. € bei französischen und mit 23,- Mrd. € bei deutschen Banken. Das Gutachten sagt:

„Wäre das Hilfspaket nicht zustande gekommen, hätte der griechische Staat ein Schuldenmoratorium erklären müssen, um zu Lasten der Anleger eine Herabsetzung von ausstehender Staatsschuld und Zinsverpflichtungen zu erreichen. Ein Verlust der Zahlungsfähigkeit Griechenlands, so lässt sich einwenden, hätte die Überlebensfähigkeit einiger europäischer Banken in Frage stellen können, die stark in Staatsanleihen hoch verschuldeter südeuropäischer Mitgliedsländer engagiert sind und Ende 2009 externe griechische Staatsschuld im Wert von € 82 Milliarden hielten.“

Wie der Europäische Rat nun in Nr. 3 seiner Schlussfolgerungen zum Gipfel vom 11.03.2011 bestätigte, hat sich Griechenland verpflichtet, für seine Gläubiger Erlöse von 50,- Mrd. € aus dem Verkauf von Grundstücken und aus Privatisierungen zu erwirtschaften. Und das im Verhältnis zu den nur 10,- Mrd. € von den 110,- Mrd. € „Griechenland-Hilfe“, die nur im laufenden Staatshaushalt des Landes ankommen. Siehe auch Abschnitt III.13 dieser Verfassungsbeschwerden.

Auch der ehemalige EZB-Präsident Jean-Claude Trichet zeigt den Sinn Griechenlandhilfe etc. als Bankenrettung auf. Denn nach dem taz-Artikel „akute Einsturzgefahr“ vom 25./26.06.2011 hat er kurz vor dem EU-Gipfel vom 23./24.06.2011 gesagt, eine Pleite Griechenlands stelle „die größte Gefahr“ für das europäische Bankensystem dar.

Auf dem Gipfel der Eurozone vom 21.07.2011 wurde ein weiteres Paket im Namen der Rettung Griechenlands verabschiedet, bei welchem griechische Schulden mittels des EFSF weit über ihrem Marktwert umgeschuldet würden, und die Steuerzahler der übrigen Staaten der Eurozone bürgen für einen erheblichen Teil davon, also wieder eine verdeckte Bankenrettung (Abschnitt XI.5.2 dieser Verfassungsbeschwerden).Stattdessen wurde am 26.10.2011 ein weiteres Konzept beschlossen (Abschnitt XI.5.3 dieser Verfassungsbeschwerden) und Anfang März 2012 noch ein anderes, welches nun auch durchgeführt wird.

Das Experiment an Griechenland, einem Staat Geld zu leihen, um diesen dann per Kreditauflage zu zwingen, es weiter zu verschenken an die Banken, damit sie es ihm wieder teuer leihen können, wurde entsprechend der Erklärung vom 21.07.2011 der Regierungschefs der Eurozone ein offizielles Instrument von EFSF-Rahmenvertrag und ESM-Vertrag werden.

Weitere Zahlen zur Verteilung der Notfallkredite für Griechenland liefert der Artikel „Griechenland-Rettung: 81% der neuen EU-Tranche gehen an die Banken“ der Deutschen Mittelstandsnachrichten vom 09.11.2011. Demnach gingen von der damals zur Auszahlung anstehenden Tranche 40% an internationale Banken und Versicherungen, 18% an die EZB, 23% an griechische Institute sowie 19% in den laufenden griechischen Haushalt. Auch die Mittelstandsnachrichten kommen daher zur Schlussfolgerung:

„Das Konzept ist einfach: Die Griechenland-Rettung ist nichts anderes als eine Bankenrettung.“

www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2011/11/31207/

Prof. Dr. Häde, welcher die Bundesregierung juristisch vertreten hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 30.11.2011 zu einer Organklage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/die Grünen, in welcher es vor allem um die Durchsetzung von mehr Transparenz rund um den ESM zugunsten des Bundestags ging, argumentiert, dass es beim Euro-Rettungsschirm überhaupt nicht um die Rettung Griechenlands, sondern um die des Finanzsektors geht.

Zur weiteren Entwicklung, insbesondere zum Aufkauf griechischer Staatsanleihen durch die EZB, siehe außerdem auch Abschnitt XI.17 dieser Verfassungsbeschwerden.

Zur Analyse des am 26.10.2011 beschlossenen, aber nicht umgesetzten, Haircuts für Griechenland siehe Abschnitt XI.5.3 dieser Verfassungsbeschwerden.

Zum im März 2012 beschlossenen siehe Abschnitt XI.5.4 dieser Verfassungsbeschwerden.

XI.5.2 das nicht verwirklichte Konzept laut Gipfel vom 21.07.2011

Das in diesem Abschnitt vorgestellte Konzept für eine Umschuldung Griechenlands mit freiwilliger Gläubigerbeteiligung kam nicht zustande, weil es einigen Gläubigern immer noch nicht bankenrettungsmäßig genug war, und weil der griechische Premierminister darüber eine Volksabstimmung abhalten wollte. Zur stattdessen Anfang März 2012 beschlossenen Umschuldung siehe Abschnitt XI.5.4 dieser Verfassungsbeschwerden.

Im Namen der Rettung Griechenlands enthalten die Erklärung vom 21.07.2011 und das dieser als Anlage beigefügte Dokument „Background document on the offer of the International Institute of Finance (IIF) and on Debt Buy Back (DBB)“erneut ein massives Bankenrettungsinstrument. Der IIF ist der internationale Bankenverband.

Link zum Hintergrundpapier:

http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/financial_operations/pdf/psi_en.pdf

Wie aus dem taz-Artikel „ein Problem, vier Modelle“ vom 15.07.2011 hervor geht, lag der Markt- wert griechischer Staatsanleihen damals, also etwa eine Woche vor dem Gipfel vom 21.07.2011 nur noch bei 50% des Nennwerts.

www.taz.de/!74508/

Auf dem Gipfel vom 21.07.2011 wurde jedoch laut dem Hintergrundpapier beschlossen, dass 135,- Mrd. € der griechischen Schulden umgeschuldet würden. Dabei sollen jeweils alte Staatsanleihen getauscht werden gegen neue mit längerer Laufzeit, deren Verzinsung zwischen 4% und 6,8 % liegt – eine hohe Verzinsung im Vergleich zu älteren griechischen Staatsanleihen, aber deutlich weniger als die teilweise über 20%, welche heute für neu herausgegebene griechische Staatsanleihen bezahlt werden. Von den 135,- Mrd. € sollte die Hälfte „par“ (also ohne Abschlag vom Nennwert) umgetauscht und voll „collateralised“ werden, also in voller Höhe durch Bürgschaft der Steuerzahler der übrigen Staaten der Eurozone gesichert werden. Das nächste Viertel sollte umgetauscht werden mit 20% Abschlag vom Nennwert, aber die restlichen 80% voll verbürgt durch die Steuerzahler, das letzte Viertel ebenfalls mit mit 20% Abschlag vom Nennwert und von den verbleibenden 80% die Hälfte (40%) „collateralised“ werden.

Zusätzlich wurde laut dem Hintergrundpapier beschlossen, dass die Staaten der Eurozone mit 20,- Mrd. € ein Schuldenrückkaufprogramm finanzieren, wobei man damit rechne, dass Griechenland mit den 20,- Mrd. € eigene Staatsanleihen zum Preis von 61,43 % des Nennwerts zurück kaufe – noch einmal ein gutes Geschäft für die Banken, wenn doch laut taz der Marktwert nur noch bei 50% des Nennwerts liegt / lag.

Laut Nr. 2+3 der Erklärung vom 21.07.2011 sollten diese beiden weiteren Bankenrettungsinstrumente im Namen der Rettung Griechenlands über die EFSF laufen; das passt auch zur Konstruktion mit dem Bürgenlassen der Steuerzahler.

XI.5.3 der doch nicht verwirklichte Versuch einer freiwilligen Schuldenminderung ohne Kreditereignis vom 26.10.2011

Bei dem am 26.10.2011 beschlossenen und dann doch nicht in der Form verwirklichten Haircut ging es um einen von den Regierungschefs der Staaten der Eurozone gegenüber den privaten Gläubigern erbetenen Schuldenerlass von 50% von deren Forderungen gegenüber Griechenland, wobei insgesamt 100,- Mrd. € zusammen kommen sollten. 30% des Forderungsverzichts wären dann über die Staaten der Eurozone (mittels der EFSF) gegenüber den freiwillig verzichtenden privaten Gläubigern ausgeglichen worden. Es hätten also private Gläubiger mit Forderungen im Nennwert von 200,- Mrd. € tatsächlich 70,- Mrd. € (35 %) davon verloren. Es gab auf dem Gipfel keinerlei Zusagen privater Gläubiger über diesen Betrag. Trotzdem hätten sich eigentlich genug freiwillige private Gläubiger finden lassen müssen, da sie beim Marktwert von nur noch 45% des Nennwerts 55% und nicht nur 35% verlieren würden. Es hätte sich also erneut um eine Bankenrettungsmaßnahme im Namen der Rettung Griechenlands gehandelt.

Darüber hinaus wurde ein zusätzliches Finanzierungsprogramm von 100,- Mrd. € für Griechenland beschlossen, wobei die 100,- Mrd. € in erster Linie gedacht waren zum Verschenken an die griechischen Banken (Nr. 12 der Stellungnahme), in deren Eigenschaft als größere Gläubiger Griechenlands und zu deren Rekapitalisierung auf bis zu 9% Kernkapital, s. o.) - eine weitere Bankenrettung im Namen der Rettung Griechenlands.

Der freiwillige teilweise Schuldenerlass für Griechenland hatte darüber hinaus den Zweck, den Blick der Öffentlichkeit für den ESM zu vernebeln, denn das am 26.10.2011 beschlossene und dann doch nicht umgesetzte Vorhaben eines freiwilligen teilweisen Schuldenerlasses hätte den privaten Gläubigern keinerlei Befugnisse gegeben, Griechenland politische Auflagen zu machen – ganz im Gegensatz zum ESM (Abschnitte IV.6.2.4 und IV.6.2.5 dieser Verfassungsbeschwerden), wo sie dies schon im Gegenzug für die Aufrechterhaltung ihres Kreditengagements könnten („Wiener Initiative“), und wo ein auch nur teilweiser Schuldenerlass nur das allerletzte Mittel zu Lasten der Gläubiger wäre.

Schließlich hatte die rechtliche Freiwilligkeit des Haircuts gegenüber Griechenland den Sinn, den Markt zu Gunsten der Anbieter der Credit Default Swaps zu verzerren, denn im Zeitpunkt der Erklärung des Staatsbankrotts durch Griechenland würde der „Versicherungsfall“ bzw. das „Kreditereignis“ bzgl. der CDS eintreten. CDS wurden laut dem Financial Times Deutschland -Artikel „Die Angst der Amerikaner“ vom 03.11.2011 vor allem von den fünf größten US-Banken (Bank of America, Citibank, Goldman Sachs, JP Morgan Chase und Morgan Stanley, hier wertungsfrei in alphabetischer Reihenfolge) herausgegeben, die im Falle der Erklärung des Staatsbankrotts zahlen müssten. Die im vorherigen Satz genannten fünf Banken verkaufen allein 97 % aller in den USA gehandelten Kreditausfallversicherungen. Es ging also darum, zu Gunsten vor allem dieser Banken einen souveränen Staatsbankrott Griechenlands zu verhindern und dafür auch freiwillige Schuldenreduzierungen in Kauf zu nehmen, bis man Griechenland endlich unter den ESM gezwungen hat. Denn dann könnten sich die Banken, die so viele CDS herausgegeben haben, sich damit herauszureden versuchen, eine Staateninsolvenz sei doch auch für ihre CDS-Wetten etwas völlig anderes als ein Staatsbankrott. Selbst wenn ihnen das nicht gelänge, wäre der ESM das zentrale Mittel, um die endgültige Zahlungseinstellung Griechenlands und damit auch das Kreditereignis im Sinne der CDS so lange wie möglich hinauszuzögern.

XI.5.4 der Haircut von März 2012

Anfang März erhielt Griechenland eine Umschuldung ohne jeglichen Schuldenerlass, die trotzdem als „Haircut“ präsentiert wurde, obwohl die „Haare“ (hier Metapher für Schulden) dadurch aus- schließlich länger geworden sind. Laut dem Artikel „Haircut offenbar erfolgreich: Europa über-nimmt Finanzierung von Griechenland“ der Deutschen Mittelstandsnachrichten vom 09.03.2012 bekamen die privaten Gläubiger Griechenlands dabei 110,- Mrd. € umgetauscht.

www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/39379/Schuldenschnitt

Der Erlass des deutschen Bundesfinanzministeriums vom 09.03.2012 zu Az. IV C 1-S 2252/0:016, 2012/0222645 gibt Aufschluss über die prozentuale Zusammensetzung dieses Umtausches:

Laut dem o. g. Artikel der Deutschen Mittelstandsnachrichten unterliegen die neuen griechischen Anleihen, welche die Gläubiger im Rahmen des Umtausches erhalten haben, englischem Recht, sodass die griechische Regierung bzgl. dieser Staatsanleihen laut dem Artikel „nicht mehr mit der überraschenden Einführung der Drachme austricksen“ könnte. Die EFSF Payment Notes bedeuten, dass die EFSF den Gläubigern insoweit Forderungen gegenüber Griechenland abgekauft hat. Bei den GDP Linked Securities ist die Verzinsung an das griechische BIP gekoppelt, was für Zeiten der Rezession für Griechenland erst einmal einen niedrigeren Schuldzinssatz bedeutet, beim Konjunkturaufschwung jedoch wieder einen um so höheren. Auch bei der Nullkuponanleihe hat die EFSF den Gläubigern Forderungen gegenüber Griechenland abgekauft. Die Nullkuponanleihe hat die Besonderheit, dass sie aus Sicht des Schuldners wie ein besonderes Fälligkeitsdarlehen ist, wo nicht nur die Darlehenssumme, sondern auch die Zinsen, erst am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt werden müssen.

Wie sich aus der Zusammenschau des BMF-Schreibens und des Artikels der Deutschen Mittelstandsnachrichten ergibt, hat die EFSF in Zusammenhang mit Griechenland 130,- Mrd. € gezahlt, die sich wie folgt zusammensetzen:

Bei der „Versüßung für Banken“ handelt es sich um ein Darlehen der EFSF an Griechenland, mit welchem das Land im Rahmen der Umschuldung 30,- Mrd. € seiner bisherigen Schulden getilgt hat (s. u.).

Da das ganze über die EFSF läuft, wird Griechenland auch dafür wieder zusätzliche Auflagen der Troika bekommen. Und dadurch, dass Griechenland nun erstmals „Hilfe“ von der EFSF erhält, kann man es danach ins Staateninsolvenzverfahren des ESM zwingen (Abschnitt IV.6.2.5 dieser Verfassungsbeschwerden). Und beim ESM dürfen dann auch noch die privaten Gläubiger ihre Auflagen den Griechen oben aufladen.

Aus der Vereinbarung vom 22.02.2012 zwischen Griechenland und der EU-Kommission (dort in Vertretung der Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets), welche dem Bundestag am 24.02.2012

wegen der haushaltsmäßigen Gesamtverantwortung im Rahmen des StabMechG für die Bewilligung der deutschen Bürgschaften für die konkreten Finanzhilfen der EFSF an vorgelegen hat (Drucksache 17/8731), gehen aus S. 26+27 ein Gesamtbetrag von 93,5 Mrd. € und eine andere Zusammensetzung der Beträge hervor:

Der beschriebene Anleihetausch funktioniert so, dass für einen Teil von 200,- Mrd. € der griechischen Staatsschulden Griechenland 30,- € (15%) direkt zurück zahlt (ermöglicht durch Aufnahme des 30,- Mrd. € Darlehens bei der EFSF), und die Gläubiger ansonsten ihre bisherigen Staatsschuldverschreibungen umtauschen müssen gegen neue Staatsschuldverschreibungen mit nur noch 31,5% des ursprünglichen Nennwerts (also insgesamt auf nur noch 63,- €). Das entspricht einem Forderungsverzicht der Gläubiger von insgesamt 107,- Mrd. € (53,5%).

Die Zahlen des Bundesfinanzministeriums vom 09.03.2012 sind mit 130,- Mrd. € höher als die 93,5 Mrd. €, welche am 24.02.2012 dem Bundestag vorgelegt wurden.

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/075-finanzpolitik