007.) Über das Urteil des Landesschiedsgericht der ÖDP- Nordrhein Westfalen

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IV.

Diesem Antrag hat das Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (4.11.2013) mit Beschluss vom 27.01.2014 (zur Post gebracht am 13.02.2014) stattgegeben und den Beschwerdeführer mit sofortiger Wirkung aus der ÖDP ausgeschlossen:

In den angeführten E- Mails habe der Beschwerdeführer den Vorsitzenden [der ÖDP, Sebastian Frankenberger,] mehrfach persönlich diffamiert, indem er ihn beispielsweise als greußlichen Populisten bezeichnet habe, der Stasimethoden anwende, kein Demokrat sei und Falschaussagen getätigt habe (Februar 2013). Darüber hinaus habe [Felix Staratschek] bezüglich des Bundesvorsitzenden [der ÖDP, Sebastian Frankenberger,] Bezüge zur NPD hergestellt und auf angebliche Schnittmengen des Bundesvorsitzenden mit der NPD hingewiesen und formuliert, auch wenn dieser keinen völkischen Rassismus pflege, sie die Art der Grundgesetz- Gefährdung umfassender, als bei der NPD. ....."

---Wie würden Sie liebe Leserinnen und Leser jemanden nennen, der ständig Unwahrheiten wiederholt und Menschen und eine ganze Partei in die Irre führt?

---Und warum steht hier nicht, warum ich die Grundgesetzgefährdung durch "Mehr Demokratie" und die Unterstützer (ÖDP, Freie Wähler, Piratenpartei) als schwerwiegender ansehe, die die Infragestellung der Ordnung des Grundgesetzes durch eine gedachte NPD- Regierung?

Dabei ist das ganz einfach! Solange die NPD keine 2/3- Mehrheit hat, kann diese das Grundgesetz nicht ändern und die Opposition kann sich mit Hilfe des Grundgesetzes hoffentlich wirksam gegen Gesetze der NPD wehren.

Die neu gefasste Verfassung, die auf ESM und Fiskalpakt zugeschnitten ist, würde uns der Möglichkeit berauben, uns vor Gericht gegen das Handeln der durch diese Verträge entstandenen Instanzen zu wehren. Anderes zum Thema habe ich schon weiter vorne gesagt.

"... [Felix Staratschek] müsse weiter vorgeworfen werden, dass er nicht mehr zwischen persönlicher und sachlicher Kritik unterscheide und sich nicht nur an Parteimitglieder wende, sondern seine Ausführungen auch öffentlich mache, indem er E- Mails an Presseorgane sende. Zusammenfassend überschreite [Felix Staratschek] daher die grenzen sachlicher und fairer Auseinandersetzung noch immer und füge der ÖDP durch die Verbreitung seiner Ansichten in einem öffentlichen Raum großen Schaden zu. Dies sei der Partei nicht weiter zuzumuten."

Wie schon gesagt, Sebastian Frankenberger und der Bundesvorstand der ÖDP haben sich die ganze Zeit der Diskussion entzogen, aber gleichzeitig ihre Falschaussagen im Namen der ÖDP an die Öffentlichkeit gebracht. Mir wird dann vorgeworfen, dass ich Richtigstellungen dazu öffentlich verbreite!

---Was ist den unsachlich und unfair daran, wenn ich versuche, über die Öffentlichkeit möglichst vielen ÖDP- Mitgliedern und ÖDP- Interessenten Zugang zu dieser Debatte zu schaffen und wenn ich im Sinne der ÖDP- Slogans "ehrliche Politik ist wählbar" und "Werte sind wählbar" eine wertgebundene ehrliche und wahrhaftige Politik einfordere?

Wieder ist hier nichts begründet.

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Bis hierhin bezieht sich das Bundesschiedsgericht vor allem auf den bisherigen Verlauf. Inwieweit sich die Schiedsrichter dies alles zu eigen machen, ist teilweise schwer zu sagen. Ich habe aber den Eindruck, dass diese in der Regel mit zu wenig Distanz zu diesen Aussagen schreiben, u.a. weil diese viele Zusammenhänge falsch oder unvollständig wieder geben, was bei einer ordentlichen Einarbeitung in die Materie nicht nötig gewesen wäre.

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/008

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