003.) Der Bundesparteitag in Erding im November 2012

"...Auf dem folgenden Bundesparteitag (November 2012 in Erding) trug [Felix Staratschek] seine Position vor. Gleichwohl wurden die seinerzeit amtierenden Mitglieder des [Bundesvorstandes der ÖDP] entlastet und - sofern sie sich erneut zur Wahl stellten - für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Die Bewerbung des Beschwerdeführers für das Amt des Bundesvorsitzenden blieb erfolglos. ....."

Meine Bewerbung hatte das Ziel Themen zu setzen. Das ich nicht gewählt werde, war mir klar und ich habe auch beim Auftreten einige Fehler gemacht, wenn ich die Rückmeldungen richtig deute. Das die Kandidatur mich nicht zum Bundesvorsitzenden machte, war daher für mich kein Misserfolg. Für mich ist der Misserfolg, das Frankenberger den ganzen Parteitag alle Aussagen von mir ausgesessen hat, er hat auf keine Aussage inhaltlich reagiert und er hat kurze Zeit später das, was ich mit Zitaten belegt in Erding als Falschaussage entlarvt hatte, wieder verkündet. Seit dem wirkt auf mich Sebastian Frankenberger wie ein Lügner, weil er es besser wissen müsste.

---Ist so ehrliche Politik wählbar?

Eine Entlastung eines Vorstandes schafft kein Unrecht aus der Welt! Allenfalls die Verantwortung für die Fehlleistungen geht vom Vorstand auf die Gesamtpartei über. Aber gerade bei einer Partei, die wie die ÖDP viele christliche Mitglieder hat, gibt es bei Fehlern auch die Einstellung "Schwamm drüber"! Das heißt, man ist zwar nicht mit allem einverstanden, aber man ist bereit zu verzeihen, hofft aber, sofern Fehler angesprochen wurden entweder auf Besserung oder darauf, da die Situationen, in denen falsch gehandelt wurde einmalige Singularitäten sind. Eine Zustimmung ist damit mit einer Entlastung nicht zwingend verbunden.

Genauso wenig, wie der Bundestag gesetzeswidrige Beschlüsse fällen darf, darf ein Parteitag oder ein Vorstand Beschlüsse fällen, die den Aussagen von Grundsatzprogramm und Satzung widersprechen. Die Entlastung schützt die Personen des Vorstands eventuell vor den rechtlichen Folgen ihrer Arbeit, sie schützt aber nicht die widerrechtlichen Entscheidungen als solche, wenn diese auffliegen. Und eine Entlastung rechtfertigt nicht automatisch Verhalten nach der Entlastung.

"...Trotzdem setzte [Felix Staratschek] seine Aktivitäten in hoher Intensität fort und versandte Rundmails, die an hunderte von Adressen gerichtet waren; zudem veröffentlichte er umfangreiche Stellungnahmen im Internet ("Viertürmeblog). Vermittlungsversuche des Landesvorstandes Nordrhein Westfalen scheiterten, den [Felix Staratschek] erklärte, er wolle sich nicht einschüchtern lassen und sei daher, solange die Rüge aufrechterhalten werde, nur unter der Bedingung der vollen Öffentlichkeit zu einem klärenden Gespräch bereit. ....."

Diese Aussage des Schiedsgerichtes grenzt an Böswilligkeit! Die Rüge wurde in eine Vorbereitung der Gespräche gesetzt, in die Sebastian Frankenberger eingebunden war. Und auf die Rüge habe ich dann mit Bedingungen reagiert. Man schlägt nicht den, mit dem man reden will. Ich habe natürlich gesagt, dass das Gespräch nicht dazu dienen darf, dass ich im Vorfeld Mundtod bin. Zumal jeden jederzeit die direkte Antwort auf meine Mails oder Kommentare im Viertürmeblog möglich waren und auch jetzt möglich sind. Diese konnte jeder zu Hause in alle Ruhe bei sich am Sofa ausarbeiten und mir zusenden. Da ist nichts inhaltliches gekommen. Ich betreibe da keine Zensur.

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/004

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