017.) Das Erscheinungsbild der ÖDP ist wichtiger. als die Treue zum Parteiprogramm!

"...

f.

Mit seinem Verhalten hat der Beschwerdeführer eine erhebliche destruktive Unruhe in die Partei hineingetragen. Zur Verbreitung seiner Positionen hat er sich unter anderem eines von ihm selbst zusammengestellten Mailverteilers aus vielen 100 Adressaten (ÖDP- Mitgliedern und Nicht- ÖDP- Mitgliedern) bedient. Auch hat er an ihn geschickte private E- Mails - mutmaßlich ohne Zustimmung der Verfasser - veröffentlicht. Zudem hat er die Außenwirkung seines Tuns dadurch vergrößert, dass er seine Texte auch in seinem Viertürmeblog im Internet zugänglich gemacht hat. Dadurch erreicht er eine nicht eingrenzbare Öffentlichkeit, die über den Kreis der ÖDP- Mitglieder weit hinaus geht. Letzteres muss als besonders schwer angesehen werden. Dies um so mehr, als er mit dem Vorsitz des Kreisverbandes "Bergisches Land" (bzw. bis 2012 als stellvertretender Kreisvorsitzender) eine besondere Verantwortung trägt, die ÖDP nach außen möglichst positiv zu vertreten und für sie zu werben. ......"

Auch hierzu habe ich schon einiges bei ähnlichen Aussagen im bisherigen Text geschrieben. Faktisch stellt hier das Schiedsgericht die Pflicht, die Partei nach außen schön zu reden, höher ein, als die Pflicht aus der Satzung, das Grundsatzprogramm zu vertreten und sich an die Aussagen der Satzung zu halten. Gleichzeitig war die Seite der ÖDP Bergisches Land eine der aktivsten ÖDP- Seiten mit positiven ÖDP- Themen.

Was das Schiedsgericht hier anführt, ist mein Versuch der öffentlichen und parteiinternen Desinformation paroli bieten zu können und über Hintergründe aufzuklären. Aber das habe ich bereits beschrieben. Letztlich geht es hier auch um eine Aussage der 10 Gebote, dass man gegenüber seinen Nächsten kein falsches Zeugnis geben soll.

---Wie soll ich also etwas schön reden, was nicht schön ist?

"... Im Gegensatz hierzu hat öffentlich vor der ÖDP gewarnt (E- Mail vom 2.03.2013) und sich mit seinen E- Mails z.T. auch an konkurrierende Parteien oder Personen gewandt (z.B. Repräsentanten der Partei Die Linke, der Freien Wähler, der AfD, der AUF-Partei und der PBC. ...."

Es ging um Politik rings um den ESM und Fiskalpakt und da haben meine Texte Themen transportiert, die interessant sind. Die Linken waren z.B. im Bundestag die einzige Partei, die geschlossen gegen den ESM agierte, in allen anderen Parteien waren es nur Abweichler. Mit einem PBC- Funktionär hatte ich durch eine EU- politische Veranstaltung des ÖDP- KV- Bergisches Land Kontakt, da dieser zu diesem Thema auch sehr aktiv war. Bei den Freien Wählern war es der Versuch, diese wie die ÖDP und auch die Piratenpartei zu überzeugen, sich von der Anti- Grundgesetz- Klage von "Mehr Demokratie" zu trennen.

Und was konkurierende Parteien angeht, hat sich der ÖDP- MdeP Prof. Dr. Klaus Buchner doch der grünen EU- Fraktion angeschlossen, wo mindestens zwei mit der ÖDP konkurierende Parteien (Die Grünen und die Piratenpartei) vertreten sind.

Die oben erwähnte E- Mail vom 2.3.13 war übrigens bis auf eine Person aus Radevormwald nur an ÖDP- Mitglieder oder Gäste vom Hann Mündender Parteitag gesendet. Sie endet mit diesem Satz:

"Es ist jetzt noch früh genug, den Frankenberger zur Ordnung zu rufen oder auszutauschen und so als glaubwürdige Ökologen 2013 und 2014 tolle Wahlerfolge zu schaffen. Das ist das Hauptziel meiner Aktivität: Glaubwürdigkeit und Wahlerfolg. Aber niemand der unglaubwürdig ist, darf Wahlerfolg haben."

"... Auch hat er gezielt Personen und Institutionen angesprochen, denen gegenüber die ÖDP um ein gutes Erscheinungsbild bemüht ist (z.B. das Bundesverfassungsgericht oder auch jene Persönlichkeiten, die von der Partei mit der "goldenen Schwalbe" ausgezeichnet worden sind.) ...."

Es ist ja wohl der Hammer, wenn mein Austritt aus der Verfassungsbeschwerde hier aufgeführt wird, den ich dem Gericht mitgeteilt habe. Denn einen anderen Brief kann ich in meinem Postfach nicht finden!

Und was die Personen betrifft, die die goldene Schwalbe bekommen sollten, wurden dort vor allem der Einsatz gegen die Gentechnik geehrt. Wäre ich ein Preisempfänger, wäre ich dankbar für diese Warnung gewesen. Was ich in dem Brief zu wenig betont habe, ist, dass mit der Riskierung des Grundgesetzes auch der Einführung der Gentechnik über die EU Tür und Tor geöffnet werden können.

"... Nicht zuletzt hat der [Felix Staratschek] der ÖDP dadurch besonderen Schaden zugefügt, dass er seine Veröffentlichungen auch an Presseorgane und Rundfunkstationen gerichtet hat. Denn wenn ein Funktionsträger in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne seinen Lesern dezidiert erklärt, warum er die ÖDP als nicht wählbar ansieht, wird die Grenze parteischädigenden Verhaltens überschritten. Diesen Schaden hat der [Felix Staratschek] offenkundig auch bewusst einkalkuliert. Er geht jedenfalls davon aus, dass er mit seinen Aktionen eine große Zahl von Menschen erreicht hat und deren Einstellung gegenüber der ÖDP und ihren Zielen beeinflussen kann. So rühmt er sich beispielsweise damit, dass seine Kampagne möglicherweise dreitausend Personen mehr die - auch vom [ÖDP- Bundesvorstand] unterstützte - Verfassungsklage von Mehr Demokratie e.V. unterschrieben hätten, zumindest habe er mehrere Anrufe von Personen bekommen, die aus der Verfassungsbeschwerde wieder ausgetreten oder ihr aufgrund der Warnungen des Beschwerdeführers gar nicht erst beigetreten seien (gl. Mail vom 18.07.2012). ....."

Bei diesen Zeilen weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ist das Bundesschiedsgericht der ÖDP jetzt schon gegen die freie Meinungsäußerung? Gut, ich habe den Bericht auf meinen Blog Nachbearbeitet und im Winter Anfang 2014 da das Bild mit Anmerkung von Sebastian Frankenberger hinzugefügt. Die ÖDP kommt aber in dem Text, der als E- Mail versendet wurde, nicht vor. Immerhin wurde dieser Text in mehreren Rundbriefen von anderen Personen verbreitet und ist auch auf der Seite vom Netzwerk Volksentscheid zu finden. Ich habe den Text bei Gloria.tv ( http://gloria.tv/?media=313497 ) eingestellt.

Und wenn ich "dezidiert erklärt" habe, warum man die ÖDP nicht wählen soll, wäre doch das Schiedsgericht hier aufgerufen, dies zu zitieren und zu bewerten. Schließlich können die Gründe ja zutreffen. Unklar ist bei allen Aussagen dieses Abschnittes, worauf diese sich beziehen. Da ich die meisten Mails im BCC- Modus versendet habe, ist das Bundesschiedsgericht gar nicht in der Lage, festzustellen, an wenn ich die Mails versendet habe. Aber bei Fragen hätte ich in der Sitzung mein Postfach öffnen können, um zu zeigen, an wenn ich welche Mail versendet habe.

Die zuvor erwähnte Mail vom 2.3.13 ging eben fast ausschließlich an ÖDP- Mitglieder und nicht an die Medien. Sollten sich die Aussagen des Schiedsgerichtes auf diese Mail beziehen, sind die Aussagen des Gerichtes Unterstellungen. Man kann mein Verhalten durchaus als eine "breit angelegte Öffentlichkeitskampagne" bezeichnen, da ich täglich nach ÖDP- Meldungen gesucht habe und dazu, wenn es Ansatzpunkte gab, Kommentare zu schreiben. Aber das scheint das Schiedsgericht hier nicht zu meinen und bezieht sich nur auf diese eine Mail.

Und ich habe das nicht getan, weil ich einen "Schaden .... offenkundig auch bewusst einkalkuliert" habe, sondern weil ich auf einen Schaden aufmerksam machen wollte, zu dessen Behebung ich keinen anderen Weg mehr sah, als durch Information der Öffentlichkeit Druck auf den Bundesvorstand der ÖDP aufzubauen, hier endlich inhaltlich Stellung zu nehmen.

---Wo hat das Gericht die teilweise vom Bundesvorstand behaupteten Stellungnahmen vorliegen und hier zitiert?

In meinem Brief an die ÖDP- Mitglieder steht auch, wie eine ÖDP sein muss, die wählbar ist. Dieser wählbaren ÖDP bin ich vor über 25 Jahren beigetreten und habe als Funktionär dieser ÖDP diese alten Werte verteidigt, die damals zu meinen Beitritt führten.

Warum das Schiedsgericht hier den "Funktionsträger" so betont, weiß ich nicht! Ich könnte auch zu Sebastian Frankenberger schreiben:

"Wenn ein Funktionsträger wie beschrieben in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne seinen Lesern dezidiert Aktionen nahelegt, die mit den Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm unvereinbar sind, wird die Grenze parteischädigenden Verhaltens überschritten".

Und weil ich das genau so sehe, habe ich vor dieser verführten ÖDP gewarnt, in der Hoffnung, dass die Warnung zur Behebung dieser Parteischädigung führt.

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/018

Sie haben hierzu eine Anmerkung, eine Kritik, eine Anregung oder etwas anderes anzumerken. Auf meinen Blog kann dies jeder kommentieren: http://viertuerme.blogspot.de/2014/07/beschluss-des-bundesschiedsgericht-der.html