015.) Eine Demokratische Legitimierung für den Demokratieabbau? Ist das zu kompliziert für den ÖDP- Bundesvorstand?

"... Für ein wenigstens fahrlässiges Verschulden des [Felix Staratschek] spricht auch, dass er seine unumstößliche Einschätzung, die Passage auf Seite 102 der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. gefährde das Grundgesetz, ohne juristische Beratung gefasst hat. In diesem Zusammenhang weist der [ÖDP- Bundesvorstand] nachvollziehbar darauf hin, dass die in der Verfassungsbeschwerde verwendete juristische Argumentation sehr kompliziert sei und letztlich auch nicht Gegenstand des Parteiausschlussverfahren ist. ...."

Da die ÖDP- Unterstützung dieser Verfassungsbeschwerde durch einen Beschluss des ÖDP- Bundesvorstandes beschlossen, der Grund aller meiner Aktionen ist, ist es unmöglich zu behaupten, die sei nicht Gegenstand des Parteiausschlusses. Sie ist der Kernpunkt des Parteiausschlusses und daher müssen alle Aussagen zu dieser Klage von mir und vom Bundesvorstand vom Gericht bewertet werden. Auch scharfe Aussagen können im Recht sein und sogar gut begründet.

---Aber hier kommt die Frage auf, wie kann der Bundesvorstand etwas unterstützen, wenn ihm die "verwendete juristische Argumentation" sehr kompliziert sind?

Ich empfinde die gar nicht kompliziert, auch wenn da etwas französisch drinnen vorkommt.

Hier das was für den Bundesvorstand der ÖDP eine sehr komplizierte juristische Argumentation ist:

"...Den Weg für eine Anrufung des Souveräns [also für einen Volksentscheid] eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant [die verfassungsgebende Gewalt] des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen. Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.

Zum Verfahren

Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene Verfahren ist hierzu nicht geeignet."

Auf gut 100 Seiten beschreibt her ein Verein, der sich "Mehr Demokratie" nennt, wie schlimm das ist, wo man "im Zusammenhang mit" klagt, um dann zu sagen, dieser Verlust an Demokratie kann aber nur eine "demokratische Legitimation" bekommen, wenn es dafür eine neue Verfassung gibt, weil es mit dem Grundgesetz nicht gehe.

Hierzu hat der ÖDP- MdeP Prof. Dr. Klaus Buchner auf Abgeordnetenwatch geantwortet:

"Eine demokratische Legitimation für den ESM halte ich persönlich für absurd, weil er nach Meinung einiger Verfassungsrechtler sittenwidrig ist."

---Also will die ÖDP etwas unterstützen, was ihr ehemaliger Bundesvorsitzender und Kläger gegen den Vertrag von Lissabon und jetzt einziger Parlamentarier für absurd hält?

---Oder wird Dr. Buchner jetzt wegen dieser Aussage aus der Partei ausgeschlossen?

---Hat er dafür schon die Rüge bekommen?

Ich erinnere noch mal an den Kommentar vom Deutschlandfunk, die die Wirkung dieser Aussagen auf den Punkt gebracht hat und hier schon zitiert wurde.

Perfide ist die Aussage mit der juristischen Beratung. Wenn ich die Aussagen der Klage falsch verstehe, dann muss doch derjenige, der beschlossen hat, die ÖDP unterstützt das, auch in der Lage sein, das inhaltlich zu erfassen und auf Einwände mit guten Gründen zu reagieren. Fakt ist, ich habe viele Bekannte, die das auch sehen, wie z.B. das Ehepaar Reusing, die Verfassungsbeschwerden formulieren, die zwar zurück gestellt werden, aber nicht abgewiesen werden können. Und zu den Berichten, die ich gelesen habe, gehört auch ein Artikel der "Legal Tribune", wo die Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" nicht gut weg kommt:

"Das Phänomen Massenverfassungsbeschwerde

Frau Hassel-Reusing ist vermutlich ein Opfer der Massenverfassungsbeschwerden gegen den ESM. Die Unsitte, Vollmachten zu sammeln, greift immer mehr um sich. Damit soll wohl Bedeutung signalisiert werden. Aber selbst 37.500 Vollmachten (wie im ESM-Verfahren) sind, bezogen auf eine 80 Millionen Bevölkerung, eine Marginalie. Menge verbessert auch die Qualität nicht. Im Übrigen vermag das BVerfG auch ohne Waschkörbe mit Vollmachten zu erkennen, wann eine Sache die Öffentlichkeit bewegt.

Ganz interessant sind auch die Hintergründe solcher populistischen Aktionen. Müssen die 37.500 Auserwählten Anwaltskosten tragen? Der Mindestgegenstandswert in Verfassungsbeschwerdesachen beträgt nach § 37 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 4.000 Euro. Nach dem anzuwendenden Berechnungsfaktor 1,6 ist die Verfahrensgebühr (einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen) je Beschwerdeführer mit rund 500 Euro zu veranschlagen. Der Gebührenverzicht ist berufsrechtlich nicht ganz unproblematisch.

Und wissen die Beschwerdeführer eigentlich, woran sie sich beteiligt haben? Dazu müsste jeder von ihnen zumindest den Verfassungsbeschwerdeschriftsatz in Händen halten. [Ein Großteil der Beteiligungen wurde gesammelt, als noch kein Schriftsatz veröffentlicht war, so auch im April 2012 auf dem ÖDP- Parteitag.] Auch das Einsammeln von Vollmachten kostet Geld. Mit anderen Worten: Die 37.500 Beschwerdeführer sind eigentlich nur die Tentakeln eines einzigen Finanziers."

Hinzu kommt, dass ich diese Zusammenhänge hier einem Juristen der Landesregierung in Mainz vorgetragen habe, den ich bei einer Familienfeier getroffen habe. Seine Antwort war, "du bist gut informiert".

".... Da die vom [Felix Staratschek] gewählte Form der Auseinandersetzung aber sehr scharf ist und zudem erhebliche Angriffe auf den [ÖDP- Bundesvorstand], vor allem auf die Person des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] beinhaltet, wäre von ihm zu fordern gewesen, dass er sich zuvor unter fachkundiger Beratung über die Richtigkeit seiner Einschätzung vergewissert hätte. ...."

---Von welcher Diktatur hat das Bundesschiedsgericht der ÖDP den den letzten Satz dieses Abschnittes gestohlen?

---Was ist das für eine perfide Umkehr?

---Ich soll Beweisen, dass das, was ich hier zitiert habe auch das meint, was da steht?

Der Bundesvorstand der ÖDP hat doch beschlossen, das zu unterstützen.

1.: Wenn der so etwas entscheidet, muss dieser wissen, was er tut.

2.: Und wenn das Schiedsgericht und der Bundesvorstand der ÖDP der Meinung sind, ich könnte irren, müsste es Indizien anführen, die in diese Richtung deuten.

Vor allem muss doch der Bundesvorstand in der Lage sein, falsches an meiner Sichtweise zu erkennen und darzulegen, denn der hat ja gesagt, das unterstützt die ÖDP. Immerhin, ich habe darüber mit einem ausgebildeten Juristen gesprochen und damit diese perfide Forderung des Schiedsgerichtes sogar erfüllt. Darüber hinaus kann jeder die entscheidenden Sätze der Verfassungsbeschwerde von Seite 102 lesen, ich habe diese ja bereits hier zitiert.

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/016

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