02 Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing zum ESM und Fiskalpakt (2012)

Ich habe hier die europapolitische Verfassungsklage von Sarah Luzia Hassel Reusing eingestellt. Um zielgerichtetes Lesen zu erleichtern, habe ich den über 700 Druckseiten langen Text auf 79 verlinkbaren Unterseiten verteilt. Die vollständige Klage kann auch hier in einem Stück gelesen und ausgedruckt werden auf dieser Datei.

Diese Klage ist die einzige Klage, die durch einen Beschluss vom Bundesparteitag der Ökologisch Demokratsichen Partei (ÖDP) unterstützt wird.

Hier können Sie sich mit dieser Verfassungsbeschwerde solidarisieren.

Links zu den Inhalten dieser Klage (Unterseiten dieser Homepage):

(Die Links sind immer unter den Überschriften (-Gruppen), zu denen diese führen.)

1. Eilanträge:

I.2 Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundespräsidenten und gegenüber der Bundesregierung

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/001-eilantraege

2. Eröffnung und Einleitung:

I. Anträge und Schweigepflichtentbindung

I.1 Anträge zum Zustimmungsgesetz (Drucksache 17/9046) zum Fiskalpakt, zum Zustimmungsgesetz (Drucksache 17/9045) zum ESM und zum Zustimmungsgesetz zu Art. 136 Abs. 3 AEUV (Drucksache 17/9047) sowie zum StabMechG (Drucksache 17/9145), zum ESM-Finanzierungsgesetz (Drucksache 17/9048) und zum Gesetz zur Änderung des Bundesschulden-wesengesetzes (Drucksache 17/9049)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/002-einleitung

I.3 Antrag auf mündliche Verhandlung

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/003-muendlich

I.4 Schweigepflichtentbindung und diskursive Entfaltung

I.4.1 Schweigepflichtentbindung

I.4.2 Diskursive Entfaltung

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/004-schweigen

I.5 Vertretung für die mündliche Verhandlung

I.5.1. Begründung des Antrags auf mündliche Verhandlung

I.5.2. Antrag auf Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

I.5.3. Sinn des grundsätzlichen Vertretungszwangs

I.5.4. Voraussetzungen für die Zulassung einer anderen Person als Vertretung in der mündlichen Verhandlung

I.5.5 Tatsbestandsmerkmal der Gefährdungslage für Grund- und Menschenrechte

I.5.6. Missverhältnis zwischen finanziellem Aufwand und benötigter Leistung

I.5.7. Anforderungsprofil der Beschwerdeführerin für ihre Vertretung in der mündlichen Verhandlung

I.5.8. Fehlen geeigneter Menschenrechtsanwälte in Deutschland

I.5.9. Objektive Sachdienlichkeit der gemeinsamen Vertretung der Beschwerdeführerin für die mündliche Verhandlung durch sich selbst und ihren Ehegatten Volker Reusing

I.5.10 Antrag auf gemeinsame mündliche Verhandlung mit den anderen zulässigen Verfassungsbeschwerden

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/005-vertretung

I.6 Zu Aufbau und Gründen für den Umfang dieser Verfassungsbeschwerden

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/006-umfang

II. Zulässigkeit der Anträge und Begründung der einstweiligen Anordnung,Umfang der Verfassungsbeschwerde

II.1 Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden dem Grunde nach

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/007-zulaessig

II.2 Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden dem Zeitpunkt nach sowie Begründung der Anträge auf einstweilige Anordnung

II.2.1 Gesetzgebungsverfahren für die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt, zu Art. 136 Abs. 3 AEUV und zum ESM-Vertrag sowie für das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/008-zeitpunkt

II.2.2 Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG ; Art. 8 AEMR i. V. m. Art. 25 GG,Art. 38 GG, Art. 1 Abs. 1+2 GG, Art. 79 Abs. 3 GG; Art. 2 lit. c UNO-Frauenrechtskonvention i. V. m. Art. 25 GG, Art. 38 GG, Art. 1 Abs. 1+2 GG,Art. 79 Abs. 3 GG )

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/009-rechtsweg

II.2.3 Zeitpunkt der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/010-zulaessigkeit

II.2.4 Zulässigkeit und Begründetheit der Anträge auf einstweilige Anordnung

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/011-begruendung

II.3 Umfang der Verfassungsbeschwerden

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/012-umfang

II.4.1 Begründung für die Annahme zur Entscheidung (§93a BVerfGG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/013-annahme

II.4.1.1 Höhe der Auflagen, Bankenrettung und Spekulationsförderung

II.4.1.2 IWF-artige Strenge

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/014-banken

II.4.1.3 Universelle Menschenrechte

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/015-menschenrechte

II.4.1.4 ESM + EFSF

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/016-esm-efsf

II.4.1.5 Stabilitäts- und Wachstumspakt und Ungleichgewichtsverfahren

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/017-stabilitaet

II.4.1.6 Fiskalpakt

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/018-fiskalpakt

II.4.1.7 Haushaltsmäßige Überwachung sowie EU-Verordnung 2011/0276 (COD)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/018-haushalt

II.4.1.8 Erweiterte Zusammenarbeit und gescheiterte erweiterte Zusammenarbeit

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/020-zusammenarbeit

II.4.1.9 Euro-Austritt

II.4.1.10 Volksabstimmungen

II.4.1.11 Gesetz zur Änderung des BschuWG

II.4.1.12 Art. 136 Abs. 3 AEUV („kleine Vertragsänderung“)

II.4.2 Ein wichtiger Vorgang

II.4.3 Unzumutbare Risiken durch §93d Abs. 1 S. 2 BVerfGG müssen minimiert werden

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/021-eu-volksentscheid

II.5 Zur formalen Bedeutung von Art. 38 GG

II.6 Die Bedeutung des Urteils vom 07.09.2011 für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden vom Zeitpunkt her

II.7 Ergebnisse des Urteils vom 07.09.2011 zum formalen Vorgehen gegenüber ultra-vires

II.8 Das Bundesverfassungsgericht macht keine Politik – Gewaltenverschränkung ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Intensität des gerichtlichen Eingriffs

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/022-juristisch

III. Die Verfassungswidrigkeit der kleinen Vertragsänderung, und was nun stattdessen vorgesehen ist

III.1 Die „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV)

III.1.1 Die Blankettartigkeit des neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV und der Begriff der Stabilitätsunion

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/023-vertrag

III.1.2 Das Zustimmungsgesetz zu 136 Abs. 3 AEUV

III.2 Ergebnisse des Lissabonurteils zum Verbot von Blankett-Ermächtigungen; begrenzte Einzelermächtigung und Integrationsverantwortung

III.3 Zur Falschanwendung von Art. 48 Abs. 6 EUV

III.3.1 Ultra-vires – Verstoss von Art. 136 Abs. 3 AEUV wegen Ausweitung der Zuständigkeiten der EU mittels des dafür nicht zulässigen vereinfachten Änderungsverfahrens (Art. 48 Abs. 6 EUV) Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu falschen Schlussfolgerungen zu Art. 48 Abs. 6 EUV wegen unvollständiger Betrachtung und wegen kritikloser Haltung gegenüber der EU-Kommission; Vorenthalten der beiden kritischen Gutachten gegenüber dem Volk

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/023-lissabon

III.4 Überhöhung der Strenge

III.5 Warum die Verfasssungsbeschwerden gegen dieses Zustimmungsgesetz und nicht erst gegen die EU-Verordnungen, welche auf der Blankett-Ermächtigung aufbauen sollen, eingelegt wurden

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/025-strenge

III.6 Ultra-vires im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 (Reaktion des Bundesverfassungsgerichts auf das Mangold-Urteil)

III.6.1 Keine Relevanz des Urteils vom 06.07.2010 im Hinblick auf Blankett-Ermächtigungen

III.6.2. Offensichtlichkeitshürde und Hürde der bedeutsamen Verschiebung des Machtgefüges

III.6.3 Offensichtlichkeitshürde und Hürde der bedeutsamen Machtverschiebung erfüllt

III.6.4. Der EUGH und die universellen Menschenrechte

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/026-ultravires

III.7 Offensichtlichkeit der persönlichen Betroffenheit durch Auflagen, Empfehlungen, Durchsetzungsmaßnahme, iwf-artige Strenge etc. bei ESM, Fiskalpakt sowie EFSF-Rahmenvertrag und StabMechG - und warum das noch nicht im Urteil vom 07.09.2011 entschieden wurde

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/027-persoenlioch

III.8 Der Euro-Austritt

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/028-austritt

III.9 Das grundsätzliche völkerrechtliche Rückwirkungsverbot

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/029-rueckwirkung

III.10 Begründung zur Erforderlichkeit von Volksabstimmungen zu Änderungen des EU-Primärrechts und zu intergouvernementalen Vereinbarungen sowie von Volksbegehren zur Rückholung einzelner Kompetenzen gegenüber der EU

III.10.1 Zu Volksabstimmungen auf Bundesebene im Allgemeinen

III.10.2 Erforderlichkeit der Volksabstimmung bei Änderungen des EU-Primärrechts

III.10.3 Erforderlichkeit der Volksabstimmung bei intergouvernementalen Vereinbarungen (incl. Vereinbarungen im Raum der erweiterten Zusammenarbeit) der EU oder der Eurozone

III.10.4 Erforderlichkeit der Volksabstimmung bei EU-Richtlinien

III.10.5 Volksabstimmung bei EU-Verordnungen (incl. der EU-Verordnungen zur Errichtung der EU-Wirtschaftsregierung

III.10.6 Erforderlichkeit der Volksabstimmung bei sanktionsbewehrten EU-Empfehlungen und EU-Meinungen

III.10.7 Volkbegehren zur Anbringung von Vorbehalten, zur Aussetzung und zur Nichtigerklärung bzgl. einzelner Kompetenzen gegenüber der EU bzgl. der Eurozone

III.10.8 Volksabstimmungen über alle Auflagen im Rahmen des europäischen Finanzierungsmechanismus

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/030-volksabstimmung

III.11 Gewichtige Indizien für mangelnde diskursive Entfaltung im Europäischen Rat sowie zwischen Regierungen und EU-Kommission hinsichtlich der auch durch Art. 4 EUV respektieren Verfassungsidentität

III.12 Akute Gefahr des Rangverlustes der Grundgesetzes durch auf Grundlage von Fiskalpakt, ESM oder EFSF-Rahmenvertrag erzwungene Grundgesetzänderungen

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/031-verfassung

III.13 Mehr Klarheit und Finten durch den Gipfel der Eurozone vom 11.03.2011

III.14 Die Empfehlungen der Task Force vom 21.10.2010

III.15 Der „Pakt für den Euro“ bzw. „Euro-Plus-Pakt“ sowie die Definition der „Finanzstabilität“

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/032-euro

III.16 Ergebnisse des Gipfels des Europäischen Rats vom 24.+25.03.2011

III.17 Volksabstimmungen über alle Grundgesetzänderungen, Kompetenzüberschreitung des Bundesverfassungsgerichts im Falle der gerichtlichen Anordnung einer Volksabstimmung zum Aufbrechen der Ewigkeitsgarantie

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/033-gipfel

III.18 Begriffsbestimmungen - welches Programm wozu gehört

III.19 Die Stellungnahme der EU-Kommission zu Art. 136 Abs. 3 AEUV

III.20 Die erweiterte Zusammenarbeit

III.21 Eurobonds

III.22 Ergebnisse des Gipfels der Regierungschefs der Eurozone vom 21.07.2011

III.23 Ergebnisse der Gipfel der Europäischen Rats vom 23.10.2011 und der Eurozone vom 26.10.2011

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/034-europapolitik

IV. Der europäische Finanzierungsmechanismus

IV.1 Der Aufbau des europäischen Finanzierungsmechanismus

IV.2 Die unterschiedliche Konstruktion der einzelnen Teile des europäischen Finanzierungsmechanismus

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/035-finanzierung

IV.3 Der Euro-Stabilisierungsmechanismus (EFSF)

IV.3.1 Zur Rechtsnatur des Euro-Stabilisierungsmechanismus und des StabMechG

IV.3.2 Strukturen des Euro-Stabilisierungsmechanismus

IV.3.3 Zur Rechtsnatur von Eurozone und Eurogruppe

IV.3.4 Bestätigung des EFSF-Rahmenvertrags ohne Ratifikationsabsicht ist keine wirksame Ratifikation

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/036-mechanismus

IV.4 Verfassungswidrigkeit der Transportierbarmachung von IWF-Auflagen und iwf-typischen Auflagen mit eu-sekundärrechtlichem Rang

IV.4.1 Rang des IWF-Rechts

IV.4.2 Rechtsverstösse durch Supranationalisierung von IWF-Kreditauflagen und von IWF-typischen Kreditauflagen

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/037-iwf

IV.5 Zu erwartende IWF-Auflagen bzw. iwf-typische Auflagen

IV.5.1 Zu erwartende Auflagen gemessen an den IWF-Forderungen in den Artikel IV – Konsultationen 2006 und 2010 gegenüber Deutschland

IV.5.2 Zu erwartende Auflagen gegen die Nahrungsversorgung

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/038-auflagen

IV.5.3 Zu erwartende Auflagen gemessen an den bisherigen Auflagen von IWF, EU-Kommission und inzwischen auch EZB gegenüber Griechenland – und die Beweise, dass es von Anfang an nie darum ging, Griechenland zu helfen

IV.5.4 Zu erwartende Behördenprivatisierungen und Entstaatlichung der Eurostaaten gemessen an bisherigen IWF-Auflagen

IV.5.5 Zu erwartende Auflagen gemessen an den Auflagen von EU-Kommission und IWF gegenüber Rumänien

IV.5.6 Zu erwartende Auflagen gemessen an Davison Budhoos Enthüllungen über den IWF

IV.5.7 Eine genauere Betrachtung der Vorwürfe von Davison Budhoo gegen den IWF

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/039-iwfauflagen

IV.5.8 IWF-Auflagen einer der Hauptgründe für Anstieg der Tuberkulose und weiterer Krankheiten

IV.5.9 Zu erwartende Auflagen gemessen an den Auflagen von IWF, EU-Kommission und EZB gegenüber Portugal

IV.5.10 Absichtliche Erzeugung und Verschärfung von Inflation zur Durchsetzung von „Reformen“

IV.5.11 Nutzung der Krise für andere politische Zwecke auch durch Dr. Wolfgang Schäuble

IV.5.12 Was die Strukturanpassungsprogramme des IWF bewirken sollen

IV.5.13 Der IWF und die Rente

IV.5.14 Der IWF und die Kriminalität

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/040-iwffolgen

IV.6 Der ESM und das Staateninsolvenzverfahren

IV.6.1 Untersuchung anhand des Wortlauts von Art. 136 Abs. 3 AEUV, der Erwägungsgründe seiner Initiierung und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 16./17.12.2010

IV.6.2 Die „allgemeinen Merkmale“ des ESM (incl. Staateninsolvenzverfahren) der Eurozone

IV.6.2.1 Die erste Stufe des ESM

IV.6.2.2 Das Staateninsolvenzverfahren im Rahmen des ESM

IV.6.2.3 Zwangsweises Staateninsolvenzverfahren auch für Altfälle

IV.6.2.4 Die Merkmale des ESM nach dem Gipfel vom 24./25.03.2011

IV.6.2.5 Der ESM-Vertrag

IV.6.2.6 Das Zustimmungsgesetz zum ESM

IV.6.2.7 Das ESM-Finanzierungsgesetz

IV.6.2.8 Das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und das Muster der kollektiven Aktionsklauseln

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/041-insolvenz

IV.6.3 Definition des Staatsbankrotts

IV.6.4 Die dritte Stufe – ein Rückblick nach Juli 2010 und dessen Bewertung anhand der Erklärung der Euro-Gruppe vom 28.11.2010

IV.6.5 Vorstellungen des IWF zum Staateninsolvenzverfahren

IV.6.6 Demokatiewidrigkeit des Staateninsolvenzverfahrens laut Financial Times, WSWS und Hintergrund

IV.6.7 Der europäische Finanzierungsmechanismus im Lichte des Waldenfels-Urteils

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/042-ba

IV.6.8 Erkenntnisse aus dem Gutachten des Beirats im Wirtschaftsministerium zum ESM

IV.6.8.1 Erkenntnisse aus dem Gutachten bzgl. der ersten Stufe des ESM

IV.6.8.2 Erkenntnisse aus dem Gutachten bzgl. des Staateninsolvenzverfahrens

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/042-gutachten

IV.6.9 Staateninsolvenz zur Entledigung aller bisherigen Lasten der Altersversorgung

IV.6.10 Vorstellungen von von Joseph Stiglitz (ehem. Vizevorsitzender der Weltbank) für ein Staateninsolvenzverfahren

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/044-weltbank

IV.7 Prognostizierung der künftigen Auslegung von Fiskalpakt, Six Pack und europäischen Finanzierungsmechanismus durch die deutsche Bundesregierung anhand der Wünsche der Deutschen Bank

IV.8 Direkte Verbindung zwischen EU-Kommission und deutschen Großbanken über das informelle internationale Gesprächsnetzwerk der Bilderberger

IV.9 Der kurze Traum vom sozialeren IWF

IV.10 Die Rolle von Goldman Sachs und deren Verdienste an der Finanzkrise

IV.11 Die direkte Installierung von IWF-Mitarbeitern in Zentralbanken und Ministerien

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/045-fiskalpakt

V. Errichtung der EU-Wirtschaftsregierung

V.1.1 Der Fiskalpakt und das Protokoll zum Fiskalpakt

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/046-protokoll

V.1.2 Das Zustimmungsgesetz zum Fiskalpakt und zum Protokoll zum Fiskalpakt

V.2.1 Übersicht über die sekundärrechtlichen Initiativen im Rahmen des „Six Pack“ zur Errichtung der EU-Wirtschaftsregierung

V.2.2 Zusammenhang zwischen Art. 136 Abs. 3 AEUV bzw. Fiskalpakt und der EU-Wirtschaftsregierung

V.3 Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (Az. KOM (2010) 522 endgültig)

V.4 Verordnung über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-raum (Az. KOM (2010) 524 endgültig)

V.5 Verordnung über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum (Az. KOM (2010) 525)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/047-protokoll

V.6 Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (Az KOM (2010) 526 endgültig)

V.7 Verordnung über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichtewichte (Az. KOM (2010) 527 endgültig)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/048-befugnis

V.8 Befugnisse der EU zur Sozialversicherung und deren Grenzen

V.9 Zur Rechtsnatur der Empfehlungen und Meinungen

V.10 Überhöhung der Wettbewerbsfähigkeit

V.11 Allkäuflichkeit (Exportierbarmachung aller bisher nicht handelbarer Güter)

V.12 Allkäuflichkeit ist auch unethisch – am Beispiel der Enzyklika „Caritas in Veritate“

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/49-kaeuflich

V.13 Zu erwartende Auflagen gemessen an den „Empfehlungen“ der EU-Kommission an Griechenland im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

V.14 Übersetzungshilfe zwischen Begrifflichkeiten der Bundesregierung und des EU-Rechts

V.15 Strukturreformen im Stabilitäts- und Wachstumspakt

V.16 Der Zusammenhang mit Europa 2020

V.17 Erkenntnisse aus dem Gutachten „Überschuldung und Staatsinsolvenz in der Europäischen Union“ des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium bzgl. des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

V.18 Gefahr des Machtmissbrauchs von Regierungen der Staaten der Eurozone durch die Umgestaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu Lasten der nationalen Parlamente

V.19 Zum Begriff der „nicht handelbaren Güter“ und zur Bedeutung von deren Exportierbarmachung

V.20 Die bisherige Schuldenbremse des Grundgesetzes und die EU-Wirtschaftsregierung

V.21 Die Änderungswünsche des Europaparlaments bzgl. der Verordnungen zur Errichtung der Wirtschaftsregierung

V.22 Die Enteignung der privaten Rentenversicherungsansprüche in Ungarn

V.23 Machtmissbrauch des EU-Währungskommissars im Rahmen des Defizitverfahrens am Beispiel Belgiens

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/50-stabilitaet

VI Instrumentalisierung der EU-Fördermittel und haushaltspolitische Überwachung

VI.1. Instrumentalisierung der EU-Fördermittel

VI.1.1 Die WIFO-Studie und die Instrumentalisierung der EU-Kohäsions- und Strukturmittel

VI.1.2 Die deutsche Bundesregierung, zwei Bundestagsfraktionen und die Instrumentalisierung der Kohäsions- und Strukturpolitik

VI.1.3 Der IWF und die Instrumentalisierung der EU-Mittel

VI.1.4 Die Instrumentalisierung der EU-Fördermittel für den ESM

VI.1.5 Bestätigung der geplanten Instrumentalisierung der EU-Fördermittel durch die deutsche Bundeskanzlerin und des französischen Präsidenten

VI.1.6 Instrumentalisierung der Strukturmittel zur Entstaatlichung auch unabhängig von Stabilitäts- und Wachstumspakt, Ungleichgewichtsverfahren und ESM

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/051-ueberwachung

VI.2 Haushaltspolitische Überwachung

VI.2.1 EU-Verordnung zur Stärkung der wirtschaftlichen und haushaltmäßigen Überwachung der Mitgliedsstaaten der Eurozone, welche ernste Schwierigkeiten hinsichtlich ihrer Finanzstabilität erfahren oder von solchen bedroht sind (Az. COM (2011) 819 endgültig bzw. 2011/385 (COD))

VI.2.2 EU-Verordnung über gemeinsame Bestimmungen zur Überwachung und Beurteilung von Haushaltsentwürfen und zur Sicherstellung der Korrektur von exzessiven Defiziten bei den Staaten der Eurozone (Az. COM (2011) 821 endgültig bzw. 2011/0386 (COD))

VI.3 die EU-Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zur Instrumentalisierung der EU-Fördermittel (2011/0276 (COD))

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/052-haushaltpolitik

VII. Rangfolge der Rechtsordnungen

VII.1 Ergebnisse des Lissabonurteils zur Rangfolge der Rechtsordnungen für Deutschland

VII.2 Ergebnisse des Vorratsdatenspeicherungsurteils zur Rangfolge der Rechtsordnungen

VII.3 Tradition in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Verfassungsidentität

VII.4 Vorrang von Grundrechten und Strukturprinzipien auch in Lettland und Rumänien

VII.5 Rang der grundrechtsgleichen Rechte und deren Rangverhältnis zum EU-Recht

VII.6 Die Vorrangansprüche der UNO-Charta und der universellen Menschenrechte

VII.7 Bedeutung der sozialen universellen Menschenrechte im Verhältnis zum Sozialstaatsgebot und die erforderliche Konkordanz zwischen diesen; universelle Menschenrechte in ihrer Funktion als Leitplanken im Prozess der Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/053-rangfolge

VII.8 Die Bedeutung des Art. 1 Abs. 2 GG für die universellen Menschenrechte gemessen an vergleichbaren Vorschriften lateinamerikanischer Verfassungen

VII.8.1 Dualistik, Monistik oder gemäßigte Monistik

VII.8.2 Zum Vergleich Kolumbien

VII.8.3 Zum Vergleich Bolivien

VII.8.4 Zum Vergleich weitere lateinamerikanische Staaten

VII.8.5 Lateinamerikanische Lehre vom „Verfassungsblock“

VII.8.6 Bezugnahmen auf nicht in der Verfassung selbst normierte Menschenrechte

VII.8.7 Im Vergleich dazu Deutschland

VII.8.8 Stichwortartige Übersicht bzgl. der universellen Menschenrechte in Deutschland

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/054-menschenrechte

VII.9 Die Bedeutung des Art. 1 Abs. 2 GG für die universellen Menschenrechte gemessen am Parlamentarischen Rat und am Besatzungsrecht, darunter insbesondere am Ergebnis der Konferenz von Jalta und der Byrnes-Rede

VII.9.1 Parlamentischer Rat orientierte sich bei Art. 1 (2) GG an Allg. Erklärung der Menschenrechte

VII.9.2 Die Konferenz von Jalta

VII.9.3 Die Byrnes-Rede

VII.9.4 Deutschlandvertrag

VII.9.5 Alliierte Vorbehalte

VII.9.6 Der Grundlagenvertrag

VII.9.7 Zwei-plus-Vier-Vertrag

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/054-nachkrieg

VII.9.8 Verbindung zu den universellen Menschenrechte beleuchtet anhand von Reden aus dem Parlamentarischen Rat

VII.9.8.1 Rede von Herrn Dr. Süsterhenn vom 08.09.1948

VII.9.8.2 Rede von Frau Wessel vom 08.05.1949

VII.9.8.3 Rede von Dr. von Mangoldt im Grundsatzausschuss

VII.9.8.4 Rede von Herrn Dr. Seebohm vom 08.05.1949

VII.9.9 Dokument Nr. I und Dokument Nr. III

VII.9.10 Warum das Grundgesetz so wenig soziale Grundrechte hat

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/056-grundgesetz

VII.10 Pflicht zur Anwendung der universellen Menschenrechte bei der Gesetzgebung gem. dem Handbuch der Rechtsförmigkeit

VII.11 Zuständigkeit für die Jurisdiktion zu den universellen Menschenrechten

VII.12 Unantastbarkeit der Unveräußerlichkeit der universellen Menschenrechte für Deutschland

VII.13 Kein wirksamer Schutz vor iwf-typischen Auflagen durch EU-Grundrechtecharta

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/057-menschenrechte

VII.14 Die universellen Menschenrechte im Licht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

VII.14.1 Erkenntnisse aus dem Kriegsfolgelasten II – Urteil

VII.14.2 Erkenntnisse aus dem Völkerrechtsurteil

VII.14.3 Erkenntnisse aus dem Mauerschützen III – Urteil

VII.14.4 Erkenntnisse aus dem Zwangsarbeitsurteil

VII.14.5 Erkenntnisse aus dem Bodenreform III – Urteil

VII.14.6 Erkenntnisse aus dem Urteil zur diplomatischen Immunität

VII.14.7 Erkenntnisse aus dem Urteil zur völkerrechtlichen Notstandseinrede

VII.14.8 Erkenntnise aus dem Urteil vom 07.09.2011

VII.15 Die Nicht-Existenz einer verfassungsrechtlichen oder völkerrechtlichen Befindlichkeitseinrede

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/058-bundesverfassungsgericht

VIII. Entstaatlichung

VIII.1 Ergebnisse des Lissabon-Urteils zum Entstaatlichungsverbot

VIII.2 Ergebnisse des Lissabon-Urteils zum Gewaltmonopol

VIII.3 zur historischen Entwicklung des Gewaltmonopols

VIII.4 Relevanz der Entstaatlichungsfrage im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerden

VIII.5 Verfassungswidrigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben wegen Verstosses gegen Demokratie und grundrechtsgleiches Wahlrecht

VIII.6 Verfassungswidrigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben wegen Verstosses gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die Rechtsstaatlichkeit

VIII.7 Verfassungswidrigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben wegen Verstoss gegen Funktionsvorbehalt, Souveränität und freiheitlich-demokratische Grundordnung

VIII.8 Beispiele für die Gefahren der Vergabe hoheitlicher Aufgaben an Privatfirmen

VIII.9 Wachsendes Bewusstsein der Abgeordneten über Gefahren der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

VIII.10 Entstaatlichung und das Urteil zur diplomatischen Immunität

VIII.11 Prof. Dr. Dr. hc. Papier und weitere prominente Juristen zum Outsourcing hoheitlicher Macht

VIII.12 Prominente Politiker und Juristen zur Privatisierung hoheitlicher Macht (laut dem Buch „Der gekaufte Staat“)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/059-entstaatlichung

IX. Übersicht über die Verletzung von Grundrechten und universellen Menschenrechten

IX.1 Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

IX.2.1 Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit incl. politischer Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

IX.2.2 Grundrechte auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

IX.3 Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/060-grundrechte

IX.4 Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Informationsfreiheit (Art. 5 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

IX.5 Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/061-freiheit

IX.6 Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

IX.7 Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/062-eigentum

IX.8 Grundrechtsgleiches Wahlrecht (Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/063-wahlrecht

IX.9 Menschenrecht auf soziale Sicherheit (Art. 9 UNO-Sozialpakt i. V. m. Art. 1 Abs. 1+2 GG, Art. 25 GG, Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/064-sicherheit

IX.10 Menschenrecht auf Nahrung (Art. 11 UNO-Sozialpakt i. V. m. Art. 1 Abs. 1+2 GG, Art. 25 GG, Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/065-nahrung

IX.11 Menschenrecht auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt i. V. m. Art. 1 Abs. 1+2 GG, Art. 25 GG, Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/066-gesundheit

IX.12 Selbstbestimmungsrecht + Existenzmittel der Völker (Art. 1 UNO-Sozialpakt, Art. 1 UNO-Zivilpakt (i. V. m. Art. 1 Abs. 1+2 GG, Art. 25 GG, Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/067-selbstbestimmung

IX.13 Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG i. V. m. Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/068-rechtsweg

X. Übersicht über die Verletzung von Strukturprinzipien, Staatsauftrag europäische Integration und freiheitlich-demokratischer Grundordnung

X.1 Demokratie (Art. 20 Abs. 1+2 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/069-demokratie

X.2 Rechtsstaatlichkeit (Art. 1 Abs. 2+3 GG, Art. 20 Abs. 2+3 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/070-rechtsstaat

X.3 Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

X.4 Föderalismus (Art. 20 Abs. 1 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/071-sozialstaat

X.5 Europäische Integration (Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG) (i. V. m. Art. 38 GG)

X.6 Freiheitlich-demokratische Grundordnung (Art. 18 GG)

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/072-europa

XI. Verfassungswidrige Spekulationsförderung und Bankenrettung

XI.1 das Übermass an Spekulationsförderung

XI.2 Das Übermass an offener und verdeckter Bankenrettung

XI.3 Alternativen zur Spekulationsförderung und zum Übermass der Bankenrettung

XI.4 Europäischer Finanzierungsmechanismus dient Bankenrettung – Beispiel Irland

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/073-bankenrettung

XI.5 Europäischer Finanzierungsmechanismus dient Bankenrettung – Beispiel Griechenland

XI.5.1 Bankenrettung in Griechenland im allgemeinen

XI.5.2 Das nicht verwirklichte Konzept laut Gipfel vom 21.07.2011

XI.5.3 Der doch nicht verwirklichte Versuch einer freiwilligen Schuldenminderung ohne Kreditereignis vom 26.10.2011

XI.5.4 Der Haircut von März 2012

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/074-griechenland

XI.6 ARD-Magazin Monitor beweist fehlende Erforderlichkeit der Bankenrettung aus Steuermitteln

XI.7 Weltbankstudie zeigt Überforderung der Staaten durch Rettung angeblich systemisch wichtiger Banken auf

XI.8 Erkenntnisse des Sozialwissenschaftlers Dr. Alexander Rüstow

XI.9 Völlige Übertreibung bzgl. der Stabilität der Eurozone

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/075-finanzpolitik

XI.10 Gutachten bestätigt Überdimensionierung von Griechenland-Hilfe EFSM und EFSF selbst im Vergleich zur Bankenrettung

XI.11 Überrumpelung des Europäischen Rats ?

XI.12 Mehrheit des Volkes will nicht für Schulden anderer Staaten zahlen

XI.13 Chefvolkswirt der EZB enthüllt europäischen Finanzierungsmechanismus als Bankenrettungsschirm

XI.14 Experten des Uno-Menschenrechtsrats bestätigen Vorrang für arme und verletzliche Bevölkerungsgruppen und Menschenrechtsansatz zur Lösung der Wirtschafts-, Finanz- und Schuldenkrise sowie das Rückschrittsverbot bzgl. der sozialen universellen Menschenrechte

XI.15 Europäischer Finanzierungsmechanismus dient Bankenrettung – Beispiel Portugal

XI.16 Europäischer Finanzierungsmechanismus fördert Spekulation – siehe Griechenland

XI.17 Bankenrettung direkt durch die EZB

XI.18 Hungernde dreifach im Würgegriff von kleiner Vertragsänderung und ESM

XI.19 Noch mehr Bankenrettung nach „Stresstests“ oder „Belastungstests“

XI.20 Grenzen der „Finanzstabilität“ (Bankenrettung) im Lichte des Urteils vom 07.09.2011 und weitere Präzisierung anhand des Interviews von Herrn BVR Prof. Dr. Huber in der Süddeutschen Zeitung vom 19.09.2011

XI.21 Bankenrettungstradition auch beim IWF

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/076-eurorettung

XII. der Ausnahmezustand und zu erwartende gewaltsame Durchsetzung der auf Art. 136 Abs. 3 AEUV aufbauenden Mechanismen

XII.1 zu erwartender Ausnahmezustände und zu erwartende gewaltsame Niederschlagungen von Protesten zur Durchsetzung von IWF-Auflagen (gemessen an den Erfahrungen in Bangla Desh, Bolivien, Brasilien, Nigeria, Peru, Russland, Südkorea, Thailand und Venezuela)

XII.2 Rumänien + Ausnahmezustand zur Umstrukuturierung der Finanzverwaltung

XII.3 Notstand für den IWF in Griechenland

XII.4 Putschdrohungen des EU-Kommissionspräsidenten ?

XII.5 Ausnahmezustand in Spanien

XII.6 Schritte in Deutschland in Richtung Ausnahmezustand; Gewalt in engstem zeitlichem Zusammenhang mit der EU-Wirtschaftsregierung

XII.7 Putschgefahr durch Ungleichgewichtsverfahren und Privatisierungen im Sicherheitsbereich sowie Gefahr des Mißbrauchs des Ausnahmezustands

XII.8 Pathologischer Mangel an Mitgefühl, das kalte Herz und Fortschreibung des Schmerzkörpers

XII.9 Strenge und Notstand

XII.10 Zwangsweise Schaffung eines EU-Volkes ?

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/077-gewalt

XIII. Erkennbare und mutmaßliche Ziele hinter Art. 136 Abs. 3 AEUV sowie hinter EFSF-Rahmenvertrag, ESM-Vertrag und Fiskalpakt und die Frage der Verhältnismäßigkeit

XIII.1 Ziel dauerhafter Euro-Rettungsschirm

XIII.2 Ziel Staateninsolvenzverfahren

XIII.3 Ziel Bankenrettung

XIII.4 Ziel rückwirkende Rechtsgrundlage für EFSF, Ungleichgewichtsverfahren und rückwirkende Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

XIII.5 Ziel IWF-artige Strenge

XIII.6 Ziel Mit-Herrschaft IWF und private Gläubiger

XIII.7 Ziel haushaltmäßige Überwachung

XIII.8 Ziel EU-Wirtschaftsregierung

XIII.9 Ziel Verbesserung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

XIII.10 Ziel Verringerung wirtschaftlicher Ungleichgewichte

XIII.11 Ziel Durchsetzung integrierter Leitlinien, Europa 2020, Flexicurity, Euro-Plus-Pakt etc.

XIII.12 Ziel Durchsetzung der Gentechnik in der Landwirtschaft

XIII.13 Ziel Mehrsäulensystem in der Sozialversicherung

XIII.14 Ziel Erzwingung von Verfassungsänderungen bzw. rangmäßiger Absturz des Grundgesetzes

XIII.15 Ziel Vermeidung eines deutschen Staatsbankrotts

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/078-ziele

Quellen:

https://sites.google.com/site/euradevormwald/02-esm/999-quellen