001.) Weshalb Felix Staratschek die "Mehr Demokratie"- Aktion ablehnt

II.

[Felix Staratschek] ist seit längeren Vorsitzender des Kreisverbandes "Bergisches Land" und führt seit Frühjahr 2012 eine Auseinandersetzung mit dem [Bundesvorstand der ÖDP]:

Er kritisiert inhaltlich sinngemäß zusammengefasst, dass der [Bundesvorstand der ÖDP] entgegen der Beschlussfassung auf dem Bundesparteitag in Hannoversch Münden (April 2012) die von dem damaligen Parteimitglied Sarah Luzia Hassel Reusing initiierte Verfassungsbeschwerde gegen den ESM nicht bzw. nur marginal unterstützt habe, ..... "

Natürlich kritisiere ich das die Reusingklage nicht entsprechend ihrer Bedeutung und entsprechend der Beschlusslage unterstützt wird, aber das steht nicht an erster Stelle und würde als einzige Unterlassung nicht meinen Widerstand rechtfertigen!

Dieser Widerstand ist erst im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" zu sehen, die.....

....... massiv unterstützt wurde, ohne dass es da eine Beschlusslage für gab und

...... ohne dass das der ÖDP inhaltlich vorgestellt wurde und

........ ohne das je überzeugend dargelegt wurde, wie diese Aktion mit der Beschlusslage der ÖDP vereinbar ist.

Denn die Klage von "Mehr Demokratie" stellt das Grundgesetz und die Demokratie in Frage statt gegen den ESM und Fiskalpakt vorzugehen. Das werde ich später noch ausführlich darlegen.

"...sondern sich später stattdessen ohne Mandat des Bundesparteitages der diesbezüglichen Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. angeschlossen habe. Damit würde sich der [Bundesvorstand der ÖDP] gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) wenden, weil dieses die von Mehr Demokratie e.V. in Zusammenhang mit dem ESM- Vertrag angestrebte Volksabstimmung nicht vorsehe bzw. zulasse. ...."

Hier liegt die Schiedsgericht der ÖDP mit dieser Formulierung voll daneben und ich weiß nicht, aus welchen Texten von mir diese Ansicht genommen haben, ich kritisiere die Volksabstimmung formal als grundgesetzwidrig. Das dies auch das Bundesschiedsgericht so falsch zu sehen scheint, wird später noch deutlich.

Meine Kritik richtet sich gegen die irrige Auffassung, dass das Grundgesetz keine Volksabstimmungen zulasse. Das Gegenteil ist der Fall und steht es steht sogar später hier in dem Beschluss, dass die Schiedsrichter das genauso sehen! Aber der Bundesvorsitzende der ÖDP, Sebastian Frankenberger, und sein Verein "Mehr Demokratie" vertreten die Auffassung, dass Volksentscheide nur durch eine Grundgesetzänderung möglich sind. Was ich kritisiere ist der Inhalt des Volksentscheid, den "Mehr Demokratie" anstrebt, sowie die irreführende Werbung für diese Klage, die Sebastian Frankenberger ständig und "Mehr Demokratie" überwiegend betrieben haben.

"Mehr Demokratie" - und damit auch die als Unterstützerin auftretende ÖDP - fordert eine Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung. Diese soll so formuliert sein, dass diese dem ESM demokratische Legitimation gibt und diese würde das Grundgesetz ablösen, wenn diese angenommen würde. Wo bitte ist die Beschlusslage der ÖDP, so etwas gefährliches aktiv zu fördern und riskieren zu wollen?

Einer der mir vorliegenden Belege, dass Frankenberger für Volksentscheide eine Grundgesetzänderung für nötig hält:

Am 12. Oktober 2011 17:51 schrieb Sebastian Frankenberger

Hallo Felix,

Mehr Demokratie hat das mit der Klage schon mal geprüft. Das klappt nicht. Und das Parlament braucht eine 2/3 Mehrheit für die Verfassungsänderung des § 73 oder 74.

Welche Weg meinst Du?

Sebastian Frankenberger

Milchgasse 3

D-94032 Passau

Sebastian Frankenberger im April 2012 am Mikrofon beim Bundesparteitag in Hann Münden.

So kann den Aussagen genau widersprochen werden.

" ..... Ich spreche jetzt kurz als Vorstandsmitglied von "Mehr Demokratie Bayern" und auch im erweiterten Bundesvorstand von "Mehr Demokratie".

Wir haben mit dem Netzwerk Volksentscheid massive Probleme. Es passt nämlich nicht zusammen, beide Gesetzesentwürfe gehen nicht. Der Gesetzesentwurf von Mehr Demokratie ist an der Verfassung dran, der Gesetzentwurf funktioniert einfach nicht. Wenn dieser Gesetzesentwurf durchkommen sollte, dann wird es sicherlich Klagen vorm Bundesverfassungsgericht geben. Denn wir brauchen eine parlamentarische Abstimmung mit 2/3 Mehrheit. Ganz kurz: Was der Bundesvorstand von "Mehr Demokratie dazu sagt: Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabonurteil klargestellt, dass eine Einführung direktdemokratischer Verfahren nur durch eine Änderung des Grundgesetzes möglich ist. Artikel 20 Grundgesetz stellt kein Ermächtigungsgrundlage für ein Ausführungsgesetz dar, weil der übliche Terminus, "das nähere regelt ein Bundesgesetz" fehlt. [Das lese ich ich nicht aus diesem Urteil, dass dieses Thema nur gestreift, aber nicht intensiv behandelt hat.] Das ist im Übrigen der Unterschied zum Wahlrecht Artikel 38 Grundgesetz. Langsamer? Mehr Demokratie hat rein rechtliche Bedenken und Probleme mit dem Netzwerk Volksentscheid, warum das nicht funktionieren kann. .... ...... und so kann ich als "Mehr Demokratie"- Mitglied nur sagen, man kann sich nicht für beide Sachen solidarisieren. ...... ......"

"... Letztlich fordere Mehr Demokratie e.V. mit seiner Klage eine Volksabstimmung darüber, ob unser Grundgesetz dahin geändert werden solle, das ESM und Fiskalpakt umsetzbar würden. ....."

Auch das ist Falsch. "Mehr Demokratie" fordert. die Abstimmung über eine "neu gefasste Verfassung". Die sind der Auffassung dass nur damit dem ESM "demokratische Legitimation" verschafft werden kann. Wäre dies eine zulässige Änderung des Grundgesetzes, könnte diese der Bundestag ohne Volksabstimmung beschließen. Nur die neue Verfassung zugunsten von ESM und Fiskalpakt, die das Grundgesetz ersetzen würde, bedarf einer Volksabstimmung!

---Hat die ÖDP jemals beschlossen, eine demokratische Legitimierung des ESM auch nur riskieren zu wollen?

---Hat jemals ein ÖDP- Parteitag beschlossen, eine andere Verfassung, als das Grundgesetz zu wollen?

---Darf ein Bundesvorstand einer Partei dieser von oben Aufdrücken, so eine Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung zu wollen?

---Darf ein Bundesvorstand so eine Aktion mit 10.000 Euro der ÖDP unterstützen und dafür Spendengelder sammeln?

---Sind nicht sogar die Satzung und das Grundsatzprogramm so formuliert, dass diese selbst einen Parteitag - wie an anderer Stelle auch, so einen satzungs- und grundsatzprogrammwidrigen Beschluss verbieten?

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/002

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