Der Artikel auf den ich mich hier beziehe, erschien auf der Internetseite Freiwillig Frei (Denken hilft): http://www.freiwilligfrei.info/archives/3458
In dem schwer zu findenden Impressum (hellgrau auf hellblauen Hintergrund) heißt es, das die Seite von folgendem "Service" bereitgestellt wird:
D E U R U, Impresservice, Tacuarembo 1499, 11100 Montevideo/Uruguay
Ralf Karnowsky nennt seinen Beitrag: Das „Bedingungslose Grundeinkommen“ – ein probates Mittel zur sozialen Kohäsion? Ich gehe hier auf einzelne Aussagen (in grüner Schrift) von Karnowsky ein.
Die Frage, die es zu beantworten gilt, lautet: Wodurch war es gerade dem Kapitalismus möglich, einen solchen Massenwohlstand zu schaffen? Die erste Antwort, die einem in den Sinn kommen mag, ist: durch die Marktwirtschaft!
aber die Historie mit den hunderttausendfach belegbaren Biographien von Aufsteigern sollte jedem Unvoreingenommenen zeigen, dass er damit falsch lag.
Dies ist das Geheimnis des Kapitalismus; das ist sein ursprünglicher fortschrittlicher, zutiefst humanistischer Kern, der zu einer derartigen Prosperität führte – und der heute unter einem Haufen staatlicher Ein- und Missgriffe zugeschüttet ist.
Das bGE schränkt die Möglichkeiten sich am „Markt“ zu behaupten und zu beweisen in keinster Weise ein. Diese „Kritik“ am Bedingungslosen Grundeinkommen läuft ins Leere.
Nur weil unsere Gesellschaftsordnung die Ungleichheit des Eigentums kennt, nur weil sie jeden anspornt, soviel als möglich und mit dem geringsten Aufwand an Kosten zu erzeugen, verfügt die Menschheit heute über die Summe von jährlichem Reichtum, den sie nun verzehren kann.
Wenn es der Autor denn glaubt. „Die Ungleichheit des Eigentums“ ist auch nicht Thema des bGE. Hier wird deutlich, dass der Autor bei seinen Themen bleibt und nur vorgibt, sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzen zu wollen.
(c) Nichts im Leben ist „kostenlos“ – auch wenn irgendwelche dahergelaufenen Spinner etwas von „kostenlosen Mittagessen für Kinder in der Schule“ oder von „kostenloser Unterbringung“ faseln – irgendeiner muss für derartige Leistungen bezahlen.
Frappierend an dieser Bemerkung ist schon mal die Ignoranz gegenüber dem Kontext, in dem „kostenlose“ Angebote in der Gemeinschaft möglich sind. Steuern zahlen tun wir ja deshalb in der Gemeinschaft, damit „Gemeinsames“, also im „Auftrag aller“ zu Erledigendes möglich gemacht wird. Klar ist das letztlich nicht „kostenlos“. Weil wir alle es bezahlt haben. Bloss für wie dumm hält uns der Autor, wenn er den Umstand verschweigt, dass Gemeinschaftliches natürlich auch gemeinsam finanziert wird.
In der Marktwirtschaft ist jedes Produktionsmittel im Sondereigentum, und die Produkte werden in das Sondereigentum hinein erzeugt. Sie treten als im Sondereigentum befindliche Objekte bereits ins Dasein. Wenn man sie verteilen will, muss man sie vorerst enteignen, Enteignungen sind leicht durchzuführen. Man schließt daraus vorschnell, dass das Enteignen zur Grundlage eines auf Dauer berechneten Systems der Versorgung gemacht werden könnte.“
(Ludwig von Mises „Nationalökonomie“, S. 352/700
Der Begriff des „Sondereigentums“ wird vom Autor so mirnichts dirnichts einfach verwendet. Mag sein, dass er in seinem Theoriegebäude seinen Platz hat. Und? Er ignoriert die Bedeutung der Gemeinschaft, der Allmende.
Wir erkennen also, dass sich die Befürworter eines BGE einem schweren Irrtum hingeben, wenn sie die Auffassung vertreten, man könnte „ein Sozialprodukt verteilen“.
Es ist kein „schwerer Irrtum“. Auch wenn es der Autor so darstellen möchte. Alle Produkte und Dienstleistungen werden auf der Basis gemeinschaftlich erarbeiteten Wissens, öffentlicher Infrastruktur, gemeinsam „kapitalisierter“ Ausbildung auf den Markt gebracht. Von der Gemeinschaft „isolierte“ Leistung ist grundsätzlich nicht möglich. Und sofern sie behauptet wird, entspricht es nicht der Wirklichkeit.
Wir erkennen also, dass sich die Befürworter eines BGE einem schweren Irrtum hingeben, wenn sie die Auffassung vertreten, man könnte „ein Sozialprodukt verteilen“. In Wahrheit befürworten sie damit eine Teilenteignung der Mitglieder einer Gruppe mit einer anschließenden Weitergabe der betreffenden Güter an Mitglieder einer anderen Gruppe. Um diesen Vorgang durchführen zu können, benötigt man einen Herrschaftsapparat: den Staat, der diesen Vorgang mit Gewalt bzw. mit einer Gewaltandrohung (Zwang) unterlegt. Somit befinden sie sich – vorsichtig ausgedrückt – in einer äußerst bedenklichen moralischen Position; womit wir beim nächsten Punkt wären.
Seltsamerweise wird hier von „Gruppen“ gesprochen. Auch das ist eine Konstruktion. Viele erbrachte Leistungen sind Einzelleistungen. Auch sind es nicht Gruppen, denen etwas zugute kommt, sondern wieder Einzelpersonen. Auch heute ist die individuelle Situation ausschlaggebend, um z.B. Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Berücksichtigung individueller Situationen wird auch bleiben, wenn ein bGE eingeführt wird. Es bedarf keines „Herrschaftsapparates“, sondern einer gemeinschaftlichen Betrachtung von Situationen, um zu dem Punkt zu kommen, wie wollen wir für alle entscheiden.
Wer den Inhalt des obigen Zitats gedanklich beiseite wischt und anmahnt, es sei doch die „Pflicht“ eines Einzelnen, seinem ärmeren Mitmenschen zu helfen, ohne eine Gegenleistung zu fordern, handelt nach einer Logik, die es als zulässig erachten würde, wenn eines Tages ein Bewohner der Dritten Welt an der Haustür eines BGE-Beziehers läuten würde, um seinen Anteil zu fordern; allein mit der Begründung, dass er über weniger Einkommen und Vermögen verfügen würde als dieser. Eine solche Moral kann wohl kaum als Basis für ein friedvolles und solidarisches Miteinander dienen.
Ein mehr als schräger Gedankengang. „An die Tür“ klopfen ständig Menschen, die von schlechten Lebensbedingungen gezeichnet, auf der Suche nach Besserem sind. Kann man es ihnen verübeln? Und „zulässig“ ist es für jeden Menschen an einem Konzept teilhaben zu wollen, dass sich als universelles Gesellschaftsgestaltungs-Instrument erweist und unabhängig vom „Marktgeschehen“ den Menschen eine sichere Existenz garantiert. Um nichts anderes geht es bei einem Bedingungslosen Grundeinkommen.
Die Einführung des BGE wäre keine grundlegende Reform des „Sozialstaates“, da es dessen ethischen Makel – die Enteignung der einen zugunsten der anderen mittels Gewalt – nicht beseitigen kann. Eine andere Art der Finanzierung des BGE ist nicht möglich;
Bei der „Enteignung der anderen“ wird jegliches „Leben in Gemeinschaft“ ignoriert. Alle Menschen haben ein Lebensrecht. Dies ist oberstes Gebot. Dem muss sich tatsächlich alles andere unterordnen. Wenn es z.B. Grund-und-Boden gibt und dieser wird für die Allgemeinheit benötigt, dann gibt es auch heute schon, quasi „schon immer“, die Möglichkeit zu enteignen. Das Gemeinwohl hat Vorrang vor den egoistischen Einzelinteressen. Ja das ist wahr. Wenn man dies anzweifelt, will man tatsächlich kein Bedingungsloses Grundeinkommen. Aber eigentlich will man dann auch keine Demokratie, oder? Denn parlamentarische oder direkt-demokratische „Mehrheitsentscheidungen“ werden immer die Interessen der Allgemeinheit in den Vordergrund rücken :-)
Um die Zustimmung der Massen zu erreichen, bedienen sich die Befürworter des BGE eines perfiden Tricks (auch wenn manche von ihnen im guten Glauben handeln): Oberflächlich gesehen, wollen sie „Alles beim Alten“ lassen und suggerieren dem Volk die Beibehaltung von Wohlstand und Frieden bei mehr „Gerechtigkeit“ – durch die Hintertür jedoch möchten sie eine neue Ordnung installieren, in der die kommunistische Maxime: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“ gilt.
Der Autor versucht das Menschenrecht „Gerechtigkeit“ zu entwerten, in dem er es in die Ecke des Kommunismus stellt. Ein albernes Unterfangen. Aber an diesen Äußerungen wird auch sein Jammern über „die Massen“ erkennbar. Er sieht sie als Problem, denn sie können mit ihren Mehrheitsentscheidungen, die aus seiner Sicht „bessere“ Gesellschaft gefährden.
Der Inhalt dieser Aussage deckt sich nahezu im Verhältnis 1:1 (wenn man den Text der marxtypischen Verschwurbelung entkleidet) mit der Beschreibung der Ziele, die führende Verfechter des BGE tätigen. Doch wie würde sich dieses ökonomisch auswirken?
Größter Schwachpunkt des Beitrags ist, dass sich der Autor eben nicht mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandergesetzt, sondern das Thema bGE als Vorwand genommen hat, sein Weltbild (mit Zitaten unterlegt) unter die Leute zu bringen.
Eingekleidet ist dieses Weltbild in den »Erfolg des Kapitalismus«, der hier, meiner Meinung nach, unberechtigt verwendet wird, um den Egoismus (um den handelt es sich dann doch letztlich) als weiterhin akzeptierten Handlungsmaßstab im Gespräch halten zu wollen. Denn das scheint der Autor zu fürchten, dass die egoistische Triebfeder in der bGE-Diskussion unter die Räder kommt.
Kein Wort bei ihm über die zentralen Aussagen der bGE-Idee: Trennung von Arbeit und Einkommen, Rationalisierungs-Effekte als gemeinschaftlicher »Gewinn« in der Wertschöpfung, der enorme Zuwachs an individueller Freiheit, Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit, Beendigung der schikanösen, erniedrigenden Behandlung von Arbeitslosen, Abschaffung der Zwangsarbeit, Beendigung der Armut .
Die Arbeitsfreude […] entspringt in letzter Linie der Einsicht, dass doch das Freisein von Arbeitsleid niedriger bewertet wird als der Erfolg und Ertrag der Arbeit; der Arbeiter findet sich mit der Tatsache ab, dass nun einmal auf dieser Erde Erfolge nur durch Plage erreicht werden können.
Die Propaganda der Gegner der auf dem Sondereigentum an den Produktionsmitteln beruhenden Gesellschaftsordnung hat dem Arbeiter diese Einsicht wieder genommen.
Dem ist wenig hinzuzufügen – die Ähnlichkeit der Auffassungen des zitierten „Gewerkschaftsgenossen“ und der Befürworter des BGE sind geradezu frappierend.
Ralf Karnowsky ist nicht in der Lage den Sachstand der Diskussion zum bGE korrekt wiederzugeben. Er spricht pauschal von »den« Befürwortern des bGE. Da er sich überwiegend gegen eine sozialistische Perspektive wendet und unterstellt, diese sei identisch mit den Positionen, die die bGE-Befürworter vertreten, gibt er sein Unwissen preis. Es gibt bei weitem mehr Vertreter des bGE, die sich nicht an einer »sozialistischen« bGE-Perspektive orientieren.
Unabhängig davon aber ist Karnowskys Beitrag eine Sonderform (er spricht ja auch von einem »Sondereigentum« an Produktionsmitteln) der Egoismus-Rechtfertigung, die er leidlich theoretisch absichert.
Festzuhalten bleibt, dass es in der unsrigen arbeitsteiligen Ordnung Tätigkeiten gibt und immer geben wird, die mit Arbeitsleid verbunden sind.
Was für ein Bemühen. Der Begriff »Leid« steht schon mal überhaupt nicht in Zusammenhang mit dem Begriff »Arbeit«. - Es gibt nur notwendige Arbeit oder Arbeit, die man gerne machen möchte.
So würden bspw. alle Tätigkeiten, die mit Lärm, Schmutz, Schicht- und Wochenendarbeit, Abwesenheit von zu Hause und anderen „Extrabelastungen“ verbunden wären, nur noch bei sehr hohen Lohnzahlungen durchgeführt und bald nur noch für einen kleinen Kundenkreis bezahlbar, was das BGE für den „normalen“ Empfänger in der Folge wieder ad absurdum führt.
Irgendwie geht die Logik des Autors baden. Einerseits schreibt er zu Beginn seiner Ausführungen, der Einzelne sei seines Glückes Schmied, soll für seine Einzelleistung volle Anerkennung bekommen:
(b) Die Einkommens- und Vermögensunterschiede werden heute als etwas generell Verwerfliches dargestellt, dass es zu nivellieren gilt.
Und:
Durch die Freiheit eines jeden Einzelnen, durch seine Handlungen den Verlauf seines Lebens beeinflussen zu können,
Eben. Im bGE-Zeitalter soll weiterhin eine Marktwirtschaft existieren, und die Menschen einen Anteil am Gewinn aushandeln.
Wenn nun der Einzelne sieht, dass er sich bei einem Job Lärm, Schmutz, Schicht- und Wochenendarbeit aufhalst, dann kann er doch genau im Sinne des Autors seine Leistung entsprechend anerkennen lassen oder die Arbeit nicht tätigen (als einer am „Abeitsmarkt“ agierender Teilnehmer, kann er bei einem unzureichenden Preis sein Leistungangebot zurückziehen).
… sondern mich wesentlich mehr darauf konzentrieren sollte, dass alle Arbeitsfähigen in meiner Umgebung ihr Scherflein zu der Sicherung meines Grundeinkommens beitragen. Ich handle unter diesen Bedingungen so völlig rational.
Genau das haben wir aber durch Hartz4 und Agenda 2010. Nämlich auf die anderen schauen, ob die vielleicht zu faul sind. Und die dann denunzieren und bestrafen wollen, durch »Sperren« und sonstige Benachteiligungen. Das Modell von Karnowsky »riecht« irgendwie bevormundend auch wenn er behauptet, er sei gegen kommunistische und sozialistische Umtriebe, so ist doch sein Ansatz obskur, weil es ihm nicht gelingt, den „Leistungserbringer“, den er sich offenbar als einzigen Lebensberechtigten vorstellen kann, genauer zu beschreiben. Dieser bleibt seltsam blass, im Nebel verhangen stehend, profillos. Kann Karnowsky Personen aus dem Leben benennen, die »berechtigt« (nach seinem Modell) existieren? Und offenbar gibt es doch auch andere, die diese Berechtigung nicht haben (es wird hingewiesen auf »richtiges« und »falsches« = Schmarotzer-Leben).
Die Einführung eines BGE und der damit beabsichtigten Aufhebung der Notwendigkeit von Arbeit als Mittel der Existenzsicherung wird allen vernünftigen Überlegungen zufolge zu einem Nachlassen der Arbeitsbereitschaft führen.
Es gibt seit vielen Jahren wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass eine Mehrheit in der Bevölkerung weiterhin arbeiten will, aber anders: Teilzeit, in anderen Bereichen, mit Unterbrechungen, und so weiter. Die Freiheit kommt halt hinzu (die heute fehlt).
Und Menschen, die psychisch belastet sind, körperlich ruiniert, gesundheitlich angeschlagen, die gibt es auch heute schon. Die können auch heute schon nicht mehr arbeiten oder müssen längere Auszeiten nehmen.
Eine Gruppe der bisher Beschäftigten wird sich völlig aus dem Erwerbsleben verabschieden, da sie völlige Freiheit in der Lebensführung bei einer Akzeptanz eines niedrigen Lebensstandards der „Überwindung von Arbeitsleid“ vorzieht.
Dies ist eine Behauptung (auch der Begriff des »Arbeitsleids« hat nichts mit Realität zu tun). Da die zu erwartenden Vorteile bei Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen mit hinzugerechnet werden müssen, werden die positiven Effekte für die Gemeinschaft überwiegen. Ein Mehr an Arbeitseinkommen wird die Konsummöglichkeiten erhöhen. Dies ist Anreiz genug um den Produktionsprozess am Laufen zu halten. Alle Menschen, die in der Grundversorgung tätig sind, haben angemessene Einkommen (zusätzlich zum bGE!).
Insgesamt hat ein solches Sicherungssystem eine nachlassende Dynamik und einen sinkenden Wohlstand zur Folge, was eine Ausbreitung der Armut nach sich ziehen dürfte.
Wie viel »Dynamik« wir in der Gesellschaft haben wollen, das ist wahr, das bestimmten schon die Menschen selber. ;-)
Die Behauptung, dass ein bGE »sinkenden Wohlstand und Armut« zur Folge haben würde, ist schon recht seltsam. Eine Begründung warum dies eintreten sollte, fehlt.
Im Gegenteil sind die Voraussetzungen mit einem bGE um so besser, die Versorgung der Menschen zu sichern und gepaart mit einer Konsumsteuer wird der Dienstleistungssektor geradezu explodieren, was zu einer Wohlstandszunahme führen wird
Gerade der tägliche Kampf des Einzelnen um seine Existenz und Fortkommen, den er in Selbstverantwortung zu führen hatte, war in der Vergangenheit die Ursache des rasanten Anwachsens des Wohlstands in der kapitalistischen Ordnung. Er war der „Druck im Kessel der kapitalistischen Produktionsmaschine“ – ein BGE einzuführen bedeutet „ein Ventil zu öffnen, aus dem dieser Druck entweichen kann“. Das Resultat ist vorauszusehen: Die Maschine wird zum Stillstand kommen.
Der Autor Ralf Karnowsky kann das gerne »glauben« (um mehr handelt es sich ja nicht), aber seine Belege, die er hier vorgebracht hat, sind wenig schlüssig. Er suggeriert, die »Neiddebatten« und die Armutsvorkommnisse seien dazugehöriger, „würziger“ Bestandteil einer (für alle) erfolgreichen kapitalistischen Story, die wir mit einem bGE beenden würden.
Seine Beispiele sind aus der Vergangenheit gewählt, er bezieht sich überhaupt nicht auf das Versagen des Kapitalismus früher (Verelendung der Massen in den Fabriken) und heute (Finanzkrisen, Arbeitslosigkeit) und hat an den eigentlichen Kernaussagen der bGE-Idee überhaupt kein Interesse.
Fazit aus meiner Sicht: Ein „Wohlstand“ ist nicht gegeben, wenn die Menschen in existenzieller Unsicherheit leben müssen. Die Menschen fühlen sich eher „unwohl“. Dass der Produktivitätsfortschritt nur mit dem (Missbrauchs) Leid vieler Menschen zustande gebracht werden kann, ist eine bloße Behauptung des Autors.
14.10.2012