Was will ACTA?
„Das angeblich wachsende Problem der Fälschungen und der Piraterie soll mit dem Abkommen besser bekämpft werden können.“ Piratenpartei Schweiz
Dies will ein Zusammenschluss von Staaten erreichen, unter anderem auch die Europäische Union. Dabei, so vermuten viele Menschen, geht es aber in Wirklichkeit um mehr Kontrolle und Einschränkungen durchzusetzen, insbesondere im Internet.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, immer wieder über das Eigentum zu sprechen und zu erkennen, dass es letztlich unser aller Eigentum ist und nicht ausschließlich dasjenige von ausgewählten Gruppen oder Einzelpersonen sein kann, die einen kontrollierten Zugriff, etwa gegen Geld, anderen Menschen gestatten. Es ist immer die Zustimmung der Gemeinschaft vonnöten, wenn so etwas geschieht. Und solche Eigentumsrechte können und sollen auch von der Gemeinschaft neu gestaltet werden, wenn es für das Wohl aller Sinn macht.
Dazu hat Rudolf Steiner in Kernpunkte der sozialen Frage diesen sehr treffenden und bedenkenswerten Absatz:
Die Möglichkeit, frei über die Kapitalgrundlage aus den individuellen Fähigkeiten heraus zu
verfügen, muss bestehen; das damit verbundene Eigentumsrecht muß in dem Augenblicke
verändert werden können, in dem es umschlägt in ein Mittel zur ungerechtfertigten
Machtentfaltung. In unserer Zeit haben wir eine Einrichtung, welche der hier angedeuteten
sozialen Forderung Rechnung trägt, teilweise durchgeführt nur für das sogenannte geistige
Eigentum. Dieses geht einige Zeit nach dem Tode des Schaffenden in freies Besitztum der
Allgemeinheit über. Dem liegt eine dem Wesen des menschlichen Zusammenlebens entsprechende
Vorstellungsart zugrunde. So eng auch die Hervorbringung eines rein geistigen Gutes an die
individuelle Begabung des einzelnen gebunden ist: es ist dieses Gut zugleich ein Ergebnis des
sozialen Zusammenlebens und muß in dieses im rechten Augenblicke übergeleitet werden.
Nicht anders aber steht es mit anderem Eigentum. Daß mit dessen Hilfe der Einzelne im Dienste der
Gesamtheit produziert, das ist nur möglich im Mitwirken dieser Gesamtheit. Es kann also das
Recht auf die Verfügung über ein Eigentum nicht von den Interessen dieser Gesamtheit getrennt
verwaltet werden. Nicht ein Mittel ist zu finden, wie das Eigentum an der Kapitalgrundlage
ausgetilgt werden kann, sondern ein solches, wie dieses Eigentum so verwaltet werden kann, dass
es in der besten Weise der Gesamtheit diene.
Steiner weist darauf hin, dass zwar der Einzelne mit seiner besonderen Leistung etwas „Eigenes“ vollbracht und hergestellt hat. Dieses ist aber ohne seine Einbindung in die Gemeinschaft überhaupt nicht möglich gewesen und das Ergebnis seines Schaffens gehört deshalb auch der Gemeinschaft.
Die Leistung des Einzelnen ist „nur möglich im Mitwirken der Gesamtheit“ und soll deshalb „in bester Weise der Gemeinschaft dienen“. Allerdings soll nicht der Staat, sondern dafür beauftragte Personen und Organisationen dieses Eigentum verwalten.
Das heißt, der soziale Organismus muss genauso Beachtung finden, wie die angemessene Befriedung eines einzelnen oder eines Gruppeninteresses.
ACTA suggeriert, dass eine große Zahl von Menschen Verbrecher seien, weil sie die Möglichkeiten des Internets nutzen. Sie wollen mit dem Abkommen die Bürgerinnen und Bürger kriminalisieren und einschüchtern.
Wir sollten alle daran mitwirken dies zu verhindern.