Bitte anklicken--> Pia Schmitz Bürgernähe?
Am 18.01.2020 hatte ich die erste Anfrage verbunden mit einer Bitte an sie per E-Mail geschickt.
Zur Erläuterung hatte ich 12 Fotos mit Beschreibungen beigefügt.
11 Minuten Zeit hat sie sich dafür genommen,
um unter Verwendung von Textbausteinen mein Anliegen abzulehnen.
Anmerkung:
Die E-Mail wurde nicht unterschrieben.
Der Sachbearbeiter hatte mittlerweile bemerkt, dass in meiner Dokumentation CompactMist sein Name und die Anschrift der Behörde für die er tätig ist, im Detail angegeben werden.
Nur mit der Namensbezeichnung der Behörde zu unterschreiben beweist:
Die Bürgernähe, wie sie die Stadtdirektorin
Frau Andrea Blome in einem Interview der BILD-Zeitung hervorhebt, gibt es nicht!
Zeitraum der Dokumentation bisher:
2020; 2021; 2022; 2023
Bis ich über Veränderungen berichten kann, gilt als aktuelles Datum der heutige
Tag, Monat, Jahr
Ich werte das Nichtstun mittlerweile als unzulässige Trotzreaktion,
ohne Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger.
Die Berufsfeuerwehr Köln ist machtlos dagegen!
Die in der Zusammenfassung gelisteten 8 Punkte sind tagesaktuell. Über Veränderungen wird umgehend berichtet!
1. Eine Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Köln weigert sich,
in 51143 Köln Porz Josefstraße 64 die überflüssigen Poller zu entfernen.
2. Sie verhindert auch, dass zur besseren Kenntlichmachung vor der dortigen Feuerwehrzufahrt und
der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54, weiße Zickzackmarkierungen aufgetragen werden.
Die Poller hätten sich seit vielen Jahren bewährt und würden das Parken auf dem Gehweg verhindern.
Das Auftragen von Zickzackmarkierungen würde nicht mehr gemacht.
3. Weil weder die Porzer Polizei, noch der Ordnungs- und Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln-Porz,
auch nicht die Hausverwaltungen der Großwohngebäude Josefstraße 54-62 und Josefstraße 64 einschreiten,
werden beide Rettungswegzufahrten immer wieder blockiert.
4. Sie werden als Lade Zone, als Parkplatz und für das Kurzzeitparken genutzt, um Kinder zur Kita zu bringen oder von dort abzuholen.
5. Bestenfalls werden zu diesem Zweck die Warnblinker eingeschaltet.
6. Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, wird vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
auf einer weißen Sperrbalkenmarkierung dauerhaft geparkt.
7. In der Josefstraße 64 wird vor den Pollern und außerhalb der weißen Schrägparkplatzmarkierungen geparkt,
was unter anderem den in die Josefstraße einbiegenden Anwohnern von 325 Wohneinheiten
komplett die Sicht auf den vorbeifließenden Verkehr und vor allem auf herannahende Fahrradfahrer nimmt.
8. Alle aufgeführten Verstöße gegen die StVO werden in der Regel von einigen wenigen Wiederholern begangen,
die genau wissen, dass ihr rücksichtsloses Verhalten von den Mitarbeitern der genannten Behörden „übersehen“ bzw. sogar geduldet wird.
Seit Mai 2020 versuche ich vergeblich auf die Zuständigen und ihre Vorgesetzten einzuwirken, damit sie tätig werden und es nicht zulassen, dass eine rücksichtslose Minderheit eine Mehrheit gefährden und schikanieren kann.
Sämtliche Anschriften der informierten Behörden, Mitarbeiter
und deren Vorgesetzten sind hier gelistet.
Mein Fazit:
In der Stadtverwaltung Köln ist der Wurm drin.
Die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Stadtdirektorin Frau Andrea Blome
sind mit ihren Aufgaben völlig überfordert.
Es bedarf einer kompletten Überarbeitung der Verwaltungsstruktur bis hin zur Logistik.
Dazu gehört auch die Überprüfung der genannten Mitarbeiter,
ob sie gegebenenfalls nicht versetzt oder freigestellt werden müssten.
Weil ich nicht resignierte und trotz unbegründeten Zurückweisungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin konsequent darin blieb nachzuhaken,
bis die wichtigsten meiner Forderungen durch die Verwaltung
abgearbeitet worden waren, konnte ich im Zeitraum
von Mai 2020 bis Mai 2023 folgendes erreichen:
Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64
3 Poller, die teilweise die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten wurden entfernt.
Das völlig verblasste amtliche Siegel auf dem Hinweisschild Feuerwehrzufahrt wurde erneuert.
Der Verkehrsdienst Köln Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihr Mitarbeiter erkennen Feuerwehrzufahrten nur dann als rechtsverbindlich an, wenn das entsprechende Hinweisschild mit einem deutlich sichtbaren amtlichen Siegel der Berufsfeuerwehr Köln oder der Bauaufsicht Köln versehen ist.
Fehlt das Siegel, wird das Parken vor solchen Zufahrten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Verblasste Siegel zu melden sei nicht die Aufgabe vom Ordnungssamt sondern Sache der Berufsfeuerwehr.
Deshalb musste ich mich an die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt wenden.
Ein abmontiertes Halteverbotsschild wurde wieder angebracht und dadurch eine Lade Zone reaktiviert.
Die Feuerwehrzufahrt wird nicht mehr durch vor ihr abgestellte Müllcontainer blockiert, weil
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) nun meiner Empfehlung folgen und die Müllcontainer direkt aus dem Abstellkäfig entnehmen, um sie nach ihrer Entleerung wieder dorthin zurück zu rollen.
Die nun nicht mehr benötigte Lade Zone wurde auf meine Bitte hin aufgehoben,
die Halteverbotsschilder entfernt. Es gibt deshalb 2 weitere Parkplätze.
Der von mir vorgeschlagene Ersatzort zur Sperrmüllablage wurde eingerichtet,
der Müll wird nicht mehr auf dem Bürgersteigt abgelegt.
Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54
Das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- wurde durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.
Die fehlende Bordsteinabsenkung im Zufahrtsbereich der Feuerwehr wurde nicht wie von mir vorgeschlagen und von der Bauaufsicht gefordert korrigiert, sondern nur eine Anrampung, bestehend aus bituminösem Mischgut, an die Bordsteinkante angeschüttet.
Verantwortlich für diese mangelhafte Ausführung ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Köln,
Frau Pia Schmitz, die sich auch weigert, die 4 in der Josefstraße 64 verbliebene Poller zu entfernen.
Vor ihnen stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab. Sie nehmen Einbiegenden in die Josefstraße die Sicht auf das Verkehrsgeschehen, vor allem auf herannahende Radfahrer.
Allein schon §1 der StVO müsste hier zur Anwendung kommen.
Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter dulden, weil die Bordsteinabsenkung in der Josefstraße 54 fehlt, weiterhin das Dauerparken im Bereich der
Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 auch über der weißen Sperrbalkenmarkierung.
Deshalb können große Löschzüge im Einsatzfall nicht zur Stellfläche für die Feuerwehr vor dem Großwohngebäude fahren. Bewohner, verteilt auf 225 Wohneinheiten,
werden im Brandfall unnötiger Gefahr ausgesetzt.
Im Einsatzfall kann jede Sekunde Zeitersparnis lebensrettend sein!
Betreff:
Re: WG: #213154 Geparkter PKW vor der einzigen Feuerwehrzufahrt Porz, Josefstraße 64Betreff:
51143 Josefstraße 64 Wilder Müll
Betreff:
Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz erklärte mir, dass vor Feuerwehrzufahrten geparkte Fahrzeuge von ihm unbeachtet bleiben, wenn es sich bei der Zufahrt nicht um einen offiziellen Rettungsweg handele. Der ist am amtlichen Siegel auf dem Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- zu erkennen. Wenn wie im gezeigten Foto das Siegel völlig verblasst ist, muss das die Kölner Berufsfeuerwehr oder das Bauaufsichtsamt korrigieren. Ich als Bürger müsse diese Behörden informieren, weil der Verkehrsdienst Köln, Stadtbezirk Porz dafür nicht zuständigen wäre. Bis das Siegel wieder deutlich sichtbar ist, sieht die Behörde keinen Handlungsbedarf und ahndet das Parken vor der Feuerwehrzufahrt nicht. Genauso verhielte es sich so das Verkehrsamt, wenn eine Feuerwehrzufahrt nicht deutlich durch eine Bordsteinabsenkung zu erkennen ist. Das gälte zum Beispiel für die Feuerwehrzufahrt in 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54.
Am 13.01.2021 um 13:27 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:
Sehr geehrter Herr Riedel,
bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt.
Erst dann können die Kollegen aktiv werden. Da es sich bei dem Gebäude um eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) handelt, muss diese auch den Beschluss fassen den Bordstein abzusenken.
Der leichtere Weg wäre allerdings eine Ortsbegehung mit der Feuerwehr durchzuführen. Diese wird dann feststellen, das der B-Stein zur Überfahrung von Einsatzfahrzeugen abgesenkt werden muss. Das Protokoll reichen Sie dann mit dem Antrag auf Bordsteinabsenkung bzw. der Verwalter, wie vorher beschrieben, ein. Die Kosten gehen dann zu Lasten der WEG.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Abteilung Straßenbau
665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-27087
Fax: 0221/221-28711
E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de
Meine Anmerkung dazu:
Die Ortsbehung durch die Feuerwehr hatte ich veranlasst. Auf meine Anfrage an das Bauaufsichtsamt, Frau Pegel bestätigte diese mir schriftlich, dass die Bordsteinabsenkung fehle und informierte das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Frau Pia Schmitz, dass sie tätig werden müsse.
Das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Mitarbeiter in diesem Fall Frau Pia Schmitz ließ lediglich eine bituminöse Mischung an die Bordsteinkante anschütten, als Anrampung für die großen Löschzüge der Feuerwehr.
Die Arbeit musste auf meine Veranlassung hin, erneut angeordnet vom Bauaufsichtsamt, Mitarbeiterin Frau Pegel, ein zweites Mal durchgeführt werden, weil die erste Anrampung nicht breit genug war.
Frau Schmitz erkennt die Aufweitungsbreite nicht als Zufahrtsbereich an, der bezöge sich nur unmittelbar auf die Breite des Rettungsweges nicht aber auf die gesamte Zufahrtsbreite.
Statt nun endlich die geforderte Absenkung der Bürgerssteigkante vorzunehmen, ließ Frau Schmitz lediglich die vorhandene Bitumenanschüttung um 1,5 m verbreitern.
Verkehrsrechtlich gesehen wertet der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz die Zufahrt deshalb auch zukünftig nicht als offiziellen Rettungsweg, obwohl die Berufsfeuerwehr/Bauaufsichtamt auch das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- gegen das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild
-Feuerwehrzufahrt- austauschte.
Alle die Details habe ich mit entsprechendem Bildmaterial dokumentiert und sind jederzeit abrufbar.
Ich werte das Ganze als Trotzreaktion.
Durch Rechthaberei werden die Sicherheitsinteressen von Anwohnern verteilt auf 189 Wohneinheiten nachrangig behandelt. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang.
Im Bereich der Feuerwehrzufahrt darf nun weiterhin ungestraft über der weißen Sperrbalkenmarkierung geparkt werden.
Das beengt unzulässig die Zufahrtsbreite, die große Feuerwehrlöschzüge benötigen, wenn sie im Einsatzfall zur Feuerwehrstellfläche vor dem Großwohngebäude fahren müssen.