Stadt Köln -
Die Oberbürgermeisterin
Bauaufsichtsamt
Wiederkehrende Prüfung, temporäre Nutzungsänderungen, Brandschutz im Bestand
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-22570
Telefax: 0221/221-24943
E-Mail:
cordula.wallstab@stadt-koeln.de
Die Oberbürgermeisterin
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Statt ihre Arbeit korrekt zu erledigen und sicher zu stellen, dass Menschenleben nicht gefährdet werden, weil rücksichtslose Falschparker Feuerwehrzufahrten teilweise oder ganz blockieren, bilden die Kölner Stadtverwalter ein unüberwindbares Hindernis für Bürger, die sie darum bitten, tätig zu werden.
Tanzt ein Mitarbeiter der unterschiedlichen Behörden aus der Reihe und verweigert korrektes Arbeiten, dann unterstützt das der Kölsche Klüngel, der statt es dem Bürger zu ermöglichen, barrierefrei an die Mitarbeiter der Verwaltung herankommen zu können, nur noch eine schier unüberwindbare Festung bietet.
Bauaufsichtsamt, das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz und die Polizei beweisen das seit Jahren.
Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, weil ein gemeldeter Mangel bestätigt und veranlasst wird, ihn zu beseitigen.
Arbeiten die angewiesene Stadtbediensteten aber nicht fachgerecht den Vorschriften entsprechend sondern schlampig, dann wird das nicht konsequent korrigiert, wobei es unerheblich ist, ob die Verweigerungshaltung korrekt zu arbeiten aus Unvermögen, Sturheit, Trotz oder gar Willkür erfolgt.
Bleibt der so enttäuschte engagierte Büger dran und gibt nicht auf, ist man sich nicht zu schade auf Falschinformationen zurückzugreifen um ihm mitteilen zu können, dass man nicht weiterhelfen kann.
In mehr als 90% wird das hauptsächlich damit begründet, dass man nicht zuständig sei.
Dabei häufen sich allerdings Fehler, die mit dem Ziel gemacht werden, sich einen Arbeitsbeschaffer vom Halse zu halten,
was in meinen Dokumentationen über den sanierungsbedürftigen Verwaltungsapparat der Stadt Köln schonungslos offengelegt wird.
Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, weil ein gemeldeter Mangel bestätigt und veranlasst wird, ihn zu beseitigen.
Arbeiten die angewiesene Stadtbediensteten aber nicht fachgerecht den Vorschriften entsprechend sondern schlampig, dann wird das nicht konsequent korrigiert, wobei es unerheblich ist, ob die Verweigerungshaltung korrekt zu arbeiten aus Unvermögen, Sturheit, Trotz oder gar Willkür erfolgt.
In mehr als 90% wird das hauptsächlich damit begründet, dass man nicht zuständig sei.
Dabei häufen sich allerdings Fehler, die mit dem Ziel gemacht werden, sich einen Arbeitsbeschaffer vom Halse zu halten,
was in meinen Dokumentationen über den sanierungsbedürftigen Verwaltungsapparat der Stadt Köln schonungslos offengelegt wird.
Bleibt der so enttäuschte engagierte Büger dran und gibt nicht auf, ist man sich nicht zu schade auf Falschinformationen zurückzugreifen um ihm mitteilen zu können, dass man nicht weiterhelfen kann.
Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden.
Am 13.01.2021 um 13:27 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:Sehr geehrter Herr Riedel, bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt. Erst dann können die Kollegen aktiv werden. Da es sich bei dem Gebäude um eine WEG handelt, muss diese auch den Beschluss fassen den Bordstein abzusenken. Der leichtere Weg wäre allerdings eine Ortsbegehung mit der Feuerwehr durchzuführen. Diese wird dann feststellen, das der B-Stein zur Überfahrung von Einsatzfahrzeugen abgesenkt werden muss. Das Protokoll reichen Sie dann mit dem Antrag auf Bordsteinabsenkung bzw. der Verwalter, wie vorher beschrieben, ein. Die Kosten gehen dann zu Lasten der WEG. Mit freundlichen Grüßeni.A.Frank-Paul-SchulzAnfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, er muss aber auch sehr viel Geduld haben und des öfteren mehrere Monate auf eine Antwort warten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, weil ein gemeldeter Mangel bestätigt und veranlasst wird, ihn zu beseitigen.
Am 09.02.2021 um 16:26 schrieb brandschutz.bauaufsichtsamt@stadt-koeln.de:Sehr geehrter Herr Riedel, inzwischen liegt dem Bauaufsichtsamt eine Stellungnahme der Berufsfeuerwehr zu den erforderlichen Maßnahmen vor. Die Umsetzung dieser Forderungen wird im hier anhängigen ordnungsbehördlichen Verfahren gefordert und nachverfolgt. Mit freundlichen GrüßenIm AuftragCordula Wallstab
Meine Anmerkung dazu für die Leser der Dokumentation "CompactMist":
Diese Antwort hatte ich Frau Pegel mit Kopie an die Stadtdirektorin gesandt.
Beide haben bisher nicht reagiert. Stand Freitag 8. April 2022
Tanzt ein Mitarbeiter der unterschiedlichen Behörden aus der Reihe und verweigert korrektes Arbeiten, dann unterstützt das der Kölsche Klüngel, der statt es dem Bürger zu ermöglichen, barrierefrei an die Mitarbeiter der Verwaltung herankommen zu können, nur noch eine schier unüberwindbare Festung bietet.
Dienstag 29. August 2023
Das Bauaufsichtsamt ist zuständig und hätte das Provisorium nicht als Dauerlösung akzeptieren dürfen sondern durchsetzen müssen, dass die Feuerwehrzufahrt fachgerecht überarbeitet wird!