Cordula Wallstab
Stadt Köln -

Die Oberbürgermeisterin

Bauaufsichtsamt

Wiederkehrende Prüfung, temporäre Nutzungsänderungen, Brandschutz im Bestand

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: 0221/221-22570

Telefax: 0221/221-24943

E-Mail:

cordula.wallstab@stadt-koeln.de 

Statt ihre Arbeit korrekt zu erledigen und sicher zu stellen, dass Menschenleben nicht gefährdet werden, weil rücksichtslose Falschparker Feuerwehrzufahrten teilweise oder ganz blockieren, bilden die Kölner Stadtverwalter ein unüberwindbares Hindernis für Bürger, die sie darum bitten, tätig zu werden.

Tanzt ein Mitarbeiter der unterschiedlichen Behörden aus der Reihe und verweigert korrektes Arbeiten, dann unterstützt das der Kölsche Klüngel, der statt es dem Bürger zu ermöglichen, barrierefrei an die Mitarbeiter der Verwaltung herankommen zu können, nur noch eine schier unüberwindbare Festung bietet.

Bauaufsichtsamt, das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz und die Polizei beweisen das seit Jahren.
  Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, weil ein gemeldeter Mangel bestätigt und veranlasst wird, ihn zu beseitigen.

Arbeiten die angewiesene Stadtbediensteten aber nicht fachgerecht den Vorschriften entsprechend sondern schlampig, dann wird das nicht konsequent korrigiert, wobei es unerheblich ist, ob die Verweigerungshaltung korrekt zu arbeiten aus Unvermögen, Sturheit, Trotz oder gar Willkür erfolgt.

Bleibt  der so enttäuschte engagierte Büger dran und gibt nicht auf, ist man sich nicht zu schade auf Falschinformationen zurückzugreifen um ihm mitteilen zu können, dass man nicht weiterhelfen kann.
In mehr als 90% wird das hauptsächlich damit begründet, dass man nicht zuständig sei.
Dabei häufen sich allerdings Fehler, die mit dem Ziel gemacht werden, sich einen Arbeitsbeschaffer vom Halse zu halten,
was in meinen Dokumentationen über den sanierungsbedürftigen Verwaltungsapparat der Stadt Köln schonungslos offengelegt wird.


Donnerstag 4. Februar 2021Betreff:Re: Josefstr. 54-62: Feuerwehrzufahrt
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:04.02.2021, 13:06 An:cordula.wallstab@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de X-TOI-MSGID:06f6c858-af49-4b3f-9049-cd68b017580bReferenzen:<1b11927e193e497a80a3c3391fd555c2@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<a4c001f0-30b9-068e-0e37-1b2c13bf5e6e@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.7.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<1b11927e193e497a80a3c3391fd555c2@stadt-koeln.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------0286067ECE809B9E02E732BD" 51143 Köln, 04.02.2021
Sehr geehrte Frau Wallstab,gibt es Fortschritte bei Ihren Bemühungen, die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54 zu überarbeiten, sprich, die Bordsteinkante abzusenken und damit eindeutig die Breite der Zufahrt darstellbar zu machen, damit im, für Löschzüge erweiterten Zufahrtsbereich, die Dauerparkerei ein Ende hat.Mittlerweile (Mitte November 2020) hat die Berufsfeuerwehr Köln das Hinweisschild geändert. Statt -Stellfläche für die Feuerwehr-, wurde der Hinweis -Feuerwehrzufahrt-, mit amtlichem Siegel versehen, angebracht.Frau Michèle Kriechel, Vorgesetzte der Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Porz sollte diese dazu anhalten, Verstöße gegen das Parkverbot zu kontrollieren und zu ahnden.Es wäre hilfreich, wenn Sie ihr unter Kollegen eine entsprechende Mail zusenden würden. michele.kriechel@stadt-koeln.deBisher duldet man das Abstellen von Fahrzeugen, obwohl eindeutig per Markierung angezeigt wird, dass das verboten ist. Für Kleinwagen sei noch genügend Platz wird argumentiert. (Korn, Banach, Meier)Wenn die Absenkung erfolgt ist, gilt zusätzlich zum vorhandenen Hinweisschild und der Sperrmarkierung die StVO §12 Absatz 3 Satz 5.§12(3) Das Parken ist unzulässig 5. Vor BordsteinabsenkungenEs ist ungewöhnlich, dass nur auf diese Art die Einhaltung der Bestimmungen der StVO herbeigeführt werden kann. Herr Sascha Banach verweist auf den Ermessensspielraum, den er hätte.Erbitte Info, ob Sie dran bleiben.
Mit freundlichem GrußHans Georg RiedelIm November 2020 wurde dieses Hinweisschild ersatzweise für das zuvor angebrachte -Stellfläche für die Feuerwehr-  angebracht.
Wenn auf der Sperrmarkierung geparkt wird, erschwert das Löschzügen, die zum Stellplatz vor dem Wohnblock fahren müssen, die ungehinderte Zufahrt.
Hier ist deutlich erkennbar, was geändert werden muss.
Auch Fahrzeuge dieser Größe gelten beim Porzer Verkehrsdienst als Kleinwagen. Das Dauerparken auf der Sperrmarkierung wird geduldet.

Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, weil ein gemeldeter Mangel bestätigt und veranlasst wird, ihn zu beseitigen.

Am 21.01.2021 um 12:43 schrieb cordula.wallstab@stadt-koeln.de:  Sehr geehrter Herr Humbuch, Ihre Mails vom Januar 2021 konnten leider krankheitsbedingt erst jetzt bearbeitet werden. Wir klären nun kurzfristig mögliche Anforderungen mit der Berufsfeuerwehr ab und leiten dann die notwendigen Maßnahmen ein. Mit freundlichen GrüßenIm AuftragCordula Wallstab
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinBauaufsichtsamtWiederkehrende Prüfung, temporäre Nutzungsänderungen, Brandschutz im BestandWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Telefon: 0221/221-22570Telefax: 0221/221-24943E-Mail: cordula.wallstab@stadt-koeln.deInternet: <<www.stadt-koeln.de>>     Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Donnerstag, 14. Januar 2021 11:22An: Schulz, Frank-Paul <Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Betreff: Re: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54 Sehr geehrter Herr Schulz, 
ich hatte von Beginn an das Bauaufsichtsamt Köln über deren Mail-Adresse bauaufsichtsamt@stadt-köln.de mit CC an die Oberbürgermeisterin geschrieben.Das Schreiben wurde von der Poststelle der Oberbürgermeisterin an Sie, statt an das Bauaufsichtsamt weitergeleitet. Weitere Weiterleitungen waren:Von: 01 Poststelle OberbürgermeisterinGesendet: Mittwoch, 13. Januar 2021 07:57An: Dez III Mobilität und Liegenschaften <mobilitaet-liegenschaften@stadt-koeln.de>Cc: Dez VI - Stadtentwicklung-Planen-Bauen-Wirtschaft <Dezernat-Stadtentwicklung-Planen-Bauen-Wirtschaft@stadt-koeln.de>; Strompen, Frederik <Frederik.Strompen@STADT-KOELN.DE>; Schinkel, Franka <franka.schinkel@stadt-koeln.de>Betreff: WG: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54Das Bauaufsichtsamt ist nicht dabei. Laut Frau Mauksch müsste aber diese Behörde den Vorgang aufgreifen und nachhaken: Dezernat-Stadtentwicklung-Planen-Bauen-Wirtschaft@stadt-koelnVom Bauaufsichtsamt habe ich bisher keine Antwort erhalten.Weil die Behörde bisher nicht auf mein Schreiben vom 20.9.2020 geantwortet hat und auch sonst nichts unternommen hat, hatte ich am 12.1.2021 u.a. geschrieben:"Ich erinnere an mein Schreiben vom 22.09.2020 mit beigefügter Bilddokumentation. Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten."
Ich war im Glauben, dass Sie der zuständige Mitarbeiter vom Bauaufsichtsamt wären.Ich werde nun die Poststelle der Oberbürgermeisterin bitten, den Fehler zu korrigieren und das Bauaufsichtsamt aufzufordern tätig zu werden.
Es ist nicht leicht für den Bürger Kölns, die Zuständigen zu erreichen, wenn er ein Anliegen hat.
Mittlerweile habe ich mit Frau Mauksch, Vertreterin von Herrn Storch, beide  von der Poststelle der Oberbürgermeisterin telefoniert.Sie hat mir zugesagt, dass sie das Bauaufsichtsamt einschalten wird.

Ich danke Ihnen, dass Sie mir geantwortet haben. Das ist schon fast ungewöhnlich, aber für Bürger, die sich engagieren sehr hilfreich.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel

Hier nochmal der Vorgang für Sie zur Info, beginnend mit meinem bis heute nicht beantworteten Schreiben vom 22.9.2020 an das Bauaufsichtsamt.Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Dienstag, 12. Januar 2021 17:53An: bauaufsichtsamt@stadt-köln.de; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Betreff: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,ich erinnere an mein Schreiben vom 22.09.2020 mit beigefügter Bilddokumentation.Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten.
Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk PorzWilly-Brandt-Platz 3 50679 Köln können nur dann gegen Dauerparker, die ihr Fahrzeug auf der Dreieck-Markierung abstellen vorgehen,wenn die Zufahrt zu den Wohnblocks Josefstraße 54 bis 62 als solche zu erkennen ist.Dazu müssten die Fußwegplatten durch Verbundsteine ersetzt werden. Die Bordsteinkante muss durch einen abgesenkten Bereich ersetzt werden um eindeutig als Zufahrt, auch Feuerwehrzufahrt erkennbar zu sein. Erst dann gilt die StVO §12 Absatz 3, Satz 3 und 5.
Zur Zeit wird die Feuerwehrzufahrt vor allem für Löschzüge durch Dauerparker blockiert.
Bitte teilen Sie mir mit ob und wann Sie diese Anpassungen veranlassen.
 

Arbeiten die angewiesene Stadtbediensteten aber nicht fachgerecht den Vorschriften entsprechend sondern schlampig, dann wird das nicht konsequent korrigiert, wobei es unerheblich ist, ob die Verweigerungshaltung korrekt zu arbeiten aus Unvermögen, Sturheit, Trotz oder gar Willkür erfolgt.

In mehr als 90% wird das hauptsächlich damit begründet, dass man nicht zuständig sei.
Dabei häufen sich allerdings Fehler, die mit dem Ziel gemacht werden, sich einen Arbeitsbeschaffer vom Halse zu halten,
was in meinen Dokumentationen über den sanierungsbedürftigen Verwaltungsapparat der Stadt Köln schonungslos offengelegt wird.

Bleibt  der so enttäuschte engagierte Büger dran und gibt nicht auf, ist man sich nicht zu schade auf Falschinformationen zurückzugreifen um ihm mitteilen zu können, dass man nicht weiterhelfen kann.


Am 14.01.2021 um 07:53 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:Sehr geehrter Herr Riedel, wenn es schon eine Ortsbegehung und eine entsprechende Anweisung der Feuerwehr gegeben hat, sich aber Ihr Verwalter dagegen verweigert, kann das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung leider nicht tätig werden. Wir sind nur für die Genehmigung, den Ausbau und die Bauüberwachung zuständig. Hierfür ist das Bauaufsichtsamt zuständig, welche auch die Fonica anschreiben muss. Leider kann ich Ihnen hierbei nicht weiterhelfen.  Mit freundlichen Grüßeni.A.Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Straßen und VerkehrsentwicklungAbteilung Straßenbau 665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung Willy-Brandt-Platz 250679 Köln Telefon: 0221/221-27087Fax:        0221/221-28711E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de       Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Mittwoch, 13. Januar 2021 16:30An: Schulz, Frank-Paul <Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE>; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Betreff: Re: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54 Sehr geehrter Herr Schulz,Eine Ortsbegehung mit der Feuerwehr hatte es bereits gegeben.Das führte zum Austausch des Hinweisschildes.
Was die Maßnahmen im Zufahrtsbereich betrifft, verweist dieBerufsfeuerwehr:Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz375/1 -GefahrenabwehrNeusser Landstr. 250735 Kölnauf das Kölner Bauaufsichtsamt als zuständige Behörde.
„Das Bauaufsichtsamt fordert die zuständigeFONCIA ASSHOFF Haus- und Grundstücksverwaltungen GmbHBochumer Str. 6 51145 Köln, Tel: 02203 935990auf, die amtliche Feuerwehrzufahrt gemäß den baurechtlichen Vorschriften anzulegen.“
Werden Sie entsprechend vorgehen?Dass die Hausverwaltung ohne eine solche Aufforderung tätig wird, bezweifle ich.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel 

Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden.

Am 13.01.2021 um 13:27 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:Sehr geehrter Herr Riedel, bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt. Erst dann können die Kollegen aktiv werden. Da es sich bei dem Gebäude um eine WEG handelt, muss diese auch den Beschluss fassen den Bordstein abzusenken. Der leichtere Weg wäre allerdings eine Ortsbegehung mit der Feuerwehr durchzuführen. Diese wird dann feststellen, das der B-Stein zur Überfahrung von Einsatzfahrzeugen abgesenkt werden muss.  Das Protokoll reichen Sie dann mit dem Antrag auf Bordsteinabsenkung bzw. der Verwalter, wie vorher beschrieben, ein. Die Kosten gehen dann zu Lasten der WEG.  Mit freundlichen Grüßeni.A.Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Straßen und VerkehrsentwicklungAbteilung Straßenbau 665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung Willy-Brandt-Platz 250679 Köln Telefon: 0221/221-27087Fax:        0221/221-28711E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de       Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Mittwoch, 13. Januar 2021 12:40An: Schulz, Frank-Paul <Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE>; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Betreff: Re: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54 Sehr geehrter Herr Schulz,vielen Dank für Ihre Antwort.Als Anwohner der Josefstraße 54-62 versuche ich seit mehr als 6 Monaten vergeblich zu erreichen, dass Dauerparker ihr Fahrzeug nicht im Bereich der Feuerwehrzufahrt abstellen. DerVerkehrsdienstAbschnittsleitung Stadtbezirk PorzWilly-Brandt-Platz 350679 Kölnduldete das mit der Begründung, dass es sich nicht um eine offizielle Feuerwehrzufahrt handele.Die Berufsfeuerwehr hat mittlerweile das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- durch das Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt-, versehen mit amtlichem Siegel,ausgetauscht. Für das Ordnungsamt gilt, was das Parken vor Zufahrten betrifft die StVO §12 Abs.3 Satz 3 und 5.Nun fehlt aber die Bordsteinabsenkung und die anzupassende Verbundpflasterung, damit eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um eine (Feuerwehr)Zufahrt handelt.Zwar wird das Parkverbot per Markierung mit einem weißen Dreieck angezeigt, aber nicht beachtet und die Nichtbeachtung nicht geahndet.Ich bitte Sie als Bauaufsichtsbehörde zu veranlassen, dass diese Ungereimtheiten geändert werden.Die aufgeweitete Feuerwehrzufahrt soll Löschzügen das uneingeschränkte Anfahren zur Feuerwehrstellfläche gewährleisten, die vor einigen Monaten vor dem Wohnblock Josefstraße 54/56 angelegt wurde.Zur Verdeutlichung füge ich einige Fotos bei.Falls Sie sich außerstande sehen, meiner Bitte nachzukommen teilen Sie mir das bitte mit.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
P.S.: Die o.g. Behörde schrieb mir am 19.6.2020 Grundsätzlich geben die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) alle Antworten auf Ihre Fragen.Ich darf Ihnen daher bei Betrachtung Ihrer Fotos sagen, dass das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten ist.Allerdings verhält es sich natürlich so, dass bei einzelnen und kleineren Fahrzeugen gerade noch ein Abstellen zulässig wäre bzw. geduldet werden könnte. Ausschilderung bis Ende 2020
Der durch Dauerparker aufgeweitete Zufahrtsbereich für Löschzüge 
Auf dem Foto ist deutlich das ausgetauschte Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- zu erkennen.
Das ist die neue Stellfläche für Löschzüge

Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, er muss aber auch sehr viel Geduld haben und des öfteren mehrere Monate auf eine Antwort warten.


Am 13.01.2021 um 09:43 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:Sehr geehrter Herr Riedel, Ihre  Nachricht vom 22.09.2020 ist leider erst heute bei uns eingegangen. Bordsteinabsenkungen für Feuerwehrzufahrten müssen vom Eigentümer der Liegenschaft hergestellt und bezahlt werden.  Ein Antrag für Bordsteinabsenkungen muss im Vorfeld bei der Stadt Köln gestellt werden. Es dürfen nur von der Stadt Köln zugelassene Firmen die Arbeiten durchführen. Den Link für Bordsteinabsenkungen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.  Mit freundlichen Grüßeni.A.Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Straßen und VerkehrsentwicklungAbteilung Straßenbau 665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung Willy-Brandt-Platz 250679 Köln Telefon: 0221/221-27087Fax:        0221/221-28711E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de    Von: 66-Poststelle Strassen und VerkehrsentwicklungGesendet: Mittwoch, 13. Januar 2021 08:15An: Gashi, Ilir <Ilir.Gashi@STADT-KOELN.DE>; Schulz, Frank-Paul <Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE>Betreff: WG: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54   Von: Dez III Mobilität und LiegenschaftenGesendet: Mittwoch, 13. Januar 2021 08:03An: 66-Poststelle Strassen und Verkehrsentwicklung <strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de>Betreff: WG: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54 Guten Tag,nachfolgende Mail mit der Bitte um: (  ) Kenntnisnahme(  ) Stellungnahme(  ) Rücksprache mit …( X ) Weitere Veranlassung in eigener ZuständigkeitVielen Dank und freundliche GrüßeNicole WoldtIII – Dezernat für Mobilität und LiegenschaftenTel.: 0221-221-34153 Von: 01 Poststelle OberbürgermeisterinGesendet: Mittwoch, 13. Januar 2021 07:57An: Dez III Mobilität und Liegenschaften <mobilitaet-liegenschaften@stadt-koeln.de>Cc: Dez VI - Stadtentwicklung-Planen-Bauen-Wirtschaft <Dezernat-Stadtentwicklung-Planen-Bauen-Wirtschaft@stadt-koeln.de>; Strompen, Frederik <Frederik.Strompen@STADT-KOELN.DE>; Schinkel, Franka <franka.schinkel@stadt-koeln.de>Betreff: WG: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54   Mit freundlichen GrüßenAndreas Storch01/1-22Tel: 22076Fax: 26570   Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Dienstag, 12. Januar 2021 17:53An: bauaufsichtsamt@stadt-köln.de; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Betreff: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,ich erinnere an mein Schreiben vom 22.09.2020 mit beigefügter Bilddokumentation.Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten.
Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk PorzWilly-Brandt-Platz 3 50679 Köln können nur dann gegen Dauerparker, die ihr Fahrzeug auf der Dreieck-Markierung abstellen vorgehen,wenn die Zufahrt zu den Wohnblocks Josefstraße 54 bis 62 als solche zu erkennen ist.Dazu müssten die Fußwegplatten durch Verbundsteine ersetzt werden. Die Bordsteinkante muss durch einen abgesenkten Bereich ersetzt werden um eindeutig als Zufahrt, auch Feuerwehrzufahrt erkennbar zu sein. Erst dann gilt die StVO §12 Absatz 3, Satz 3 und 5.
Zur Zeit wird die Feuerwehrzufahrt vor allem für Löschzüge durch Dauerparker blockiert.
Bitte teilen Sie mir mit ob und wann Sie diese Anpassungen veranlassen.

Mittwoch 6. April 2022
Meine Anmerkung für die Leser der Dokumentation "CompactMist:
Wäre es nicht in der Dokumentation im Detail nachzulesen, könnte man nicht glauben, dass der Bürger die Verwaltungsarbeit übernehmen muss, damit seiner berechtigten Bitte, eine fehlerhaft gebaute Feuerwehrzufahrt zu korrigieren entsprochen wird.  Normalerweise sollte die Information an die Stadtverwaltung Köln ausreichen, dass sie die komplette weitere  Arbeit übernimmt.
Ich muss mich wiederholen:
Es ist der Wurm drin in der Stadtverwaltung Köln!
Besondere Aktivität zeigt er hier:
Hans Georg Riedel - Beteiligte Behörden und Firmen (google.com) 
Donnerstag 25. Februar 2021Betreff:Re: WG: Josefstr. 54-62: Feuerwehrzufahrt
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:25.02.2021, 15:06 An:brandschutz.bauaufsichtsamt@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> X-TOI-MSGID:5544505d-5614-4c10-bca2-5040dc5df405Referenzen:<1b11927e193e497a80a3c3391fd555c2@stadt-koeln.de> <a4c001f0-30b9-068e-0e37-1b2c13bf5e6e@t-online.de> <41e72e6e19374405b9ac4e299bb2ba9c@stadt-koeln.de> <38cdd32acbe04d769a5ddd09cf28c20e@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<49c2ab1a-4789-6212-d783-1c54ebee7102@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.7.1MIME-Version:1.0In-Reply-To:<38cdd32acbe04d769a5ddd09cf28c20e@stadt-koeln.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------70C67F1D4485693334752467" Sehr geehrte Frau Wallstab,nachdem sich bisher nichts getan hat, würde es mich interessieren, ob und was denn letztendlich an der Zufahrt geändert wird.
Wann erfolgt denn die Umsetzung der Forderungen des anhängigen ordnungsbehördlichen Verfahrens?Wird der Bordstein abgesenkt und der Verkehrsdienst aufgefordert, Dauerparker, die ihr Fahrzeug weiterhin in den Zufahrtsbereich der Josefstraße 54 abstellen zu verwarnen? Bisher duldet das Ordnungsamt noch die Parkerei.
Es tut mir leid, dass ich Sie noch immer mit dieser Angelegenheit belästige.

Dauerparker auf Sperrmarkierung Beispiel 1
Dauerparker auf Sperrmarkierung Beispiel 2

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

 

Anfangs glaubt der Bürger Gehör zu finden, weil ein gemeldeter Mangel bestätigt und veranlasst wird, ihn zu beseitigen.

Am 09.02.2021 um 16:26 schrieb brandschutz.bauaufsichtsamt@stadt-koeln.de:Sehr geehrter Herr Riedel, inzwischen liegt dem Bauaufsichtsamt eine Stellungnahme der Berufsfeuerwehr zu den erforderlichen Maßnahmen vor. Die Umsetzung dieser Forderungen wird im hier anhängigen ordnungsbehördlichen Verfahren gefordert und nachverfolgt.  Mit freundlichen GrüßenIm AuftragCordula Wallstab
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinBauaufsichtsamtWiederkehrende Prüfung, temporäre Nutzungsänderungen, Brandschutz im BestandWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Telefon: 0221/221-22570Telefax: 0221/221-24943E-Mail: cordula.wallstab@stadt-koeln.deInternet: <<www.stadt-koeln.de>>
16. März 2021

Donnerstag 18.März 2021Betreff:Aktenzeichen 63S/970021/2021
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:18.03.2021, 18:06 An:sabine.pegel@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, cordula.wallstab@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<041b5aac-6bd0-e42b-4908-6ecec06efc81@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.8.1MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------AC48A85A504569F8522592B6" Aktenzeichen 63S/970021/2021 Ihr Zeichen 630/5 Schreiben vom 16.3.202151143 Köln, Josefstraße 54-64
Sehr geehrte Frau Pegel,vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben.Im Zuge der Maßnahme habe ich die Bitte, dass Sie den Bauhof informieren, auch die 4 Poller im Zufahrtsbereich der Josefstraße 64 zu entfernen.Das wurde vergessen, als die Poller, die die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten entfernt wurden.Die verbliebenen Poller blockieren den Zugang zum temporären Fußgängerüberweg. Vor ihnen wurde Sperrmüll und wilder Müll abgelegt.Die AWB, die Hausverwaltung Sahle, das Amt 66- Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie das Amt 64- Amt für Verkehrsmanagement werden einvernehmlich die Sperrmüllfläche an eine andere bereits vorhandene Stelle verlegen. Das hat eine Ortsbesichtigung ergeben und soll innerhalb der kommenden Wochen erledigt werden.
Ihr Behörde, die Berufsfeuerwehr und ich haben in der 2. Jahreshälfte die Feuerwehrzufahrt Josefstraße reaktiviert.
Ich füge ein Foto bei, das veranschaulicht, weshalb auch auf der anderen Seite der Ein-und Ausfahrt die Poller entfernt werden müssen.
Sie wurden ebenfalls unqualifiziert, von wem auch immer zusammen mit den bereits entfernten Pollern ortsfest einbetoniert.Man wollte wohl 2 Parkplätze schaffen, wobei 2 der noch vorhandenen Poller innerhalb der Zufahrtsabsenkung stehen.
Gern engagiere ich mich für andere, wenn ich dazu beitragen kann, das Gefahrenstellen beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen,bleiben Sie gesund!Hans Georg Riedel 
Die Poller müssen entfernt werden
Poller und Müll blockieren den Zugang zum Fußgängerüberweg
Das ist endlich Geschichte!Blockierte Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64Die Poller wurden entfernt, die Müllcontainer nicht mehr vor der Zufahrt abgestellt und das Parkenwird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Donnerstag 25. März 2021Betreff:Re: Aktenzeichen 63S/970021/2021
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:25.03.2021, 14:19 An:sabine.pegel@stadt-koeln.de, cordula.wallstab@stadt-koeln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de> Referenzen:<041b5aac-6bd0-e42b-4908-6ecec06efc81@t-online.de>Nachricht-ID:<7378351d-19c2-7a35-9efe-468cf9a9b318@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.8.1MIME-Version:1.0In-Reply-To:<041b5aac-6bd0-e42b-4908-6ecec06efc81@t-online.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------86C542AE2AA0F4F7422DB4E9" 
51143 Köln-Porz, Josefstraße 54 und 64, 25.03.2021Aktenzeichen 63S/970021/2021 Ihr Zeichen 630/5 Schreiben vom 16.3.202151143 Köln, Josefstraße 54-64
Sehr geehrte Frau Pegel, sehr geehrte Frau Wallstab,soeben hat der Bautrupp der Stadt Köln die "Absenkung" der Bürgersteigkante fertiggestellt.
Als Verkehrsbauingenieur i.R. fielen mir einige Ungereimtheiten auf, über die Sie informiert sein sollten, um die notwenigen Korrekturen zu veranlassen.5 Fotos mit Beschreibung habe ich beigefügt.
Statt einer Absenkung wurde eine für große Löschzüge unzureichende Anrampung an die Bürgersteigkante betoniert.Eine gemäß StVO beschriebene Absenkung, die eine Zufahrt begrenzt, wurde nicht angelegt.Die Rampe ist tatsächlich nur so kurz, wie auf dem Foto per Pfeilen angezeigt.
Der Löschzug kann nur aus Richtung Steinstraße einbiegen. Dort ist die Rampe zu kurz.
Hier nochmals verdeutlicht, wie unsinnig gearbeitet wurde.
Diese Fläche wurde letztes Jahr neu angelegt und ist nur über die jetzt mit einem Betonkeil als Rampe versehene Zufahrt erreichbar.
Ich gehe davon aus, dass Sie diese Arbeit so nicht akzeptieren werden.Wenn Sie anderer Auffassung sind, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Die "vergessenen Poller" haben die Männer vom Bauhof nicht entfernt.Ich hatte Sie, sehr geehrte Frau Pegel darum gebeten, die Arbeiten miteinander zu verbinden. 
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
P.S.:Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie und die Berufsfeuerwehr damit rechnen konnten, dass der Auftrag an den Bauhof  von dessen Mitarbeitern so ausgeführt werden würde.Nun sind Sie informiert.
Freitag 26. März 2021
Die beigefügten Fotos entsprechen denen die vom Donnerstag 25. März 2021
Betreff:Fwd: Aktenzeichen 63S/970021/2021
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:26.03.2021, 11:13 An:andrea.speck@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Referenzen:<7378351d-19c2-7a35-9efe-468cf9a9b318@t-online.de>X-Forwarded-Message-Id:<7378351d-19c2-7a35-9efe-468cf9a9b318@t-online.de>Nachricht-ID:<1c56f9ad-340c-8d04-005a-05e3839a5731@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.8.1MIME-Version:1.0In-Reply-To:<7378351d-19c2-7a35-9efe-468cf9a9b318@t-online.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------72908E90BCCC798C6CE3B4DC" Weiterleitung an Frau Andrea Speck 26.03.202151143 Köln-Porz, Josefstraße 54 und 64, 25.03.2021Aktenzeichen 63S/970021/2021 Ihr Zeichen 630/5 Schreiben vom 16.3.202151143 Köln, Josefstraße 54-64
Sehr geehrte Frau Pegel, sehr geehrte Frau Speck,soeben hat der Bautrupp der Stadt Köln die "Absenkung" der Bürgersteigkante fertiggestellt.
Als Verkehrsbauingenieur i.R. fielen mir einige Ungereimtheiten auf, über die Sie informiert sein sollten, um die notwenigen Korrekturen zu veranlassen.5 Fotos mit Beschreibung habe ich beigefügt.
Statt einer Absenkung wurde eine für große Löschzüge unzureichende Anrampung an dieBürgersteigkante betoniert.Eine gemäß StVO beschriebene Absenkung, die eine Zufahrt begrenzt, wurde nicht angelegt.Die Rampe ist tatsächlich nur so kurz, wie auf dem Foto per Pfeilen angezeigt.
Anmerkung für die Leser der Dokumentation "CompactMist":
Die beigefügten Fotos entsprechen dem Eintrag vom Donnerstag 25. März 2021 an Frau Wallstab.
Dienstag 13. Juli 2021Betreff:Vergessenes Entfernen der 4 Poller 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:13.07.2021, 21:28 An:cordula.wallstab@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<bc3adf28-a6f7-2bce-16a7-69d4bf50ee52@t-online.de>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.11.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------ABE2D7874BB876B90DF53A2D" Köln, 13.07.2021
Sehr geehrte Frau Wallstab,nun muss ich doch nochmal auf die bisher nicht entfernten Poller in 51143 Köln, Josefstraße 64 zurückkommen.
Ich bitte Sie den Bauhof zu beauftragen, sie zu entfernen. Bisher wurde das vergessen.Die Poller werden nicht mehr benötigt, weil die Stadt Köln seit dem 21.4.2021 eine Ersatzsperrmüllablagefläche samt Ladezone für die AWB eingerichtet hat.
Zur Veranschaulichung füge ich einige Fots mit Textbeschreibung meiner mail hinzu.
So stellt sich das zur Zeit noch dar, bis die vergessenen Poller entfernt werden.Foto vom 13.07.2021Weil die Poller noch immer dort stehen, wird weiterhin vor ihnen Sperrmüll abgelegt.
Auch auf der Seite mit den Müllcontainern waren Poller einbetoniert.Diese hat das Bauaufsichtsamt entfernt. Die AWB holt die Container aus dem Müllkäfig undrollt sie nach der Entleerung wieder in den Käfig. Geparkt wird dort nun auch nicht mehr.So sah das zuvor aus, bis Ihre Behörde einschritt und die Poller entfernte:
Weil seit dem 21.04.2021 eine Ersatzfläche zur Sperrmüllablage zur Verfügung steht, die Stadt Köln hat diese samt Lade-Zone für die AWB Köln eingerichtet, sollten die Poller auch hier beseitigt werden.Irrtümlich war angenommen worden, dass die Poller einbetoniert wurden um das Parken auf dem Fußweg zu verhindern.Sie trennten aber nur die Sperrmüllablagefläche von der Straße, damit Streumüll nicht zu Stolperfallen für Fußgänger wird.Gleicher Nebeneffekt nach Entfernen der Poller: Es wird danach auch hier nicht mehr sichtnehmend im Bereich der Zufahrt geparkt.
Foto vom 13.07.2021Seit 21. April 2021 die Sperrmüll-Ersatzfläche, eingerichtet von der Stadt Köln, samt Ladezonefür die AWB.Das Halteverbot gilt von Mo-Fr 7-16 Uhr.
Blick durch das Tor auf die neue Sperrmüllablagefläche
Es ist gewiss keine große Sache, die Pfosten zu entfernen, obwohl sie einbetoniert sind.Bitte teilen Sie mir mit, wann das Vergessene nachgeholt wird.Da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, können Sie das Thema gewiss sehr rasch beenden.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Mittwoch 14. Juli 2021  08:50 Uhr
Anmerkung für die Leser der Dokumentation "CompactMist":
Hier wurde, wie so oft, das für die Bürger frustrierende Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Zuständigen augenfällig. Das habe ich auch in Kopie der Stadtdirektorin Frau Andrea Blome, mit einem entsprechenden Kommentar dazu, zugesandt.
Wie gewöhnlich  hat sie sich danach nicht  gemeldet.
Ich werte das als Ignoranz, nicht als Bürgernähe!
Betreff:WG: Vergessenes Entfernen der 4 Poller 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:<sabine.pegel@stadt-koeln.de>Datum:14.07.2021, 08:50 An:<humbuch@t-online.de> Return-Path:<sabine.pegel@stadt-koeln.de>Received:from mailin81.aul.t-online.de ([172.20.26.81]) by ehead22b11.aul.t-online.de with LMTP id r5bYHSyJ7mCPLQAAy3ZJPQ (envelope-from <sabine.pegel@stadt-koeln.de>); Wed, 14 Jul 2021 08:50:20 +0200Received:from mail2.stadt-koeln.de ([194.8.223.25]) by mailin81.aul.t-online.de with (TLSv1.2:ECDHE-RSA-AES256-GCM-SHA384 encrypted) esmtp id 1m3Yim-46vA370; Wed, 14 Jul 2021 08:50:16 +0200Received:from pps.filterd (KS0300.verwaltung.stadtkoeln.de [127.0.0.1]) by KS0300.verwaltung.stadtkoeln.de (8.16.0.43/8.16.0.43) with SMTP id 16E6k6ii083045 for <humbuch@t-online.de>; Wed, 14 Jul 2021 08:50:16 +0200Received:from mail2.stadt-koeln.de (KSV082.verwaltung.stadtkoeln.de [172.31.209.202]) by KS0300.verwaltung.stadtkoeln.de with ESMTP id 39q1dqvxfr-1 for <humbuch@t-online.de>; Wed, 14 Jul 2021 08:50:16 +0200Thread-Topic:Vergessenes Entfernen der 4 Poller 51143 Köln, Josefstraße 64Thread-Index:AQHXeB1EZJvk1uuHDUCV1n6CTMxrmKtB9w+wgAAPABA=Nachricht-ID:<7278bca75fe44a56a0daea8d49603aae@stadt-koeln.de>Referenzen:<bc3adf28-a6f7-2bce-16a7-69d4bf50ee52@t-online.de> <e1cbf5514165429892214404607c4a41@stadt-koeln.de>In-Reply-To:<e1cbf5514165429892214404607c4a41@stadt-koeln.de>Accept-Language:de-DE, en-USContent-Language:de-DEX-MS-Has-Attach:yesContent-Type:multipart/related; boundary="_009_7278bca75fe44a56a0daea8d49603aaestadtkoelnde_"; type="multipart/alternative"MIME-Version:1.0X-Proofpoint-Virus-Version:vendor=fsecure engine=2.50.10434:6.0.391,18.0.790 definitions=2021-07-14_03:2021-07-14,2021-07-14 signatures=0X-Virus-Version:vendor=fsecure engine=2.50.10434:6.0.391,18.0.790 definitions=2021-07-14_03:2021-07-14,2021-07-13 signatures=0X-TOI-VIRUSSCAN:uncheckedX-TOI-EXPURGATEID:149288::1626245416-0000CDAB-4EFA9D6B/0/0 CLEAN NORMALX-TOI-MSGID:1bf2956d-edca-4b40-9119-e4bd57964b70X-ENVELOPE-TO:<humbuch@t-online.de>


Sehr geehrter Herr Riedel,
 die Prüfung und Umsetzung des von Ihnen beschriebenen Problems fällt nicht in die Zuständigkeit des Bauaufsichtsamtes. Ich hatte Ihr Anliegen daher an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung weitergeleitet. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
Pegel

Ich darf Sie bitten, sich zukünftig bezüglich dieser Anfrage direkt dorthin zu wenden (strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de).

Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinBauaufsichtsamtWilly-Brandt-Platz 250679 KölnTelefon: 0221/221-22481Telefax: 0221/221-24943E-Mail: sabine.pegel@stadt-koeln.deInternet: www.stadt-koeln.de   Anmerkung für die Leser der Dokumentation "CompactMist":
Statt Frau Wallstab hat Frau Pegel meine E-Mail an Frau Wallstab beantwortet:
Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]Gesendet: Dienstag, 13. Juli 2021 21:28An: Wallstab, Cordula <cordula.wallstab@stadt-koeln.de>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Betreff: Vergessenes Entfernen der 4 Poller 51143 Köln, Josefstraße 64
Mittwoch 14. Juli 2021 09:33 Uhr
Anmerkung für die Leser der Dokumentation "CompactMist":
Kopie der beiden letzten obigen Vorgänge vom Dienstag 13. Juli 2021 und Mittwoch 14. Juli 2021  08:50 Uhr
an die Kölner Stadtdirektorin, Frau Andrea Blome, die sich ein einziges mal meldete und zwar mit der Zurückweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pia Schmitz, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung.

Fwd: WG: Vergessenes Entfernen der 4 Poller 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:14.07.2021, 09:33 An:andrea.blome@stadt-koeln.de, koeln@bild.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Referenzen:<7278bca75fe44a56a0daea8d49603aae@stadt-koeln.de>X-Forwarded-Message-Id:<7278bca75fe44a56a0daea8d49603aae@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<e1476be6-7ad5-5f83-5b06-f0f72e38fd7e@t-online.de>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.11.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<7278bca75fe44a56a0daea8d49603aae@stadt-koeln.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------C0DC738EAA1414A686620FF3" Köln, 14.07.2021,
Sehr geehrte Frau Blome,
Da haben wir´s, von wegen Unterstützung des Bürgers für ein gut begründetes Anliegen.Nachdem Frau Pegel vom Bauaufsichtsamt auf mein Schreiben vom 06.07.2021 an sie nicht reagierte, habe ich es an Frau Wallstab weitergeleitet.Frau Pegel hat danach geantwortet.Statt zu schreiben, dass man sich kümmert und Bescheid gibt, wenn der Vorgang erledigt ist, wird wie üblich auf die Nichtzuständigkeit verwiesen.Ob Frau Pegel Ihrer Vorbildfunktion folgt, auch mal persönlich einen Anruf entgegenzunehmen, darf man bezweifeln.
Ich hatte mich an das Bauaufsichtsamt gewandt, weil das Amt für Verkehrsentwicklung nicht tätig wird.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Mittwoch 14. Juli 2021 10:15 UhrBetreff:Re: WG: Vergessenes Entfernen der 4 Poller 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:14.07.2021, 10:15 An:sabine.pegel@stadt-koeln.de, andrea.blome@stadt-koeln.de, koeln@bild.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Referenzen:<bc3adf28-a6f7-2bce-16a7-69d4bf50ee52@t-online.de> <e1cbf5514165429892214404607c4a41@stadt-koeln.de> <7278bca75fe44a56a0daea8d49603aae@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<dbeee06c-9aaa-3fc4-4fe5-1d1f4c54bbe7@t-online.de>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.11.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<7278bca75fe44a56a0daea8d49603aae@stadt-koeln.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------7C256EDB444F6328FE7A392F" Köln, 14.07.2021
Sehr geehrte Frau Pegel,ich hatte mich an Sie als Mitarbeiterin vom Bauaufsichtsamt gewandt, weil das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Frau Pia Schmitz meine mails zu dem Thema vergessene Poller nicht beantwortet und auch seit dem 21.04.2021 nicht tätig wurde.Weshalb macht man es dem Bürger guten Willens dazu beizutragen, damit Besucher Kölns keinen Kulturschock erleiden so schwer, ganz abgesehen davon, dass es sich um das Beseitigen einer absolut unnötigen Gefahrenstelle handelt?Ich musste lächeln, als ich gestern diesen BILD Bericht las: Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ - Köln - Bild.deImmerhin habe ich nun die Gewissheit, dass das Amt für Verkehrsentwicklung durch die Weiterleitung meines Schreibens an Sie und Frau Wallstab über den Vorgang unterrichtet wurde.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Kollegin Frau Schmitz Telefon: (0221) 221-27166mal auf dem kurzen Dienstweg ansprechen, Zuständigkeit hin oder her, damit die Angelegenheit endlich erledigt wird.Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel51143 Köln


Meine Anmerkung dazu für die Leser der Dokumentation "CompactMist":
Diese Antwort hatte ich  Frau Pegel mit Kopie an die Stadtdirektorin gesandt.
Beide haben bisher nicht reagiert. Stand Freitag 8. April 2022 


Tanzt ein Mitarbeiter der unterschiedlichen Behörden aus der Reihe und verweigert korrektes Arbeiten, dann unterstützt das der Kölsche Klüngel, der statt es dem Bürger zu ermöglichen, barrierefrei an die Mitarbeiter der Verwaltung herankommen zu können, nur noch eine schier unüberwindbare Festung bietet. 

Dienstag  29. August 2023
Das Bauaufsichtsamt ist zuständig und hätte das Provisorium nicht als Dauerlösung akzeptieren dürfen sondern durchsetzen müssen, dass die Feuerwehrzufahrt fachgerecht überarbeitet wird!

Mittwoch 6. April 2022
Meine Anmerkung dazu für die Leser der Dokumentation "CompactMist"
Meines Erachtens wird hier augenfällig, dass vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nur widerwillig der vom Bauaufsichtsamt erteilte Auftrag ausgeführt wurde.
Statt der vorgeschriebenen Absenkung der Bordsteinkante wurde ein Bitumenmischgut-Asphalt keilförmig an die Bordsteinkante "angerotzt".
Der Bereich der Aufweitung der Zufahrt, der durch die weiße Schrägbalken-Markierung gekennzeichnet ist und auf dem das Parken verboten ist, wurde nicht in die Anrampung einbezogen.
Das hat man erst nachdem ich Frau Pegel angeschrieben hatte nachgeholt, wobei der erweiterte Keil so niedrig gehalten wurde, dass die Bordsteinkante zu 90% noch die Höhe aufweist wie zuvor.
Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz und das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung waren sich wohl einig darin, keine eindeutige StVO § 12 Voraussetzung zu schaffen, die zum Wegfall des bisher zulässigen Ermessensspielraum geführt hätte, denn eine Anrampung ist keine Bordsteinabsenkung und nur die wird in der StVO genannt.
Solche Spitzfindigkeiten kann nur eine genaue Dokumentation aufdecken.
Die Folge ist nun auch, dass Verkehrsdienst/ Ordnungsamt Stadtbezirk Porz weiterhin das Dauerparken auf dem Sperrbalken duldet. Ein Löschzug kann nicht ungehindert zum Feuerwehrstellplatz vor dem Großwohngebäude fahren.
Der Wurm ist drin. Die Menschen bleiben auf der Strecke.