Rechthaberei;
Trotzreaktionen; Unverschämtheiten.
Die Entscheidung, was jeweils davon zutrifft, überlasse ich den Lesern!


Weshalb diese Dokumentation?
Anhörung 

Möge die Aussage der Kölner Stadtdirektorin Andrea Blome

während eines BILD Interviews am 12.07.2021

Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ | Regional | BILD.de

nicht wie bisher nur eine Absichtserklärung bleiben:

„Wir sind für die Bürger da und sie müssen ganz schnell und barrierefrei an uns herankommen. Das ist  erst mal das Wichtigste.“ 

Ich hoffe, sie lesen mit, die Kölner Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Kölner Stadtdirektorin Frau Andrea Blome

Liebe Kölner Bürger, die Ihr einen Rollstuhl oder Rollator benutzen müsst, wehrt Euch gegen das meines Erachtens herzlose Verhalten Euerer zur Zeit noch amtierenden Oberbürgermeisterin und Stadtdirektorin,
die nicht genug für Euch tun. Meldet Stolperfallen im Stadtgebiet und besteht darauf, dass sie beseitigt werden.

Es muss nicht sein, dass diejenigen, die Euch durch die Stadt schieben, immer wieder eine Drehung um 180° mit dem Rollstuhl machen müssen, um ihn über zu hohe Kanten sogenannter Bordsteinabsenkungen zu ziehen, weil Ihr sonst Gefahr lauft, dass Euer Gefährt gegen die Bürgersteigkante knallt und Ihr aus dem Rollstuhl geworfen werdet. Die Nutzer von Rollatoren bitte ich, sich ebenfalls zu wehren. Es muss nicht sein, dass Euer Hilfsmittel, wie bei den Rollstühlen beschrieben, abrupt von Bordsteinkanten ausgebremst werden und Ihr womöglich vornüber stürzt.
Es gibt im Kölner Stadtgebiet unzählige solcher Hindernisse, sprich Gefahrenstellen für Euch.
Sie sind mittlerweile völlig unnötig denn es gibt die passenden Anrampungen-Fertigteile, die gegen die oft zu hoch eingebauten Halbrundbetonsteine ausgetauscht werden müssen.
Die zulässige Kantenhöhe zwischen Straßenebene und Gehweg kann und muss endlich von 3,5 cm auf 0 cm korrigiert und vorgeschrieben werden.
Schon ein geringer Höhenunterschied reicht oft aus, dass die meist kleinen hartgummibereiften Vorderräder Euerer Rollstühle und Rollatoren das Hindernis nicht mehr barrierefrei überrollen können. 

Die Mitarbeiter der Kölner Verkehrsdienste und der Polizei müssen zukünftig mit offenen Augen durch die Straßen laufen. Früher konnten wir letztere noch Schutzmänner nennen.
Sie alle müssen wieder lernen, Gefahrenquellen zu erkennen und entsprechend melden.
Wenn sich nichts ändert, auch mal nachhaken. Der Satz: "Dafür sind wir nicht zuständig", muss ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, wenn er immer wieder von "Betriebsblinden" oder unwilligen Mitarbeitern der Stadt Köln wiederholt wird.

Beherzigen die beiden verantwortlichen Damen diesen Aufruf, wird Köln nicht nur ungefährlicher, vor allem für behinderte Menschen. Es wird auch weniger wochen- und monatelang ausgefallene Ampelsignale, weniger Schlaglöcher und vergessene, die Verkehrsteilnehmer irritierende Beschilderungen und Markierungen längst beendeter Baumaßnahmen geben.

Feuerwehrzufahrten und Rettungswege werden nicht mehr durch Rücksichtslose blockiert, wie das mittlerweile zur Regel geworden ist. Es werden dann auch endlich die seit Jahren völlig verblassten Siegel auf den Hinweisschildern zu Feuerwehrzufahrten erneuert.
Das würde so gemacht, behauptet zwar ein Sprecher der Oberbürgermeisterin, trifft aber nicht zu.
Das Ordnungsamt geht nur dann gegen Falschparker vor, wenn dieses Siegel deutlich erkennbar ist.
Köln, zur Zeit eine der dreckigsten Kultur-Schock-Städte Deutschlands, wird auch sauberer, wenn Verschmutzungen nicht mehr "übersehen" sondern den Zuständigen gemeldet werden.

Der Umgang zwischen Bürgern und Behörden wird freundlicher.
Wenn das alles irgendwann zutrifft, darf Köln mit Recht von sich behaupten, eine saubere Stadt mit Herz zu sein.

Stadtdirektorin Frau Andrea Blome sollte ihren vollmundigen Ankündigungen gegenüber der Presse endlich Taten folgen lassen.
Die Zurückweisung von Dienstaufsichtsbeschwerden unterstützt nur eine Verwaltung, bei der es an vielen Ecken und Enden hakt. 

Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ | Regional | BILD.de 

3 Jahre mit sehr einseitigem Schriftverkehr, meist wurde nicht geantwortet, eine Strafanzeige gegen mich und mehrere zurückgewiesene Dienstaufsichtsbeschwerden,
das alles wird hier dokumentiert.
 

Fakten und Details sind über diesen Link aufrufbar:
-Beteiligte Behörden und Firmen-   

In Persona haben sich damit hervorgetan  
Andrea Blome
Heinz-Jürgen Müsseler 
Helmut Werter
Patric Stieler
Pia Schmitz
Sascha Banach

Die Seite aller Seiten, deren Inhalte mich veranlassten, die Dokumentation CompactMist  zu  erstellen:
Pia Studie

Ich beginne mit der Krönung, dem Schriftverkehr, der eindeutig zeigt, mit welcher Ignoranz man unseren Anliegen begegnet.
Es war das erste und einzige namentlich unterzeichnete Antwortschreiben.
Ein weiteres wurde nur mit der Angabe der Behörde unterschrieben.
Wer sich umschaut wird feststellen, dass all das Beschriebene bisher nicht bearbeitet wurde.
Diese Antwort erhielt ich erst, nachdem ich die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker zuvor mehrfach angeschrieben hatte.

Von: Georg [mailto:humbuch@gmail.com]
Gesendet: Donnerstag, 10. Dezember 2020 11:28
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>
Cc:<humbuch@t-online.de>

Betreff: Bitte überprüfen Sie Ihren Verkehrsdienst Porz

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin!

Seit Monaten bemerke ich, dass der
Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz
Willy-Brandt-Platz
350679 Köln

seine Aufgaben nicht korrekt wahrnimmt.
Ich bitte Sie um Überprüfung folgender Vorwürfe und entsprechendes Eingreifen.

1. Im Stadtgebiet Porz sind mehr als 80% aller amtlichen Siegel auf den Hinweisschildern vor Feuerwehreinfahrten vollkommen verblasst.
Der Verkehrsdienst erklärt dem Bürger, der das meldet, wenn Fahrzeuge vor solchen Einfahrten parken, dass es sich nicht um eine Feuerwehrzufahrt handele, weil das amtliche Siegel fehle. Beim Beispiel Josefstraße 64 musste ich selbst veranlassen, dass das Siegel erneuert wurde. Kooperiert haben nur die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt.
Die Zufahrt war von einbetonierten Pollern blockiert, zusätzlich auch durch davor parkende Fahrzeuge und abgestellte Müllcontainer.
Mitarbeiter*in vom Verkehrsdienst Frau Daniela Korn und Herr Sascha Banach sahen nicht die Notwendigkeit, etwas zu unternehmen. Die Müllcontainer könnten im Brandfall weggerollt werden. Ich habe mich deshalb mit den AWB Köln in Verbindung gesetzt, die mittlerweile die Müllcontainer direkt aus dem wenige Meter weit entfernten umzäunten Abstellplatz zur Leerung entnehmen und sie danach in den „Käfig“ zurückrollen. Nachdem das reibungslos funktionierte habe ich
 
Frau Pia Schmitz  vom
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
 
informiert, dass die Lade-Zone neben der Feuerwehrzufahrt nicht mehr benötigt wird, die eigens als Andienungshilfe für die AWB von ihr eingerichtet worden war.
Sie hat wenige Tage später die entsprechende Halteverbotsbeschilderung entfernen lassen. Der Verkehrsdienst Porz hatte zuvor auf meine diesbezüglichen Bitten und Hinweise nicht reagiert. Mails bleiben ebenfalls unbeantwortet.

Der Verkehrsdienst bleibt in der Regel auch dann untätig, wenn er z.B. durch die Polizeidirektion NRW informiert wird, dass vor der Feuerwehrzufahrt geparkt wird.

2. Der Verkehrsdienst, Frau Korn/Herr Banach reagieren nicht auf Hinweise.
Seit dem 14.10 2020 informiere ich, dass sich die aufgeklebte Folie des temporären Fußgängerüberwegs immer mehr auflöst.
3. Der Verkehrsdienst reagiert auch nicht auf Hinweise, dass innerhalb der absoluten Halteverbote, die zur besseren Sicht auf den FgÜ vom

Helmut Werter
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

aufgestellt wurden regelmäßig und ununterbrochen geparkt wird. Eines der Fahrzeuge wurde über den Zeitraum von ununterbrochenen fast 12 Tagen abgestellt.
Herr Werter wurde ebenfalls darüber unterrichtet, dass seine temporäre Beschilderung wegen fehlender Kontrolle missachtet wird; am 16.11.2020 auch darüber, dass sich der Zebrastreifen auflöst und ein Hinweisschild -Fußgängerüberweg- beim unbefugten beiseiteschieben sich Parkplatzschaffender im oberen Drittel abgeknickt wurde. Auch dieses Amt reagiert nicht.

3. Seit Monaten bitte ich vergeblich darum, das Stahlpfosten, die im Zufahrtsbereich zu den Tiefgaragen- und Stellplätzen Josefstraße 64 einbetoniert wurden entfernt werden,
weil sie zur Zeit unmittelbar vor dem Zebrastreifen Rollstuhl- und Rollatorfahrer behindern zumal vor den Pollern auch noch Sperrmüll abgelegt wird.
Auch meine Hinweise auf eine einfache Lösung, die Sperrmüllfläche an anderer, wenige Meter entfernte Stelle zu verlegen, werden ignoriert.

4. Wegen der Untätigkeit des Verkehrsdienstes Porz, hat sich der Straßenabschnitt Josefstraße zwischen Bergerstraße und Steinstraße zum Spielfeld für Rücksichtslose entwickelt.
Es sind etwa 10 Fahrzeughalter*innen, die vor den Feuerwehrzufahrten Josefstraße 54 und 64 parken, bei der 54 nicht nur das Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- missachtend sondern auf der Sperrmarkierung ihr Fahrzeug abstellen. Herr Banach begründet das nicht ahnden damit, dass es im Ermessenspielraum der Behörde läge, Verstöße gegen die StVO zu dulden.
Vor allem die 10 parken dauerhaft in absoluten Halteverboten, vor der Kindertagesstätte im eingeschränkten Halteverbot, auf Sperrflächen, markiert durch weiße Schraffur, oft auch auf dem Parkplatz für Schwerbehinderte. Verwunderlich ist, dass auch Fremdanzeigen das Treiben nicht ausbremsen können.

Ich habe alle Vorgänge, samt Fremdanzeigen dokumentiert. Die Verstöße gegen die StVO versehen mit Datum, Uhrzeit und Fotos kann ich auf Wunsch zur Verfügung stellen.

Nachdem ich etwa seit Mai 2020 feststellen musste, dass die Stadt Köln Minderheiten, die sich rücksichtslos gegenüber der Mehrheit verhalten, bis hin zur Gefährdung von Mietern und Eigentümer von 325 Wohneinheiten, habe ich begonnen, die Vorgänge zu archivieren.

Ich bitte Sie, trotz Corona-Überlastung um Überprüfung und entsprechendes Einschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel


Die Antwort darauf, die einzige, die mit Namensangabe versehen wurde

Von: <Buergerbeschwerden@stadt-koeln.de>
Date: Do., 21. Jan. 2021, 12:23
Subject: B-7280-2020: Bitte überprüfen Sie Ihren Verkehrsdienst Porz
To: <humbuch@gmail.com>

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht an Frau Oberbürgermeisterin Reker, die mir die Gelegenheit gibt, Ihnen bezüglich Ihrer aufgeführten Themenpunkte zusätzliche Informationen zu geben.

 

Sie weisen zunächst darauf hin, dass einige der auf den Hinweisschildern vor Feuerwehreinfahrten im Stadtbezirk Porz angebrachten Siegel verblasst seien.

Es stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass die anfangs für die Hinweisschilder verwendeten Siegel nicht witterungsbeständig waren. Deshalb verwendet die Stadt Köln seit Juni 2016 andere Siegel, die bisher nicht verblasst sind. Alle Siegel, die seit dieser Zeit angebracht wurden, sind somit deutlich erkennbar. Die Mehrheit der Hinweisschilder ist inzwischen mit den neuen Siegeln versehen.

Insgesamt gibt es im gesamten Stadtgebiet circa 3500 gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr. Verblasste Siegel werden dann erneuert, wenn sie nicht mehr als ein solches erkennbar sind. Im Regelfall werden die Hinweisschilder mit neuen Siegeln im Rahmen der Brandverhütungsschau versehen, die die Berufsfeuerwehr alle sechs Jahre durchführt. Sofern die Berufsfeuerwehr über mangelhafte Siegel informiert wird, werden diese seitens der Stadt Köln zeitnah erneuert.

Bitte beachten Sie: Leider wird immer wieder festgestellt, dass Hinweisschilder ohne amtliche Genehmigung aufgestellt werden, die aus Sicht der Berufsfeuerwehr nicht erforderlich sind. Daher wird bei jeder Meldung geprüft, ob das aufgestellte Hinweisschild auch amtlich gefordert wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen missbräuchlich aufgestellte Hinweisschilder wieder entfernt werden.

Hinsichtlich der von Ihnen bemängelten sich ablösenden Folie zur Kennzeichnung des temporären Fußgängerüberwegs in der Josefstraße wurde dessen Erneuerung in Auftrag gegeben. Zur Durchführung der Arbeiten müssen jedoch bestimmte Witterungsverhältnisse vorherrschen, sodass eine Erneuerung möglicherweise noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Bezüglich der von Ihnen gewünschten Entfernung der einbetonierten Stahlpfosten im Zufahrtsbereich zu den Tiefgaragen- und Stellplätzen in der Josefstraße 64 teilte Ihnen Frau Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung am 18.01.2020 mit, dass diese fest eingebauten Absperrpfosten vor vielen Jahren angebracht wurden, um ein widerrechtliches Gehwegparken zu unterbinden. Sie haben sich seither bewährt, so dass eine Veränderung der Verkehrssituation nicht vorgesehen ist.

Bedauerlicherweise wird Ihren Dokumentationen zufolge an den erwähnten Stahlpfosten Sperrmüll verkehrsbehindernd abgestellt, der den Zugang auf den Fußgängerüberweg im Bereich der Anrampung versperrt.
Selbstverständlich darf Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland nur kurzzeitig vor dessen Abholung abgelegt werden, sofern diese beauftragt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein und es sich um sogenannten „wilden Müll“ handeln, haben Sie die Möglichkeit, dies an die AWB GmbH über die E-Mail-Adresse wildermuell@awbkoeln.de zu melden.
Die von Ihnen gewünschte Einrichtung einer Sperrmüllfläche an anderer Stelle auf öffentlichem Straßenland ist nicht möglich. Gemäß Ihren Angaben befindet sich aber im Wohnblock der Josefstraße 64 eine umzäunte Sperrmüllfläche, die bei Bedarf von einem Herrn Urbach zugänglich gemacht werden kann. Es erscheint sinnvoll, wenn Ihre Hausverwaltung die Mieter Ihres Wohnhauses auf diese Möglichkeit hinweist, so dass zumindest diese ihren Sperrmüll so lange dort abstellen, bis sie dessen Abholung in Auftrag gegeben haben.

 

Die Parksituation in der Josefstraße ist den Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes dank Ihrer zahlreichen Hinweise hinlänglich bekannt. Aus diesem Grund werden vor Ort regelmäßig Kontrollen durchgeführt.

Ich bin zuversichtlich, auf alle Ihre Anmerkungen zufriedenstellend eingegangen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Walgenbach
34 – Bürgerdienste
343/2 – Beschwerdemanagement
R 34145
E-Mail: buergerbeschwerden@stadt-koeln.de

 


Am 21. Juni 2021 erhielt ich folgende Antwort auf meine Nachfragen, diesmal ohne Angabe des Namens vom Verfasser der Mail

Anmerkungen für die Leser der Dokumentation habe ich in blau gekennzeichnet

From:    Buergerbeschwerden@STADT-KOELN.DE

To:      humbuch@t-online.de

Subject:           Ihre Antwort zu B-7428-2021

Thread-Topic:    Ihre Antwort zu B-7428-2021

Thread-Index:    AddXnyV4PEI60ueWRa+5C1LmQSD08g==

Date: Wed, 2 Jun 2021 11:05:08 +0000

Message-ID:   <9563218d2df643ecbd1cb4476d953f6c@STADT-KOELN.DE>

Sehr geehrter Herr Riedel,

 

zu Ihren zahlreichen Eingaben an verschiedene Adressaten der Stadtverwaltung sind noch einige Punkte offen, auf die ich im Folgenden gerne abschließend eingehen möchte.
Sie beklagen sich über die aus Ihrer Sicht unzureichende Tätigkeit der Stadtverwaltung Köln in Bezug auf die Bearbeitung Ihrer vielfachen Beschwerden. Diese stehen zumeist in Zusammenhang mit Ihrem direkten Wohnumfeld, insbesondere der Josefstraße in Köln-Porz. Im Folgenden beantworte ich gezielt die noch offenen Fragen:

 

·         Zahlreichen Parkverstöße in der Josefstraße

 

Da Sie sich bereits vielfach über Parkverstöße in der Josefstraße beschwert haben, erhielten Sie dazu auch bereits mehrfache Antworten – u.a. durch das Ordnungsamt. Darin wurde Ihnen das Thema der falsch parkenden Fahrzeuge eingehend erläutert und erklärt. Demzufolge sollte Ihnen bekannt sein, dass es schlichtweg nicht möglich ist, die Josefstraße täglich mehrmals und rund um die Uhr zu kontrollieren. Der Stadtbezirk Porz besteht aus insgesamt 14 Stadtteilen. In jedem dieser Stadtteile gibt es Bereiche, in denen ein hoher Kontrollbedarf besteht. Der gesamte Bezirk muss daher in der Einsatzplanung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gehen täglich eine Vielzahl weiterer Beschwerden und Eingaben von Bürger*innen ein, die ebenfalls bei der Einsatzplanung des Ordnungsamtes berücksichtigt werden müssen. 

In den wenigen Antworten, die ich erhielt, wurde mir das Thema der falsch parkenden Fahrzeuge nicht eingehend erläutert und erklärt.
Die Dokumentation, erstellt im Zeitraum von 2020 -2023 beweist das! 

Routinekontrollen, die den ganzen Bezirk Porz abdecken, können nur sehr bedingt durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Anzahl täglicher Eingaben muss die Dienstplanung stetig angepasst und geändert werden. Dabei werden Einsätze mitunter priorisiert. Situationen, die beispielsweise eine vermeintliche Gefahr durch falsch parkende Fahrzeuge darstellen, werden entsprechend höher priorisiert. Andere Eingaben ohne eine vermeintliche Gefährdung im öffentlichen Raum werden entsprechend nachrangig bearbeitet.

Die Berufsfeuerwehr Köln ist anderer Meinung was die Priorisierung betrifft, wenn es darum geht, einzuschreiten, wenn Fahrzeuge vor Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen geparkt oder kurzzeitig aber unbeaufsichtigt abgestellt werden, wobei eingeschaltete Warnblinker kein Freibrief sind. Auch Lieferdiensten ist es strikt verboten, Feuerwehrzufahrten als be- und Entlade Zonen zu nutzen. Wird das gemeldet besteht absolute Priorität, einzuschreiten, gegebenenfalls abzuschleppen. Gerade bei Großwohngebäuden wie das in Der Josefstraße 64 trifft das ganz besonders zu. Wird dort ein Alarm ausgelöst, muss die Feuerwehr mit 7 Löschzügen anrücken.  

Sie können sicher sein, dass die Verkehrsüberwachung über jede Meldung informiert wird. Dementsprechend finden alle Eingaben bei der Einsatzplanung Berücksichtigung. Ich bitte zu bedenken, dass es im gesamten Kölner Stadtgebiet keinen Bereich gibt, der dauerhaft kontrolliert werden kann.

 

 

Es entspricht entgegen Ihrer Annahme nicht der Tatsache, dass die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes die Josefstraße meiden. Die Josefstraße wird selbstverständlich bei Kontrollen berücksichtigt. Jedoch können die Kontrollen nicht in der Häufigkeit erfolgen, wie von Ihnen gewünscht.

Jeder Leser dieser Dokumentation wird feststellen, dass seit Jahren Wiederholer ihre Fahrzeuge in Lade Zonen, vor den Feuerwehrzufahrten und über Sperrmarkierungen dauerhaft parken. Wissentlich reagiert der Verkehrsdienst nur in seltenen Fällen.
Deshalb werden Rücksichtslose ermuntert, gegen die StVO, vor allem gegen §1 zu verstoßen.
Beispiele: Josefstraße 54; 64; 85

·         Parken im „Wendekreis“

 

In der StVO (Straßenverkehrsordnung) ist der Begriff „Wendekreis“ nicht existent. Grundsätzlich darf in einem Wendekreis geparkt werden, wenn dies nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung ausgeschlossen ist.

Im vorliegenden Fall befinden sich im Bereich des Wendekreises gebührenpflichtige Parkplätze. Allerdings besteht für kleinere Fahrzeuge an zwei Stellen auch die Möglichkeit, an den Seiten des Kreises außerhalb der Parkscheinautomaten zu stehen, sofern sie nicht verkehrsbehindernd parken. Dies ist gesetzlich zulässig.

10x hatte ich über Monate vergeblich angefragt, ob das Parken an von mir beschriebenen zwei Stellen möglich sei. Erst diese Antwort schaffte Klarheit.

 

·         Falsches Abstellen von E-Tretrollern

 

Mit den Anbietern der Verleihsysteme wurde eine Regelung zum Abstellen der Leihroller getroffen. In dem Zusammenhang kontrolliert der Verkehrsdienst der Stadt Köln verstärkt das ordnungsgemäße Abstellen der E-Tretroller (https://www.stadt-koeln.de/artikel/68830/index.html) und ahndet entsprechende Verstöße mit einem Verwarngeld. Hierbei achten die Außendienstmitarbeitende insbesondere darauf, dass durch abgestellte Roller 

 

-       keine stark verkehrsbehindernde Situation weder für zu Fuß Gehende noch für den fließenden Verkehr entsteht,

-       keine Bordsteinkanten oder taktilen Elemente für Sehbehinderte und Blinde blockiert oder eingeschränkt werden,

-       und die Restbreite von 1,50 Metern auf Gehwegen nicht unterschritten wird.

 

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ist sich die Stadt Köln der Probleme, die durch die Zulassung der Elektro-Tretroller ergeben haben, durchaus bewusst. Daher versucht die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit der Polizei und den Anbietern mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um für einen bewussteren Umgang durch die nutzenden Personen zu sorgen und das Unfallrisiko und Gefahrenpotential auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Abstellen von Tretrollern hatte ich in keinem meiner Mails erwähnt. Sie waren zufällig auf den beigefügten Fotos meiner Anfragen zu sehen. Das zeigt, dass meine Schreiben nur ungenügend bearbeitet wurden und der Schreiberling dieser Antwortmail nur die Falschaussagen seiner Kollegen übernommen und nicht überprüft hat.

 

·         Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Josefstraße

 

Die Josefstraße wurde bereits mehrfach bei Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt. Von Mai bis November 2020 wurden mit dem Radarwagen insgesamt 11 Geschwindigkeitskontrollen vor Ort durchgeführt. Die Kontrollen fanden zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlicher Dauer statt.

Die Verstoßquote lag bei durchschnittlich 8%. Dies entspricht einer durchschnittlichen nicht deutlich überhöhten Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Vergleich zu ähnlichen Straßen.

 

Der technische Innendienst wurde über Ihre Eingabe informiert und um weitere Messungen gebeten. Ein Termin, wann die Messung erfolgt, kann nicht genannt werden. Eine sehr hohe Anzahl weiterer Eingaben durch Bürger*innen sowie der Politik führt dazu, dass derzeit sehr viele Bereiche in sämtlichen Bezirken und Stadtteilen berücksichtigt werden müssen.

 

·         Ihre Anregung, im Bereich Steinstraße/Josefstraße bzw. Josefstraße eine Fußgängerampel anzulegen, um die Erreichbarkeit der Kindertagesstätten in der Josefstraße zu verbessern

 

Die Kindertagesstätte (künftig Kindertagesstätten) in der Josefstraße kann bereits heute gesichert erreicht werden. Dies ist aus Richtung der Dülkenstraße über den Fußgängerüberweg an der Steinstraße und aus Richtung Porz-Mitte sowie dem Wohnpark Josefstraße 54-62 über die signalisierte Kreuzung Josefstraße/Bergerstraße möglich. Die Verwaltung sieht daher keinen Bedarf zur Errichtung weiterer Überwege.

Diese Antwort zeigt, dass bisher die Anzahl der Fußgänger, Eltern mit Kindern, die zwischen den Großwohngebäuden Josefstraße 54 bis 64 in Richtung Kindertagesstätten Josefstraße 83a und 87 die Straße überqueren nicht geprüft wurde. Im Bereich des Großwohngebäudes Josefstraße 64
ist ein "Zebrastreifen" zwingend notwendig, weil  entgegen der Ankündigung die Kreuzung  Josefstraße/Steinstraße/Dülkenstraße zu einem Kreisverkehrsplatz umzubauen dies bisher nicht umgesetzt wurde. Der Rat der Stadt Köln hatte den Umbau beschlossen. Er sollte Anfang 2023 erfolgen.

 

·         Abgeknicktes Verkehrsschild 

Das von Ihnen bemängelte Schild wurde zwischenzeitlich erneuert. Zusätzlich wurden die etwas in die Jahre gekommenen Schilder gegen neue ausgetauscht.

 

·         Poller im Bereich eines provisorischen Fußgängerüberwegs 

Ich beziehe mich bei diesem Punkt auf die Antwort meiner Kollegin des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung an Sie vom 18.01.2021. Darin wurde Ihnen der Sachverhalt und die Entscheidung der Stadtverwaltung erläutert. An dieser Entscheidung hält die Stadtverwaltung fest.

Statt die Richtigkeit des Sachverhaltes zu prüfen, übernahm der Verfasser dieser Antwort die Falschaussage der Kollegin, die, das zeigt die Dokumentation, aus Trotz daran festhält, die 4 Poller nicht zu entfernen und mittlerweile das Nichtentfernen damit zu begründen, dass das Parken auf dem Gehweg verhindert werden sollte. In Köln ist diese Begründung weit hergeholt, weil das halbseitige Parken auf Gehwegen laut Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker geduldet wird. Überall in Porz wird das auch praktiziert.


·         Sperrmüllfläche 

Hinsichtlich der Sperrmüllproblematik wurde durch die Hausverwaltung „Sahle Wohnen“ und die AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) eine Ersatzfläche bestimmt. Diese wird zur besseren Andienung durch die AWB mit einem zeitlich beschränkten Haltverbot (Mo-Fr, 7-16 h, 1 Stellplatz) freigehalten. Außerhalb der Zeiten kann der Stellplatz gewohnt zum Parken genutzt werden. Das Haltverbot wurde im April durch den städtischen Bauhof installiert.

Dessen Einhaltung wird aber nur in seltenen Fällen kontrolliert. Eigenartigerweise wird insbesondere das Dauerparken durch die Wiederholer "übersehen".
Die Dokumentation zeigt auch das. 

Diesbezüglich bitten Sie die Stadt Köln, dass diese die Hausverwaltung „Sahle Wohnen“ auffordert, die Bewohner*innen darüber zu informieren, für das Abstellen von Sperrmüll nur noch die dafür vorgesehene und zum Wohnblock Josefstraße 64 gehörende Fläche zu nutzen. Zu einer solchen Aufforderung gegenüber der „Sahle Wohnen“ besteht jedoch seitens der Stadt Köln keine Berechtigung. Die Stadt Köln würde hier in private Belange eingreifen, dazu hat sie keine Befugnis.

Weil der Verfasser der Antwort den Sachverhalt nicht überprüfte, übernahm er auch hier Aussagen seiner Kollegen, die eines besseren belehrt wurden, weil die Stadt in Zusammenarbeit mit Sahle, den Abfallwirtschaftsbetrieben und mir diesen Ersatz-Sperrmüll-Ablage-Ort einrichtete, Sahle es aber versäumt hatte, seine Bewohner per Aushang zu unterrichten. Auch das war zwischen uns Beteiligten abgesprochen worden. Mittlerweile funktioniert das auch. Lediglich die Blockade der Lade Zone ist noch ein Thema, weil der Verkehrsdienst entsprechend nachlässig arbeitet.

 Abschließend möchte ich Sie freundlich darauf hinweisen, dass seit dem Jahr 2019 zwischen Ihnen und dem Beschwerdemanagement der Oberbürgermeisterin ein reger Schriftwechsel besteht. Auf Ihre Eingaben haben Sie bereits allein durch den Fachbereich „Bürgerbeschwerden“ mehrfach Antworten erhalten. Neben den Postfächern der Oberbürgermeisterin und des Fachbereichs „Bürgerbeschwerden“ schreiben Sie darüber hinaus regelmäßig eine große Anzahl weiterer Postfächer innerhalb der Stadtverwaltung an. Dabei handelt es sich sowohl um Funktionspostfächer verschiedener Fachbereiche, als auch um persönliche Postfächer der jeweiligen Mitarbeitenden. Gerne nutzen Sie dabei einen großen Verteilerkreis.

Durch Ihre Vorgehensweise – gleich mehrere Postfächer innerhalb der Stadtverwaltung in Ihren Verteiler aufzunehmen – kommt es zeitweilig leider zu unnötigen Doppeltarbeiten. Denn es setzen sich mitunter zeitgleich mehrere Mitarbeitende mit ein und derselben Eingabe auseinander. Dies kostet die Stadt Köln unnötig wertvolle Ressourcen und Kapazitäten.

 

Meine Recherche ergab, dass allein in den Postfächern der Oberbürgermeisterin und „Bürgerbeschwerden“ seit dem 19.07.2019 zwischenzeitlich 182 Eingaben von Ihnen eingegangen sind. Vieles davon wurde beantwortet. Den Vorwurf der Untätigkeit weise ich daher ausdrücklich zurück. 

Die hohe Anzahl der Eingaben haben sich ergeben, weil die Kollegen des Verfassers des Antwortschreibens entweder nicht antworteten, in jedem Fall aber nicht handelten und die beschriebenen Mängel nicht beseitigten. Bis heute nicht, was eindeutig dokumentiert wird.

Auch anhand dieses Schreibens können Sie entnehmen, dass sich die Stadtverwaltung – entgegen Ihrer Wahrnehmung – sehr ausführlich mit Ihren Anliegen auseinandergesetzt hat. Aus wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Köln jedoch nur so vorgehen, wie es Ihnen bereits mehrfach erläutert wurde.

Das zu schreiben werte ich als Zynismus und als Unverschämtheit.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadt Köln aufgrund der großen Anzahl Ihrer Eingaben nicht auf jede einzelne antworten kann. Denn die Stadtverwaltung erhält, wie bereits erwähnt, tagtäglich eine Vielzahl von Zuschriften weiterer Bürger*innen, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen und bearbeitet werden müssen.

In der Dokumentation erkennt man unzweideutig, dass der Satz berechtigt ist:
"Sie sehen nichts, sie hören nichts und sie kommunizieren nicht miteinander!" 

Bei weiteren stichhaltigen Beschwerdepunkten, bitte ich Sie zukünftig ausschließlich das Postfach „Bürgerbeschwerden“ anzuschreiben. Durch den Fachbereich „Bürgerbeschwerden“ erfolgt dann zentral eine Weiterleitung an die zuständigen Fachdienststellen. In den Fachbereichen werden Ihre Punkte geprüft. Falls ein Handlungsbedarf besteht, wird der Fachbereich entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten.


Zitat:
Durch Ihre Vorgehensweise – gleich mehrere Postfächer innerhalb der Stadtverwaltung in Ihren Verteiler aufzunehmen... Ende Zitat.

Es blieb mir nichts anderes übrig, als auch die Vorgesetzten und andere Fachabteilungen mit ins Boot zu holen, weil nichts angepackt oder gar erledigt wurde, zumindest war es ein Versuch. Genützt hat es allerdings nur in seltenen Fällen.


Sie können sicher sein, dass die Stadt Köln zukünftig Ihre Mitteilungen auch ohne weiteren Schriftwechsel intern aufarbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses das letzten Schreiben zu diesen Themen ist.

Der letzte Satz ist eine Unverschämtheit! 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Ihr Beschwerdeteam

Nicht einmal mehr den Mumm hat man, den Namen dessen anzugeben, der für diese Mail verantwortlich ist.

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Bürgerdienste

Beschwerdemanagement

Dillenburger Str. 68-70

51105 Köln

E-Mail:   buergerbeschwerden@stadt-koeln.de.

Internet: stadt.koeln


Donnerstag 9. Juli 2020


Am 09.07.2020 um 19:02 schrieb heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel, 

ich kenne Ihren Schriftverkehr mit der zuständigen Abschnittsleiterin des Verkehrsdienstes für den Stadtbezirk Porz, Frau Korn, und möchte Ihnen daher in der gebotenen Kürze auf Ihr neuerliches Schreiben vom 26.06.2020 an den Bereich „Kundenzentren“ (Beschwerdemanagement) antworten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich dabei auf die wesentlichen Aspekte beschränke.

 

Zunächst zu den sachlichen, verkehrlichen Aspekten;

das von Ihnen mehrfach benannte Feuerwehrzufahrtsschild war verblichen und ist nun aktuell gegen ein neues ausgetauscht.

Daher steht einer ordnungsgemäßen Überwachung durch meinen Verkehrsdienst nichts mehr im Wege.

Selbstverständlich befinden sich in der Josefstraße zwei eingeschränkte Haltverbotszonen (VZ 286).

Die eine befindet sich neben Haus Nr. 64, die andere gegenüberliegend vor der dortigen Kindertagesstätte.

Beide Verkehrszeichen sind gültig und werden daher ebenfalls im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen mitüberwacht.

Diese Fakten bitte ich Sie zunächst einmal so hinzunehmen.

 

Der andere Aspekt betrifft Ihren Umgang mit meinen Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern.

Damit Sie sehen, dass ich Ihre Kritik auch durchaus ernst nehme, habe ich heute die von Ihnen angesprochene Mitarbeiterin vom 26.06.2020 ermittelt und mit ihr in Gegenwart von Frau Korn als direkte Vorgesetzte über Ihre kritischen Anmerkungen gesprochen.

Sie schreiben über meine Mitarbeiterin in einer ziemlich respektlosen Art und Weise.

Dies möchte ich nicht so unkommentiert stehen lassen.

Meine Außendienstkräfte haben gerade in den heutigen Zeiten keinen einfachen Dienst auf der Straße und bemühen sich nach besten Kräften, stets hilfsbereit für Bürger, Anwohner und Autofahrer da zu sein.

Sicher gibt es da auch schon einmal Momente, wo nicht alles planmäßig läuft, aber im Großen und Ganzen erwarte ich doch ein wenig mehr Respekt.

Wenn Sie sich über meine Mitarbeiterin beschweren möchten, bitte ich Sie um Benennung von konkreten Anhaltspunkten.

Pauschale Kritik ist immer schlecht, da es dann keine Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Ihre kritische Schilderung mit der „Pflegeperson im Rollstuhl“ sagt mir zum Beispiel nicht, warum eine möglicherweise erteilte Verwarnung nicht rechtmäßig sein soll.

Übrigens kann sich meine Mitarbeiterin an keinen entsprechenden Vorfall erinnern.

 

Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch im Stadtbezirk Porz für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.

Und selbstverständlich kann ich Ihnen nicht verwehren, diese vor Ort auch weiterhin anzusprechen.

Mittlerweile fühlen sich meine Außendienstkräfte dort aber schon fast von Ihnen belästigt und in der Ausübung Ihres Dienstes gestört.

Ich möchte Sie einfach bitten, diesbezüglich Ihr eigenes Verhalten doch einmal kritisch zu überdenken.

 

Ich bestätige Ihnen hiermit nochmals ausdrücklich, dass der Verkehrsdienst im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten den Bereich der Josefstraße ordnungsgemäß überwacht und auch in der nächsten Zeit gezielte Kontrollen durchführen wird.

Damit sollte das Thema dann jetzt auch ausgiebig ausdiskutiert sein.

 

Ich hoffe, Ihnen hiermit abschließend weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Heinz-Jürgen Müsseler


Die Oberbürgermeisterin

Amt für öffentliche Ordnung

Verkehrsdienst

Sachgebietsleiter Innendienst

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

Telefon: 0221/221-27334

Telefax: 0221/221-27227

E-Mail: heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de

Internet: www.stadt-koeln.de

Mobil: 0152 5454 7568

Montag 14. Februar 2022

Betreff:

Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten auf Ihrer Internetpublikation

Von:

<Patric.Stieler@STADT-KOELN.DE>

Datum:

14.02.2022, 10:58

 

An:

<humbuch@t-online.de>

 

 Sehr geehrter Herr Riedel, 

ich fordere Sie auf unverzüglich bis spätestens 17.02.2022, folgende zu Unrecht bei Ihnen gespeicherten und über die Internetseiten 

https://sites.google.com/view/compactmist/startseite

(sowie auf den von dort aus nachfolgend über Verlinkung erreichbaren Seiten)  

abrufbare personenbezogene Daten zu meiner Person und zu Mitarbeitenden der Stadt Köln zu löschen.

 

Für die Veröffentlichung dieser personenbezogenen Kontaktdaten oder auch einer Unterschrift auf einem Schreiben (als besonders schützenswertes biometrisches Datum nach Art. 9 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)) gelten die Legitimationsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Explizite gesetzliche Erlaubnistatbestände oder die Zustimmungen der betroffenen Beschäftigten liegen nicht vor. Auch ein berechtigtes Interesse (s. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) ist hier nicht einschlägig, da bei der notwendigen Abwägung der schutzwürdigen Interessen der betroffenen Beschäftigten ein spürbarer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung von Daten festzustellen sein wird, die gerade nicht z.B. im Intranet-Auftritt der Stadt allgemein zugänglich waren. 

Bei der Interessenabwägung ist Interesse des Schutzes personenbezogener Daten gem. der DSGVO, ihre personenbezogenen Daten nicht weltweit abrufbar im Internet veröffentlicht zu sehen, der Vorrang einzuräumen. Eine Veröffentlichung insb. der Verwaltungsvorgänge als solcher ließe sich problemlos und ohne sachlichen Informationsverlust auch ohne Nennung personenbezogener Daten darstellen.

 

Ich bitte Sie um Bestätigung der Löschung. Weitere Schritte behalte ich mir vor.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Im Auftrag 

Patric Stieler 

 

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Amt für Verkehrsmanagement

Amtsleiter

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: 0221 221-30647

Telefax: 0221 221-27091

Mobil: 0172 2986723

E-Mail:   patric.stieler@stadt-koeln.de  

Internet: stadt.koeln

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Dienstag 29. September 2020
Rundweg Ablehnung, schon nach 24 Stunden


            Am 29.09.2020 um 13:44 schrieb Patric.Stieler@STADT-KOELN.DE:

Sehr geehrter Herr Riedel,

 

ich danke Ihnen für Ihre Hinweise zur Baustellensituation vom 28.09., die Sie auch mit entsprechenden Inhalt in Mail vom 25.09. an die Polizei Köln geschickt haben. Die Polizei Köln hat die Hinweise entsprechend an uns weitergeleitet.

 

Ich habe mir die Situation von Herrn Werter berichten lassen, der die Örtlichkeit ja bereits mit Ihnen gemeinsam in Augenschein genommen hat.

 

Die temporäre Verkehrsregelung orientiert sich an der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen und kann dem Unternehmen nur in dem Maße aufgetragen werden, wie es erforderlich und der Verkehrssituation entsprechend geboten ist.

 

Die Anrampungen gegenüber den Borden im Bereich der Fußgängerüberwege werden entsprechend Ihrer Anregungen noch eingebaut. Mit 1,10 m ist der Abstand ausreichend um eine Passage mit Rollstuhl oder Rollator zu gewährleisten, so dass eine Beseitigung der Poller nicht erforderlich ist. Die Bedingungen zur Überquerung der Josefstraße ist, wie auf der gegenüberliegenden Seite durch Montage eines Fahrbahnteilers, verbessert worden. Durch die bestehende Wartepflicht gegenüber der vorfahrtsberechtigten Straße als auch durch die verpflichtende Beachtung querender Fußgänger durch abbiegende Fahrzeuge ist eine Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht erforderlich.

 

Insofern erkenne ich auch aufgrund der bereits von Herrn Werter getroffenen Festlegungen keinen Anlass hier weitergehende Schritte zu veranlassen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Patric Stieler

 

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Amt für Verkehrsmanagement  

64 - Amtsleiter

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln


Telefon: 0221 221-30647

Mobil: 0172 2986723

Telefax: 0221 221-27091

E-Mail: patric.stieler@stadt-koeln.de

Internet: www.stadt-koeln.de

Beispielsammlung

Als Gipfel aller Unverschämtheiten werte ich diesen Vorgang: