Fakten

Zeitraum der Dokumentation  bisher:
2020; 2021; 2022; 2023; 2024
Letzte Aktualisierung  Samstag 29. Juli 2023 (Nach unten scrollen!)

Solange hier nichts anderes angegeben wird,
sind die in der Zusammenfassung gelisteten 8 Punkte  unverändert zutreffend.

Ich werte das mittlerweile als unzulässige Trotzreaktion,
ohne Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger.
Die Berufsfeuerwehr Köln ist machtlos dagegen!

 Eine Zusammenfassung zu dem bisher dokumentierten:

1. Eine Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Köln weigert sich,
in 51143 Köln Porz Josefstraße 64 die überflüssigen Poller zu entfernen.

2. Sie verhindert auch, dass zur besseren Kenntlichmachung vor der dortigen Feuerwehrzufahrt und
der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54, weiße Zickzackmarkierungen aufgetragen werden.

Die Poller hätten sich seit vielen Jahren bewährt und würden das Parken auf dem Gehweg verhindern.
Das Auftragen von Zickzackmarkierungen würde nicht mehr gemacht.


3. Weil weder die Porzer Polizei, noch der Ordnungs- und Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln-Porz,
auch nicht die Hausverwaltungen der Großwohngebäude Josefstraße 54-62 und Josefstraße 64 einschreiten,
werden beide Rettungswegzufahrten fortwährend blockiert.
4. Sie werden als Lade Zone, als Parkplatz und für das Kurzzeitparken um Kinder zur Kita zu bringen
oder von dort abzuholen, genutzt.
5. Bestenfalls werden zu diesem Zweck die Warnblinker eingeschaltet.

6. Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, wird vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
auf einer weißen Sperrbalkenmarkierung dauerhaft geparkt.


7. In der Josefstraße 64 wird vor den Pollern und außerhalb der weißen Schrägparkplatzmarkierungen geparkt,
was unter anderem den in die Josefstraße einbiegenden Anwohnern von 325 Wohneinheiten
komplett die Sicht auf den vorbeifließenden Verkehr und vor allem auf herannahende Fahrradfahrer nimmt.


8. Alle aufgeführten Verstöße gegen die StVO werden in der Regel von einigen wenigen Wiederholern begangen,
die genau wissen, dass ihr rücksichtsloses Verhalten von den Mitarbeitern der genannten Behörden „übersehen“
bzw. sogar geduldet wird.

Seit Mai 2020 versuche ich vergeblich auf die Zuständigen und ihre Vorgesetzten einzuwirken,
damit sie tätig werden und es nicht zulassen, dass eine rücksichtslose Minderheit
eine Mehrheit gefährden und schikanieren kann.
Sämtliche Anschriften der informierten Behörden, Mitarbeiter
und deren Vorgesetzten sind hier gelistet.

Mein Fazit:
In der Stadtverwaltung Köln ist der Wurm drin.
Die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Stadtdirektorin Frau Andrea Blome
sind mit ihren Aufgaben völlig überfordert.
Es bedarf einer kompletten Überarbeitung der Verwaltungsstruktur bis hin zur Logistik.
Dazu gehört auch die Überprüfung der genannten Mitarbeiter,
ob sie gegebenenfalls nicht versetzt oder freigestellt werden müssten.

Weil ich nicht resignierte und trotz unbegründeten Zurückweisungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin konsequent darin blieb nachzuhaken,
bis die wichtigsten meiner Forderungen durch die Verwaltung
abgearbeitet worden waren, konnte ich im Zeitraum
von Mai 2020 bis Mai 2023 folgendes erreichen:

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64
3  Poller, die teilweise die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten wurden entfernt.

Das völlig verblasste amtliche Siegel auf dem Hinweisschild Feuerwehrzufahrt wurde erneuert.
Der Verkehrsdienst  Köln Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihr Mitarbeiter  erkennen Feuerwehrzufahrten nur dann als rechtsverbindlich an, wenn das entsprechende Hinweisschild mit einem deutlich sichtbaren amtlichen Siegel der Berufsfeuerwehr Köln oder der Bauaufsicht Köln versehen ist.
Fehlt das Siegel, wird das Parken vor solchen Zufahrten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Verblasste Siegel zu melden sei nicht die Aufgabe  vom Ordnungssamt sondern Sache der Berufsfeuerwehr.
Deshalb musste ich mich an die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt wenden.

Ein abmontiertes Halteverbotsschild wurde wieder angebracht und dadurch eine Lade Zone reaktiviert.

Die Feuerwehrzufahrt wird nicht mehr durch vor ihr abgestellte Müllcontainer blockiert, weil
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) nun meiner Empfehlung folgen und die Müllcontainer direkt aus dem Abstellkäfig entnehmen, um sie nach ihrer Entleerung wieder dorthin zurück zu rollen.

Die nun nicht mehr benötigte Lade Zone wurde auf meine Bitte hin aufgehoben,
die Halteverbotsschilder entfernt. Es gibt deshalb  2 weitere Parkplätze.

Der von mir vorgeschlagene Ersatzort zur Sperrmüllablage wurde eingerichtet,
der Müll wird nicht mehr auf dem Bürgersteigt abgelegt.

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54
Das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- wurde durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.
Die fehlende Bordsteinabsenkung im Zufahrtsbereich der Feuerwehr wurde nicht wie von mir vorgeschlagen und von der Bauaufsicht gefordert  korrigiert, sondern nur eine Anrampung, bestehend aus bituminösem Mischgut, an die Bordsteinkante angeschüttet.

Verantwortlich für diese mangelhafte Ausführung ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Köln,
Frau Pia Schmitz, die sich auch weigert, die 4 in der Josefstraße 64  verbliebene Poller zu entfernen.
Vor ihnen stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab.  Sie nehmen Einbiegenden in die Josefstra0ße die Sicht auf das Verkehrsgeschehen, vor allem auf herannahende Radfahrer.
Allein schon §1 der StVO müsste hier zur Anwendung kommen.

Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter dulden, weil die Bordsteinabsenkung in der Josefstraße 54 fehlt, weiterhin das Dauerparken im Bereich der
Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 auch über der weißen Sperrbalkenmarkierung.
Deshalb können große Löschzüge im Einsatzfall nicht zur  Stellfläche für die Feuerwehr vor dem Großwohngebäude   fahren.  Bewohner, verteilt auf 225 Wohneinheiten,
werden im Brandfall unnötiger Gefahr ausgesetzt.
Im Einsatzfall kann jede Sekunde Zeitersparnis lebensrettend sein!

Montag 19. Dezember 2022
Bestätigung, dass die E-Mail eingegangen und gelesen worden ist

Stadtverschmutzung 51143 Köln-Porz Glashüttenstraße 2-6 Gebäuderückseite

und Verbindungsweg Bergerstraße Philipp-Reis-Straße

...und noch immer hat sich nichts verändert! 


Freitag 16. Dezember 2022
E-Mail an 324-Verkehrsdienst mit cc an sämtliche zuständige Behörden der Stadt Köln

Stadtverschmutzung 51143 Köln-Porz Glashüttenstraße 2-6 Gebäuderückseite

und Verbindungsweg Bergerstraße Philipp-Reis-Straße

...und noch immer hat sich nichts verändert! 

Samstag 26. November 2022

...und noch immer hat sich nichts verändert!

Die Stadtdirektorin Kölns, Frau Andrea Blome verkündet vollmundig,

Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ | Regional | BILD.de

dass Sie sich um die Belange der Bürger kümmern werde und diese mit Ihren Anliegen barrierefrei an die Mitarbeiter der Stadt Köln herankommen können müssen.

Die Tatsachen sehen anders aus. Keine Spur von Bürgernähe.

Das zeigt auch dieses Beispiel.

Sobald die Verschmutzung beseitigt wurde, werde ich das hier veröffentlichen!

Video dazu:

51143 Köln-Porz Verschmutzung Glashüttenweg 2-6 Rückseite

Samstag 20. November 2022

51143 Köln-Porz
Glashüttenstraße 2-6  Gebäuderückseite
Fotos, versehen mit einem Datumsstempel, die als Anlage zu den E-Mails an die Stadtverwaltung Köln gesendet wurden.
Entgegen der Behauptungen (Text am Ende der Fotostrecke), wurde die Verschmutzung im Zeitraum vom 4. März 2022 bis heute nicht beseitigt!

Henriette Rekers Märchenstunde!
E-Mail von ihrer Mitarbeiterin Frau Stefanie Schorr vom 4. November 2022 

Mittwoch 22. November 2022
Statt sich darum zu kümmern und die Verantwortliche Hausverwaltung aufzufordern, den Dreck zu beseitigen, reagiert die Stadt Köln so unverschämt!

Köln Samstag 29. Juli 2023

...und der Verkehrsdienst und die Polizei bemerken es noch immer nicht!

Jetzt ist eine weitere Ampel an dieser Kreuzung teilweise ausgefallen.  

Es fehlt eine Zentralstelle für Nachrichten von Bürgern an die Stadtverwaltung und Koordinatoren, die eingehende Nachrichten sichtet, ihnen ein Aktenzeichen gibt und sie an die Zuständigen weiterleitet. Erst nachdem der jeweilige Vorgang zweifelsfrei abgearbeitet wurde und erledigt ist, darf er abgelegt werden. Dem Bürger ist mitzuteilen, wenn sein Anliegen erledigt wurde und durch wen.
Stattdessen wird dem Bürger lapidar mitgeteilt, das man für sein Anliegen nicht zuständig sei.
Er müsse sich selbst darum bemühen herauszufinden, an wen er sich wenden kann.
Ist das Bürgernähe?
Ist das Barrierefreiheit zwischen dem Bürger und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung?
Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ | Regional | BILD.de