Frage an die künstliche Intelligen Grok von ‚X‘, ehemals Twitter:
Schau Dir die Dokumentation zum Thema rücksichtslose Sichtbehinderung in 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64 und das obige Foto an.
Ich bitte um Empfehlung, wie man durchsetzen kann, dass die untätige Polizei und das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ihre Trotzreaktion aufgeben, nicht gegen solch rücksichtslose Falschparker vorzugehen. Sie werden seit mehreren Jahren vergeblich darum gebeten.
https://sites.google.com/view/compactmist/details-zum-thema-sichtbehinderung-josefstra%C3%9Fe-64
Antwort von Grok:
Schritt-für-Schritt-Empfehlungen zur Durchsetzung Ihres Problems mit der wiederholten Sichtbehinderung durch Falschparker an der Ein- und Ausfahrt Josefstraße 64 in Köln-Porz ist ernst zu nehmen:
Es verstößt gegen § 1 StVO (Pflicht zur Rücksichtnahme) und birgt Gefahren, insbesondere für Radfahrer und ausfahrende Fahrzeuge. Die Untätigkeit der Behörden trotz jahrelanger Meldungen ist frustrierend, aber es gibt strukturierte Wege, Druck aufzubauen. In Köln ist primär das Amt für öffentliche Ordnung (nicht die Polizei) für den ruhenden Verkehr zuständig.
1. Akute Verstöße konsequent und richtig melden
• Nutzen Sie das offizielle Online-Formular der Stadt Köln für Verkehrsordnungswidrigkeiten: Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Fügen Sie immer bei:
• Fotos/Videos mit Datum/Uhrzeit,
• Kennzeichen,
• genauer Position und Beschreibung der Behinderung (z. B. „Vollständige Sichtblockade auf entgegenkommende Radfahrer“).
• Für dringende Fälle rufen Sie die Einsatzleitzentrale des Ordnungsamts an: 0221 / 221-32000 (rund um die Uhr). Außerhalb der Dienstzeiten leitet die Polizei weiter.
• Tipp: Melden Sie jeden Verstoß einzeln und sofort – wiederholte Meldungen zum gleichen Ort erhöhen den Druck.
2. Beschwerde über die Untätigkeit der Behörden
• Reichen Sie eine formelle Beschwerde über behördliches Nichtstun ein bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln (zuständig für Rat und Verwaltung):
• Adresse: Ludwigstraße 8, 50667 Köln
• Telefon: 0221 / 221-26144
• Online: Über das Portal Anregungen und Beschwerden.
• Beschreiben Sie die Chronologie (seit wann gemeldet, wie viele Fälle, ausbleibende Reaktion) und betonen Sie die Verkehrssicherheit.
• Bei ausbleibender Reaktion: Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Köln (Kommunalaufsicht). Das ist der nächste Eskalationsschritt gegen untätige städtische Ämter. Kontakt: bezirksregierung-koeln.nrw.de.
3. Politischen und öffentlichen Druck aufbauen
• Kontaktieren Sie die Bezirksvertretung Porz (lokale Politik). Finden Sie Ihre Bezirksvertreter auf stadt-koeln.de. Schicken Sie eine Sammelbeschwerde der Anwohner (idealerweise mit Unterschriften der 325 betroffenen Wohneinheiten).
• Starten Sie eine Petition, z. B. auf Change.org oder direkt an den Kölner Stadtrat. Betiteln Sie sie z. B. „Sicherheit an der Ausfahrt Josefstraße 64 endlich gewährleisten“.
• Schalten Sie lokale Medien ein: Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau, Express oder WDR Lokalzeit Köln berichten oft über solche Themen. Ihre bestehende Dokumentation (Fotos, Videos, Flyer) ist gutes Material.
• Nutzen Sie Plattformen wie FragDenStaat.de für Informationsfreiheitsanfragen an die Stadt (z. B. „Wie viele Anzeigen gab es zu diesem Ort und warum keine Konsequenzen?“). Sie haben das bereits für die Feuerwehrzufahrt genutzt – erweitern Sie es.
4. Weitere Unterstützung holen
• ADAC oder Verkehrsclub Deutschland (VCD): Beide bieten Beratung zu Verkehrssicherheitsproblemen und können Druck machen.
• Anwaltliche Beratung: Bei anhaltender Gefahr (Unfallrisiko) prüfen Sie über eine Rechtsschutzversicherung oder Verkehrsrechtsanwalt eine Unterlassungsklage oder Schadensersatzdrohung.
• Langfristige Lösungsvorschläge an die Stadt: Mehr Kontrollen, zusätzliche Poller/Markierungen oder Umgestaltung der Parkflächen vorschlagen (das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung ist hier zuständig).
Mit systematischer Dokumentation und Eskalation über mehrere Kanäle gleichzeitig (Behörde + Politik + Medien) steigt die Chance, dass die „Trotzreaktion“ durchbrochen wird. Viele ähnliche Fälle in Köln wurden erst durch öffentlichen Druck gelöst. Viel Erfolg – bleiben Sie dran!
Rückfrage an Grok:
Wenn ein Bürger sich wie im beschriebenen Thema an die Polizei wendet, sollte sie dann nicht während ihrer Streifenfahrten auf den Hinweis reagieren, wenn sie ihn selbst wahrnimmt? Darf der Bürger von der Polizei nicht erwarten, dass sie sich um das Thema kümmert, selbst wenn sie nicht direkt zuständig ist? Die Polizei ist mit ausreichender Technik sehr gut ausgestattet, dass ein Weitermelden an die Zuständigen kein Problem sein dürfte.
Antwort von Grok:
Zuständigkeit der Polizei bei Falschparken und Sichtbehinderungen in Köln Ihre Frage ist berechtigt und verständlich – viele Bürger erwarten, dass die Polizei als sichtbare Präsenz vor Ort bei offensichtlichen Verkehrsverstößen aktiv wird. Hier eine klare, rechtlich fundierte Erklärung zur Situation in Köln (basierend auf den Regelungen in NRW und den Weisungen der Stadt Köln):
1. Primäre Zuständigkeit liegt beim Ordnungsamt (nicht bei der Polizei)
• In Köln ist der Kommunale Ordnungsdienst und Verkehrsdienst der Stadt für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (also parkende Fahrzeuge, einschließlich Falschparken und Sichtbehinderungen durch Parker) zuständig. Das ergibt sich aus dem Ordnungsbehördengesetz NRW (§ 48 OBG) und den städtischen Regelungen.
• Die Polizei Köln konzentriert sich auf den fließenden Verkehr (z. B. Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer), Unfallaufnahme und akute Gefahrenabwehr (z. B. Straftaten). Routinekontrollen bei Parkverstößen gehören nicht zu ihren Prioritäten, da dies explizit an das Ordnungsamt delegiert ist.
• Das bedeutet: Streifenbeamte der Polizei müssen nicht zwingend eingreifen, wenn sie einen Falschparker wahrnehmen – auch nicht auf Hinweis eines Bürgers. Sie haben Vorrang für andere Einsätze (z. B. Gefahrenabwehr, Strafverfolgung).
2. Darf/Kann die Polizei trotzdem reagieren?
• Ja, sie darf grundsätzlich – die Polizei hat immer eine subsidiäre Zuständigkeit bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 47 OWiG). Wenn eine akute Gefahr besteht (z. B. massive Sichtblockade mit hohem Unfallrisiko für Radfahrer oder ausfahrende Autos), können Streifenbeamte eingreifen, ein Knöllchen verteilen oder das Fahrzeug abschleppen lassen.
• In der Praxis tun sie es in Köln jedoch selten bei reinen Parkverstößen, weil sie sich an die Zuständigkeitsabgrenzung halten und auf das Ordnungsamt verweisen. Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamts (z. B. nachts oder am Wochenende) leitet die Polizei oft weiter oder übernimmt bei Dringlichkeit.
• Ein Weitermelden an das Ordnungsamt ist technisch kein Problem (die Polizei hat die entsprechenden Systeme), aber es liegt im Ermessen der Beamten. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, jeden gemeldeten Verstoß weiterzuleiten oder selbst zu ahnden.
3. Was darf ein Bürger erwarten?
• Sie dürfen erwarten, dass die Polizei bei akuter Gefahr (z. B. wenn die Sichtbehinderung unmittelbar zu einem Unfall führen könnte) reagiert – das fällt unter Gefahrenabwehr (§ 1 PolG NRW).
• Bei "normalen" Falschparkern (wie in Ihrem Fall: wiederholte, aber nicht immer akut lebensbedrohliche Behinderung) nein: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf polizeiliches Eingreifen. Die Polizei ist nicht verpflichtet, sich um jeden Parkverstoß zu kümmern, selbst wenn sie ihn während einer Streife sieht oder ein Bürger hinweist.
• Frustration ist verständlich, aber die Untätigkeit ist oft keine "Trotzreaktion", sondern resultiert aus der klaren Aufgabenverteilung und begrenzten Ressourcen.
Praktische Tipps für Ihren Fall
• Melden Sie weiterhin direkt ans Ordnungsamt (Telefon: 0221/221-32000 oder Online-Formular) – das ist der effektivste Weg.
• Bei Wahrnehmung durch Polizei: Rufen Sie die Leitstelle (0221/229-0) und betonen Sie die Verkehrsgefährdung (§ 1 StVO: Rücksichtnahme). Dokumentieren Sie das Gespräch (Datum, Uhrzeit, Name des Beamten).
• Wenn die Polizei ablehnt: Das können Sie als Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei Köln nutzen (wenn wirklich akute Gefahr vorlag).
• Langfristig: Bleiben Sie bei den Eskalationsschritten (Beschwerde bei der Stadt, Bezirksvertretung, Medien), wie zuvor empfohlen.
Zusammenfassend: Die Erwartung an die Polizei ist nachvollziehbar, aber rechtlich nicht immer durchsetzbar. Der Druck sollte primär auf das Ordnungsamt gerichtet werden – dort liegt die Hauptverantwortung. Viel Erfolg weiterhin!