Helmut Werter
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen

Sonntag 23. Juli 2023
Aktualisierung der Doku
Einer der Hauptgründe weshalb ich diese Dokumentationen erstellte war die Art, mit der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln glauben, mit uns Bürgern umgehen zu können.
Obwohl sämtliche Berichte auch den Vorgesetzten der genannten, bis hin zur Oberbürgermeisterin und der Stadtdirektorin im Detail vorliegen, inklusive mehrerer Dienstaufsichtsbeschwerden, die alle zurückgewiesen wurden, hat sich in den 3 Jahren und darüber hinaus kaum etwas verbessert. Wie kleine Königinnen und Könige treten die "Amtspersonen" gegenüber uns Bürgern auf und scheuen auch vor Trotzreaktionen nicht zurück.
Das wird sich hoffentlich bald ändern, denn die beschriebenen Fakten lassen der Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker keine andere Wahl als entweder sich um die von ihrer Stadtdirektorin Frau Andrea Blome so beschworene Bürgernähe zwischen Verwaltung und Bürgern zu kümmern, eine Barrierefreiheit zu schaffen oder, wenn ihr das nicht möglich ist, von ihrem Amt zurückzutreten.
Eine der Trotzreaktionen:
Vom 30. März 2020 bis 22. September 2020 wurde die in dieser Zeit nicht benötigte temporäre Verkehrsführung und Beschilderung trotz Verzögerung des Baustellenbeginns beibehalten.
Der folgende Schriftverkehr bedarf keiner weiteren Kommentierung, denn er zeigt eindeutig, wie mit uns Bürgern umgegangen wird. 

Montag 15. Juni 2020 06:39 Uhr

Am 15.06.2020 um 06:39 schrieb helmut.werter@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel,
am 10.06.2020 haben sie sich an des Beschwerdemanagement der Stadt Köln gewandt und baten, nun auch die weitere die Verkehrsführung (Baken und Sonderbeschilderung) entfernen zu lassen.

Bereits bei unserem ersten Telefonat habe ich ihnen erläutert, dass dies derzeit nicht möglich ist. Ihre Aussage, dass die Einrichtung eine Verkehrsbehinderung darstellt ist nicht zutreffend, da der fließende Verkehr ungehindert an der Örtlichkeit vorbei gelangt und die Fußgänger ebenfalls ohne Einschränkungen den Gehweg nutzen können.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Werter

Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221 – 27169
Fax: 0221/ 221 – 27111
E-Mail: helmut.werter@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de

Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]

Gesendet: Montag, 15. Juni 2020 14:45

An: Werter, Helmut <helmut.werter@stadt-koeln.de>; Bürgerbeschwerden <Buergerbeschwerden@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Betreff: Re: Baustelleneinrichtungsfläche in der Josefstraße

 

Sehr geehrter Herr Werther,
Danke für Ihre kurze Antwort!

Vorab erlaube ich mir die Frage, über welchen Zeitraum eine verkehrslenkende Maßnahme, die sich durch eine Vielzahl von "Hindernissen" auszeichnet und Verkehrsteilnehmern einiges an zusätzlicher Aufmerksamkeit abverlangt von diesen geduldet werden muss.

Ich habe nicht nur, nachdem wir bereits Mitte Juni haben nicht nur das Thema Baken und Sonderbeschilderung beschrieben sondern auch um zahlreiche weitere Bearbeitungen durch das Amt 66 gebeten, Bearbeitungen mit dem Ziel auch einige "Fehlkonstruktionen" in Sachen Beschilderung und der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 zu korrigieren.

Seit Ende März wird den Verkehrsteilnehmern ein nahezu chaotischer Schilderwald zugemutet, obwohl nicht abzusehen ist, wann die Arbeiten auf dem Baugelände denn nun begonnen werden. Eine Baustellen-Toilette wurde, Anzeichen dafür, dass sich endlich etwas tut, wurde vor wenigen Tagen wieder entfernt.

Chaotisch nenne ich die Beschilderung, weil sie teilweise falsch und teilweise an unrichtigen Stellen aufgestellt wurde.

Ich zähle mal auf, um welche Ungereimtheiten es sich handelt.

Anlage 7 Fotos


1. Ein vor wenigen Tagen angebrachtes Halteverbotsschild linksseitig vor der Baustelle in Richtung Kreuzung Steinstraße mit dem Zusatz Mo.-Fr. 8-17 Uhr


2. Per Plastiksack zugehängtes Verkehrsschild (Anfangsschild?)


3. Ein Halteverbotsschild in einem Bereich, der nicht befahren wird. 


4. Halteverbotsschild, an der falschen Stelle. Es muss am Ende der Parkbucht aufgestellt werden. 


5. Halteverbotsschilder vor der seit 3 Monaten brachliegenden Baustelle. Das Toilettenhäuschen wurde wieder entfernt.


6. Chaos-Überblick, das bereinigt werden kann und muss!


7. Ein seit langer Zeit rechtsunwirksames Endschild-eingeschräktes Halteverbot-

    und eine durch einbetonierte Stahlpfosten teilweise versperrte Feuerwehrzufahrt.

Aufgabe des Amt 66, das zu ändern, so das Ordnungsamt.

Ich schlage eine gemeinsame Begehung vor, damit auch andere von mir vorgeschlagene Lösungen, besprochen werden können.
Zahlreiche Verkehrsteilnehmer ignorieren mittlerweile die Beschilderungen und stellen ihr Fahrzeug dort ab, wo es sich anbietet, zB vor dnr Feuerwehreinfahrten Josefstr. 64 und 54, auf schraffierten Flächen oder in gar im absoluten Halteverbot. Ich selbst habe den Eindruck gewonnen, dass dieses Verhalten vom Ordnungsamt der Stadt geduldet wird. Zahlreiches Bildmaterial kann ich auf Wunsch vorlegen, die zu meiner Vermutung führten.

Ich hoffe, dass das Amt 66 sich nun der Sache annimmt und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,
Hans Georg Riedel

cc: Bürgerbeschwerden Herrn Wischum Vorgang B-5381-2020 Zufahrt Josefstr. 54-64

Montag 15. Juni 2020 15:21 Uhr

Am 15.06.2020 um 15:21 schrieb helmut.werter@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die jedoch nichts an meiner derzeitigen Meinung ändert.

 Ich möchte sie auch höflich daran erinnern, dass ich nur für die Baustelleneinrichtung zuständig bin und bei meinen Entscheidungen selbstverständlich auf Aussagen des Bauherrn bzw. der Architekten angewiesen bin. Mir wurde zugetragen, dass sukzessive mit Arbeiten zu rechnen ist und daher die notwendige Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden sein muss. Insofern treffe ich meine Entscheidungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die eingerichtete Verkehrsabsicherung hat bislang zu keiner Zeit zu einer gravierenden Behinderung geführt. Der Verkehr mitsamt allen Verkehrsteilnehmern wird sicher an der Stelle geführt. Daher sind Änderungen nicht notwendig.

Alle mobilen Baustellenschilder stehen in einem ordnungsgemäßem Winkel zur Fahrbahn und dienen auch dazu, dass die abgesperrte Fläche nicht zugeparkt wird. Es ist richtig das an den Baken vorbei gefahren werden soll, jedoch gibt es nach dem Bundeseinheitlichen-Tatbestandskatalog keine ahndungsfähige Regelung die das Parken unterbindet. Insofern bleibt nur die Möglichkeit mit dem Aufstellen der absoluten Haltverbote.

Für ortsfeste Angelegenheiten bitte ich sie sich an das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung zu wenden, hier haben sie ja bereits die richtige Person mit Frau Schmitz. Um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge zu melden, haben sie die Möglichkeit sich an das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221/ 221-32000 zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Werter
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221 – 27169
Fax: 0221/ 221 – 27111
E-Mail: helmut.werter@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de

Montag 15. Juni 2020 15:52 Uhr

Betrifft:            Baustelleneinrichtungsfläche in der Josefstraße

An:     helmut.werter@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel humbuch@t-online.de
References:    <d730cad76fe342489bb3cb5b75083db6@stadt-koeln.de> <567383ea-f09e-0238-d013-56ded6320af2@t-online.de> 6a237c59d94a47149e061eb6a8335f6c@stadt-koeln.de

Von:  Hans Georg Riedel humbuch@t-online.de
Message-ID:   086d6626-3567-463a-1846-ee76649b0996@t-online.de

Date: Mon, 15 Jun 2020 15:52:01 +0200
User-Agent:   Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.9.0
MIME-Version: 1.0
In-Reply-To:    6a237c59d94a47149e061eb6a8335f6c@stadt-koeln.de
Content-Type:   multipart/alternative; boundary="------------7C0AE3B0D1A62CD91F573F48"

 

Sehr geehrter Herr Werter,

da Sie nicht auf meine Bitten eingehen wollen, fehlerhafte und irreführende Beschilderungen zu korrigieren, bitte ich Sie nochmals um einen Begehungstermin.

Es kann nicht angehen, dass sich der Verkehrsteilnehmer an Regeln und Vorschriften halten muss und bei Verstößen bestraft wird, eine Behörde aber aufgezeigte Mängel nicht korrigieren will.

Lesen Sie bitte nochmal meine letzte Mail mit allen eindeutigen Beschreibungen. Da es unter anderem auch um den unhaltbaren Zustand geht, dass eine Feuerwehrzufahrt durch einbetonierte Stahlpfosten versperrt wird, handelt es sich nicht um eine Bagatelle, auf deren Beschreibung Sie nicht eingehen müssen.

Frau Pia Schmitz hat mir soeben mitgeteilt, dass das eingeschränkte Halteverbotsschild im Bereich der Josefstr.64 mit dem fehlende Gegenstück in Kürze versehen wird.

Ich bitte Sie die Zuständigkeiten innerhalb Ihres Hauses abzuklären, wer z.B. nun für die Feuewehrwehrzufahrt Josefstr. 64 zuständig ist.

Es ist wahrlich eine schwere Geburt, bis ein Bürger bei Ihrer Behörde den Erfolg verbuchen kann, bis ohne wenn und aber aufgezeigte Fehler korrigiert werden.

So wird das nichts mit einem verständnisvollen Zusammenspiel von Bürgern und Behörden. Basta-Antworten sind nicht das Richtige.

In diesem Sinne,
mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
cc:  Bürgerbeschwerden Herrn Wischum B-5381-2020

Mittwoch 8. Juli 2020 11:55 Uhr

An: helmut.werter@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Von: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Subject:    Stahlpfosten Zufahrt Josefstraße 64

Message-ID:   <c93cfa6e-6ac4-8305-ba1c-aab4f8336155@t-online.de>

Datum: Mittwoch, 8 Jul 2020 11:55:12 +0200

User-Agent:    Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0

MIME-Version:    1.0

Content-Type: multipart/alternative; boundary="------------AA2E939EDC22E97AD5498D13"

 

Sehr geehrter Herr Werter,

bevor Sie erneut den temporären Fußgängerüberweg in der Josefstraße 64 in Porz auftragen lassen, bitte ich Sie zu veranlassen, dass die einbetonierten Stahlpfosten entfernt werden. Sie wurden, von wem auch immer, nicht jedoch durch die Stadt Köln aufgestellt und sogar einbetoniert.

Auf der anderen Seite der Zufahrt hat mittlerweile die Feuerwehr die auch dort einbetonierten Stahlpfosten entfernen lassen.

Gleichzeitig wurde links davon eine Ladezone hauptsächlich zur besseren Andienungsmöglichkeit der AWB, ihre Abfallcontainer zu entleeren, eingerichtet.

Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr werden nicht mehr behindert, auch das Dauerparken vor diesen Stahlpfosten hat ein Ende.

Die gleiche Wirkung wird das Entfernen der Stahlpfosten haben, die rechts der Zufahrt einbetoniert wurden.

Der temporäre "Zebrastreifen" liegt genau im Bereich der Pfosten.

Zur Veranschaulichung habe ich einige Fotos beigefügt. Der Fußgängerüberweg wird durch 5 Stahlpfosten versperrt.

 

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie das in die Hand nehmen oder an wen ich mich zuständigkeitshalber wenden muss.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Georg Riedel

6 Fotos dazu:

Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64



-Vorher-



Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
-Vorher- 



Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
-Jetzt-



51143 Köln, Josefstraße 64

Der entfernte temporäre Fußgängerüberweg, der vor Baubeginn Josefstraße 87 wieder aufgetragen wird, ist noch deutlich zu erkennen.

Genutzt wird der Bereich um die Stahlpfosten zur Bereitstellung von Sperrmüll, den die AWB abholt und von Dauerparkern, die für die Nutzer der Zufahrt sichtbehindernd abgestellt werden. Das Ordnungsamt kontrolliert mittlerweile und ahndet Verstöße.

Es sind die Stahlpfosten, die die Parkerei verursachen, weil sie die Zufahrt einschränken und Platz für Dauerparker entstanden ist.



Zufahrt, Dauerparker, Sperrmüllfläche für die AWB und der entfernte temporäre "Zebrastreifen".



Das war der temporäre Fußgängerüberweg, der vor Beginn der Baumaßnahme Josefstraße 87 wieder aufgetragen wird.

Die einbetonierten Stahlpfosten, sie können nicht per Schlüssel entfernt werden, wurden nicht von der Stadt Köln aufgestellt.

Man sollte sie entfernen.

Mittwoch 8. Juli 2020 12:19 Uhr 

Am 08.07.2020 um 12:19 schrieb helmut.werter@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel,

die Einrichtung von temporären Fußgängerüberwegen erfolgt nach strenger Prüfung gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. (R-FGÜ 2001).
Es spricht nichts dagegen, das ortsfeste Poller im Bereich eines Fußgängerüberwegs vorhanden sind.
Insofern sehe ich keine Veranlassung, in Hinblick auf eine mögliche Einrichtung eines temporären Fußgängerüberwegs, die Poller entfernen zu lassen,
zudem eine Ortsbesichtigung durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie der Feuerwehr ebenfalls keine Notwendigkeit zur Entfernung ergab.
Eher ist es meine Aufgabe, sodann einen alternativen Standort für den Fußgängerüberweg zu wählen.
Da, wie bereits erwähnt, in dieser Angelegenheit eine abschließende Prüfung (auch durch die Feuerwehr) erfolgte, betrachte ich die Angelegenheit in meiner Zuständigkeit als erledigt und bitte von weiterem Schriftverkehr abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Werter
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221 – 27169
Fax: 0221/ 221 – 27111
E-Mail: helmut.werter@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de

Mittwoch 8. Juli 2020 13:13 Uhr

Betreff:    Stahlpfosten Zufahrt Josefstraße 64

An:   helmut.werter@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de
References:    <c93cfa6e-6ac4-8305-ba1c-aab4f8336155@t-online.de> <0b60a240817d4b7f9e33c67f95995db0@stadt-koeln.de>

Von: Hans Georg Riedel humbuch@t-online.de
Message-ID:   <3cdaeaf3-680d-827b-594c-6e8383fc4093@t-online.de>

Datum: Wed, 8 Jul 2020 13:13:39 +0200
User-Agent:    Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0
MIME-Version:    1.0
In-Reply-To:   0b60a240817d4b7f9e33c67f95995db0@stadt-koeln.de
Content-Type: multipart/alternative; boundary="------------A3146BB71D320274CCA2680F"

Sehr geehrter Herr Werter,

weshalb so pampig, fast schon unhöflich?
Bisher hatte ich keine Informationen über Ihren Ortstermin und dessen Ergebnis erhalten. Immerhin habe ich das Ganze angestoßen. Wäre ich ins Bild gesetzt worden, hätte ich mir den Zeitaufwand, Sie anzuschreiben ersparen können und mit ihm Ihren eigenartiger Schlusssatz lesen zu müssen. Übrigens, auf dem Baustellengelände Josefstraße 87, ich mache täglich 1 Foto, hat sich noch immer nichts getan. Die seit nunmehr über 100 Tage schikanierten Verkehrsteilnehmer, auch ich, hätten eher die Veranlassung ungehalten zu werden, weil uns Ihr Bakenparcours und Ihre Schilderwut grundlos zugemutet werden.

Mit freundlichem Gruß,

Hans Georg Riedel

Sonntag 23. Juli 2023 Anmerkung zur Doku:
Herr Werter hat mit Unterstützung seines  Vorgesetzten Herrn Patric Stieler, den temporären Zebrastreifen Anfang September 2020 an der selben Stelle auftragen lassen.
Er entfernte nicht die Poller und ignorierte auch weiterhin alle die Hinweise, dass vor allem Rollstuhl- und Rollator Fahrer nicht nur durch die Stahlpfosten sondern auch durch abgelegten Sperrmüll gefährdet würden, die den Zugang zum Zebrastreifen versperrten und für zu allem Übel durch Streumüll auch noch Stolperfallen für Fußgänger verursachten. Werters Vorgesetzter Stieler ging sogar so weit, den Abstand zwischen der Stahlpfosten von nur 1,10m als korrekt zu bezeichnen. Die vergessene Anrampung an die Bürgersteigkante würde nachgeholt, schrieb er mir.
Werther hat beim Anbringen der Rampe dann doch 1 der 5 Poller beseitigen lassen.
Die 4 restlichen Stahlpfosten wurden bisher Stand Sonntag 23. Juli 2023 nicht entfernt, obwohl ich es durchsetzen konnte, dass ein anderer Sperrmüllablageort am 21. April 2021 eingerichtet wurde.
Auf die Trotzreaktionen wegen meiner Zähigkeit noch eine weitere Trotzreaktion drauf zu setzen, duldet der Verkehrsdienst Köln Stadtbezirk Porz seitdem das den Nutzern der Ein- und Ausfahrt sichtnehmende Parken vor den Pollern, was zuvor als Falschparken geahndet worden war. 2 der 4 Poller stehen im abgesenkten Zufahrtsbereich für Tiefgaragen und Stellplätze der Anwohner von 325 Wohneinheiten.

Fazit:
Einigkeit im Unrecht, das ist die unschöne Art des Kölschen Klüngels!

Die folgende Vorgänge und die Pia Studie  unterstreichen das Beschriebene.

Freitag 18. September 2020Betreff:Kopie meines Schreibens an Herrn WerterVon:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:18.09.2020, 14:58 An:alexandra.foxius@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<4532698d-3146-8782-6c33-bfdbb8b44dbb@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.12.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------66B7B9ECF97D05C55F4BE95F" Sehr geehrte Frau Foxius,folgende mail hatte ich soeben an Herrn Werter gesandt. Die automatische Postantwort gab Sie als seine Stellvertreterin an.Etwas umformuliert, ohne Interna hier der Text, mit der Bitte um Veranlassung.
Sehr geehrter Herr Werter, 
hier schreibt ein Verkehrsbauer an einen Kollegen, deshalb weiß ich, dass es nicht vollkommen abwegig ist mir den folgenden Wunsch zu erfüllen.Die temporäre Einrichtung des Fußgängerüberwegs in der Josefstraße wirft ihre Schatten voraus, siehe Foto.Ich gehe davon aus, dass Sie diesen an die gleiche Stelle anbringen lassen, von der der erste entfernt worden war.Meine Bitte, im Zuge dieser Arbeiten entfernen Sie bitte die dortigen Stahlpfosten.Begründung:Diese Pfosten stehen im Bereich der Zufahrt zu den Tiefgaragen- und Stellplätzen für die Anwohner von 325 Wohneinheiten Josefstraße 54 bis 64.Sie verleiten einige Wenige, etwa 10, immer die gleichen Personen dazu, ihr Fahrzeug vor diesen Pfosten zu parken und nehmen dadurch allen Ausfahrenden, die nach links in die Josefstraße einbiegen wollen die Sicht auf den vorbeifahrenden Verkehr. Besonders herannahende Radfahrer werden leicht übersehen.Werden die Stahlpfosten beseitigt, entfällt das Alibi der Rücksichtslosen, dass das Dauerparken dort erlaubt sei, auch und gerade im Teilbereich der Zufahrt, erkennbar an der aufgeweiteten Betonsteinpflasterung mit der Absenkung des Bordsteins. In dem Bereich gilt die StVO § 12.Das Ordnungsamt überlässt es den Außendienstmitarbeitern, ob sie Parker per Ordnungswidrigkeit verwarnen. Mal steckt ein Zettel unter dem Scheibenwischer, mal nicht.Angesprochen darauf erklärte mir Herr Sacha Banach vom Verkehrsdienst Bezirk Porz, dass es im Ermessensspielraum der Behörde sei, das dauerhafte abstellen von Fahrzeugen selbst im Zufahrtsbereich zu dulden. Er erkenne keine Sichtbehinderung, andere seiner Kollegen dagegen schon.10 Personen gegen 500, 10, die regelmäßig dort parken, gegen 500 Anwohner, denen immer wieder die Sicht genommen wird. Und auf Dauer nervt das .Ich glaube, dass Sie Verständnis für mein Anliegen aufbringen können.Ich bin gespannt, ob Sie meiner Bitte entsprechen werden.Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem GrußHans Georg Riedel
P.S.: Es wird für uns Anwohner ein Ärgernis weniger geben, das sofort angenehm für uns auffällt, wenn in Der Zeit, in der der "Zebrastreifen" rechtsgültig angelegt wurde, auf ihm nicht geparkt werden kann.Für Rollatorfahrer*innen entfielen die hinderlichen Stahlpfosten. Hier gibt es zahlreiche alte Menschen, weil das Seniorenzentrum Curanum in unmittelbarer Nähe angesiedelt ist.

Sonntag 23. Juli 2023 Anmerkung zur Doku:
Weder Herr Werter noch seine Stellvertreterin Frau Foxius haben das Schreiben beantwortet.
Genau hier wird der "Zebrastreifen" wieder aufgetragen.
30. März 2020
Das war der Überweg und wurde wieder entfernt, weil die Baustelle monatelang nicht begonnen wurde.
30. März 2020
Dass war der Überweg und wurde wieder entfernt, weil die Baustelle monatelang nicht begonnen wurde.

Sonntag 15. Januar 2023
Wenn selbst Vorgesetzte sich weigern tätig zu werden, damit unnötige Gefahrenquellen besitigt werden, ist das kein Zeichen von Bürgernähe und schon gar nicht ein barrierefreies herankommen an Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung
Die Poller, die nicht mehr benötigt werden, weil der Sperrmüll-Ablageort verlegt wurde werden trotzig nicht entfernt. Das vor ihnen sichtnehmend geparkt wird nicht mehr geahndet, seit ich mich unnachgiebig durchsetzen konnte, dass die Poller vor der Feuerwehrzufahrt entfernt wurden und Müllcontainer nicht mehr vor ihr abgestellt werden.

Samstag 16. Juli 2022
Aktualisiert, um aufzuzeigen, wie unqualifiziert gearbeitet wird!
Die Baumaßnahme wurde am 4. Juli 2022 beendet.
Am 5. Juli 2022 wurden die Verkehrssicherungseinrichtungen, die temporäre Beschilderung und die Baken komplett entfernt.
Am Freitag 22. Juli 2022 wurden die Überbleibsel der temporären Markierungen komplett entfernt.

51143 Köln, Josefstraße 64Der entfernte temporäre Fußgängerüberweg, der vor Baubeginn Josefstraße 87 wieder aufgetragen wird, ist noch deutlich zu erkennen.Genutzt wird der Bereich um die Stahlpfosten zur Bereitstellung von Sperrmüll, den die AWB abholt und von Dauerparkern, die für die Nutzer der Zufahrt sichtbehindernd abgestellt werden. Das Ordnungsamt kontrolliert mittlerweile und ahndet Verstöße.Es sind die Stahlpfosten, die die Parkerei verursachen, weil sie die Zufahrt einschränken und Platz für Dauerparker entstanden ist.
Zufahrt, Dauerparker, Sperrmüllfläche für die AWB und der entfernte temporäre "Zebrastreifen".
Das war der temporäre Fußgängerüberweg, der vor Beginn der Baumaßnahme Josefstraße 87 wieder aufgetragen wird.
Die einbetonierten Stahlpfosten, sie können nicht per Schlüssel entfernt werden, wurden nicht von der Stadt Köln aufgestellt.
Man sollte sie entfernen.

Freitag 11. Dezember 2020
Betreff:Informationen und eine BitteVon:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:11.12.2020, 18:36 An:helmut.werter@stadt-koeln.de, alexandra.foxius@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de> Nachricht-ID:<1dfdb384-09b5-7158-4438-b0a8b0b338d0@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.5.1MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------6A479288CE05AC6EDCF7AFDD" Sehr geehrter Herr Werter,ich habe eine Info, Nachfragen und eine Bitte an Sie.Die Info: Die beiden Verkehrszeichen sind vielleicht vergessen worden.
Die Nachfragen: Wann wird der sich auflösende Zebrastreifen repariert oder erneuert?
Wann wird das Hinweisschild repariert oder ersetzt?
Meine Bitte: Sehen Sie sich meine Ausarbeitung an und entfernen danach die übrig gebliebenen 4 Stahlpfosten.
Ich wünsche Ihnen eine stressfreie schöne Vorweihnachtszeit.Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel

Ende der E-Mail
Anmerkung dazu:
Weder das Amt für Verkehrsmanagement noch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung haben auf meine obige Ausarbeitung reagiert.
Ich habe mich an die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe AWB gewandt und darum gebeten mich zu unterstützen, damit der "Kulturschock" beseitigt wird, so bezeichnet die Kölner Stadtdirektorin die Verschmutzungen auf den Bürgersteigen.
Die AWB hat sich eingeschaltet und erreicht, dass mein Vorschlag übernommen wurde. 
Es dauerte Monate, bis zuständige Hausverwaltung die Vereinbarungen mit der Stadt Köln umsetzte, wobei mir die Stadt Köln auf Nachfrage mitteilte, dass der Teil der Vereinbarung mit ihr Privatsache der Hausverwaltung sei, die Mieter zu informieren, die Ersatzablagefläche zu benutzen.
Die Stadt könne das nicht erzwingen.
Schriftverkehr dazu und dem gesamten Vorgang ist Teil dieser Dokumentation und wird ebenfalls veröffentlicht.
Weil ich nicht aufgab , wird mittlerweile der Sperrmüll nicht mehr auf dem Gehweg entsorgt.
Eine Unterstützung seitens der Hauswarte gab es nicht.
Im Gegenteil, als ich selbst Müllstücke zum neuen Ablageort brachte, fotografierte mich der Hauswart dabei, statt mir zu helfen und stritt ab, dass es sich um die Ersatzfläche handele denn die gäbe es nicht.
Vorab dazu:
Frau Iris Wintermeier
Stadt Köln -Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt
V/6 e. E. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Beschwerde-und Standortmanagement Stadthaus Deutz -Westgebäude-
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221-221-29230
Telefax. 0221-221-27565
E-Mail: iris.wintermeier@stadt-koeln.de

schrieb am 11. März 2021
"Der besagte Ortstermin hat stattgefunden und zu einem gemeinsamen Konsens geführt. Der „Käfig“ wird der neue Abladeplatz für Sperrmüll der involvierten Großwohnanlage. Die dafür benötigten Genehmigungen sind beauftragt und die entsprechende Beschilderung bestellt. In der Regel sind derartige Vorhaben innerhalb von 4 Wochen beschlossen und umgesetzt. Parallel dazu wird die Mieterschaft der Großwohnanlage über den neuen Ablageort informiert. Zwischenzeitlich ist die AWB GmbH weiterhin fast täglich vor Ort um ggf. Ablagerungen zu entsorgen. Ferner behält die AWB GmbH auch nach Verlagerung des Ablageortes den jetzt beklagten Bereich im Blick, da es erfahrungsgemäß anfangs noch zu Fehlablagerungen kommen kann." 
Samstag 16. Januar 2021

Betreff:

Ein Dankeschön und erneuerte Bitte
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:16.01.2021, 14:27 An:helmut.werter@stadt-koeln.de, patric.stieler@stadt-Koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, Markus.Hoppe@polizei.nrw.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<7b8f38df-3b8c-111c-76de-9f9329aa7616@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.6.1MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------637E1DB94117BEEE406A6E5D" Guten Tag Herr Werter!Vorab, vielen Dank für die Bearbeitung und Erledigung meiner folgenden Bitten an Sie:Die seit April 2020 falsche Halteverbotsbeschilderung Josefstraße 85, wurde korrigiert.
Die Beschilderung mutet noch immer eigenartig an. Für 1 Schrägparkplatz gilt absolutes Halteverbot.Das Parken auf seiner Fläche ist auch ohne die Halteverbotsbeschilderung nicht möglich,weil ein Bauzaun-Betonsockel und eine Absperreinheit den Parkplatz blockieren.
Mitte Juni 2020 sah das so aus:
Am 15.09.2020 sah das so aus:
Der temporäre Zebrastreifen, der sich von der Fahrbahn ablöste, mehrfach seit dem 15.10 gemeldet,
wurde am 12.01.2021 ausgebessert. Die Rechnung für diese mangelhafte Arbeit würde ich kürzen.Das abgeknickte Hinweisschild -Fußgängerüberweg- wurde noch nicht ersetzt. Stand 16.01.2021
Die am 11.12.2020 gemeldeten vergessenen Hinweisschilder,
wurden am 23.12.2020 entfernt.
Am 08.07.2020 hatte ich Sie gebeten, die Stahlpfosten zu entfernen, bevor Sie dort erneut den temporären Zebrastreifen auftragen.Diese Bitte bügeln Sie und Ihr Vorgesetzter Stieler ab. Weshalb die Pfosten unbedingt dort bleiben müssen,wird nicht beantwortet.
Anrampung fehlte, Pfosten wurden nicht entfernt.
am 23.09.2020 sah das so aus:
Nachdem ich Sie und  die Oberbürgermeisterin erneut angeschrieben hatte, griffen Sie auf Ihre Minimallösung zurück.Sie haben das Bauunternehmen Emmerich veranlasst, 1 von 5 Pfosten zu entfernen und dort eine kleine Anrampungan die Bürgersteigkante zu betonieren.
Dazu bemerke ich:
Ich erneuere meine Bitte, die Poller endlich zu entfernen. Für die Sperrmüllablage gibt es eine Alternative. Das hatte ich Ihnenzuletzt am 11.12.2020 mitgeteilt und diesen Plan beigefügt:
Hier die Alternativfläche für Sperrmüll der Anwohner Josefstraße 64:
Ich hatte Sie auch deshalb erneut gebeten, die Poller zu entfernen, weil in der Nacht zuvor die Polizei den hier gezeigtenunhaltbaren Zustand beseitigen ließ.
Nach dem Einschreiten durch die Polizei:
Was muss ich denn noch unternehmen, bis Sie auch dieses Problem beseitigen?Herrn Hoppe, Polizei NRW, habe ich eine Kopie der mail zugesandt.
Herr Stieler schrieb mir am 29.09.2020"Die Anrampungen gegenüber den Borden im Bereich der Fußgängerüberwege werden entsprechend Ihrer Anregungen noch eingebaut.Mit 1,10 m ist der Abstand ausreichend um eine Passage mit Rollstuhl oder Rollator zu gewährleisten, so dass eine Beseitigung der Poller nicht erforderlich ist."
Meine Anmerkung: Das war keine Anregung meinerseits, das entsprach der B.A.S. Planung, die übrigens keine Poller beinhaltet.
Hier gibt es den Widerspruch: Weshalb ließ Herr Werter einen der 5 Poller entfernen, wenn sein Vorgesetzter schreibt,dass der Abstand von 1,10m ausreichend ist?Abschließend wiederhole ich meine Frage, die bisher "überlesen" wurde:Weshalb müssen diese Poller überhaupt an dieser Stelle stehen?Sie hätten gleichzeitig bei der Entfernung der anderen 4 auf der linken Seite der Zufahrt ebenfalls beseitigt werden können.
HochachtungsvollHans Georg Riedel
Donnerstag 10. März 2022 Meine Anmerkung dazu für die Leser der Dokumentation:

Ich hatte dieses Schreiben per E-Mail an Markus.Hoppe@polizei.nrw.de gesandt, mit der Bitte um Unterstützung.
Herr Hoppe hat die Mail weitergeleitet an den Vorgesetzten von Herrn Werter Herrn Patric Stieler.
Dieser antwortete Herrn Hoppe. Eine Kopie der Antwort leitete Herr Hoppe an mich weiter.

Sehr geehrter Herr Hoppe,
 besten Dank für die Weitergabe der neuerlichen Eingabe vom 17.12.2020 von Herrn Riedel. Die Situation hat man  mit Herrn Riedel in diversen Mailverkehr erörtert und ist abschließend zu der Beurteilung gelangt, dass an der bestehenden Verkehrsregelung keine Änderungen erforderlich werden. Zur  Entlastung städtischer Dienststellen erfolgt eine Beantwortung nur bei Vortrag neuer Sachverhalte. Eine jeweilige Beantwortung ohne Vortrag neuer relevanter Aspekte erfolgt durch die bearbeitenden Kolleginnen und Kollegen im Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung aus genannten Gründen nicht mehr. Für Rückfragen stehen Ihnen die bearbeitenden Kolleginnen und Kollegen in den genannten Ämtern gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Patric Stieler  Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Verkehrsmanagement  64 - AmtsleiterWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Telefon: 0221 221-30647Mobil: 0172 2986723Telefax: 0221 221-27091E-Mail: patric.stieler@stadt-koeln.deInternet: www.stadt-koeln.de

Noch am 17.12.2020 schrieb ich an Herrn Hoppe:

Sehr geehrter Herr Hoppe,

Es gab keine diversen Mailverkehre, lediglich einseitige Hinweise und Bitten meinerseits, die bisher ignoriert wurden.Von Herrn Stieler habe ich nicht eine einzige mail zu den beschriebenen Themen erhalten.
Es ist sehr einfach nachzuprüfen, wer den Sachverhalt richtig schildert.1. Überprüfung der Einhaltung des absoluten Halteverbots in der Josefstraße 54/81 vor dem FgÜ. Dort wird geparkt, Absperrbaken zuvor weggeschoben.2. Überprüfung des Sachverhalts behindernde Stahlpfosten und Sperrmüll vor dem temporären Zebrastreifen.3. Überprüfung des Zustands der Verkehrseinrichtung -sich auflösender Zebrastreifen- abgeknicktes Verkehrsschild.
Die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbHBismarckstraße 34D-48268 GrevenTelefon: (02571) - 81 214
Hat mir heute mitgeteilt:Die Pfosten befinden sich im öffentlichen Verkehrsbereich und sind somit Eigentum der Stadt Köln. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die Stadt Köln.
Weil Herr Stieler sämtliche Mitteilungen und Weiterleitungen an ihn ignorierte, habe ich mittlerweile eine Eingabe an die Bezirksregierung gemacht, die angenommen und mit einem Aktenzeichen versehen wurde und sich nun in Bearbeitung befindet.
Weil das erfahrungsgemäß längere Zeit dauert und ich bei den Von Herrn Stieler genannten Ämtern auf taube Ohren stoße, besonders auch beim direkt zuständigen Verkehrsdienst Bezirk Porz, habe ich mich an die Polizeidirektion NRW gewandt, die in der Vergangenheit eingriff, wenn die Reaktionen auf Meldungen ignoriert wurden.Es geht hier nicht um rechthaberisch begründete Abbügelei, die man einem unbequemen Bürger angedeihen lässt, sondern um die Sicherheit von Menschen, hier sogar Menschen mit Behinderung.Besonders unangenehme Erfahrung musste ich bei einer Ortsbegehung im Mai 2020 mit dem Mitarbeiter von Herrn Stieler, Herrn Helmut Werter machen,Amt für VerkehrsmanagementAnordnung und Genehmigung von ArbeitsstellenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln.Das allerdings wird Thema zu einem späteren Zeitpunkt, im Rahmen der Eingabe.
Ich habe seit Mai 2020 alle Vorgänge dokumentiert, schon weil ich erahnte, dass Fakten notwendig würden, zu belegen, dass Hinweisen nicht nachgegangen wird.
Wenn Ihre Polizeistreife zukünftig ein Auge auf den Straßenabschnitt Josefstraße zwischen Bergerstraße und Steinstraße hat, wird sehr rasch festgestellt, dass die StVO von ca 10 Fahrzeughalter*innen, -erkennbar an den amtlichen Kennzeichen- permanent missachtet wird. Möglich ist das nur, weil nicht kontrolliert und nicht geahndet wird.
Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel

Danach meldete sich Herr Hoppe nicht mehr bei mir.

Am 18. 12. 2020 schrieb ich an Herrn Stieler:

Guten Tag Herr Stieler,Sie müssen den Vorgang auf den Sie sich bei Ihrer Antwort an Herrn Hoppe beziehen, mit einem verwechseln, der mit meinem nichts zu tun hat.Es geht, was meinen Vortrag betrifft nicht um Verkehrsregelungen, sondern um deren Einhaltung.Es handelt sich bei meinem Engagement um gelebte Demokratie eines Kölner Mitbürgers, dem die Unversehrtheit seiner Mitmenschen nicht gleichgültig ist.
Ich befürchte, dass Ihnen meine Schreiben und Weiterleitungen meiner Bitten, die ich an Ihre Mitarbeiter verschiedener Behörden sandte, nicht vorliegen und Sie sie deshalb nicht einmal kennen, geschweige denn gelesen haben.Dann ist es nicht verwunderlich, dass Selbstverständlichkeiten nicht bearbeitet und erledigt werden.
Damit Sie besser informiert sind, fasse ich etwas gekürzt zusammen, um welche Vorträge von Sachverhalten es sich handelte und wie damit umgegangen wurde.
Ich beschränke mich nur auf deren Beschreibung. Die fehlenden Angaben über Namen der Mitarbeiter und der Behörden, die sich hätten damit befassen müssen und Details dazu, wie gearbeitet wurde, reiche ich auf Anfrage gern nach.
Ende März 2020 wurde der temporäre FgÜ in der Josefstraße 64 aufgetragen und der Straßenbereich Josefstraße 87 mit temporärer Beschilderungen und Markierungen in der Fahrbahn und an den Straßenrändern mit Halteverbotsschildern versehen.Anfang Mai teilte ich der Stadt Köln mit, dass die Baustelle derentwegen die Verkehrsleitmaßnahmen eingerichtet wurden, nicht begonnen würde.Herr Werter, hier nenne ich notwendigerweise den Namen Ihres Mitarbeiters, rief mich an und teilte mir mit, dass der temporäre Zebrastreifen wieder entfernt würde.Das geschah dann auch noch im Mai 2020. Nachdem das Baustellengelände weiterhin monatelang brach lag, habe ich erneut die Stadtverwaltung angeschrieben.
Das führte zur Ortsbesichtigung mit Herrn Werter, der meine Hinweise auf chaotisch gemischtes falsches Aufstellen von Halteverbotsschildern arrogant abbügelte.Diese Beschilderungen verunsicherten die Verkehrsteilnehmer und wurden, was die aufgestellten Halteverbotsschilder betraf nicht mehr beachtet.
Auch die Stahlpfosten sprach ich an und empfahl, diese zu entfernen, weil sie direkt vor dem Zebrastreifen stehend, die Rollstuhl- und Rollator-Fahrer behinderten.Herr Werter war auch über den vor den Pollern abgelegten Sperrmüll informiert, der zusätzlich den Zuweg auf den FgÜ versperrte.Unternommen wurde bisher nichts, außer am 10.12.2020 um 22:00 Uhr, auf Veranlassung der Dienstleitstelle der Polizeidirektion Köln.
Ende September 2020 wurde endlich mit der Baustelleneinrichtung und der Bautätigkeit begonnen. Der temporäre Zebrastreifen wurde erneut aufgetragen.Vergessen wurden die Anrampungen an den Bügersteigkanten auf beiden Seiten des FgÜ. Das veranlasste auf meine mail an ihn Herr Werter, auch ließ er einen der 5 Stahlbetonpfosten entfernen. Weshalb nicht alle 5 Pfosten, sollte er Ihnen gegenüber begründen.
Am 14.10.2020 und 16.11.2020 informierte ich die Stadt Köln, dass sich der Zebrastreifen des temp. FgÜ in Auflösung befände und ein Hinweisschild im oberen Drittel abgeknickt worden war. Unternommen wurde noch immer nichts.
Vor dem temporären FgÜ wurden beidseitig je 2 Schrägparkplätze durch absolutes Halteverbot und aufgestellte Baken gesperrt.Weil vor allem die Anwohner die bisherigen temporären Beschilderungen nicht mehr ernst nahmen, verschieben sie die Baken und parken die Fahrzeuge im absoluten Halteverbot, so wurde auch das Hinweisschild -Fußgängerüberweg weggeschoben, das dabei abgeknickt wurde.
Die zuständige Behörde ignoriert bis heute alle dementsprechenden Informationen und duldet das Verhalten.Wild abgelegter Sperrmüll und Falschparker nehmen herannahenden Fahrzeugführern die Sicht auf den temp. FgÜ.
Meine Hinweise darauf, dass es eine alternative Ablagefläche für den Sperrmüll gibt, werden bis heute von Herrn Werter und anderen Angeschriebenen ignoriert.Besonders extrem war das am 10.12.2020. Die Dienstleitstelle der Polizei NRW veranlasste noch in derselben Nacht, dass Sperrmüll und ein im absoluten Halteverbot geparktes Fahrzeug entfernt wurden.
Etwa 10 besonders Rücksichtslose parken ihre Fahrzeuge, wo sich gerade die Gelegenheit bietet, vor Feuerwehrzufahrten, in absoluten Halteverboten, innerhalb einer temporären Halteverbotszone Josefstraße 85 vor dem Kindergarten, auf dem für Schwerbehinderte gekennzeichneten Schrägparkplatz Josefstraße 81 und auf Sperrflächen, erkennbar an ihrer weißen Streifenmarkierung.All das wird geduldet mit der Begründung, dass in der Josefstraße 81 bis 87 und 54 bis Einmündung Steinstraße nicht kontrolliert würde, weil man diesen Straßenabschnitt nicht möge, so ein Mitarbeiter vom Verkehrsdienst -Bezirk Porz-.
Ohne mein Engagement würde die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 noch immer durch einbetonierte, nicht herausnehmbare Poller, durch davor geparkte Fahrzeuge und durch abgestellte Müllcontainer blockiert.Nur durch zähes dranbleiben, ohne jegliche Unterstützung seitens Ihrer Mitarbeiter, konnte ich erreichen, dass die Berufsfeuerwehr das Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- mit einem wieder erkennbaren amtlichen Siegel versah. Das bisherige war vollkommen verblasst.Das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln ließ die Poller entfernen, geparkt wird aber vereinzelt noch immer vor der Feuerwehrzufahrt.Auf entsprechende Meldungen erfolgte erst dann eine Reaktion, wenn die Polizeidirektion NRW mehrmals darüber unterrichtet worden war.
Ich erreichte durch die Kooperation von den Abfallwirtschaftsbetrieben, dass die Müllcontainer nicht mehr vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 abgestellt werden.Ich konnte deshalb auch erreichen, dass neben der Feuerwehrzufahrt die Lade-Zone mit eingeschränktem Halteverbot aufgehoben werden konnte, was zur Verbesserung der angespannten Parkplatzsituation in der Josefstraße beiträgt. Die Lade-Zone war als Andienungshilfe für die AWB eingerichtet worden, wird nun aber nicht mehr benötigt.
Mit etwas gutem Willen, statt mit dem mir vermittelten Eindruck, dass man Hinweise von Anfang an abbügelt, wären alle Themen längst erledigt.
Weil die zuständige Behörden so gut wie nie auf die geschilderten Tatbestände reagierten und es sich um rücksichtslose Wiederholer handelt, griff ich auf die Möglichkeit der Fremdanzeige an die Bußgeldstelle Köln zurück.Mittlerweile bezweifle ich, dass dort konsequenter gegen Verkehrssünder vorgegangen wird oder es lässt die Angezeigten unbeeindruckt, wenn sie Verwarnungsgelder zahlen müssen.
All das Beschriebene und weiteres ist dokumentiert.
Diesen "Stieler-Satz" schreibt ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln nur dann, wenn er vergessen hat, dass er Dienstleistender für die Bürger seiner Stadt ist:
"Eine jeweilige Beantwortung ohne Vortrag neuer relevanter Aspekte erfolgt durch die bearbeitenden Kolleginnen und Kollegen im Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung aus genannten Gründen nicht mehr."
Besonders schlimm wird´s, wenn sich solch eine Aussage in der Sammlung von Textbausteinen finden sollte, auf die Mitarbeiter der Stadt Köln bei ihrer Korrespondenz mit dem Bürger zurückgreifen können.
Hans Georg Riedel



Am 12.01.2021 um 09:22 schrieb Patric.Stieler@STADT-KOELN.DE:

Sehr geehrter Herr Riedel, ich danke Ihnen für Ihre neuerlichen Hinweise zur Baustellensituation vom 11.01.2021  an Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Sie auch in diversen Mail- und Schriftverkehr vormals vorgetragen haben. Die Situation wurde vor Ort in Augenschein genommen hat. Wie wir Ihnen bereits am 17.12.2020 mitgeteilt haben, besteht aufgrund Ihres neuerlichen Vortrages kein Anlass zu Veränderung der Situation. Die temporäre Verkehrsregelung orientiert sich an der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen und ist dort nach erfolgter fachlicher Einschätzung nicht zu beanstanden. Eine entsprechende gleichlautende Mitteilung zu Ihrer Eingabe ist an das Büro der Oberbürgermeisterin ergangen.  Mit freundlichen Grüßen Patric Stieler Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Verkehrsmanagement  64 - AmtsleiterWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Telefon: 0221 221-30647Mobil: 0172 2986723Telefax: 0221 221-27091E-Mail: patric.stieler@stadt-koeln.deInternet: www.stadt-koeln.de 

Diese Art, den Bürger abzukanzeln, wenn der zu sehr mit Fakten arbeitet und nachfragt, statt aufzugeben und zu resignieren, war der Hauptanlass für mich, diese Dokumentation zu erstellen.