Sonntag 23. Juli 2023
Aktualisierung der Doku
Einer der Hauptgründe weshalb ich diese Dokumentationen erstellte war die Art, mit der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln glauben, mit uns Bürgern umgehen zu können.
Obwohl sämtliche Berichte auch den Vorgesetzten der genannten, bis hin zur Oberbürgermeisterin und der Stadtdirektorin im Detail vorliegen, inklusive mehrerer Dienstaufsichtsbeschwerden, die alle zurückgewiesen wurden, hat sich in den 3 Jahren und darüber hinaus kaum etwas verbessert. Wie kleine Königinnen und Könige treten die "Amtspersonen" gegenüber uns Bürgern auf und scheuen auch vor Trotzreaktionen nicht zurück.
Das wird sich hoffentlich bald ändern, denn die beschriebenen Fakten lassen der Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker keine andere Wahl als entweder sich um die von ihrer Stadtdirektorin Frau Andrea Blome so beschworene Bürgernähe zwischen Verwaltung und Bürgern zu kümmern, eine Barrierefreiheit zu schaffen oder, wenn ihr das nicht möglich ist, von ihrem Amt zurückzutreten.
Eine der Trotzreaktionen:
Vom 30. März 2020 bis 22. September 2020 wurde die in dieser Zeit nicht benötigte temporäre Verkehrsführung und Beschilderung trotz Verzögerung des Baustellenbeginns beibehalten.
Der folgende Schriftverkehr bedarf keiner weiteren Kommentierung, denn er zeigt eindeutig, wie mit uns Bürgern umgegangen wird.
Montag 15. Juni 2020 06:39 Uhr
Am 15.06.2020 um 06:39 schrieb helmut.werter@stadt-koeln.de:
Sehr geehrter Herr Riedel,
am 10.06.2020 haben sie sich an des Beschwerdemanagement der Stadt Köln gewandt und baten, nun auch die weitere die Verkehrsführung (Baken und Sonderbeschilderung) entfernen zu lassen.
Bereits bei unserem ersten Telefonat habe ich ihnen erläutert, dass dies derzeit nicht möglich ist. Ihre Aussage, dass die Einrichtung eine Verkehrsbehinderung darstellt ist nicht zutreffend, da der fließende Verkehr ungehindert an der Örtlichkeit vorbei gelangt und die Fußgänger ebenfalls ohne Einschränkungen den Gehweg nutzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Werter
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221 – 27169
Fax: 0221/ 221 – 27111
E-Mail: helmut.werter@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de
Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]
Gesendet: Montag, 15. Juni 2020 14:45
An: Werter, Helmut <helmut.werter@stadt-koeln.de>; Bürgerbeschwerden <Buergerbeschwerden@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Betreff: Re: Baustelleneinrichtungsfläche in der Josefstraße
Sehr geehrter Herr Werther,
Danke für Ihre kurze Antwort!
Vorab erlaube ich mir die Frage, über welchen Zeitraum eine verkehrslenkende Maßnahme, die sich durch eine Vielzahl von "Hindernissen" auszeichnet und Verkehrsteilnehmern einiges an zusätzlicher Aufmerksamkeit abverlangt von diesen geduldet werden muss.
Ich habe nicht nur, nachdem wir bereits Mitte Juni haben nicht nur das Thema Baken und Sonderbeschilderung beschrieben sondern auch um zahlreiche weitere Bearbeitungen durch das Amt 66 gebeten, Bearbeitungen mit dem Ziel auch einige "Fehlkonstruktionen" in Sachen Beschilderung und der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 zu korrigieren.
Seit Ende März wird den Verkehrsteilnehmern ein nahezu chaotischer Schilderwald zugemutet, obwohl nicht abzusehen ist, wann die Arbeiten auf dem Baugelände denn nun begonnen werden. Eine Baustellen-Toilette wurde, Anzeichen dafür, dass sich endlich etwas tut, wurde vor wenigen Tagen wieder entfernt.
Chaotisch nenne ich die Beschilderung, weil sie teilweise falsch und teilweise an unrichtigen Stellen aufgestellt wurde.
Ich zähle mal auf, um welche Ungereimtheiten es sich handelt.
Anlage 7 Fotos
1. Ein vor wenigen Tagen angebrachtes Halteverbotsschild linksseitig vor der Baustelle in Richtung Kreuzung Steinstraße mit dem Zusatz Mo.-Fr. 8-17 Uhr
2. Per Plastiksack zugehängtes Verkehrsschild (Anfangsschild?)
3. Ein Halteverbotsschild in einem Bereich, der nicht befahren wird.
4. Halteverbotsschild, an der falschen Stelle. Es muss am Ende der Parkbucht aufgestellt werden.
5. Halteverbotsschilder vor der seit 3 Monaten brachliegenden Baustelle. Das Toilettenhäuschen wurde wieder entfernt.
6. Chaos-Überblick, das bereinigt werden kann und muss!
7. Ein seit langer Zeit rechtsunwirksames Endschild-eingeschräktes Halteverbot-
und eine durch einbetonierte Stahlpfosten teilweise versperrte Feuerwehrzufahrt.
Aufgabe des Amt 66, das zu ändern, so das Ordnungsamt.
Ich schlage eine gemeinsame Begehung vor, damit auch andere von mir vorgeschlagene Lösungen, besprochen werden können.
Zahlreiche Verkehrsteilnehmer ignorieren mittlerweile die Beschilderungen und stellen ihr Fahrzeug dort ab, wo es sich anbietet, zB vor dnr Feuerwehreinfahrten Josefstr. 64 und 54, auf schraffierten Flächen oder in gar im absoluten Halteverbot. Ich selbst habe den Eindruck gewonnen, dass dieses Verhalten vom Ordnungsamt der Stadt geduldet wird. Zahlreiches Bildmaterial kann ich auf Wunsch vorlegen, die zu meiner Vermutung führten.
Ich hoffe, dass das Amt 66 sich nun der Sache annimmt und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,
Hans Georg Riedel
cc: Bürgerbeschwerden Herrn Wischum Vorgang B-5381-2020 Zufahrt Josefstr. 54-64
Montag 15. Juni 2020 15:21 Uhr
Am 15.06.2020 um 15:21 schrieb helmut.werter@stadt-koeln.de:
Sehr geehrter Herr Riedel,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die jedoch nichts an meiner derzeitigen Meinung ändert.
Ich möchte sie auch höflich daran erinnern, dass ich nur für die Baustelleneinrichtung zuständig bin und bei meinen Entscheidungen selbstverständlich auf Aussagen des Bauherrn bzw. der Architekten angewiesen bin. Mir wurde zugetragen, dass sukzessive mit Arbeiten zu rechnen ist und daher die notwendige Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden sein muss. Insofern treffe ich meine Entscheidungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die eingerichtete Verkehrsabsicherung hat bislang zu keiner Zeit zu einer gravierenden Behinderung geführt. Der Verkehr mitsamt allen Verkehrsteilnehmern wird sicher an der Stelle geführt. Daher sind Änderungen nicht notwendig.
Alle mobilen Baustellenschilder stehen in einem ordnungsgemäßem Winkel zur Fahrbahn und dienen auch dazu, dass die abgesperrte Fläche nicht zugeparkt wird. Es ist richtig das an den Baken vorbei gefahren werden soll, jedoch gibt es nach dem Bundeseinheitlichen-Tatbestandskatalog keine ahndungsfähige Regelung die das Parken unterbindet. Insofern bleibt nur die Möglichkeit mit dem Aufstellen der absoluten Haltverbote.
Für ortsfeste Angelegenheiten bitte ich sie sich an das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung zu wenden, hier haben sie ja bereits die richtige Person mit Frau Schmitz. Um ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge zu melden, haben sie die Möglichkeit sich an das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221/ 221-32000 zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Werter
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221 – 27169
Fax: 0221/ 221 – 27111
E-Mail: helmut.werter@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de
Montag 15. Juni 2020 15:52 Uhr
Betrifft: Baustelleneinrichtungsfläche in der Josefstraße
An: helmut.werter@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel humbuch@t-online.de
References: <d730cad76fe342489bb3cb5b75083db6@stadt-koeln.de> <567383ea-f09e-0238-d013-56ded6320af2@t-online.de> 6a237c59d94a47149e061eb6a8335f6c@stadt-koeln.de
Von: Hans Georg Riedel humbuch@t-online.de
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Date: Mon, 15 Jun 2020 15:52:01 +0200
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Sehr geehrter Herr Werter,
da Sie nicht auf meine Bitten eingehen wollen, fehlerhafte und irreführende Beschilderungen zu korrigieren, bitte ich Sie nochmals um einen Begehungstermin.
Es kann nicht angehen, dass sich der Verkehrsteilnehmer an Regeln und Vorschriften halten muss und bei Verstößen bestraft wird, eine Behörde aber aufgezeigte Mängel nicht korrigieren will.
Lesen Sie bitte nochmal meine letzte Mail mit allen eindeutigen Beschreibungen. Da es unter anderem auch um den unhaltbaren Zustand geht, dass eine Feuerwehrzufahrt durch einbetonierte Stahlpfosten versperrt wird, handelt es sich nicht um eine Bagatelle, auf deren Beschreibung Sie nicht eingehen müssen.
Frau Pia Schmitz hat mir soeben mitgeteilt, dass das eingeschränkte Halteverbotsschild im Bereich der Josefstr.64 mit dem fehlende Gegenstück in Kürze versehen wird.
Ich bitte Sie die Zuständigkeiten innerhalb Ihres Hauses abzuklären, wer z.B. nun für die Feuewehrwehrzufahrt Josefstr. 64 zuständig ist.
Es ist wahrlich eine schwere Geburt, bis ein Bürger bei Ihrer Behörde den Erfolg verbuchen kann, bis ohne wenn und aber aufgezeigte Fehler korrigiert werden.
So wird das nichts mit einem verständnisvollen Zusammenspiel von Bürgern und Behörden. Basta-Antworten sind nicht das Richtige.
In diesem Sinne,
mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
cc: Bürgerbeschwerden Herrn Wischum B-5381-2020
Mittwoch 8. Juli 2020 11:55 Uhr
An: helmut.werter@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Von: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Subject: Stahlpfosten Zufahrt Josefstraße 64
Message-ID: <c93cfa6e-6ac4-8305-ba1c-aab4f8336155@t-online.de>
Datum: Mittwoch, 8 Jul 2020 11:55:12 +0200
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Sehr geehrter Herr Werter,
bevor Sie erneut den temporären Fußgängerüberweg in der Josefstraße 64 in Porz auftragen lassen, bitte ich Sie zu veranlassen, dass die einbetonierten Stahlpfosten entfernt werden. Sie wurden, von wem auch immer, nicht jedoch durch die Stadt Köln aufgestellt und sogar einbetoniert.
Auf der anderen Seite der Zufahrt hat mittlerweile die Feuerwehr die auch dort einbetonierten Stahlpfosten entfernen lassen.
Gleichzeitig wurde links davon eine Ladezone hauptsächlich zur besseren Andienungsmöglichkeit der AWB, ihre Abfallcontainer zu entleeren, eingerichtet.
Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr werden nicht mehr behindert, auch das Dauerparken vor diesen Stahlpfosten hat ein Ende.
Die gleiche Wirkung wird das Entfernen der Stahlpfosten haben, die rechts der Zufahrt einbetoniert wurden.
Der temporäre "Zebrastreifen" liegt genau im Bereich der Pfosten.
Zur Veranschaulichung habe ich einige Fotos beigefügt. Der Fußgängerüberweg wird durch 5 Stahlpfosten versperrt.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie das in die Hand nehmen oder an wen ich mich zuständigkeitshalber wenden muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Georg Riedel
6 Fotos dazu:
Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
-Vorher-
Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
-Vorher-
Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
-Jetzt-
51143 Köln, Josefstraße 64
Der entfernte temporäre Fußgängerüberweg, der vor Baubeginn Josefstraße 87 wieder aufgetragen wird, ist noch deutlich zu erkennen.
Genutzt wird der Bereich um die Stahlpfosten zur Bereitstellung von Sperrmüll, den die AWB abholt und von Dauerparkern, die für die Nutzer der Zufahrt sichtbehindernd abgestellt werden. Das Ordnungsamt kontrolliert mittlerweile und ahndet Verstöße.
Es sind die Stahlpfosten, die die Parkerei verursachen, weil sie die Zufahrt einschränken und Platz für Dauerparker entstanden ist.
Zufahrt, Dauerparker, Sperrmüllfläche für die AWB und der entfernte temporäre "Zebrastreifen".
Das war der temporäre Fußgängerüberweg, der vor Beginn der Baumaßnahme Josefstraße 87 wieder aufgetragen wird.
Die einbetonierten Stahlpfosten, sie können nicht per Schlüssel entfernt werden, wurden nicht von der Stadt Köln aufgestellt.
Man sollte sie entfernen.
Mittwoch 8. Juli 2020 12:19 Uhr
Am 08.07.2020 um 12:19 schrieb helmut.werter@stadt-koeln.de:
Sehr geehrter Herr Riedel,
die Einrichtung von temporären Fußgängerüberwegen erfolgt nach strenger Prüfung gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. (R-FGÜ 2001).
Es spricht nichts dagegen, das ortsfeste Poller im Bereich eines Fußgängerüberwegs vorhanden sind.
Insofern sehe ich keine Veranlassung, in Hinblick auf eine mögliche Einrichtung eines temporären Fußgängerüberwegs, die Poller entfernen zu lassen,
zudem eine Ortsbesichtigung durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie der Feuerwehr ebenfalls keine Notwendigkeit zur Entfernung ergab.
Eher ist es meine Aufgabe, sodann einen alternativen Standort für den Fußgängerüberweg zu wählen.
Da, wie bereits erwähnt, in dieser Angelegenheit eine abschließende Prüfung (auch durch die Feuerwehr) erfolgte, betrachte ich die Angelegenheit in meiner Zuständigkeit als erledigt und bitte von weiterem Schriftverkehr abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Werter
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Verkehrsmanagement
Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221 – 27169
Fax: 0221/ 221 – 27111
E-Mail: helmut.werter@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de
Mittwoch 8. Juli 2020 13:13 Uhr
Betreff: Stahlpfosten Zufahrt Josefstraße 64
An: helmut.werter@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de
References: <c93cfa6e-6ac4-8305-ba1c-aab4f8336155@t-online.de> <0b60a240817d4b7f9e33c67f95995db0@stadt-koeln.de>
Von: Hans Georg Riedel humbuch@t-online.de
Message-ID: <3cdaeaf3-680d-827b-594c-6e8383fc4093@t-online.de>
Datum: Wed, 8 Jul 2020 13:13:39 +0200
User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0
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In-Reply-To: 0b60a240817d4b7f9e33c67f95995db0@stadt-koeln.de
Content-Type: multipart/alternative; boundary="------------A3146BB71D320274CCA2680F"
Sehr geehrter Herr Werter,
weshalb so pampig, fast schon unhöflich?
Bisher hatte ich keine Informationen über Ihren Ortstermin und dessen Ergebnis erhalten. Immerhin habe ich das Ganze angestoßen. Wäre ich ins Bild gesetzt worden, hätte ich mir den Zeitaufwand, Sie anzuschreiben ersparen können und mit ihm Ihren eigenartiger Schlusssatz lesen zu müssen. Übrigens, auf dem Baustellengelände Josefstraße 87, ich mache täglich 1 Foto, hat sich noch immer nichts getan. Die seit nunmehr über 100 Tage schikanierten Verkehrsteilnehmer, auch ich, hätten eher die Veranlassung ungehalten zu werden, weil uns Ihr Bakenparcours und Ihre Schilderwut grundlos zugemutet werden.
Mit freundlichem Gruß,
Hans Georg Riedel
Sonntag 23. Juli 2023 Anmerkung zur Doku:
Herr Werter hat mit Unterstützung seines Vorgesetzten Herrn Patric Stieler, den temporären Zebrastreifen Anfang September 2020 an der selben Stelle auftragen lassen.
Er entfernte nicht die Poller und ignorierte auch weiterhin alle die Hinweise, dass vor allem Rollstuhl- und Rollator Fahrer nicht nur durch die Stahlpfosten sondern auch durch abgelegten Sperrmüll gefährdet würden, die den Zugang zum Zebrastreifen versperrten und für zu allem Übel durch Streumüll auch noch Stolperfallen für Fußgänger verursachten. Werters Vorgesetzter Stieler ging sogar so weit, den Abstand zwischen der Stahlpfosten von nur 1,10m als korrekt zu bezeichnen. Die vergessene Anrampung an die Bürgersteigkante würde nachgeholt, schrieb er mir.
Werther hat beim Anbringen der Rampe dann doch 1 der 5 Poller beseitigen lassen.
Die 4 restlichen Stahlpfosten wurden bisher Stand Sonntag 23. Juli 2023 nicht entfernt, obwohl ich es durchsetzen konnte, dass ein anderer Sperrmüllablageort am 21. April 2021 eingerichtet wurde.
Auf die Trotzreaktionen wegen meiner Zähigkeit noch eine weitere Trotzreaktion drauf zu setzen, duldet der Verkehrsdienst Köln Stadtbezirk Porz seitdem das den Nutzern der Ein- und Ausfahrt sichtnehmende Parken vor den Pollern, was zuvor als Falschparken geahndet worden war. 2 der 4 Poller stehen im abgesenkten Zufahrtsbereich für Tiefgaragen und Stellplätze der Anwohner von 325 Wohneinheiten.
Fazit:
Einigkeit im Unrecht, das ist die unschöne Art des Kölschen Klüngels!
Die folgende Vorgänge und die Pia Studie unterstreichen das Beschriebene.
Sonntag 15. Januar 2023
Wenn selbst Vorgesetzte sich weigern tätig zu werden, damit unnötige Gefahrenquellen besitigt werden, ist das kein Zeichen von Bürgernähe und schon gar nicht ein barrierefreies herankommen an Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung
Die Poller, die nicht mehr benötigt werden, weil der Sperrmüll-Ablageort verlegt wurde werden trotzig nicht entfernt. Das vor ihnen sichtnehmend geparkt wird nicht mehr geahndet, seit ich mich unnachgiebig durchsetzen konnte, dass die Poller vor der Feuerwehrzufahrt entfernt wurden und Müllcontainer nicht mehr vor ihr abgestellt werden.
Samstag 16. Juli 2022
Aktualisiert, um aufzuzeigen, wie unqualifiziert gearbeitet wird!
Die Baumaßnahme wurde am 4. Juli 2022 beendet.
Am 5. Juli 2022 wurden die Verkehrssicherungseinrichtungen, die temporäre Beschilderung und die Baken komplett entfernt.
Am Freitag 22. Juli 2022 wurden die Überbleibsel der temporären Markierungen komplett entfernt.
Betreff:
Ein Dankeschön und erneuerte Bitte