Pia Studie
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: (0221) 221-27166

Telefax: (0221) 221-28711

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Internet: www.stadt-koeln.de  


Weshalb diese Dokumentation?
Anhörung 

Hier spricht der Geist der Bürgernähe!

Ich hoffe, sie lesen mit, die Kölner Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Kölner Stadtdirektorin Frau Andrea Blome

Liebe Kölner Bürger, die Ihr einen Rollstuhl oder Rollator benutzen müsst, wehrt Euch gegen das meines Erachtens herzlose Verhalten Euerer zur Zeit noch amtierenden Oberbürgermeisterin und Stadtdirektorin,
die nicht genug für Euch tun. Meldet Stolperfallen im Stadtgebiet und besteht darauf, dass sie beseitigt werden.

Es muss nicht sein, dass diejenigen, die Euch durch die Stadt schieben, immer wieder eine Drehung um 180° mit dem Rollstuhl machen müssen, um ihn über zu hohe Kanten sogenannter Bordsteinabsenkungen zu ziehen, weil Ihr sonst Gefahr lauft, dass Euer Gefährt gegen die Bürgersteigkante knallt und Ihr aus dem Rollstuhl geworfen werdet. Die Nutzer von Rollatoren bitte ich, sich ebenfalls zu wehren. Es muss nicht sein, dass Euer Hilfsmittel, wie bei den Rollstühlen beschrieben, abrupt von Bordsteinkanten ausgebremst werden und Ihr womöglich vornüber stürzt.
Es gibt im Kölner Stadtgebiet unzählige solcher Hindernisse, sprich Gefahrenstellen für Euch.
Sie sind mittlerweile völlig unnötig denn es gibt die passenden Anrampungen-Fertigteile, die gegen die oft zu hoch eingebauten Halbrundbetonsteine ausgetauscht werden müssen.
Die zulässige Kantenhöhe zwischen Straßenebene und Gehweg kann und muss endlich von 3,5 cm auf 0 cm korrigiert und vorgeschrieben werden.
Schon ein geringer Höhenunterschied reicht oft aus, dass die meist kleinen hartgummibereiften Vorderräder Euerer Rollstühle und Rollatoren das Hindernis nicht mehr barrierefrei überrollen können. 

Die Mitarbeiter der Kölner Verkehrsdienste und der Polizei müssen zukünftig mit offenen Augen durch die Straßen laufen. Früher konnten wir letztere noch Schutzmänner nennen.
Sie alle müssen wieder lernen, Gefahrenquellen zu erkennen und entsprechend melden.
Wenn sich nichts ändert, auch mal nachhaken. Der Satz: "Dafür sind wir nicht zuständig", muss ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, wenn er immer wieder von "Betriebsblinden" oder unwilligen Mitarbeitern der Stadt Köln wiederholt wird.

Beherzigen die beiden verantwortlichen Damen diesen Aufruf, wird Köln nicht nur ungefährlicher, vor allem für behinderte Menschen. Es wird auch weniger wochen- und monatelang ausgefallene Ampelsignale, weniger Schlaglöcher und vergessene, die Verkehrsteilnehmer irritierende Beschilderungen und Markierungen längst beendeter Baumaßnahmen geben.

Feuerwehrzufahrten und Rettungswege werden nicht mehr durch Rücksichtslose blockiert, wie das mittlerweile zur Regel geworden ist. Es werden dann auch endlich die seit Jahren völlig verblassten Siegel auf den Hinweisschildern zu Feuerwehrzufahrten erneuert.
Das würde so gemacht, behauptet zwar ein Sprecher der Oberbürgermeisterin, trifft aber nicht zu.
Das Ordnungsamt geht nur dann gegen Falschparker vor, wenn dieses Siegel deutlich erkennbar ist.
Köln, zur Zeit eine der dreckigsten Kultur-Schock-Städte Deutschlands, wird auch sauberer, wenn Verschmutzungen nicht mehr "übersehen" sondern den Zuständigen gemeldet werden.

Der Umgang zwischen Bürgern und Behörden wird freundlicher.
Wenn das alles irgendwann zutrifft, darf Köln mit Recht von sich behaupten, eine saubere Stadt mit Herz zu sein.

Stadtdirektorin Frau Andrea Blome sollte ihren vollmundigen Ankündigungen gegenüber der Presse endlich Taten folgen lassen.
Die Zurückweisung von Dienstaufsichtsbeschwerden unterstützt nur eine Verwaltung, bei der es an vielen Ecken und Enden hakt. 

Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ | Regional | BILD.de 

Diese Studie gilt für den Zeitraum Mai 2020 bis zum heutigen Datum
Sie wird ständig aktualisiert
Sollte seitens der bisher Untätigen Veränderungen zu verzeichnen sein und die beschriebenen Mängel beseitigt werden, wird das umgehend  mitgeteilt!
Berichtszeitraum 18. Mai 2020 bis 2. Oktober 2023
Wird fortgesetzt bis endlich reagiert wird:

Das Letzte!
Die 4 Poller in 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64 wurden noch immer nicht entfernt, die Gefahrenquelle für Fahrradfahrer nicht beseitigt!

Diese Dokumentation spricht für sich selbst und gegen die Stadtverwaltung Köln, die solche Mitarbeiter gewähren lässt.
Ohne Ausnahme, von der Mitarbeiterin selbst, bis über ihre Vorgesetzten hin zur Oberbürgermeisterin,  
Frau Henriette Reker und der Stadtdirektorin- Andrea Blome  sind alle Vorgänge bekannt und werden ignoriert.
Eine etwas weiter gefasste Zusammenstellung hier: Pia Schmitz 

Dienstag 19. Mai 2020 13:51 Uhr
Meine Antwort an Frau Schmitz

Freitag 29. Mai 2020 13:34 Uhr
E-Mail an ordnungsdienst@stadt-koeln.de 

Sonntag 7. Juni 2020

Sonntag 14. Juni 2020

Montag 15. Juni 2020

Dienstag 16. Juni 2020

Nachdem ich nun gewiss alle Missverständnisse beseitigen konnte, bitte Ich Sie nun doch zu überdenken, ob eine Zickzackmarkierung vor der Zufahrt nicht doch angebracht wäre. Gerade bei der Vielzahl der Unklarheiten, die sich für die Verkehrsteilnehmer ergeben, ob sie denn nun links und rechts der Einfahrt nicht doch parken dürfen und der Feuerwehr und dem Rettungsdienst die Zufahrt zu gewährleisten, bietet sich mein Lösungsvorschlag geradezu an. Vor dem Altenzentrum Curanum in der Steinstraße und an vielen anderen Stellen im Porzer Stadtgebiet hatten Sie keine Probleme die Markierungen anzubringen.

Auch wenn ich Sie nun zum fünften Mal bemühen muss, bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie sie die beschriebenen Vorgänge nun lösen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel


cc: Herrn Wischum

E-Mail an Frau Pia Schmitz Freitag 3. Juli 2020 09:21 Uhr mit 4 Fotos


-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Subject:

Fwd: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64

References:

<2132f23b-85ea-d3bf-c2bc-fe6d0cf02386@t-online.de>

To:

pia.schmitz@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de

From:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

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<2132f23b-85ea-d3bf-c2bc-fe6d0cf02386@t-online.de>

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Fri, 3 Jul 2020 09:21:38 +0200

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Sehr geehrte Frau Schmitz,

diese Weiterleitung erhalten Sie verspätet, weil die zeitgerechte von Ihnen nicht angenommen wurde.

Ihre automatische Antwort lautete:

"ich bin derzeit nicht im Haus. Ihre Mail wird nicht bearbeitet oder weitergeleitet."


Sie sollten diesen unfreundlichen Akt gegenüber den Bürgern, die Sie erreichen wollen dahingehend ändern, dass an Sie geschriebene Mails angenommen und später, wenn Sie wieder anwesend sind von Ihnen abgerufen werden können. Ihre Ersatzadresse für dringende Fälle kann trotzdem bestehen bleiben.

Bitte muten Sie den Bürgern nicht mehr zu, als sich selbst.

Weil ich mich selbst darum kümmern musste, dass die durch 3 Poller blockierte Feuerwehrzufahrt reaktiviert wurde, habe ich mich an die Kölner Bauaufsicht und die Kölner Berufsfeuerwehr, Herrn Stefan Nussbaum gewandt und ihm mitgeteilt, dass das Bauaufsichtsamt auf meine Bitte hin die Poller entfernt hat.


Sehr geehrter Herr 

Stefan Nußbaum

Stadt Köln  

Die Oberbürgermeisterin

Berufsfeuerwehr

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

375/1 -Gefahrenabwehr

Neusser Landstr. 2

50735 Köln

Telefon: 0221/9748-5216 Telefax: 0221/9748-5004

E-Mail:  stefan.nussbaum@stadt-koeln.de

Internet: www.stadt-koeln.de


wie versprochen, teile ich Ihnen mit, dass die Stahlpfosten, die die Zufahrt Josefstraße 64 für Ihre Rettungsfahrzeuge unmöglich machten, am 02.07.2020 früher Vormittag beseitigt wurden. Nun steht der amtlichen Siegelung auf dem Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- nichts mehr im Weg.

Veranlassen Sie das oder die Bauaufsichtsbehörde?

Die Siegelung ist deshalb besonders wichtig, weil laut Frau Daniela Korn und einer ihrer Mitarbeiterinnen (Streifen und Kontrolldienst), beide vom Verkehrsdienst der Stadt Köln/Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz, ohne eindeutige Sichtbarkeit der Plakette, gegen Parker vor dieser Feuerwehrzufahrt nicht eingeschritten werden könnte.
Anzumerken ist noch, dass unmittelbar neben der Feuerwehrzufahrt eine Ladezone mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet wurde.
Gern habe ich als Bürger meinen Beitrag dazu geleistet!

Laut Frau Pia Schmitz, Schreiben vom 16.6.2020, wurde das zeitlich beschränkte Halteverbot für die beiden Schrägparkplätze neben der Feuerwehrzufahrt angeordnet. Es soll die Andienung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln erleichtern.
Zukünftig müssen die Abfallcontainer nicht mehr vor der Feuerwehrzufahrt abgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass das Ordnungsamt entsprechen belehren und kontrollieren wird.

Ich danke Ihnen Herr Nußbaum, für Ihr besonderes Engagement.
Bleiben Sie gesund!
Schöne Grüße
Hans Georg Riedel
51143 Köln


Zeitlich beschränktes Halteverbot für die beiden Schrägparkplätze.

Der Zusatztext entfällt nach der Siegelung! 


Noch wird nicht kontrolliert, was dann das zur Folge hat: Müllcontainer vor der Feuerwehrzufahrt.

Die Müllcontainer hätten nie vor der Feuerwehrzufahrt abgestellt werden müssen. Ich hatte das festgestellt und die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) davon überzeugen können, die Container bei der Müllentleerung direkt aus dem Käfig, der sich unterhalb des Balkon hinter der Hecke befindet, also unweit von der Straße, heraus- und danach sofort wieder zurückrollen zu können. Das wird seitdem auch so gehandhabt, gegen den Willen von Herrn Helmut Urbach, Hilfsarbeiter bei der Sahle GmbH, der noch immer bis zu 4 Container vor dem Rettungsweg abstellt, wenn auch nur noch sporadisch. Er duldet noch heute das Anhalten und Parken vor der Feuerwehrzufahrt und das Ablegen von Sperrmüll auf dem Bürgersteig. Den Zugang zum Ersatzort hält er verschlossen und sichert die Torverriegelung zusätzlich mit einer Stahlkette.

Totale Blockade der Feuerwehrzufahrt!

Dieser Zustand hat ein Ende: Menschen von 136 Wohneinheiten im Brand- oder Katastrophenfall zu gefährden.

Kein Problem das zu vermeiden, wenn das Zusammenspiel zwischen den zuständigen Behörden reibungslos funktioniert.

Gern habe ich als Bürger meinen Beitrag dazu geleistet! 

Dienstag 17. November 2020 12:18 Uhr

 
Sehr geehrte Frau Schmitz,

seit dem 5.11.2020 wird die Andienungsfläche für die Abfallwirtschaftsberiebe Köln in 51143 Köln, Josefstraße 64 nicht mehr benötigt.
Die Container werden jetzt direkt durch die AWB aus dem Abstellkäfig unmittelbar hinter der Ladezone zur Entleerung heraus- und danach wieder in den Käfig zurückgefahren. Der zuvor zuständige Mitarbeiter der Sahle Hausverwaltung ist außen vor und stellt deshalb auch die Container nicht mehr vor der Feuerwehrzufahrt ab.
Die angespannte Parkplatzsituation in der Josefstraße kann jetzt etwas entschärft werden, wenn diese Andienungsfläche durch das Abmontieren der beiden Halteverbotsschilder wieder als 2 Schrägparkplätze freigegeben wird. Laut Frau Korn/Both vom Verkehrsdienst Bezirk Porz wurde die Andienungsfläche sowieso nie als Ladezone benutzt. Schräg gegenüber in der Josefstraße 83 befindet sich ein weiterer Bereich mit ebenfalls zeitlich eingeschränktem Halteverbot.
Zur Zeit parken in der Josefstraße 64 "Insider", die informiert sind, dass das Dauerparken auf der Andienungsfläche vom Ordnungsamt geduldet wird, trotz der Zeitbeschränkung zwischen 7:00 und 15:00 Uhr. Ich bin der Auffassung, dass gleiches Recht für alle gelten muss.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meine Empfehlung umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

Dienstag 24. November 2020 11:57 Uhr


Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]
Gesendet: Dienstag, 24. November 2020 11:57
An: Schmitz, Pia <pia.schmitz@stadt-koeln.de>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Müsseler, Heinz-Jürgen <heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de>; Büscher, Wolfgang <wolfgang.buescher@stadt-koeln.de>; Bürgerbeschwerden <Buergerbeschwerden@STADT-KOELN.DE>; 324-Beschwerde <324-Beschwerde@STADT-KOELN.DE>; 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>; redaktion.porz@ksta.de
Betreff: Hinweis und Infos zusammengefasst


51143 Köln, 24.11.2020

Sehr geehrte Frau Schmitz,

seit dem 5.11.2020 wird die Andienungsfläche für die Abfallwirtschaftsberiebe Köln in 51143 Köln, Josefstraße 64 nicht mehr benötigt.
Die Müllcontainer werden jetzt direkt durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln aus dem Abstellkäfig unmittelbar hinter der Lade Zone zur Entleerung entnommen und danach wieder in den Käfig gerollt.
Der zuvor zuständige Mitarbeiter, der Sahle Hausverwaltung darf die Container nicht mehr vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 abstellen.
Die angespannte Parkplatzsituation in der Josefstraße kann jetzt etwas entschärft werden, weil das eingeschränkte Halteverbot aufgehoben werden kann.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meine Empfehlung umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

Dienstag 24. November 2020 12:21 Uhr
Am 24.11.2020 um 12:21 schrieb pia.schmitz@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel,

zu dem Vorgang steht eine Bestätigung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln und der Hausverwaltung aus. Ich bitte um Verständnis, dass die Angaben eines einzelnen Anwohners für die Verwaltung nicht bindend sein können und bitte, von weiteren Schreiben abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pia Schmitz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: (0221) 221-27166
Telefax: (0221) 221-28711
E-Mail: pia.schmitz@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de

Dienstag 24. November 2020 12:45 Uhr

Sehr geehrte Frau Schmitz,
selbstverständlich sehe ich nicht von weiteren Schreiben ab, wenn ich entsprechende Anliegen und Fragen an eine Behörde der Stadt Köln habe.
Ich finde es unhöflich, Schreiben nicht zu beantworten und bin nicht bereit mich abkanzeln zu lassen.
Als es darum ging, das Anfangsschild der Ladezone in der Josefstraße 64 wieder anzubringen, hatte ich mich auch als einzelner Anwohner bei Ihnen gemeldet und Sie haben entsprechend reagiert und das fehlende Schild angebracht.
Nun, nachdem sich das Thema Ladezone erledigt hat, habe ich es gewagt, Sie zu unterrichten und zu bitten, die 2 Schrägparkplätze freizugeben.
Irgendetwas stimmt nicht mehr mit dem Umgang, den einzelne Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln dem Bürger entgegenbringen.

Auch der Einzelne hat das Recht, sich für andere einzusetzen.
Ich bin kein Clan-Mitglied, das mittlerweile Erfolge verbuchen kann mit seiner Einstellung, den Staat nicht mehr ernst zu nehmen und deshalb zu tun und zu lassen, wie es ihm passt, wohl wissend, dass ich das Ego ausleben kann. Ich parke nicht wo es mir passt, ich missachte nicht den §1 der StVO obwohl mir immer häufiger vermittelt wird, dass  Rücksichtslose  das ungestraft tun dürfen. Beschwert sich ein einzelner Bürger, dann erhält er solch ein Schreiben, wie Sie es mir soeben zukommen ließen.
Es war gut gemeint, sollte Sie in Ihrer Arbeit unterstützen und hat mich Zeit und Mühe gekostet. Mein Schreiben von vor 1 Woche haben Sie nicht beantwortet.
Ein Dankeschön Ihrerseits und die Mitteilung, dass Sie sich kümmern würden wäre angebrachter gewesen als Ihre Aufforderung an mich, von weiteren Schreiben abzusehen.

In diesem Sinne
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

E-Mail an Frau Pia Schmitz Mittwoch 25. November 2020 12:58 Uhr mit 8 Fotos


Subject: Fwd: Josefstraße 64 Porz Feuerwehrzufahrt

References: <5ed271f3d85143f09e7fc278937b0ad4@awbkoeln.de>

To: Pia.schmitz@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, wolfgang.buescher@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de, oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de <ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de>, oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, redaktion.porz@ksta.de, michele.kriechel@stadt-koeln.de

From: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

X-Forwarded-Message-Id: <5ed271f3d85143f09e7fc278937b0ad4@awbkoeln.de>

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Date: Wed, 25 Nov 2020 12:58:44 +0100

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Sehr geehrte Frau Schmitz,

ich habe mich erneut mit den AWB Köln in Verbindung gesetzt und diese gebeten, Ihnen die Bestätigung zuzusenden, dass das Unternehmen die Andienungshilfsfläche nicht mehr benötigt.
Zu Ihrer Kenntnisnahme, leite ich mein Schreiben an die AWB und deren Antwort darauf an Sie weiter.
Gern habe ich Sie und Ihre Kolleg*Innen in Ihrer Arbeit unterstützt.
 

Herrn Werter, Amt für Verkehrsmanagement Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen Willy-Brandt-Platz 250679 Köln  bitte ich auch um einen Beitrag den Schilderwald in der Josefstraße 81 und 64 zu reduzieren. Dort werden die 4 Verkehrsschilder absolutes Halteverbot und die dazu gehörenden Baken vor dem temporären Fußgängerüberweg nicht mehr benötigt.
Der Verkehrsdienst Bezirk Porz, Frau Daniela Korn, Herr Sascha Banach dulden im Rahmen ihres Ermessungsspielraums das Parken auf den durch das absolute Halteverbot gekennzeichneten Schrägparkplätzen.
Gleichzeitig sollte der orangefarbene Belag des Zebrastreifens ausgebessert werden. Er löst sich allmählich auf.
Eines der aufgestellten Hinweisschilder auf den temporären Überweg ist im oberen Drittel abgeknickt.
Beides habe ich bereits an Herrn Werter und
Frau Korn Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz Willy-Brandt-Platz 350679 Köln
gemeldet. Am Ende des Schreibens habe ich entsprechende Fotos beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel



Frau Pia Schmitz zur Kenntnisnahme:

Schriftverkehr mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB)
vom 24.11.2020 14:04 Uhr


Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]
Gesendet: Dienstag, 24. November 2020 14:04
An: Reuter, Celina; Hans Georg Riedel
Betreff: Josefstraße 64 Porz Feuerwehrzufahrt

Sehr geehrte Frau Reuter,

seit dem 5.11.2020 funktioniert die Entleerung der Müllcontainer einwandfrei.
Ihre Truppe entnimmt die Container aus dem Abstellkäfig, entleert sie und rollt sie in den Käfig zurück.
Die Müllcontainer werden nicht mehr vor der Feuerwehreinfahrt abgestellt.

Durch diese AWB Kooperation wird die Lade Zone Josefstraße 64 nicht mehr benötigt.
Frau Pia Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
schreibt, dass Ihr noch zu dem Vorgang die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln fehlt.
Liegt diese vor, können die Halteverbotsschilder entfernt und die beiden Schrägparkplätze ohne Einschränkung genutzt werden.
wurde das durch Sie veranlasst?

Ich bedanke mich nochmals bei Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

Hallo Herr Riedel,

super, dass jetzt alles funktioniert. Die Bestätigung bekommt Frau Schmitz von einer Kollegin von mir. Diese ist auch schon informiert. 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Celina Reuter

 

AWB Köln GmbH

Disponentin Abfallwirtschaft Christian-Sünner-Str.

Christian-Sünner-Str. 21

51103 Köln

Tel.: (0221) 922-1315

Fax: (0221) 922-1311

E-Mail: celina.reuter@awbkoeln.de

Web: www.awbkoeln.de


AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Amtsgericht Köln HRB 81974

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gerhard Brust

Geschäftsführer: Peter Mooren (Sprecher), Ulrich Gilleßen 



Fotos für Herrn Werter, Amt für Verkehrsmanagement Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen Willy-Brandt-Platz, 250679 Köln

51143 Köln, Josefstraße 81/64



Vom Ordnungsamt geduldetes Dauerparken, hier, Josefstraße 64. K-EW 3068 parkt ununterbrochen seit mehr als 10 Tagen. K-PN 7790 parkt immer wieder 

auch auf der anderen Seite, Josefstraße 81.




Dauerparker K-EW 3068 und K-PN 7790 hier Josefstraße 81



Dokumentiert sind zahlreiche weitere dieser Verstöße. Der Porzer Verkehrsdienst duldet das. 



Dauerparker K-PN 7790 wurde durch Herrn Vetter Verkehrsdienst Bezirk Porz erst- und letztmalig verwarnt. 

Ab dem 12.11.2020 wird das Parken geduldet. Die Halteverbotsschilder und Baken können entfernt werden.

Dienstag 1. Dezember 2020 

E-Mail an Frau Pia Schmitz Dienstag 1. Dezember 2020 14:36 Uhr mit 5 Fotos


To: Pia.schmitz@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, wolfgang.buescher@stadt-koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de, sascha.banach@stadt-koeln.de, helmut.werter@stadt-koeln.de

From: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Subject: Eingeschränktes Halteverbot 51143 Köln, Josefstraße 64

Message-ID: <16129bde-bf9c-56c3-f030-67a786b43cb8@t-online.de>

Date: Tue, 1 Dec 2020 14:36:34 +0100

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Sehr geehrte Frau Schmitz,

für die prompte Erledigung des entfernens der beiden Halteverbotsschilder und beiden dazugehörenden Textschilder bedanke ich mich herzlich.
Nun wird die angespannte Parkplatzsituation in diesem Teil der Josefstraße etwas entschärft.

Frau Daniela Korn vom Verkehrsdienst Köln, Bezirk Porz bitte ich, den Straßenabschnitt Josefstraße zwischen Berger- und Steinstraße zu kontrollieren.
Die absoluten Halteverbote im Bereich des temporären Fußgängerüberwegs werden mittlerweile permanent missachtet.
Auf einem der gesperrten Schrägparkplätze parkt ununterbrochen seit dem 18.11.2020 ein Fahrzeug der Firma Krankenpflege Walter,
amtliches Kennzeichen K-EW 3068 siehe Foto.
Auch innerhalb des absoluten Halteverbots gegenüber der Baustelle Josefstraße 87 wird geparkt. Die Baufahrzeuge werden dadurch in ihrem Tätigkeitsradius behindert.

Diesbezüglich wird Sie Herr Emmerich, der Bauunternehmer kontakten.

Ich bitte Frau Korn/Herrn Banach nochmals um Weiterleitung und Veranlassung, dass der temporäre Fußgängerüberweg, der sich immer mehr auflöst ausgebessert wird und das abgeknickte Verkehrsschild -Fußgängerüberweg- repariert oder ersetzt wird. Zur Zeit wird der Hinweis in Richtung Himmel angezeigt.

Herr Emmerich ist mit mir einer Meinung, dass bei regelmäßiger Kontrolle der Einhaltung der temporären Beschilderungen der Fußgängerüberweg besser angenommen würde. Zur Zeit beklagt er sich, dass die Mehrheit der Fußgänger den durch die Parkerei im absoluten Halteverbot unübersichtlich gewordenen temporären Überweg meiden und vor dem Baustellenzaun direkt auf der Straße oder gar über das Baustellengelände in Richtung Steinstraße laufen. Herr Emmerich hatte mich heute angerufen.
Während eines Treffens mit Ihm auf dem Baustellengelände schilderte er mir das Fußgänger-Problem. Ich habe ihn an Sie  Frau Korn und Ihre Behörde verwiesen.
Interessant ist, dass zum Zeitpunkt des Treffens Emmerich/Riedel unser Bekannter und Dauerrücksichtsloser im absoluten Halteverbot gegenüber der Baustelle parkte, siehe Foto.
Das amtliche Kennzeichen K-PN 7790 dürfte mittlerweile bei der Bußgeldbehörde der Stadt Köln mindestens so bekannt sein wie ich.
Siehe Foto vom 01.12.2020 12:46 Uhr

Gern unterstütze ich die Stadt Köln in Ihren Bemühungen, damit §1 der StVO nicht völlig verkümmert.
Wie hieß es vor vielen Jahren noch?: Augen auf im Straßenverkehr!

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

 


Info für Frau Schmitz/Frau Korn/Herr Banach


Info für Frau Schmitz/Frau Korn/Herrn Banach 


Info für Frau Korn/Herrn Banach 


Info für Frau Korn/Herrn Banach 


Info für Frau Korn/Herrn Banach 

Donnerstag 10. Dezember 2020 

E-Mail an Frau Pia Schmitz Donnerstag  10. Dezember 2020 13:01 Uhr mit 3 Fotos


To: Pia.schmitz@stadt-koeln.de

From: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Subject: Fehlende Beschilderung und Eigenarten

Message-ID: <2f4887c9-7d7a-bb2f-2dfd-540e42e7c20e@t-online.de>

Date: Thu, 10 Dec 2020 13:01:59 +0100

User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.5.1

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Content-Type: multipart/alternative; boundary="------------537E2884AFCB21CD0D856FDB"

 


Zur Info, mit Bitte um Korrektur.

Hans Georg Riedel
P.S.: Eigenartige Einvernehmlichkeit Fa. Walter/Verkehrsdienst?

Schon nach 10 Minuten erhielt ich die Antwort
Am 10.12.2020 um 13:12 schrieb pia.schmitz@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel,

 

Ihre erneute Angabe leite ich zuständigkeitshalber an den Verkehrsdienst weiter. Die Bilder zeigen ausnahmslos Verstöße, die geahndet werden können (Halten/Parken im eingeschränkten bzw. absoluten Haltverbot und auf dem Gehweg). Eine Veränderung der Beschilderung ist von hier nicht vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pia Schmitz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: (0221) 221-27166
Telefax: (0221) 221-28711
E-Mail: pia.schmitz@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de

Montag 11. Januar 2021

Sonntag 17. Januar 2021

Fazit:

So etwas ändert man, wenn man seinen Job verantwortungsvoll macht!

Bürger, die die Stadt unterstützen, wimmelt man nicht ab!

Falls Sie mir, -wie so oft- nicht antworten möchten, werde ich mich wieder melden, wenn sich in beiden Fällen innerhalb 1 Woche nichts getan hat.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel 

Montag 18.  Januar 2021

Am 18.01.2021 um 13:57 schrieb pia.schmitz@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel, 

ergänzend informiere ich Sie gerne, dass die fest eingebauten Absperrpfosten in der Josefstraße vor vielen Jahren angebracht wurden, um ein widerrechtliches Gehwegparken zu unterbinden. Sie haben sich seither bewährt, so dass eine Veränderung der Verkehrssituation von hier nicht vorgesehen ist.

 Wenn sich in solchen Fällen durch die Anlage eines temporären Fußgängerüberwegs im Rahmen einer Baumaßnahme die Notwendigkeit ergibt, Absperrpfosten zu entfernen, so ist dies nach Anordnung durch das Amt für Verkehrsmanagement bauseits zu veranlassen. Wie Ihnen mitgeteilt wurde, hat eine Überprüfung durch den zuständigen Mitarbeiter vorliegend keine solche Notwendigkeit ergeben. Abschließend wird daher auf den bisherigen Schriftverkehr verwiesen.

 Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pia Schmitz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: (0221) 221-27166
Telefax: (0221) 221-28711
E-Mail: pia.schmitz@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de


Sonntag 24.  Januar 2021

Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 24. Januar 2021 12:15
An: Schmitz, Pia <pia.schmitz@stadt-koeln.de>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>; Bürgerbeschwerden <Buergerbeschwerden@STADT-KOELN.DE>; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>
Betreff: Re: Poller 51143 Köln, Josefstraße 64

51143 Köln, 24.01.2021, Poller Josefstraße 64

Sehr geehrte Frau Schmitz,

vielen Dank für Ihre ergänzende Information.
Herr Werter vom Amt für Verkehrsmanagement teilte mir mit:
"Für ortsfeste Angelegenheiten bitte ich Sie sich an das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung zu wenden, hier haben sie ja bereits die richtige Person mit Frau Schmitz."

Diese Poller wurden im öffentlichen Verkehrsraum Kölns vor 2008 ortfest eingebaut, um das Parken auf dem  Gehweg zu unterbinden.
Da mittlerweile gemäß der StVO das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten wurde, erübrigen sich die Stahlpfosten.
Deshalb erneut meine Bitte, dass Sie sie entfernen, wie das bereits an der anderen Seite der Zufahrt erledigt wurde.
2 Poller stehen innerhalb der abgesenkten Zufahrt, 2 -vorher 3- blockieren zur Zeit den Zugang zum temporären FGÜ.
Herr Werter hat vorab 1 Poller bereits entfernen und fehlende Anrampungen anbringen lassen. Um die gefährliche Situation rasch zu entschärfen wurde das
durch das Bauunternehmen Emmerich, Josefstraße 87 erledigt. wegen der Baumaßnahme an dieser Adresse, wurden die temporären Verkehrssicherungsmaßnahmen eingerichtet. Mit der Fertigstellung des Gebäudes wird etwa Ende September 2021 gerechnet.
Ich gehe mal davon aus, dass Herr Emmerich auch die restlichen Poller entfernt, wenn Sie ihn darum bitten. info@emmerich-bau.de

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie entsprechend vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

Montag 25. Januar 2021 07:10 Uhr

Am 25.01.2021 um 07:10 schrieb pia.schmitz@stadt-koeln.de:

Sehr geehrter Herr Riedel,

 

die fest eingebauten Absperrpfosten in der Josefstraße wurden vor vielen Jahren angebracht, um ein widerrechtliches Gehwegparken zu unterbinden. Sie haben sich seither bewährt, so dass eine Veränderung der Verkehrssituation von hier nicht vorgesehen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pia Schmitz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: (0221) 221-27166
Telefax: (0221) 221-28711
E-Mail: pia.schmitz@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de


Montag 25. Januar 2021 12:51 Uhr
Sehr geehrte Frau Schmitz,

vielen Dank für Ihre unveränderte Information, die unzulässig aufgestellten Poller nicht zu entfernen.

Am 1.2.2021 werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie an die zuständige Behörde senden.
Ich werfe Ihnen vor, dass Sie wider besseres Wissen, durch Ihr uneinsichtiges Verhalten, Menschenleben gefährden können.
Nur um der Rechthaberei Willen, an den ortsfest einbetonierten Poller festzuhalten, ist unverantwortlich.
Diese Pfosten stehen teilweise unzulässig im Zufahrtsbereich der Josefstraße 64, innerhalb des abgesenkten Bürgersteigs und teilweise vor einem temporären Fußgängerüberweg, dessen Zugang sie einengen. Betroffen sind Fußgänger und hierbei auch Rollstuhl- und Rollatorfahrer. Ihnen wird vorgeschrieben wegen einer Baumaßnahme, deren Fertigstellung bis frühestens September 2021 vorgesehen ist, an dieser Stelle die Straßenseite zu wechseln.
Wenn man das schon amtlich verfügt, muss die Voraussetzung gegeben werden, das ohne Gefährdung oder Verletzungsgefahr tun zu können.

Dass dem nicht so ist beweist das Eingreifen der Polizei am 10.12.2020 um 22:00 Uhr.
Darüber hatte ich Ihnen zuletzt am 24.01.2021 berichtet.
Widersprochen haben Sie nicht, sondern belassen es bei der lapidaren Bemerkung, das die fest eingebauten Absperrpfosten in der Josefstraße vor vielen Jahren angebracht wurden, um ein widerrechtliches Gehwegparken zu unterbinden. Die Poller hätten sich seither bewährt, so dass eine Veränderung der Verkehrssituation von hier nicht vorgesehen ist.
Ich werfe Ihnen vor, dass Sie sich nicht die Mühe machten, zu überprüfen, ob meine Bitte berechtigt ist. Sie hätten sonst feststellen müssen, dass es sich bei der "Gehwegfläche" um eine Bordsteinausbuchtung handelt, auf der Sperrmüll abgelegt wird. Der Gehweg verläuft hinter dieser Ausbuchtung.
Ich habe Ihnen auch das mitgeteilt und dabei aufgezeigt, dass es eine Alternativfläche für den Sperrmüll nur wenige Meter entfernt gibt.
Ihr Desinteresse auf die Bitte eines Bürgers sach- und fachgerecht einzugehen, haben Sie von Beginn unseres Schriftverkehrs bis zum heutigen Tag bewiesen.
Sie hatten auch nicht bemerkt, dass auf der, von der Straße aus gesehenen, linken Zufahrsseite weitere 4 Poller ortsfest einbetoniert waren, die den Rettungsweg für die Einsatzfahrzeuge von Notarzt, Krankenwagen und Löschzügen der Feuerwehr blockierten.
Auch das hätten Sie bei sorgfältiger Recherche feststellen müssen und statt mir zuzumuten, mich selbst darum zu kümmern, bis mit Hilfe der Berufsfeuerwehr und der Polizei die Blockade entfernt wurde.
Sie hatten auch nicht bemerkt, dass sich unmittelbar neben der Feuerwehrzufahrt eine Lade Zone befand, bei der das Anfangsschild fehlte.
Weil es keine Möglichkeit gibt, das so zu belassen, haben Sie den Fehler korrigiert.
Sie hatten allerdings auch nicht bemerkt, dass von Beginn an auf die Ladezone hätte verzichtet werden können.
Auch diese Arbeit, das aufzuzeigen und zu bearbeiten haben Sie mir überlassen um dann nach deren Erledigung die Ladzone aufzuheben.
Schilder anmontieren, Schilder abmontieren, Kosten, die hätten vermieden werden können, wenn Sie sich selbst der Sache angenommen hätten.
Ich bin der Auffassung, dass eine Mitarbeiterin der Stadt Köln, berechtigte Anliegen eines Bürgers nicht abbügeln darf.
Bereits am 18.5.2020 haben Sie meiner Bitte nicht entsprochen, die Sichtbehinderung durch vor den Pollern geparkten Fahzeugen zu beseitigen oder zumindest zu veranlassen, dass das Ordnungsamt, sprich der Verkehrsdienst kontrolliert und das Falschparken links und rechts im Zufahrtsbereich ahndet.

Diese Bitte schmetterten Sie mit der Begründung ab, dass die Dauerparker nicht unmittelbar vor der Zufahrt Josefstraße 64 parken würden sondern daneben.
Die StVO § 12 Absatz 3 Satz 5 wurde einfach zurechtgebogen. Rechthaberei verursacht in diesem Fall permanente Sichbehinderung für Anwohner von 355 Wohneinheiten
Auch auf meine Nachweise, dass es sich immer um dieselben Rücksichtslosen handelt, denen die StVO unbekannt zu sein scheint, haben Sie mit  Textbausteinen geantwortet, mit dem Ziel, meine Bitte abzublocken.
Wenn 10 verboten parkende Rücksichtslose, mehr als 500 Anwohner schikanieren, kann man erwarten, dass seitens Ihrer Behörde entsprechend vorgegangen wird.
Der Bußgeldstelle Köln liegen zahlreiche Fremdanzeigen gegen dies 10 vor.

Der mehrfach von Ihnen verwendete Textbaustein:
"Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken vor Grundstückszufahrten unzulässig. Das Parkverbot gilt jedoch nur unmittelbar vor der Zufahrt, vorliegend im Bereich des Wegs zu dem Hauseingang Nr. 64 (Feuerwehrzufahrt), der Tiefgaragen- und der Parkplatzzufahrt. Damit ist eine Fläche gegeben, die ein sicheres Ausfahren auf die Josefstraße bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise gewährleistet. Seitens der Straßenverkehrsbehörde sind daher keine ergänzenden Maßnahmen vorgesehen."

Geradezu verhöhnt müssen sich die Schikanierten fühlen, wenn sie Ihren Text vom 17.06.2020 lesen:

Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung Fahrzeugführer, die aus einem Grundstück auf die Fahrbahn einfahren, sich dabei so zu verhalten haben, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Besteht keine Sicht, muss sich der Ausfahrende nach aktueller Rechtsprechung zentimeterweise in den Verkehrsraum hineintasten, damit andere Verkehrsteilnehmer nach dem Grundsatz der doppelten Sicherung darauf reagieren können. Die beklagte Zufahrt ist großzügig bemessen und bietet die Möglichkeit, einen günstigen Aufstellwinkel zum Ausfahren zu wählen. Eine Beschränkung des ohnehin sehr knappen Stellplatzangebots im öffentlichen Straßenraum zugunsten der privaten Zufahrt ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.



Ich muss mich wiederholen, hätten Sie sich auch nur in geringstem Maße mit meinem Anliegen befasst, wäre Ihnen u.a. nicht verborgen geblieben, dass ortsfest einbetonierte Poller die Feuerwehrzufahrt zu 136 Wohneinheiten versperrten.

Damit erhärte ich meinen Vorwurf, dass Ihre Untätigkeit weiterhin die Unversehrtheit von Menschen gefährden würde, wenn ich mich nicht an andere Behörden gewandt hätte.
Es ist gewiss nicht die Aufgabe des Bürgers, sich mit der Feuerwehr, der Polizei und den Abfallwirtschaftsbetrieben in Verbindung setzen zu müssen, bis Selbstverständlichkeiten endlich erledigt werden.
Ein Foto füge ich noch hinzu, das aufzeigt, was Sie bei korrekter Bearbeitung des Anliegens hätten feststellen können, wenn es Ihnen nicht nur darum gegangen wäre keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand übernehmen zu müssen, nur weil ein Bürger Sie darum gebeten hatte.

Wenn sich dann noch Ihre Behörde und das Amt für Verkehrsmanagent, Herr Helmut Werter und Herr Patric Stieler im Rahmen ihrer besonderen amtlichen Verbundenheit gegen meine Bitten stellen, eine Gefahrenstelle für Verkehrsteilnehmer nicht zu beseitigen, dann bleibt nur der Weg über die Dienstaufsichtsbeschwerde. Auf meine Details, weshalb ich darum Bitte, die Poller zu entfernen wurde unsachlich meist unter Verwendung von Textbausteinen "geantwortet".

Hier eine Sammlung aus den diversen Schriftverkehren:


Die Einrichtung von temporären Fußgängerüberwegen erfolgt nach strenger Prüfung gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. (R-FGÜ 2001).

Es spricht nichts dagegen, das ortsfeste Poller im Bereich eines Fußgängerüberwegs vorhanden sind.

Insofern sehe ich keine Veranlassung, in Hinblick auf eine mögliche Einrichtung eines temporären Fußgängerüberwegs, die Poller entfernen zu lassen. (Werter)

Hinsichtlich ihrer Hinweise zu den Pollern haben Sie bereits mehrfach eine Antwort erhalten. (Werter)

Da, wie bereits erwähnt, in dieser Angelegenheit eine abschließende Prüfung erfolgte, betrachte ich die Angelegenheit in meiner Zuständigkeit als erledigt und bitte von weiterem Schriftverkehr abzusehen. (Werter)


Die Situation wurde vor Ort in Augenschein genommen hat. Wie wir Ihnen bereits am 17.12.2020 mitgeteilt haben, besteht aufgrund Ihres neuerlichen Vortrages kein Anlass zu Veränderung der Situation. Die temporäre Verkehrsregelung orientiert sich an der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen und ist dort nach erfolgter fachlicher Einschätzung nicht zu beanstanden. (Stieler)

ich danke Ihnen für Ihre Hinweise zur Baustellensituation vom 17.01.2021  an Herrn Werter, die Sie auch in diversen Mail- und Schriftverkehr vormals vorgetragen haben.

Aufgrund Ihres neuerlichen inhaltsähnlichen Vortrages besteht kein Anlass zur Veränderung der Situation. Die temporäre Verkehrsregelung orientiert sich an der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen und ist dort nach erfolgter fachlicher Einschätzung nicht zu beanstanden. (Stieler)


Als Unverschämtheit werte ich das:

"Eine jeweilige Beantwortung ohne Vortrag neuer relevanter Aspekte erfolgt durch die bearbeitenden Kolleginnen und Kollegen im Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung aus genannten Gründen nicht mehr." (Stieler)
Patric Stieler
Stadt Köln
  Die Oberbürgermeisterin
Amt für Verkehrsmanagement 64
  Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 221-30647
Mobil: 0172 2986723
E-Mail:patric.stieler@stadt-koeln.de


denn die relevanten Aspekte sind unverändert noch vorhanden.


Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel 

E-Mail an Frau Pia Schmitz
Montag 25. Januar 2021 20:17 Uhr mit 2 Fotos

To:

Pia.schmitz@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

From:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Subject:

Man nmuss sich für die Stadt Köln schämen!

Message-ID:

<584aa4bc-7bd9-6a25-aa86-0506d29697ed@t-online.de>

Date:

Mon, 25 Jan 2021 20:17:00 +0100

User-Agent:

Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.6.1

MIME-Version:

1.0

Content-Type:

multipart/alternative; boundary="------------DD4497DCB78F6B033B94BCD2"



Sehr geehrte Frau Schmitz!

Einfach mal zur Aktualisierung.
Und Stadtbedienstete, die sich nicht als zuständig sehen, sich nicht kümmern und schreiben, dass es keine Beschwerden über dieses Chaos gibt, haben sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde redlich verdient!

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel


Sonntag 7. Februar 2021

51143 Köln, Josefstraße 64 07.02.2021

cc: Pia Schmitz, wegen Mitverantwortung

51143 Köln, Josefstraße 64 06.02.2021
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Wie sollen hier in 51143 Köln, Josefstraße 64 Fußgänger, Rollstuhl- und Rollatorfahrer gefahrlos den Fußgängerüberweg nutzen?

Seit dem 1.2.2021 versperrt ein täglich anwachsender Müllberg den Weg. Bitte setzen Sie durch, dass dieser Zustand abgestellt wird.
Zu allem Übel versperren zusätzlich 4 Stahlpfosten den Überweg. Sie wurden ortsfest bis innerhalb des Zufahrtsbereiches
zu Tiefgaragen und Stellplätzen einbetoniert.
Zur Ablage des Sperrmülls gibt es gibt eine Alternative, wenige Meter weit entfernt.


Foto vom 6.2.2021 13:13 Uhr 


Foto vom 6.2.2021 


Foto vom 5.2.2021 17:32 Uhr 


Foto vom 4.2.2021 14:58 Uhr


Foto vom 3.2.2021 15:14 Uhr 


Foto vom 2.2.2021 14:42 Uhr 


Foto vom 1.2.2021 14:06 Uhr 


Alternativfläche, die zur Wohnanlage gehört aber nicht genutzt wird 


Alternativfläche, die zur Wohnanlage gehört aber nicht genutzt wird 


Alternativfläche, die zur Wohnanlage gehört aber nicht genutzt wird 

Sonntag 30. Mai 2021

51143 Köln, Josefstraße 64

Sehr geehrte Frau Schmitz,

am 28. Mai 2021 hat die B.A.S. Düsseldorf den
temporären Fußgängerüberweg in
51143 Köln-Porz, Josefstraße 64komplett,
samt Beschilderungen und Baken, entfernt und
einen Ersatzweg für Fußgänger entlang
der Baustelle Josefstraße 87 angelegt.




Wie nicht anders zu erwarten, wird jetzt wieder vor den Pollern in der Josefstraße 64 geparkt und über 500 Anwohnern die Sicht beim Einbiegen in die Josefstraße genommen. 

Sie teilten mir mit, dass sie die Poller nicht entfernen würden, weil sie vor vielen Jahren aufgestellt wurden, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden.
Das hätte sich bewährt. Vor den Pollern wird nicht nur geparkt sondern zusätzlich
auf dem Gehweg Sperrmüll abgelegt, der statt geparkter Fahrzeuge den Bürgersteig verengt.

Das beibehalten der Poller bewährt sich demnach nicht. 


Sie haben im Konsens mit der AWB und der Sahle Wohnungsbaugesellschaft am 21. April 2021 eine Ersatzfläche für die Sperrmüllablage eingerichtet samt einer entsprechend ausgeschilderten Ladezone für die AWB. Diese Ersatzfläche wird noch immer nicht benutzt, weil Sahle bisher die Vereinbarungen nicht umsetzt.

Bisher hat Sahle seine Mieter nicht über die neue Ablagefläche informiert.
Stand 30.Mai 2021 


Bitte haken Sie nach, damit der für Parkplatzsuchende ärgerliche Zustand beendet wird, Mo-Fr von 7 bis 16 Uhr innerhalb der Lade Zzone nicht parken zu dürfen, obwohl sie von der AWB seit nunmehr fast 6 Wochen nicht genutzt werden kann, weil Sahle das verhindert. Die Stahldrahttüre ist dauerhaft verschlossen, den Mietern wurde kein Schlüssel ausgehändigt. 

Sie können ein übriges dazu beitragen, die durch die Poller verursachte "Einladung" vor ihnen zu parken  und Sperrmüll abzulegen zu vermeiden, indem sie die verbliebenen 4 Pfosten beseitigen lassen.
Ihr Kollege Werter vom Amt für Verkehrsmanagement hat eigenartigerweise bisher nur 1 der 5 Poller entfernt.

Ich hoffe, dass nun endlich nach 1 Jahr zahlreicher vergeblicher Versuche,
meiner Bitte entsprochen wird, und das Dauerthema zum guten Ende kommt.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel


Montag 31. Mai 2021

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

Freitag 4. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Schmitz,

bitte haken sie nach! Zur Zeit darf auf der Fläche der Lade Zone nicht geparkt werden, obwohl die neue Sperrmüllablagefläche nicht genutzt wird.
Ansprechperson von Sahle:

Robert Krull

Vermietung
Telefon: 0221 6910796
Telefax: 0221 6910419
Robert.Krull@sahle.de <Robert.Krull@sahle.de>;

Volker Hille

Kundenbetreuung
Telefon: 0221 6910327
Telefax: 02203 9803505
volker.hille@sahle.de <volker.hille@sahle.de>;


Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

Anlage 2 Fotos:

E-Mail an Frau Pia Schmitz
Samstag 12. Juni 2021 13:44 Uhr mit 4 Fotos

X-TOI-MSGID:

389702ae-7f76-4dc6-9211-cef1471c9a16

From:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Subject:

Appell an den Menschen und die Menschlichkeit

To:

Pia.schmitz@stadt-koeln.de, oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, helmut.werter@stadt-koeln.de, patric.stieler@stadt-Koeln.de, baustellenmanager@stadt-koeln.de <baustellenmanager@stadt-koeln.de>

Message-ID:

<a32fa183-58ad-8c42-5c5a-9ae47e0cf342@t-online.de>

Disposition-Notification-To:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Date:

Sat, 12 Jun 2021 13:44:58 +0200

User-Agent:

Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.11.0

MIME-Version:

1.0

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multipart/alternative; boundary="------------B2D44989FEA96BAE64869F3B"



51143 Köln, Josefstraße 56
Betr.: Appell an den Menschen und die Menschlichkeit

Sehr geehrte Frau Schmitz,

seit dem 18. Mai 2020 bat und bitte ich Sie, mich darin zu unterstützen, dass Gefahrenstellen in der Josefstraße 51143 Köln beseitigt werden.


Es gab sehr viel Schriftverkehr, wenn auch ziemlich einseitig.

Letztendlich haben Sie dann doch teilweise meinen Bitten entsprochen und die einbetonierten Poller, welche die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten entfernen lassen.

Sie haben auch die unvollständige Beschilderung der Ladezone Josefstraße 64 durch das Anbringen eines  fehlenden Anfangsschildes korrigiert.

Sie haben diese Ladezone wieder aufgehoben und die Beschilderungen entfernen lassen, nachdem ich Ihnen mitgeteilt hatte, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe meinem Vorschlag zustimmten und die Müllcontainer vom Großwohngebäude Josefstraße 64 direkt aus dem Müll-Käfig zu entnehmen, um sie dort nach Entleerung wieder hin zu rollen.

Zuvor wurden sie vom Mitarbeiter der Sahle Wohnungsbaugesellschaft am Straßenrand direkt vor der Feuerwehrzufahrt zur AWB-Entleerung abgestellt.

Sie blockierten nicht nur den Rettungsweg sondern nahmen auch den über 500 Nutzern der Tiefgaragen- und Stellplatzausfahrt die Sicht beim Einbiegen in die Josefstraße.


Anfang Juli 2020 hatte ich es dann geschafft und das Thema Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 erfolgreich abgearbeitet.

Der Rettungsweg wurde reaktiviert.


Ich hatte Sie auch gebeten, die Poller auf der anderen Seite der Ein- und Ausfahrt zu entfernen, weil vor ihnen auf dem Bürgersteig Sperrmüll abgelegt und auf der Straßenseite Dauerparker den Nutzern der Tiefgaragen- und Stellplatzausfahrt die Sicht beim Einbiegen in die Josefstraße nähmen.


Sie lehnen es ab, die Poller entfernen zu lassen, weil sie das Parken auf dem Gehweg verhindern sollen und sich das viele Jahre bewährt hätte.


Auf das Problem Sperrmüllablage, die den Gehweg einengt und Stolperfallen für Passanten verursachen, sind Sie nicht eingegangen.


Ich habe mich auch darum gekümmert und in Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen der Abfallwirtschaftsbetriebe erreicht, dass im Konsens mit Ihrer Behörde und der Sahle Wohnungsbaugesellschaft eine Ersatzfläche für den Sperrmüll gefunden und eingerichtet wurde.


Sie haben u.a. veranlasst, dass eigens dafür eine Halteverbotszone eingerichtet und entsprechend beschildert wurde.

Am 21.April 2021 war das erledigt.

Sahle hatte Ihnen in der Vereinbarung zugesagt, per Aushang seine Mieter über die neue Sperrmüllablagefläche zu informieren.


Ich habe Sie, die AWB und auch Sahle mehrmals darüber informiert, dass die neue Ablagefläche noch immer nicht genutzt, sondern der Müll weiterhin vor den Pollern auf dem Bürgersteig abgelegt wird.

Nachdem Sahle nicht reagiert, habe ich Sie und die AWB gebeten nachzuhaken.

Seit dem 21.April 2021 darf in der von Ihnen eingerichtete AWB Ladezone von Mo bis Fr von 7 bis 16 Uhr nicht geparkt werden, obwohl die Müllabholung dort noch immer nicht erfolgt.

Meine Schreiben dazu haben Sie nicht beantwortet.

Die AWB ihrerseits sieht keine Möglichkeit die Einhaltung der Sahle-Zusage zu erzwingen und behandelt nun den vor den Pollern abgelegten Sperrmüll als "wilden Müll", den sie fast täglich per Extratour abholt.


Wenn ich Gefahrenstellen bemerke, dann sehe ich nicht weg, sondern engagiere mich, damit kein Mitmensch zu Schaden kommt.


In diesem Sinne bitte ich Sie, tätig zu werden.


Das aktuelle Foto vom 11. Juni 2021

"Wilder Müll" Dauerparker sichtnehmend im Bereich der Ausfahrt,

sogar entgegen der Fahrtrichtung.

Sperrmüllabholtermin 16.Juni 2021 


Ich verweise auf meine mail an Sie vom 4.Juni 2021

Dort habe ich Ihnen die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner angegeben. 

Auch dieses Foto vom 4.Juni liegt Ihnen vor und zahlreiche weitere. 

Foto vom 31.Juli 2020

Ein Überblick, was ich erreichen konnte und was nicht.

Die Lade Zone links vom Notarztwagen gibt es nicht mehr, die Beschilderung wurde entfernt. 

Ich hoffe, dass mein Appell an Sie nicht ungehört bleibt,


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel 

E-Mail an Frau Pia Schmitz Samstag 12. Juni   2021 20:41 Uhr mit 3 Fotos


-------- Weitergeleitete Nachricht an Pia Schmitz --------

To:

daniela.korn@stadt-koeln.de, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>

From:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Subject:

Ermessensspielraum? Info

Message-ID:

<72a4eb94-fcff-49c2-c1ba-679a80e9a1fb@t-online.de>

Disposition-Notification-To:

Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Date:

Sat, 12 Jun 2021 20:41:51 +0200

User-Agent:

Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.11.0

MIME-Version:

1.0

Content-Type:

multipart/alternative; boundary="------------A7ABDDB17890C2E67A409427"



51143 Köln, Josefstraße 56 12. Juni 2021,
Ermessensspielraum? Info für Frau Korn und Frau Schmitz.

2 Fotos, die wie zahlreiche weitere die letzten 12 Monate betreffen: K-FP 616 und K-AT 1219
Nutzer der Fahrzeuge ist dieselbe Person. Unternehmen Fair Play Bahnhofstraße 16 51143 Köln-Porz.

K-FP 616
Parkt 51143 Köln, gegenüber Baustelle Josefstraße 87 im absoluten Halteverbot,
ausgeschildert wegen Fahrbahnverengung und Fahrspurverschwenkung
mit temporärem Fußweg im Fahrbahnbereich parallel zu Baustelle.
Gefährdet u.a. Radfahrer!

Dauerparker 

K-AT 1219

Parkt im Ein- und Ausfahrtsbereich, sichtnehmend für über

500 Bewohner der Großwohngebäude Josefstraße 54-64, die in die Josefstraße

einbiegen wollen. 

Hans Georg Riedel

51143 Köln, 12. Juni 2021
Zu freundlichen Grüßen konnte ich mich nicht mehr überwinden. Bin auch nur ein Mensch!

E-Mail an Frau Pia Schmitz

Dienstag 15. Juni   2021 09:51 Uhr mit 6 Fotos

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Subject: Fwd: Fremdanzeige wegen Sichtbehinderung durch K-QD 1067 usw.

References: <f73052fa-3733-0e16-701e-a1479c20aaa6@t-online.de>

To: Pia.schmitz@stadt-koeln.de, V/6AWB@stadt-koeln.de

From: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

X-Forwarded-Message-Id: <f73052fa-3733-0e16-701e-a1479c20aaa6@t-online.de>

Message-ID: <737e8b7a-077a-578c-4fe5-26b1527945cf@t-online.de>

Disposition-Notification-To: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Date: Tue, 15 Jun 2021 09:51:52 +0200

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MIME-Version: 1.0

In-Reply-To: <f73052fa-3733-0e16-701e-a1479c20aaa6@t-online.de>

Content-Type: multipart/alternative; boundary="------------5D3EE33B50531257546FCEFA"



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

To: daniela.korn@stadt-koeln.de, oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, koeln@bild.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Magiera, Bernd <bernd.magiera@bezreg-koeln.nrw.de>

From: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Subject: Fremdanzeige wegen Sichtbehinderung durch K-QD 1067 usw.

Message-ID: <f73052fa-3733-0e16-701e-a1479c20aaa6@t-online.de>

Disposition-Notification-To: Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Date: Tue, 15 Jun 2021 09:39:31 +0200

User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.11.0

MIME-Version: 1.0

Content-Type: multipart/alternative; boundary="------------5D16300BD17AD61BBD112A13"



51143 Köln, 15.6.2021

Sehr geehrte Frau Korn,


Im Ein- und Ausfahrtsbereich 51143 Köln, Josefstraße 64 stellen Dauerparker sichtbehindernd ihr Fahrzeug ab und verstoßen damit gegen die StVO.


§12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5. unzulässiges, sichtbehinderndes Parken 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten 5. vor Bordsteinabsenkungen.
Es darf bei der Grundstücksausfahrt keine Sichtbehinderung vorliegen.


Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter an zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschreiten.
Bitte veranlassen Sie auch, dass die dort 4 einbetonierten Poller entfernt werden. Bisher wurde nur einer der Pfosten beseitigt.
2 der Poller wurden unzulässig innerhalb der Zufahrt im Bereich der Bordsteinabsenkung aufgestellt.
Bitte veranlassen Sie auch, dass vor diesen Pollern auf dem Gehweg kein Sperrmüll mehr abgelegt wird.
Seit dem 21.April 2021 gibt es eine Ersatzfläche an anderer Stelle, eingerichtet vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung der Stadt Köln, dem Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und der Sahle Baubetreunungsgesellschaft mbH 48268 Greven. (Foto 6)
Sie kann von den Anwohnern nicht genutzt werden, weil Sahle die vereinbarten Voraussetzungen dafür noch nicht umgesetzt hat.
Die rechtsgültig geschaffene Ladezone eigens für den AWB verbietet das Parken, obwohl die Ladezone nicht genutzt wird.

Weil die Sichtbehinderung, vor allem beim Linkseinbiegen in die Josefstraße gravierend ist (Fotos 3-5), werde ich auch weiterhin Fremdanzeigen an die Bußgeldstelle der Stadt Köln senden.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meinen Bitten entsprechen, damit  ich auf weitere Fremdanzeigen verzichten kann.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel

Nachdem Frau Schmitz untätig blieb, schrieb ich an die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) mit Kopie als
E-Mail an Frau Pia Schmitz 
Dienstag 22. Juni 2021 12:16 Uhr mit 4 Fotos

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Subject:

Fwd: Fwd: Sperrmüllflächen 51143 Köln, Josefsstraße 64

References:

<4956af65-f1f9-a3d4-d1a4-6ed91f962a8f@t-online.de>

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Pia.schmitz@stadt-koeln.de, patric.stieler@stadt-Koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

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Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

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Tue, 22 Jun 2021 12:16:08 +0200

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E-Mail an die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB)

Dienstag 22. Juni 2021 12:16 Uhr mit 4 Fotos
Frau Iris Wintermeier

Stadt Köln -

Die Oberbürgermeisterin

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften

V/III-3 e. E.

Beschwerde-und Standortmanagement

Stadthaus

Deutz -Westgebäude

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: 0221-221-29230

Telefax. 0221-221-27565

E-Mail:

iris.wintermeier



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Subject:

Fwd: Sperrmüllflächen 51143 Köln, Josefsstraße 64

References:

<c86c2f7a-993d-e812-d103-bb509e152c1f@t-online.de>

To:

Iris Wintermeier

Köln, 22.06.2021
Betrifft: Wilder Müll und Sperrmüll in der Josefstraße 64, 51143 Köln-Porz

Sehr geehrte Frau Wintermeier,

nun gibt es 2 Müllablageflächen,

die alte,
Foto vom 21. Juni 2021, 2 Monate nach Fertigstellung der Ersatzfläche + Lade Zone,


die neue Ablagefläche, Foto vom 19. Juni 2021, nutzbar seit dem 21. April 2021 


Diese Sperrmüllablagefläche kann nur bedingt genutzt werden, weil das Tor meistens zugeschlossen ist.

Anwohner werfen ihren Sperrmüll über das Tor.
Der AWB kann den Müll deshalb auch nicht abholen, da hilft auch die Lade Zone nicht.
Auf dem Schrägparkplatz wird während der auf den Halteverbotsschildern angegeben Zeiten Mo-Fr von 7-16 Uhr nicht geparkt.


Wer verhält sich bei dieser endlosen Geschichte nicht korrekt?

Mir wird das Gefühl vermittelt, dass ich das bin.


Ich bitte höflich um eine Antwort, ob und was unternommen wird, das Thema korrekt zu beenden.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel 


Wenn die Hausverwaltung  Sahle zwischenzeitlich anderer Auffassung ist und den alten Sperrmüllablageplatz weiter nutzen will, kann auf die Lade Zone verzichtet werden.

Bei der angespannten Parkplatzsituation wäre es fair, die Halteverbotszone aufzuheben und die Beschilderung zu entfernen. 


Ich wundere mich nur, weshalb unnötig Fußgänger, vor allem Rollstuhl- und Rollator Nutzer einer Gefahr ausgesetzt werden, die Stolperfallen nun mal verursachen. Stolperfallen, die zwangsläufig durch verstreuten Müll entstehen.

Sobald die AWB den wilden Müll abgeholt hat, wird sofort erneut Müll abgelegt.

An 6 von 7 Tagen sammelt sich Müll auf dem Bürgerssteig an an.

Er wird zwischenzeitlich abgeholt, weil ich alle 2 Tage wilden Müll an die Stadt Köln melde.


Das sieht so aus: 

Dienstag 29. Juni 2021 

Köln-Porz, 29.06.2021
Betreff: Wilder Müll, 51143 Köln, Josefstraße 64

Sehr geehrte Frau Schmitz, sehr geehrte Frau Wintermeier, sehr geehrter Herr Hille,

Ich habe sehr viel Zeit und Mühe verwendet, eine Möglichkeit zu finden, Ihnen eine Ersatzfläche für die Sperrmüllablage der Anwohner vom Großwohngebäude 51143 Köln, Josefstraße 64 vorschlagen zu können.

Mir wurde seitens der Stadt Köln mitgeteilt, dass meine Ausarbeitung dazu übernommen würde.
Man hätte einen Konsens zwischen dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, dem Abfallwirtschaftsbetrieb Köln und Sahle Wohnen gefunden, der nur noch umzusetzen sei. Es müssten noch Genehmigungen beschafft, eine Ladezone für den AWB eingerichtet und entsprechend ausgeschildert werden.
Sahle Wohnen müsste die Anwohner per Aushang informieren.

Am 21.04.2021 waren die Voraussetzungen seitens der Stadt Köln geschaffen worden.
Sahle Wohnen hat seine Zusage bisher nicht umgesetzt.

Ich habe eine Vorlage ausgearbeitet, die Sahle Wohnen als Aushang für seine Bewohner nutzen
kann und habe kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Das aktuelle Foto zeigt, dass weiterhin Sperrmüll und laut Sahle Hauswart auch fremder Müll an der alten Stelle abgelegt wird. 

Ich möchte erreichen, dass Fußgänger und vor allem Rollstuhl- und Rollatorfahrer nicht mehr durch Stolperfallen gefährdet würden.

Die Ersatzfläche liegt außerhalb des Gehweges und ist abschließbar.

Ich bitte Sie erneut, sich um die Umsetzung zu kümmern.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel 

Donnerstag 1. Juli 2021

Köln, 01.07.2021
Betr.: Neue Sperrmüllablagefläche fertiggestellt am 21.04.2021

Sehr geehrte Frau Schmitz,

bitte haken sie nach!
Zur Zeit darf auf der Fläche der Ladezone nicht geparkt werden, obwohl die neue Sperrmüllablagefläche nicht genutzt wird.
Ansprechperson von Sahle:

Robert Krull

Vermietung
Telefon: 0221 6910796
Telefax: 0221 6910419
Robert.Krull@sahle.de <Robert.Krull@sahle.de>;

Volker Hille

Kundenbetreuung
Telefon: 0221 6910327
Telefax: 02203 9803505
volker.hille@sahle.de <volker.hille@sahle.de>;

Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel 


Am 30.06. 2021 unmittelbar nach der Abholung des wilden Mülls, wurde "nachgelegt".
Das geschieht täglich, weil Sahle Wohnen das Tor zur neuen Sperrmüllablagefläche
verschlossen hält. 

Montag 19. Juli 2021 

Köln. 19.07.2021

Betr.: Neue Sperrmüllablagefläche fertiggestellt am 21.04.2021

Sehr geehrte Frau Schmitz, bitte haken sie nach!

Eingeschränktes Halteverbot seit dem 21. April 2021, obwohl die neue Sperrmüllablagefläche

nicht genutzt wird.

Fazit:

Stolperfalle für Fußgänger (obiges Foto) wegen Streumüll, Schikane für Parkplatzsuchende, weil die Ladezone nicht genutzt wird.
Die Hausverwaltung Sahle gewährt den Anwohnern den Zugang zur neuen Sperrmüllablagefläche nicht. 

Ansprechperson von Sahle:

Robert Krull

Vermietung
Telefon: 0221 6910796
Telefax: 0221 6910419
Robert.Krull@sahle.de <Robert.Krull@sahle.de>;

Volker Hille

Kundenbetreuung
Telefon: 0221 6910327
Telefax: 02203 9803505
volker.hille@sahle.de <volker.hille@sahle.de>;

Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel 

Freitag 23. Juli 2021

Köln, 23.07.2021

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Schmitz,

wann darf man damit rechnen, dass dieser unhaltbare Zustand beendet und die Ersatzfläche, die es seit dem 21.04.2021 gibt genutzt?


Bitte kümmern Sie sich darum.


Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

 
Montag 26. Juli 2021
Zwischenzeitlich wurden meine Anfragen und Erinnerungen ignoriert...
...und dann kam das!
  Samstag 26. Juni 2021 erhielt ich dieses Schreiben:

Der Stein des Anstoßes, siehe Text im Foto:

Meinem ausgefüllten Anhörungsbogen hatte ich 110 Seiten mit Fakten beigefügt.
Als Ergänzung hatte ich unter anderem auch den einseitigen Schriftverkehr mit Frau Schmitz mit Bild-Info an die Staatsanwaltschaft Köln gesandt, mit Kopie an Frau Schmitz.
Ich hatte vergeblich gehofft, dass das bei ihr Wirkung zeigt, sie reagiert  und  endlich veranlassen würde,  die beschriebenen untragbaren Mängel zu bearbeiten. 
Nichts dergleichen geschah!
Bemerkenswert ist auch:
Weder von der Kripo noch der Staatsanwaltschaft
habe ich nach dem 26. Juni 2021 wieder etwas gehört!

 
Die Bild-Info an die Kölner Staatsanwaltschaft sandte ich als E-Mail Weiterleitung
an Frau Pia Schmitz :

26.07.2021

StA-Köln, Vorgang bitte zu Aktenzeichen 210526-1347-050729 hinzufügen.
CC: Bildinfo an das Amt für Verkehrsentwicklung Frau Pia Schmitz:

Hans Georg Riedel 

Sonntag 19. September  2021

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel 

Mittwoch 8. Mai 2024 

@ Trotzköpfchen unterstützt vom Kölschen Klüngel hat es geschafft, dass noch immer die 4 Poller in der Josefstraße 64 nicht entfernt werden.  
Vor ihnen wird weiterhin geparkt, für über 500 Nutzer der Ein- und Ausfahrt die Sicht auf herannahende Fahrradfahrer nehmend, obwohl das bis 2021 vom Ordnungsamt als Verstoß gegen §1 StVO geahndet wurde.
@ Sie verhindert weiterhin den Umbau der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54   

In der Josefstraße 54/81 bis 64/87 blockieren Rücksichtslose 2 Lade Zonen,
stellen Dauerparker ihre Fahrzeuge über mit Sperrmarkierung versehenen Flächen ab,
wird nur sehr selten geahndet, wenn im Bereich der Feuerwehrzufahrten Josefstraße 54 und 64 angehalten, be- und entladen und/oder vor ihnen geparkt wird und obwohl es mittlerweile 2 Kindertagesstätten unweit voneinander entfernt gibt, wurden in dem Straßenabschnitt nicht kontrolliert, ob die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten wird.
Ein Mitarbeiter des Verkehrsdienstes Stadtbezirk Porz begründete das so wörtlich damit: "Wir kontrollieren dort nicht, weil wie diesen Straßenabschnitt nicht mögen.
@ Der Wurm ist und bleibt drin im Straßenverkehrsmanagement der Stadt Köln!