Marion Mauksch-Zitzmann
01 Poststelle Oberbürgermeisterin 

Zeitraum der Dokumentation  bisher:
2020; 2021; 2022; 2023

Solange hier nichts anderes angegeben wird,
sind die in der Zusammenfassung gelisteten 8 Punkte  unverändert zutreffend.

Ich werte das mittlerweile als unzulässige Trotzreaktion,
ohne Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger.
Die Berufsfeuerwehr Köln ist machtlos dagegen!

 Eine Zusammenfassung zu dem bisher dokumentierten:

1. Eine Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Köln weigert sich,
in 51143 Köln Porz Josefstraße 64 die überflüssigen Poller zu entfernen.

2. Sie verhindert auch, dass zur besseren Kenntlichmachung vor der dortigen Feuerwehrzufahrt und
der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54, weiße Zickzackmarkierungen aufgetragen werden.

Die Poller hätten sich seit vielen Jahren bewährt und würden das Parken auf dem Gehweg verhindern.
Das Auftragen von Zickzackmarkierungen würde nicht mehr gemacht.


3. Weil weder die Porzer Polizei, noch der Ordnungs- und Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln-Porz,
auch nicht die Hausverwaltungen der Großwohngebäude Josefstraße 54-62 und Josefstraße 64 einschreiten,
werden beide Rettungswegzufahrten fortwährend blockiert.
4. Sie werden als Lade Zone, als Parkplatz und für das Kurzzeitparken um Kinder zur Kita zu bringen
oder von dort abzuholen, genutzt.
5. Bestenfalls werden zu diesem Zweck die Warnblinker eingeschaltet.

6. Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, wird vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
auf einer weißen Sperrbalkenmarkierung dauerhaft geparkt.


7. In der Josefstraße 64 wird vor den Pollern und außerhalb der weißen Schrägparkplatzmarkierungen geparkt,
was unter anderem den in die Josefstraße einbiegenden Anwohnern von 325 Wohneinheiten
komplett die Sicht auf den vorbeifließenden Verkehr und vor allem auf herannahende Fahrradfahrer nimmt.


8. Alle aufgeführten Verstöße gegen die StVO werden in der Regel von einigen wenigen Wiederholern begangen,
die genau wissen, dass ihr rücksichtsloses Verhalten von den Mitarbeitern der genannten Behörden „übersehen“
bzw. sogar geduldet wird.

Seit Mai 2020 versuche ich vergeblich auf die Zuständigen und ihre Vorgesetzten einzuwirken,
damit sie tätig werden und es nicht zulassen, dass eine rücksichtslose Minderheit
eine Mehrheit gefährden und schikanieren kann.
Sämtliche Anschriften der informierten Behörden, Mitarbeiter
und deren Vorgesetzten sind hier gelistet.

Mein Fazit:
In der Stadtverwaltung Köln ist der Wurm drin.
Die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Stadtdirektorin Frau Andrea Blome
sind mit ihren Aufgaben völlig überfordert.
Es bedarf einer kompletten Überarbeitung der Verwaltungsstruktur bis hin zur Logistik.
Dazu gehört auch die Überprüfung der genannten Mitarbeiter,
ob sie gegebenenfalls nicht versetzt oder freigestellt werden müssten.

Weil ich nicht resignierte und trotz unbegründeten Zurückweisungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin konsequent darin blieb nachzuhaken,
bis die wichtigsten meiner Forderungen durch die Verwaltung
abgearbeitet worden waren, konnte ich im Zeitraum
von Mai 2020 bis Mai 2023 folgendes erreichen:

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64
3  Poller, die teilweise die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten wurden entfernt.

Das völlig verblasste amtliche Siegel auf dem Hinweisschild Feuerwehrzufahrt wurde erneuert.
Der Verkehrsdienst  Köln Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihr Mitarbeiter  erkennen Feuerwehrzufahrten nur dann als rechtsverbindlich an, wenn das entsprechende Hinweisschild mit einem deutlich sichtbaren amtlichen Siegel der Berufsfeuerwehr Köln oder der Bauaufsicht Köln versehen ist.
Fehlt das Siegel, wird das Parken vor solchen Zufahrten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Verblasste Siegel zu melden sei nicht die Aufgabe  vom Ordnungssamt sondern Sache der Berufsfeuerwehr.
Deshalb musste ich mich an die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt wenden.

Ein abmontiertes Halteverbotsschild wurde wieder angebracht und dadurch eine Lade Zone reaktiviert.

Die Feuerwehrzufahrt wird nicht mehr durch vor ihr abgestellte Müllcontainer blockiert, weil
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) nun meiner Empfehlung folgen und die Müllcontainer direkt aus dem Abstellkäfig entnehmen, um sie nach ihrer Entleerung wieder dorthin zurück zu rollen.

Die nun nicht mehr benötigte Lade Zone wurde auf meine Bitte hin aufgehoben,
die Halteverbotsschilder entfernt. Es gibt deshalb  2 weitere Parkplätze.

Der von mir vorgeschlagene Ersatzort zur Sperrmüllablage wurde eingerichtet,
der Müll wird nicht mehr auf dem Bürgersteigt abgelegt.

Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54
Das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- wurde durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.
Die fehlende Bordsteinabsenkung im Zufahrtsbereich der Feuerwehr wurde nicht wie von mir vorgeschlagen und von der Bauaufsicht gefordert  korrigiert, sondern nur eine Anrampung, bestehend aus bituminösem Mischgut, an die Bordsteinkante angeschüttet.

Verantwortlich für diese mangelhafte Ausführung ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Köln,
Frau Pia Schmitz, die sich auch weigert, die 4 in der Josefstraße 64  verbliebene Poller zu entfernen.
Vor ihnen stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab.  Sie nehmen Einbiegenden in die Josefstra0ße die Sicht auf das Verkehrsgeschehen, vor allem auf herannahende Radfahrer.
Allein schon §1 der StVO müsste hier zur Anwendung kommen.

Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter dulden, weil die Bordsteinabsenkung in der Josefstraße 54 fehlt, weiterhin das Dauerparken im Bereich der
Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 auch über der weißen Sperrbalkenmarkierung.
Deshalb können große Löschzüge im Einsatzfall nicht zur  Stellfläche für die Feuerwehr vor dem Großwohngebäude   fahren.  Bewohner, verteilt auf 225 Wohneinheiten,
werden im Brandfall unnötiger Gefahr ausgesetzt.
Im Einsatzfall kann jede Sekunde Zeitersparnis lebensrettend sein!



Mittwoch 20.Januar 2021Betreff:Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 54
Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:20.01.2021, 20:22 An:marion.mauksch-zitzmann@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<9706f776-911c-95b5-c926-05c35b9da197@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.6.1MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------E43BD9864C04B729C0F90F6C" Sehr geehrte Frau Mauksch-Zitzmann,
Am 20.1.2021 schrieb mir Herr Frank-Paul Schulz mit cc an Sie:Sehr geehrter Herr Riedel,"ich hoffe Sie verstehen das hier nicht falsch, aber ich unterstütze Sie bei Ihrem Vorhaben nicht! Ich habe lediglich die Fakten abgefragt und Ihre Anfrage entsprechend weitergeleitet. Mehr kann ich nicht für Sie tun. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wird erst bei einer offiziellen Anfrage auf Bordsteinabsenkung tätig werden."


Darf ich nun mit Ihrer Unterstützung rechnen?
Es ist doch nicht verwerflich oder sachlich falsch, wenn ich darum bitte, dass die Bürgersteigkante im Bereich der Feuerwehrzufahrt abgesenkt wird und falls belastungstechnisch erforderlich, die Gehwegplatten durch Betonverbundsteine ersetzt werden. Sie sind bereits hinter dem Bürgersteig vorhanden. Das Hinweisschild Stellfläche für die Feuerwehr wurde Mitte November durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.

Der Rettungsweg führt zur Stellfläche für Löschzüge und entlang der Wohnblöcke Josefstraße 54 bis 62 mit 219 Wohneinheiten.

Abgesehen davon, dass Einsatzfahrzeuge die Bordsteinkante überrollen müssen, stellen Dauerparker im Bereich der Zufahrt trotz Kennzeichnung durch eine in weißer Farbe aufgetragene Sperrmarkierung ihr Fahrzeug ab. Stellt sich doch die Frage, weshalb diese Markierung überhaupt aufgetragen wurde.

Ich als Verkehrsbauingenieur i.R. weiß das. Die aufgeweitete Zufahrtsfläche muss für einbiegende große Löschzüge frei gehalten werden. Wer darauf parkt, verstößt gegen die StVO §12 Absatz 3, Satz 3 und Satz 5. Der Verkehrsdienst/Ordnungsamt Porz duldet trotzdem dieses Parken mit der Begründung, dass die Feuerwehrzufahrt nicht eindeutig als solche erkennbar sei, es läge auch im Ermessensspielraum der Behörde, das Parken von Kleinwagen zu erlauben.

Das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung wird den Umbau durchführen, wenn es einen offiziellen Auftrag erhält.

Diesen offiziellen Auftrag erteilt die Bauaufsichtsbehörde, die ich mehrfach, zuerst am 22.9.2020 vergeblich angeschrieben habe und auch bisher keine Antwort auf meine Schreiben erhielt.

Bitte teilen Sie mir mit, wie nun weiter verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel

6. März 2022, Meine Anmerkung dazu:
Statt die Mitteilung aufzugreifen, dass für Löschzüge und Rettungsfahrzeuge die Bordsteinabsenkung in 51153 Köln-Porz, Josefstraße 54 fehlt und innerhalb der Stadtverwaltung zu veranlassen, dass der Mangel behoben wird, blockt der Mitarbeiter Frank-Paul Schulz ab.
Er hätte das zuständige Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung informieren müssen.
Eine eigenartige Antwort ist die, dass das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erst bei einer offiziellen Anfrage auf Bordsteinabsenkung tätig wird!

Am 13.01.2021 um 13:27 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:
Sehr geehrter Herr Riedel,
bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt. Erst dann können die Kollegen aktiv werden. Da es sich bei dem Gebäude um eine WEG handelt, muss diese auch den Beschluss fassen den Bordstein abzusenken. Der leichtere Weg wäre allerdings eine Ortsbegehung mit der Feuerwehr durchzuführen. Diese wird dann feststellen, das der B-Stein zur Überfahrung von Einsatzfahrzeugen abgesenkt werden muss.  Das Protokoll reichen Sie dann mit dem Antrag auf Bordsteinabsenkung bzw. der Verwalter, wie vorher beschrieben, ein. Die Kosten gehen dann zu Lasten der WEG. 

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Frank-Paul-Schulz 

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Abteilung Straßenbau

 

665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung

 

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

 

Telefon: 0221/221-27087

Fax:        0221/221-28711

E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de

 

Ich selbst musste die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt einschalten, die daraufhin aktiv wurden und veranlassten, dass zwar keine Bordsteinabsenkung gemacht aber eine Anrampung an die Bürgersteigkante gebaut wurde.

Frau Mauksch-Zitzmann hat bisher keine meiner E-Mails beantwortet.  

Donnerstag 9. September 2021To:marion.mauksch-zitzmann@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
From:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Subject:AnfrageMessage-ID:<26b36c6f-1f57-fee2-ed83-510f6d758c97@t-online.de>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Date:Thu, 9 Sep 2021 14:47:48 +0200User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.14.0MIME-Version:1.0Content-Type:text/plain; charset=utf-8; format=flowedContent-Transfer-Encoding:8bit  Köln, 09.09.2021
Sehr geehrte Frau Marion Mauksch-Zitzmann,
Im Rahmen einer Dokumentation, die ich über die Stadtverwaltung Köln erstellebitte ich Sie, mir den Namen der Behörde mitzuteilen, deren Mitarbeiterin Sie sind.An Ihrer mail-adresse ist das nicht zu erkennen.

Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel
Mittwoch 29. September 2021Subject:Fwd: AnfrageReferences:<26b36c6f-1f57-fee2-ed83-510f6d758c97@t-online.de>
To:marion.mauksch-zitzmann@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
From:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>X-Forwarded-Message-Id:<26b36c6f-1f57-fee2-ed83-510f6d758c97@t-online.de>Message-ID:<5d381878-ce6e-0975-3685-90e7d19543b4@t-online.de>Disposition-Notification-To:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>

Wed, 29 Sep 2021 20:11:11 +0200User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:78.0) Gecko/20100101 Thunderbird/78.14.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<26b36c6f-1f57-fee2-ed83-510f6d758c97@t-online.de>Content-Type:text/plain; charset=utf-8; format=flowedContent-Transfer-Encoding:8bit 1. Erinnerung zur Anfrage vom 09.09.2021Köln, 29.09.2021
Sehr geehrte Frau Marion Mauksch-Zitzmann,
Im Rahmen einer Dokumentation, die ich über die Stadtverwaltung Köln erstellebitte ich Sie, mir den Namen der Behörde mitzuteilen, deren Mitarbeiterin Sie sind.An Ihrer mail-Adresse ist das nicht zu erkennen.

Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel51143 KölnJosefstraße 64