Dieser Schriftverkehr ist besonders aufschlussreich.
Es wird bestätigt, dass Feuerwehrzufahrten deutlich durch abgesenkte Bordsteinkanten und entsprechender Pflasterung erkennbar sein müssen. Erst dann kann das Ordnungsamt gegen Falschparker, die den Rettungsweg blockieren vorgehen und gegebenenfalls das Fahrzeug abschleppen lassen.
Diese Eindeutigkeit wird seit Jahren nicht geschaffen! Menschen werden unnötig gefährdet, wenn Falschparker Rettungseinsätze verzögern. Das interessiert die zuständigen Behörden nicht.
Die Feuerwehr ist machtlos. Sie wird weder vom Verkehrsdienst noch der Polizei unterstützt.
Von: Hans Georg Riedel [mailto:humbuch@t-online.de]
Gesendet: Dienstag, 12. Januar 2021 17:53
An: bauaufsichtsamt@stadt-köln.de; 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Betreff: Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich erinnere an mein Schreiben vom 22.09.2020 mit beigefügter Bilddokumentation.
Bisher habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten.
Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz
Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln können nur dann gegen Dauerparker, die ihr Fahrzeug auf der Dreieck-Markierung abstellen vorgehen, wenn die Zufahrt zu den Wohnblocks Josefstraße 54 bis 62 als solche zu erkennen ist.
Dazu müssten die Fußwegplatten durch Verbundsteine ersetzt werden. Die Bordsteinkante muss durch einen abgesenkten Bereich ersetzt werden um eindeutig als Zufahrt, auch Feuerwehrzufahrt erkennbar zu sein. Erst dann gilt die StVO §12 Absatz 3, Satz 3 und 5.
Zur Zeit wird die Feuerwehrzufahrt vor allem für Löschzüge durch Dauerparker blockiert.
Bitte teilen Sie mir mit ob und wann Sie diese Anpassungen veranlassen.
Am 13.01.2021 um 09:43 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:
Sehr geehrter Herr Riedel,
Ihre Nachricht vom 22.09.2020 ist leider erst heute bei uns eingegangen.
Bordsteinabsenkungen für Feuerwehrzufahrten müssen vom Eigentümer der Liegenschaft hergestellt und bezahlt werden. Ein Antrag für Bordsteinabsenkungen muss im Vorfeld bei der Stadt Köln gestellt werden. Es dürfen nur von der Stadt Köln zugelassene Firmen die Arbeiten durchführen. Den Link für Bordsteinabsenkungen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Abteilung Straßenbau
665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-27087
Fax: 0221/221-28711
E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de
Am 13.01.2021 um 13:27 schrieb Frank-Paul.Schulz@STADT-KOELN.DE:
Sehr geehrter Herr Riedel,
bei einer offiziellen Bordsteinabsenkung müssen die Borde abgesenkt sein, so dass das Ordnungsamt eindeutig erkennen kann, das es sich um eine Zufahrt handelt. Erst dann können die Kollegen aktiv werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Frank-Paul-Schulz
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Abteilung Straßenbau
665-5 Bauausführung Bezirk 7, Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-27087
Fax: 0221/221-28711
E-Mail: frank-paul.schulz@stadt-koeln.de