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Der Weg ist das Ziel! Beschreite ihn, auch wenn er sehr beschwerlich ist! Komme nie von ihm ab!
Aktuell
Dienstag 14. Oktober 2025
51143 Köln-Porz Josefstraße 56
Sehr geehrte Frau Korn!
Der im Betreff genannte Straßenabschnitt hat sich in den letzten 5 Jahren zum Wildwestgebiet entwickelt,
in der sich rücksichtslose Straßenverkehrsteilnehmer regelrecht austoben dürfen.
Hier die Details:
1. Dauerparker im Bereich Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62
2. Dauerparker im Bereich Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 oft auch auf dem Gehweg neben der Feuerwehrzufahrt, teilweise auch die Zufahrt einengend (Löschzüge).
3. Dauerparker in der Halteverbotszone, eingerichtet für die AWB/Sperrmüllabholung
4. Dauerparker vor den 4 Pollern im Bereich der Ein- und Ausfahrt Josefstraße 64, sichtnehmend für die Anwohner, die in die Josefstraße einbiegen wollen. Es wurde vergessen, diese Poller zu entfernen.
Sie waren ortsfest installiert worden, weil es dort eine Sperrmüll-Ablage gab, die mittlerweile verlegt wurde.
5. Dauerparker auf 2 Sperrflächen markiert durch weiße Schrägbalken Josefstraße 81-83
6.Dauerparker in der Halteverbotszone Josefstraße 85-87 eingerichtet für die Kindertagesstätten Josefstraße 83 und Josefstraße 87
Frau Dannewald vom Verkehrsdienst Telefon 32000 hat mir Ihre Anschrift gegeben, nachdem ich ihr das alles geschildert habe.
Einer Ihrer Mitarbeiter kontrollierte am 13. Oktober kurz nach meiner Meldung an die 32000 und verteilte 4(!) Ihrer Ankündigungs-Kärtchen.
Es sind weniger als 10 Fahrzeughalter, die die oben gelisteten Rücksichtslosigkeiten permanent praktizieren.
Wenn das auf Dauer zu teuer wird ändert sich das hoffentlich.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
51143 Köln-Porz
Zu den neuesten Berichten in der Dokumentation geht es hier:
Das Letzte!
Ich hoffe, sie lesen mit, die Kölner Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Kölner Stadtdirektorin Frau Andrea Blome:
Liebe Kölner Bürger, die Ihr einen Rollstuhl oder Rollator benutzen müsst, wehrt Euch gegen das meines Erachtens herzlose Verhalten Euerer zur Zeit noch amtierenden Oberbürgermeisterin und Stadtdirektorin,
die nicht genug für Euch tun. Meldet Stolperfallen im Stadtgebiet und besteht darauf, dass sie beseitigt werden.
Es muss nicht sein, dass diejenigen, die Euch durch die Stadt schieben, immer wieder eine Drehung um 180° mit dem Rollstuhl machen müssen, um ihn über zu hohe Kanten sogenannter Bordsteinabsenkungen zu ziehen, weil Ihr sonst Gefahr lauft, dass Euer Gefährt gegen die Bürgersteigkante knallt und Ihr aus dem Rollstuhl geworfen werdet. Die Nutzer von Rollatoren bitte ich, sich ebenfalls zu wehren. Es muss nicht sein, dass Euer Hilfsmittel, wie bei den Rollstühlen beschrieben, abrupt von Bordsteinkanten ausgebremst werden und Ihr womöglich vornüber stürzt.
Es gibt im Kölner Stadtgebiet unzählige solcher Hindernisse, sprich Gefahrenstellen für Euch.
Sie sind mittlerweile völlig unnötig denn es gibt die passenden Anrampungen-Fertigteile, die gegen die oft zu hoch eingebauten Halbrundbetonsteine ausgetauscht werden müssen.
Die zulässige Kantenhöhe zwischen Straßenebene und Gehweg kann und muss endlich von 3,5 cm auf 0 cm korrigiert und vorgeschrieben werden.
Schon ein geringer Höhenunterschied reicht oft aus, dass die meist kleinen hartgummibereiften Vorderräder Euerer Rollstühle und Rollatoren das Hindernis nicht mehr barrierefrei überrollen können.
Die Mitarbeiter der Kölner Verkehrsdienste und der Polizei müssen zukünftig mit offenen Augen durch die Straßen laufen. Früher konnten wir letztere noch Schutzmänner nennen.
Sie alle müssen wieder lernen, Gefahrenquellen zu erkennen und entsprechend melden.
Wenn sich nichts ändert, auch mal nachhaken. Der Satz: "Dafür sind wir nicht zuständig", muss ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, wenn er immer wieder von "Betriebsblinden" oder unwilligen Mitarbeitern der Stadt Köln wiederholt wird.
Beherzigen die beiden verantwortlichen Damen diesen Aufruf, wird Köln nicht nur ungefährlicher, vor allem für behinderte Menschen. Es wird auch weniger wochen- und monatelang ausgefallene Ampelsignale, weniger Schlaglöcher und vergessene, die Verkehrsteilnehmer irritierende Beschilderungen und Markierungen längst beendeter Baumaßnahmen geben.
Feuerwehrzufahrten und Rettungswege werden nicht mehr durch Rücksichtslose blockiert, wie das mittlerweile zur Regel geworden ist. Es werden dann auch endlich die seit Jahren völlig verblassten Siegel auf den Hinweisschildern zu Feuerwehrzufahrten erneuert.
Das würde so gemacht, behauptet zwar ein Sprecher der Oberbürgermeisterin, trifft aber nicht zu.
Das Ordnungsamt geht nur dann gegen Falschparker vor, wenn dieses Siegel deutlich erkennbar ist.
Köln, zur Zeit eine der dreckigsten Kultur-Schock-Städte Deutschlands, wird auch sauberer, wenn Verschmutzungen nicht mehr "übersehen" sondern den Zuständigen gemeldet werden.
Der Umgang zwischen Bürgern und Behörden wird freundlicher.
Wenn das alles irgendwann zutrifft, darf Köln mit Recht von sich behaupten, eine saubere Stadt mit Herz zu sein.
Stadtdirektorin Frau Andrea Blome sollte ihren vollmundigen Ankündigungen gegenüber der Presse endlich Taten folgen lassen.
Die Zurückweisung von Dienstaufsichtsbeschwerden unterstützt nur eine Verwaltung, bei der es an vielen Ecken und Enden hakt.
Kölner Stadtdirektorin: „Besucher erleben in Köln einen Kulturschock“ | Regional | BILD.de
Montag 7. August 2023
Wenn die zuständigen Behörden versagen obwohl durch Rücksichtslose die Unversehrtheit von vielen hundert Menschen gefährdet wird, dann bleibt dem Bürger nur noch die Möglichkeit einer Fremdanzeige.
Die aber ist viel zu oft wirkungslos insbesondere dann, wenn vermutet werden muss, dass es sich um Trotzreaktionen handelt, wenn nicht eingeschritten wird.
Das wird in den Dokumentationen Pia Studie und CompactMist im Detail beschrieben.
Ein Beispiel:
Dienstag 8. August 2023
Wenn dann das im Folgenden gezeigte passiert,
grenzt das schon an ein Wunder:
Ein Mitarbeiter des Porzer Ordnungsamtes, den ich seit Jahren kenne, veranlasste am 8. August das Abschleppen des Fahrzeuges. Er hatte mir 2020 empfohlen nicht ihn auf ein fehlendes Halteverbots-Endschild in der Josefsstraße 64 aufmerksam zu machen sondern mich direkt an die zuständige Behörde dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu wenden, weil Mängel, die er und seine Behörde weitergäben erfahrungsgemäß nicht bearbeitet würden.
Ich unterhielt mich fast 1 Stunde lang mit ihm, während er auf den
Abschleppdienst wartete. Unter anderem bemängelte er die unsachgemäße Ausführung der Anrampung für die Löschzüge der Feuerwehr an die Bürgersteigkante, genau das, was ich in meinen Dokumentationen im Detail beschrieben habe, (1. Foto unter diesem Text).
Meine Vermutung, das die Trotzreaktion einer Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Ursache für die mangelhafte Ausführung sei und das Provisorium deshalb auch nicht durch die korrekte Absenkung des Bürgersteig und sachgemäße Pflasterung der Feuerwehrzufahrt mit Betonverbundsteinen ersetzt würde, kommentierte er nicht. Auch zum Thema 4 Poller, Josefstraße 64, die ebenfalls aus Trotz nicht entfernt werden schwieg er ebenfalls. Er würde es aber als Verstoß gegen § 1 der StVO werten und denjenigen verwarnen, der Einbiegenden in die Josefstraße die Sicht durch ein vor den Pollern geparktes Fahrzeug nimmt. Das habe er auch dem Fahrer des Fahrzeuges mitgeteilt, das mehrfach in meinen Dokumentationen
abgebildet ist, geparkt vor den 4 Pollern, (2. Foto unter diesem Text).
Ich hatte mich schon gewundert, dass der Fahrzeugriese nicht mehr dort abgestellt wird.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs beschrieb ich ihm meine negativen Erfahrungen, die ich mit dem Porzer Verkehrsdienst und der Polizei mache, die monatelang defekte Ampeln, Schlaglöcher, vergessene Baustellenbeschilderungen, Dreck und Müllansammlungen im öffentlichen Verkehrsraum und vor Feuerwehrzufahrten geparkte Fahrzeuge übersehen auch völlig verblasste amtliche Siegel auf Hinweisschildern vor Feuerwehrzufahrten. Laut Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, darf dann vor Rettungswegen geparkt werden, weil der Rettungsweg nicht mehr als offizieller anerkannt würde.
Der Personalmangel sei der Grund dafür erklärte er mir.
Mittwoch 9. August 2023
Der Wiederholer, hat nicht lange auf sich warten lassen und sein Fahrzeug wieder die Sicht auf das Straßenverkehrsgeschehen versperrend vor den 4 Pollern dauerhaft geparkt.
Ich habe deshalb eine Fremdanzeige erstellt.
Die aktuellen Fotos mit Beschreibungen dazu:
Samstag 22. Juli 2023
Wenn schon vor der eigenen Haustüre Missstände übersehen werden versteht man,
weshalb so vieles im Argen liegt
Samstag 15. Juli 2023
...und sie bemerken es noch immer nicht!
Freitag 14. Juli 2023
Sie fahren Streife und/oder laufen fast täglich, manchmal auch mehrfach an der Kreuzung 51143 Köln-Porz Hauptstraße/Bergerstraße vorbei und bemerken nicht die zerbröselnde Asphaltdecke im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen). Beim Umknicken kann man sich z.B. einen Fußknöchelbruch zuziehen!
Samstag 5. August 2023
Sie haben endlich reagiert und die defekten Ampelsignale repariert.
Allerdings mit der fehlenden Sorgfalt, denn eine der 4 haben sie übersehen.
Sie wird wohl weiterhin ein fehlendes Rotsignal beibehalten.
Köln Samstag 29. Juli 2023
...und der Verkehrsdienst und die Polizei bemerken es noch immer nicht!
Jetzt ist eine weitere Ampel an dieser Kreuzung teilweise ausgefallen.
Köln Donnerstag 27. Juli 2023
...und der Verkehrsdienst bemerkt es noch immer nicht!
Warten sie ab, bis es für Fußgänger lebensgefährlich wird, wenn auch noch das 2. Rotsignal ausfällt.
Gefahr erkennen, melden und notfalls nachhaken!
Mittwoch 19. Juli 2023
Verkehrsdienst und Polizei 🙈🙉🙊
Sie warten ab, bis es für Fußgänger lebensgefährlich wird, wenn auch noch das 2. Rotsignal ausfällt.
Gefahr erkennen, melden und notfalls nachhaken!
Es kann nicht angehen, dass es dem Bürger überlassen wird, Gefahrenstellen zu melden!
Hier kann der Bürger ausgefallene oder defekte Ampel melden
Die Ampel-Hotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 115 oder 0221 / 221-0
Donnerstag 6. Juli 2023
Sie fahren Streife und/oder laufen fast täglich, manchmal auch mehrfach an der Kreuzung Josefstraße/Bergerstraße vorbei und bemerken nicht, dass am 14. April 2023, am 28. Mai 2023
und am 10. Juni 2023 nach und nach rote Ampelsignale für Fußgänger ausgefallen sind.
Mittwoch 5. Juli 2023
Auch Fußgänger können stürzen und sich einen Fußknöchelbruch zuziehen!
Dienstag 4. Juli 2023
Hier das aktuelle Foto. Es zeigt, dass die Trotzköpfe Schmitz und Korn noch immer nicht reagieren!
Zeitraum der Dokumentation bisher:
2020; 2021; 2022; 2023
Solange hier nichts anderes angegeben wird,
sind die in der Zusammenfassung gelisteten 8 Punkte unverändert zutreffend.
Ich werte das mittlerweile als unzulässige Trotzreaktion,
ohne Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger.
Die Berufsfeuerwehr Köln ist machtlos dagegen!
Eine Zusammenfassung zu dem bisher dokumentierten:
1. Eine Mitarbeiterin vom Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung Köln weigert sich,
in 51143 Köln Porz Josefstraße 64 die überflüssigen Poller zu entfernen.
2. Sie verhindert auch, dass zur besseren Kenntlichmachung vor der dortigen Feuerwehrzufahrt und
der Feuerwehrzufahrt in der Josefstraße 54, weiße Zickzackmarkierungen aufgetragen werden.
Die Poller hätten sich seit vielen Jahren bewährt und würden das Parken auf dem Gehweg verhindern.
Das Auftragen von Zickzackmarkierungen würde nicht mehr gemacht.
3. Weil weder die Porzer Polizei, noch der Ordnungs- und Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln-Porz,
auch nicht die Hausverwaltungen der Großwohngebäude Josefstraße 54-62 und Josefstraße 64 einschreiten,
werden beide Rettungswegzufahrten fortwährend blockiert.
4. Sie werden als Lade Zone, als Parkplatz und für das Kurzzeitparken um Kinder zur Kita zu bringen
oder von dort abzuholen, genutzt.
5. Bestenfalls werden zu diesem Zweck die Warnblinker eingeschaltet.
6. Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, wird vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54
auf einer weißen Sperrbalkenmarkierung dauerhaft geparkt.
7. In der Josefstraße 64 wird vor den Pollern und außerhalb der weißen Schrägparkplatzmarkierungen geparkt,
was unter anderem den in die Josefstraße einbiegenden Anwohnern von 325 Wohneinheiten
komplett die Sicht auf den vorbeifließenden Verkehr und vor allem auf herannahende Fahrradfahrer nimmt.
8. Alle aufgeführten Verstöße gegen die StVO werden in der Regel von einigen wenigen Wiederholern begangen,
die genau wissen, dass ihr rücksichtsloses Verhalten von den Mitarbeitern der genannten Behörden „übersehen“
bzw. sogar geduldet wird.
Seit Mai 2020 versuche ich vergeblich auf die Zuständigen und ihre Vorgesetzten einzuwirken,
damit sie tätig werden und es nicht zulassen, dass eine rücksichtslose Minderheit
eine Mehrheit gefährden und schikanieren kann.
Sämtliche Anschriften der informierten Behörden, Mitarbeiter
und deren Vorgesetzten sind hier gelistet.
Mein Fazit:
In der Stadtverwaltung Köln ist der Wurm drin.
Die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und die Stadtdirektorin Frau Andrea Blome
sind mit ihren Aufgaben völlig überfordert.
Es bedarf einer kompletten Überarbeitung der Verwaltungsstruktur bis hin zur Logistik.
Dazu gehört auch die Überprüfung der genannten Mitarbeiter,
ob sie gegebenenfalls nicht versetzt oder freigestellt werden müssten.
Weil ich nicht resignierte und trotz unbegründeten Zurückweisungen meiner Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin konsequent darin blieb nachzuhaken,
bis die wichtigsten meiner Forderungen durch die Verwaltung
abgearbeitet worden waren, konnte ich im Zeitraum
von Mai 2020 bis Mai 2023 folgendes erreichen:
Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64
3 Poller, die teilweise die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 blockierten wurden entfernt.
Das völlig verblasste amtliche Siegel auf dem Hinweisschild Feuerwehrzufahrt wurde erneuert.
Der Verkehrsdienst Köln Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihr Mitarbeiter erkennen Feuerwehrzufahrten nur dann als rechtsverbindlich an, wenn das entsprechende Hinweisschild mit einem deutlich sichtbaren amtlichen Siegel der Berufsfeuerwehr Köln oder der Bauaufsicht Köln versehen ist.
Fehlt das Siegel, wird das Parken vor solchen Zufahrten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Verblasste Siegel zu melden sei nicht die Aufgabe vom Ordnungssamt sondern Sache der Berufsfeuerwehr.
Deshalb musste ich mich an die Berufsfeuerwehr und das Bauaufsichtsamt wenden.
Ein abmontiertes Halteverbotsschild wurde wieder angebracht und dadurch eine Lade Zone reaktiviert.
Die Feuerwehrzufahrt wird nicht mehr durch vor ihr abgestellte Müllcontainer blockiert, weil
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) nun meiner Empfehlung folgen und die Müllcontainer direkt aus dem Abstellkäfig entnehmen, um sie nach ihrer Entleerung wieder dorthin zurück zu rollen.
Die nun nicht mehr benötigte Lade Zone wurde auf meine Bitte hin aufgehoben,
die Halteverbotsschilder entfernt. Es gibt deshalb 2 weitere Parkplätze.
Der von mir vorgeschlagene Ersatzort zur Sperrmüllablage wurde eingerichtet,
der Müll wird nicht mehr auf dem Bürgersteigt abgelegt.
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat vor dem neuen Sperrmüll-Ablageort eine Lade Zone eingerichtet mit entsprechender Halteverbotsbeschilderung damit die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) zum Abholort fahren können.
Weil aber auch dort der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz nur sehr selten kontrolliert, stellen Dauerparker ihr Fahrzeug in der Lade Zone ab und erschweren die Müllentsorgung.
Im Bereich 51143 Köln-Porz, Josefstraße 54
Das Hinweisschild -Stellfläche für die Feuerwehr- wurde durch das mit amtlichem Siegel versehene Hinweisschild -Feuerwehrzufahrt- ersetzt.
Die fehlende Bordsteinabsenkung im Zufahrtsbereich der Feuerwehr wurde nicht wie von mir vorgeschlagen und von der Bauaufsicht gefordert korrigiert, sondern nur eine Anrampung, bestehend aus bituminösem Mischgut, an die Bordsteinkante angeschüttet.
Verantwortlich für diese mangelhafte Ausführung ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Köln,
Frau Pia Schmitz, die sich auch weigert, die 4 in der Josefstraße 64 verbliebene Poller zu entfernen.
Vor ihnen stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab. Sie nehmen Einbiegenden in die Josefstra0ße die Sicht auf das Verkehrsgeschehen, vor allem auf herannahende Radfahrer.
Allein schon §1 der StVO müsste hier zur Anwendung kommen.
Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, Frau Daniela Korn und ihre Mitarbeiter dulden, weil die Bordsteinabsenkung in der Josefstraße 54 fehlt, weiterhin das Dauerparken im Bereich der
Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 auch über der weißen Sperrbalkenmarkierung.
Deshalb können große Löschzüge im Einsatzfall nicht zur Stellfläche für die Feuerwehr vor dem Großwohngebäude fahren. Bewohner, verteilt auf 225 Wohneinheiten,
werden im Brandfall unnötiger Gefahr ausgesetzt.
Im Einsatzfall kann jede Sekunde Zeitersparnis lebensrettend sein!
Donnerstag 4. Mai 2023
Dienstag 18. April 2023
Freitag 14. April 2023
51143 Köln-Porz Josefstraße 85
Weil die Porzer Polizei und der Verkehrsdienst Stadtbezirk Köln nicht konsequent einschreiten, stellen Dauerparker ihr Fahrzeug in der Lade-Zone ab, die eigens für die KiTa eingerichtet wurde. Die Eltern weichen deshalb auf den Zufahrtsbereich der Feuerwehr Josefstraße 64 aus. Warnblinker werden eingeschaltet, bis die Kinder abgegeben oder abgeholt wurden.
Deshalb wird der einzige Rettungsweg zum Großwohngebäude Josefstraße 64 ständig blockiert!
Dienstag 11. April 2023
Bevor ich bei den zuständigen Behörden durchsetzte, dass unter anderem die Feuerwehrzufahrt in 51143 Köln-Porz reaktiviert werden musste, wurde das die Sicht behindernde Parken vor den Pollern durch den Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz geahndet.
Als Trotzreaktion, so werte ich das, wird nun das Falschparken vor den Pollern geduldet, sogar das Parken entgegen der Fahrbahnrichtung.
Dienstag 17. Januar 2023
Hunderten Mietern der Tiefgaragen und oberirdischen Parkplätze wird durch rücksichtsloses Parken die Sicht beim Einbiegen in die Josefstraße 64 in Köln-Porz genommen. Der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz duldet das und verzichtet auf die Anwendung des §1 der StVO
Das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Frau Pia Schmitz, lehnt die Entfernung von 4 Pollern ab.
Sie verleiten dazu vor ihnen zu parken. Sie werden seit 21. April 2021 nicht mehr benötigt, weil die Sperrmüllablagefläche, derentwegen sie ortsfest installiert worden waren verlegt wurde.
Noch immer wird der Riese im Bereich der Zufahrt geparkt und nimmt Ausfahrenden Linksabbiegern komplett die Sicht auf herannahende Fahrradfahrer und das übrige Verkehrsgeschehen!
Samstag 7. Januar 2023
Ein Überblick, der sichtbar macht, was im Argen liegt.
Betroffene und Besucher können selbst in Augenschein nehmen, was geschildert wird. Rechnet man das Gezeigte hoch für Gesamt-Köln, versteht man, weshalb sich Köln verkehrstechnisch zu einer Chaos-Region in Deutschland entwickelt. Eine Verkehrswende kann so nicht herbeigeführt werden.
Ignoranz, Arroganz und Besserwisserei praktiziert gegenüber den Bürgern, ist kein Zeichen von Bürgernähe!
Samstag 7. Januar 2023
Ein Überblick, der sichtbar macht, was im Argen liegt.
Betroffene und Besucher können selbst in Augenschein nehmen, was geschildert wird. Rechnet man das Gezeigte hoch für Gesamt-Köln, versteht man, weshalb sich Köln verkehrstechnisch zu einer Chaos-Region in Deutschland entwickelt. Eine Verkehrswende kann so nicht herbeigeführt werden.
Ignoranz, Arroganz und Besserwisserei praktiziert gegenüber den Bürgern, ist kein Zeichen von Bürgernähe!
Beispiel zu den Erläuterungen
5
Mehrmals täglich wird die Feuerwehrzufahrt in 51143 Köln-Porz Josefstraße 54 blockiert
Mittwoch 4. Januar 2023
Ein Überblick, der sichtbar macht, was im Argen liegt.
Betroffene und Besucher können selbst in Augenschein nehmen, was geschildert wird. Rechnet man das Gezeigte hoch für Gesamt-Köln, versteht man, weshalb sich Köln verkehrstechnisch zu einer Chaos-Region in Deutschland entwickelt. Eine Verkehrswende kann so nicht herbeigeführt werden.
Ignoranz, Arroganz und Besserwisserei praktiziert gegenüber den Bürgern, ist kein Zeichen von Bürgernähe!
Mittwoch 7. Dezember 2022
Der Idealfall, der selbstverständlich sein sollte, wenn zuständige Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung auf Trotzreaktionen verzichten würden!
Montag 5. Dezember 2022
Erstmalig erlebt, dass der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz sämtlichen Falschparker im Bereich 51143 Josefstraße 54 - 87 ein Hinweiskärtchen unter die Scheibenwischer derer Fahrzeuge geschoben hat.
Montag 5. Dezember 2022
Der Müll bleibt als Stolperfalle für Fußgänger auf dem Bürgersteig liegen, bis er als sogenannter wilder Müll auf Kosten der Steuerzahler
durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) der Stadt Köln abgeholt wird.
Samstag 3. Dezember 2022
Der Müll bleibt als Stolperfalle für Fußgänger auf dem Bürgersteig liegen, bis er als sogenannter wilder Müll auf Kosten der Steuerzahler
durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) der Stadt Köln abgeholt wird.
Freitag 2. Dezember 2022
Der Müll bleibt als Stolperfalle für Fußgänger auf dem Bürgersteig liegen, bis er als sogenannter wilder Müll auf Kosten der Steuerzahler
durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) der Stadt Köln abgeholt wird.
Freitag 29. Juli 2022
Es ist zur Gewohnheit geworden, dass vor den gezeigten Feuerwehrzufahrten angehalten und geparkt wird und der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz duldet das!
Freitag 8. Juli 2022
Sie lesen die Doku CompactMist, davon bin ich überzeugt und sie reagieren!
Sobald die beschriebenen Gefahrenstellen und/oder Mängel beseitigt wurden wird das unmittelbar nach der Durchführung auf der Dokumentation-Seite Aktuell veröffentlicht:
Hans Georg Riedel - Aktuell (google.com)
Freitag 24. Juni 2022
Es ist zur Gewohnheit geworden, dass vor den gezeigten Feuerwehrzufahrten angehalten und geparkt wird und der Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz duldet das!
Mittwoch 22. Juni 2022
Es ist zur Gewohnheit geworden, dass vor den gezeigten Feuerwehrzufahrten angehalten und geparkt wird und die Polizei fährt vorbei!
Dienstag 21. Juni 2022
Es ist zur Gewohnheit geworden, dass vor den gezeigten Feuerwehrzufahrten angehalten und geparkt wird.
Der Verkehrsdienst fährt vorbei!
17. Juni 2020
Hier wird temporär die Fahrbahn nach rechts verschwenkt und führt deshalb direkt an der Parkbucht vorbei.
Wenn ich umsichtig, auf den vorbeifahrenden Verkehr achtend aus und einsteige, könnte meines Erachtens das Parken trotz des aufgestellten Halteverbotsschildes geduldet werden.
Das auf dem Foto gezeigte Fahrzeug nutzt diese Bucht als Dauerparkplatz, ohne dass das beanstandet wird.
Es könnte zusätzlich mindestens ein weiteres oder 2 Kleinwagen in der Parkbucht abgestellt werden.
2.) Josefstraße 85
Darf ich rechts neben dem absoluten Halteverbotsschild auf den Schrägparkplätzen, die zwar zur Zeit besetzt sind, mein Fahrzeug parken?
Das Halteverbotsschild steht seit Ende März 2020 dort. Der zuständige Mitarbeiter der Stadt Köln hat dem Bauunternehmer eine Frist bis Ende September gesetzt, mit der Bautätigkeit zu beginnen. Das Gelände liegt seit Ende März brach. Wenn ich dort ab und zu parke, bis die Baustellentätigkeit aufgenommen wurde, muss ich dann mit einem Ordnungswidrigkeitsbescheid rechnen?
3.) Josefstraße 64 linke Seite
Zufahrt für die Feuerwehr, Containerabstellplatz für die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und Zufahrt zu den Tiefgaragen und Stellplätzen für
Anwohner (325 Wohnungen) der Josefstraße 54 bis 64.
Die Zufahrt ist großzügig bemessen, dass ich vor den Pfosten parken könnte. Falls ich die Sicht der Ein-und Ausfahrenden etwas behindere, müssen die sich nach aktueller Rechtsprechung zentimeterweise in den Verkehrsraum hineintasten, damit andere Verkehrsteilnehmer nach dem Grundsatz der doppelten Sicherung darauf reagieren können. Weil die Zufahrt so großzügig bemessen ist, bietet sich für die Anwohner die Möglichkeit, einen günstigen Aufstellwinkel zum Ausfahren zu wählen.
Mir ist bewusst, dass ich auch die Feuerwehrzufahrt geringfügig versperre. Wenn ich dort mein Fahrzeug abstelle, muss ich dann mit einem Ordnungswidrigkeitsbescheid rechnen? Am Rande sei bemerkt, dass die Metallpfosten bei einem Rettungseinsatz nicht entfernt werden können, weil sie einbetoniert und ohne Schloss sind.
4.) Zufahrt Josefstraße 64 rechte Seite
Darf ich hier parken? Mein Fahrzeug steht dann zwar zum Teil im Zufahrtsbereich und behindert etwas die AWB ,
die dort ihren Sperrmüllplatz für Hausnummer 64 abholt, aber gut auf die großzügig bemessene Zufahrtsfläche ausweichen kann.
Was die Sichtbehinderung der ausfahrenden Anwohner betrifft, verweise ich auf meinen diesbezüglichen Text unter Punkt 3.)
Zieht das dauerhafte Parken an dieser Stelle ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich?
5.) Josefstraße 54 Feuerwehrzufahrt und AWB Container-Abhol-Bereich für die Anwohner der Häuser 54-62.
Darf ich auf der mit dem Schrägbalken versehenen Fläche parken? Auch hier ist der Zufahrtsbereich einigermaßen großzügig bemessen, die Feuerwehr würde nur geringfügig behindert. In der Regel wird dort auch ständig geparkt. Ich möchte mich aber vorher doch absichern und frage deshalb nach, ob das Parken auf der beschriebenen Fläche einen Ordnungswidrigkeitsbescheid zur Folge hat.
6.) Bereich Josefstraße 64
Darf ich hier länger als 3 Minuten anhalten oder gar parken?
Es wird dauerhaft geparkt, ohne dass das beanstandet wird. Bevor ich das ebenfalls praktiziere möchte ich mich doch vergewissern, dass auch hier nicht mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen ist.
Freitag 19. Juni 2020
Betreff:Re: Parken in der JosefstraßeVon:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:19.06.2020, 15:28 An:daniela.korn@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, info@anke-bruns.de, frank.lepke@stadt-koeln.de Referenzen:<661e95eb-6225-b6ae-63b7-0f0cc01b46d1@t-online.de> <968e46873b7045edb0adafad2bf1bc36@stadt-koeln.de> <7e16e5e1d40c4082a06daf1ad3e606f4@stadt-koeln.de> <ac4a1b9729204c74a52a0fdfcd1a71e4@stadt-koeln.de> <d1cdc3a53b7546aeb32e9ae858a7a326@stadt-koeln.de> <6be661b6091f4e3aaac530d0b0a49435@stadt-koeln.de> <e0a085a5106c43acbd72e20e4b135a92@stadt-koeln.de> <c1792d42955f4d568f949198d4a98d6d@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<467e4dec-e1f9-fcfb-d3a2-d007c1f23173@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.9.0MIME-Version:1.0In-Reply-To:<c1792d42955f4d568f949198d4a98d6d@stadt-koeln.de>Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------8F210F4A8991EBBBAE854F27" Sehr geehrte Frau Korn,Bei Foto 4-6 sehen Sie einen Ermessensspielraum, dass das Abstellen kleinerer Fahrzeuge zulässig wäre bzw. geduldet werden könnte.Das verstehe ich nicht und bitte Sie, mir das zu erklären.Mittwoch 24. Juni 2020
Wie im weiteren Verlauf des Schriftverkehrs festzustellen ist, hat man mir die gesamte weitere Arbeit überlassen.
Mängel gibt es keine, denn es wird nicht geprüft, was mitgeteilt wird.
Die Feuerwehrzufahrt wäre heute noch nicht reaktiviert.
Mittwoch 24. Juni 2020
Betreff:Re: Parken in der JosefstraßeVon:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:24.06.2020, 17:09 An:daniela.korn@stadt-koeln.de, frank.lepke@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Referenzen:<661e95eb-6225-b6ae-63b7-0f0cc01b46d1@t-online.de> <968e46873b7045edb0adafad2bf1bc36@stadt-koeln.de> <7e16e5e1d40c4082a06daf1ad3e606f4@stadt-koeln.de> <ac4a1b9729204c74a52a0fdfcd1a71e4@stadt-koeln.de> <d1cdc3a53b7546aeb32e9ae858a7a326@stadt-koeln.de> <6be661b6091f4e3aaac530d0b0a49435@stadt-koeln.de> <e0a085a5106c43acbd72e20e4b135a92@stadt-koeln.de> <c1792d42955f4d568f949198d4a98d6d@stadt-koeln.de> <467e4dec-e1f9-fcfb-d3a2-d007c1f23173@t-online.de> <14ddae0150f14bbf9272b23b066cecf1@stadt-koeln.de>Nachricht-ID:<cf9a12f3-c370-b1eb-9061-aa72f286450d@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.9.0MIME-Version:1.0 Sehr geehrte Frau Korn,vielen Dank für Ihr Antwortschreiben.Donnerstag 2. Juli 2020 14:08 Uhr
Betreff:Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64Donnerstag 2. Juli 2020 16:59 Uhr
Betreff:Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:02.07.2020, 16:59 An:daniela.korn@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de> Nachricht-ID:<91690550-dff8-f02c-4f29-8f564191c20e@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.10.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------E2E84CB3768E55F1A8B42D24" Sehr geehrte Frau Korn,heute am frühen Vormittag wurden die Stahlpfosten, die die Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 versperrten entfernt.Die Hausverwaltung des Wohnblocks hat Herrn Nußbaum von der Berufsfeuerwehr Köln mitgeteilt, dass sie das ausgeblichene Feuerwehrzufahrts-Hinweisschild erneuern werden.Herr Nußbaum schrieb dazu:"Die Hausverwaltung Josefstraße 64 informierte mich, dass das vorhandene, verblasste Feuerwehrzufahrtsschild gegen ein neues Schild ausgetauscht werden soll, teilen Sie mir bitte mit, sobald das neue Schild hängt, dann komme ich zur Siegelung vorbei."Totalblockade der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64, Rettungsweg für 136 Wohneinheiten.
Das ist Vergangenheit, aber nur, weil ein "Bürger-Querulant" nicht locker ließ!
Donnerstag 9. Juli 2020
Mittwoch 15. Juli 2020
Betreff:
Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:
Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Datum:
15.07.2020, 15:53
An:
daniela.korn@stadt-koeln.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, info@anke-bruns.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, Pia.schmitz@stadt-koeln.de, stefan.nussbaum@stadt-koeln.de, heinz-juergen.muesseler@stadt-koeln.de
Nachricht-ID:
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Sehr geehrte Frau Korn, sehr geehrte Frau Schmitz, sehr geehrter Herr Wischum,
Fast ist es geschafft und das Thema Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 kann abgeschlossen werden.
Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass ich als Bürger Kölns nahezu eine Sisyphus-Arbeit bewältigen musste, bis alle meine Anliegen bearbeitet wurden.
Immerhin ging es nicht um eine Privatangelegenheit sondern darum, dass ein Rettungsweg für Bewohner von 136 Wohnungen wieder hergestellt werden sollte.
Das ist nun geschehen. Die Stahlpfostensperre wurde entfernt, die Andienungsfläche für die Abfallwirtschaftsbetriebe durch eine entsprechende Lade-Zone durch Vervollständigung der Beschilderung rechtsgültig geschaffen.
Dank regelmäßiger Kontrollen in den letzten Tagen, reduziert sich spürbar die Nutzung durch Dauerparker.
Ein Mitarbeiter der Sahle Hausverwaltung hat mir mittlerweile angedroht, dass man mir meinen Stellplatz kündigen würde, wenn ich jetzt nicht endlich Ruhe gäbe.
Dieser Mitarbeiter stellt die Müllcontainer zur Entleerung für die AWB bereit.
Weil er trotz der nun freien Andienungsfläche die Container weiterhin vor der Feuerwehrzufahrt abstellt, habe ich ihn angesprochen, doch die Andienungsfläche zu benutzen.
Es gibt auch eine zweite Fläche und zwar an der anderen Seite der Zufahrt, bei der die Stahlpoller nicht entfernt wurden. Dort ist auch die Ablagefläche für den Sperrmüll.
Meine abschließende Bitte an Sie, die Beteiligten: Informieren Sie Ihrerseits die Hausverwaltung Sahle über die neuen Gegebenheiten, weil es keinen Grund mehr gibt weiterhin die Müllcontainer vor der Feuerwehrzufahrt abzustellen. Oft stehen die Container länger als 24 Sunden, auch während der Nacht vor der Zufahrt.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen, dass Sie mich trotz Ihrer Arbeitsüberlastung in meinen Anliegen unterstützt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
15.7.2020 Josefstraße 64 Die Müllcontainer werden weiterhin vor der Feuerwehrzufahrt abgestellt.
Zufahrt Josefstraße 64 Hier können die Müllcontainer ebenfalls abgestellt werden.
Montag 20. Juli 2020
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Mittwoch 5. August 2020
Dienstag 11. August 2020
Betreff:
B-5296-2020 und B-5381-2020 u.a.Samstag 5. September 2020
Sehr geehrte Frau Korn,
am Freitag, den 4.9.2020 ermunterte Ihr Stellvertreter Herr Banach in Anwesenheit von seinem Kollegen Meier, eine Dauerparkerin, deren Verstoß im eingeschränkten Halteverbot zu parken 51143 Köln Josefstraße 64 er ahnte, ihr Fahrzeug im Bereich der Ein- und Ausfahrt, ebenfalls Josefstraße 64 zu parken. Dort sei das erlaubt.
Ich habe Herrn Banach auf die StVO hingewiesen, dass das
Parken vor Grundstückseinfahrten laut StVO so geregelt sei. Maßgeblich ist hier Paragraph 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5. Dieser besagt Folgendes:
Das Parken ist unzulässig
[…]
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
[…]
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Das Parken direkt an Einfahrten ist demnach verboten. Dies dient zum einen natürlich dem Zweck, dass die Eigentümer der Grundstücke bzw. die dort lebenden Menschen und deren Besucher beim Ein- und Ausfahren nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. Zum anderen darf bei der Grundstücksausfahrt keine Sichtbehinderung vorliegen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, Radfahrern oder anderen Pkw führen.
Herr Banach sei der Auffassung, dass es dadurch für die Benutzer der Zufahrt keine Sichtbehinderung gäbe. Außerdem läge es im Ermessensspielraum seiner Behörde, das Parken dort zu erlauben.
Übrigens wenden Sie den Ermessensspielraum auch bei der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 54-62 an und dulden Dauerparker, die auf der Sperrmarkierung ihr Fahrzeug abstellen. Herr Banach blieb unbeeindruckt von meinem Hinweis, dass es immer dieselben rücksichtslosen Fahrzeughalter wären, weniger als 10, die vor den genannten Zufahrten parkten. Ich habe das mit zahlreichen Fotos dokumentiert und Herrn Banner gebeten, mir die Arbeit der Fremdanzeigen zukünftig zu ersparen.
Es ist schon eigenartig, dass, selbst wenn es diesen Ermessensspielraum gäbe, die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen wird.
Etwa 10 Rücksichtslose und ein Hauswart der Firma Sahle schikanieren Anwohner von 325 Wohnungen, die nur über eine einzige Zufahrt ihre Stell- und Tiefgaragenplätze erreichen können.
Ich bin der Auffassung, dass eine solch stark frequentierte Ein- und Ausfahrt innerhalb ihrer Begrenzung in Gänze zur Verfügung stehen muss, ohne geparkte Fahrzeuge auf der einen und zeitweise abgestellten Müllcontainer auf der anderen Seite.
Freie Sicht für die Anwohner auf das Verkehrsgeschehen in der stark befahrenen Josefstraße!
Natürlich kann Frau Pia Schmitz, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, wie Sie mir schrieb, von jedem einzelnen verlangen, dass er sich, wenn die Sicht völlig genommen wird, in den Straßenverkehr hereintasten müsse, aber wo bleibt die Verhältnismäßigkeit dieser Forderung, wenn sie Dank weniger Rücksichtloser bei jedem Ausfahren angewandt werden muss?
Was den Hauswart betrifft, der stellt regelmäßig mehrere Müllcontainer vor der Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 ab, obwohl die Stadt Köln (Pia Schmitz, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung) eigens zu diesem Zweck die Halteverbotszone eingerichtet hat.
Herrn Banach teilte ich mit, dass das Fahrzeug, dessen Halterin er verwarnte, seit 7 Stunden den Abstellplatz für die AWB Müllcontainer blockierte. Er würde nur den einfachen 3 Minuten- Verstoß ahnden, das andere interessiere ihn nicht. Ich erwiderte ihm, dass ich dann eben doch eine Fremdanzeige machen müsse mit entsprechender Zeitangabe.
Mir ist unbegreiflich, weshalb ein Bürger um Selbstverständlichkeiten kämpfen muss, statt unterstützt zu werden. Weder die Halteverbotszone, noch die freie Zufahrt für die Feuerwehr zu den 136 Wohneinheiten der Josefstraße 64 gäbe es heute, wenn ich mich nicht unablässig dafür eingesetzt hätte.
Es war eine sehr zähe Angelegenheit. Ich musste selbst die Zuständigkeiten ermitteln, immer wieder nachhaken und entwickelte mich mittlerweile zur persona non grata bei den Mitarbeitern der Stadt Köln, deren Kreise ich störte. Herr Banach sei als Symbol für dieses seltsame Verhalten Ihrer und der anderen Ämter genannt, unterstrichen schon durch seinen Satz, Müllcontainer könne man wegrollen, wenn sie den Rettungsweg blockieren.
Ich füge diesem Schreiben keine "Beweisfotos" mehr hinzu. Die liegen zahlreich bei Herrn Wischum unter den Bearbeitungsnummern B-5296-2020 und B-5381-2020 u.a. vor.
Ich hoffe durch meine Zeilen endlich zu erreichen, dass das angeknackste Vertrauensverhältnis zwischen der Stadtverwaltung Köln und mir durch Ihr Einschreiten korrigiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Betreff:
Temporärer Fußgängerüberweg25.September 2020
Auch eine mögliche Unterstützerin für die Kölner Stadt-Finanzen! Stand schon gestern 11.11. dort, als Herr Vetter kontrollierte.
Beide parken noch 12.11.2020 10:50, also seit 4 Stunden.
51143 Köln, Josefstraße 54 Feuerwehrzufahrt 12.11.2020 11:00 Uhr
Zufälle gibt´s! Hier wird drastisch gezeigt, was in der Josefstraße zwischen Bergerstraße und Steinstraße vor sich geht, wenn ein
Herr Banach vom Ordnungsamt sagt, dass er dort nicht kontrollieren will, weil er die Josefstraße nicht mag und somit das Feld
den Rücksichtslosen überlässt..
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Dokumentiert sind zahlreiche weitere dieser Verstöße. Der Porzer Verkehrsdienst duldet das.
Wenn der Außendienst des Verkehrsdienst und der Polizei Porz auf Streife nun auch noch kontrolliert und ahndet,
wenn vor der Feuerwehrzufahrt geparkt wird, dann ist es so, wie es sein sollte.
Hans Georg Riedel
6. Februar 2021
17. Februar 2021
Begründung vom Verkehrsdienst Stadtbezirk Porz, weshalb das Dauerparken im absoluten Halteverbot geduldet wird.
Auf die E-Mail wurde nicht reagiert.
Hans Georg Riedel
Freitag 1. April 2022
Anmerkung für die Leser meiner Dokumentation:
Keine(r) der Angeschriebenen hat sich nach dieser E-Mail bei mir gemeldet.
Die B.A.S. hat zwar nach mehrfacher Anmahnung die Beschilderungen korrigiert und den sich auflösenden Zebrastreifen ausgebessert, allerdings bei strömendem Regen, was zur Folge hatte, dass sich die Markierungsfolie wieder abhob und B.A.S. erneut anrücken musste.
Zuvor hatte ich den Zuständigen und der B.A.S. Düsseldorf den neuerlichen Mangel mitgeteilt.
Unhöflichkeit und Missmanagement werden augenfällig, wenn man sich als außenstehender "einmischt".
Es war an der Zeit, die Dokumentation CompactMist zu erstellen!
Betreff:
51143 Köln Josefstraße 64Hans Georg Riedel
Hans Georg Riedel
Freitag 18. Juni 2021
Betreff:
ungenutzte AWB-Ladezone 51143 Köln, Josefstraße 64
Von:
Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Datum:
18.06.2021, 11:29
An:
Pia.schmitz@stadt-koeln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, V/6AWB@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, patric.stieler@stadt-Koeln.de, daniela.korn@stadt-koeln.de
Nachricht-ID:
<21b88dbf-db48-3056-e70e-532482596c5f@t-online.de>
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Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
Ich hatte Sie gebeten, die verbliebenen Poller, 2 vor und 2 im Ein- und Ausfahrtsbereich, 51143 Köln, Josefstraße 64 zu entfernen, weil vor ihnen auf dem Bürgersteig Sperrmüll abgelegt und auf der Straßenseite Dauerparker den Nutzern der Tiefgaragen- und Stellplatzausfahrt die Sicht beim Linkseinbiegen in die Josefstraße nehmen.
Sie lehnen es ab, die Poller entfernen zu lassen, weil sie das Parken auf dem Gehweg verhindern sollen und sich das viele Jahre bewährt hätte.
Das Parken auf dem Gehweg ist gar nicht möglich, weil dort seit Jahren Sperrmüll abgelegt wird, bis ich mich dafür einsetzte, einen anderen Ablageplatz zu finden.
Es gibt ihn seit dem 21. April 2021. Ihre Behörde, die AWB und Sahle haben meinem ausgearbeiteten Vorschlag zustimmend den Konsens gefunden, der von Sahle noch umgesetzt werden muss.
Auf das Problem Sperrmüllablage, die den Gehweg einengt und Stolperfallen für Passanten verursachen, sind Sie erst im April 2021 eingegangen.
Sie haben im April 2021 u.a. veranlasst, dass eigens dafür eine Halteverbotszone eingerichtet und entsprechend beschildert wurde.
Am 21.April 2021 war das erledigt. Der bis dato dort vorhandene Schrägparkplatz ist in der Zeit von Mo-Fr 7-16 Uhr für die Müllabholung durch die AWB-Köln freizuhalten.
Sahle hatte Ihnen in der Vereinbarung zugesagt, per Aushang seine Mieter über die neue Sperrmüllablagefläche zu informieren.
Ich habe Sie, die AWB und auch Sahle mehrmals darüber informiert, dass die neue Ablagefläche noch immer nicht genutzt, sondern der Müll weiterhin vor den Pollern auf dem Bürgersteig abgelegt wird.
Nachdem Sahle nicht reagiert, habe ich Sie und die AWB gebeten nachzuhaken.
Seit dem 21.April 2021 darf in der von Ihnen eingerichtete AWB Lade-Zone von Mo bis Fr von 7 bis 16 Uhr nicht geparkt werden, obwohl die Müllabholung dort noch immer nicht erfolgt.
Meine Schreiben dazu haben Sie nicht beantwortet.
Die AWB ihrerseits sieht keine Möglichkeit die Einhaltung der Sahle-Zusage zu erzwingen und behandelt nun den vor den Pollern abgelegten Sperrmüll als "wilden Müll", den sie fast täglich per Extratour abholt.
Wenn ich Gefahrenstellen bemerke, dann sehe ich nicht weg, sondern engagiere mich, damit kein Mitmensch zu Schaden kommt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, tätig zu werden.
Das aktuelle Foto vom 11. Juni 2021 zeigt
"Wilden Müll" und die Sicht nehmenden Dauerparker sowie die verbliebenen 4 Poller
Nächster Sperrmüllabholtermin ist der 23.Juni 2021
Bis dahin sammelt sich wilder Müll sich erneut auf dem Gehweg an.
Betreff:
K-DK 2505
Von:
Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Datum:
21.06.2021, 17:48
An:
daniela.korn@stadt-koeln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Nachricht-ID:
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Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
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Köln, 21. Juni 2021,
sehr geehrte Frau Korn, ich komme mal wieder zurück auf das Thema Rücksichtslosigkeit.
§ 1 und 12 der StVO werden ignoriert, und es sind immer "Wiederholer".
Solange man sie gewähren lässt, wird sich an deren Verhalten nichts ändern.
Einige wenige Beispiele:
21.Juni 2021 Josefstraße 64 Ein- Ausfahrtsbereich
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Subject:Fwd: K-DK 2505References:<d06586c3-c58a-010a-71e0-7d42de9c450c@t-online.de>Soviel Glück kann man doch nicht haben, dass das nicht auffällt und nicht entsprechend geahndet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel