Bewertung aktualisiert Montag 10. April 2023
Polizeiwache Porz, Ernst-Mühlendyck-Straße 4-6, 51143 Köln
51143 Köln, Josefstraße 64.
Auf die dortige Feuerwehrzufahrt müssten Ordnungsdienst und Polizei ihren besonderen Augenmerk richten, zumal sie ausführlich und mehrfach darüber informiert wurden, dass es sich hier um den einzigen Rettungsweg zu 136 Wohneinheiten handelt.
Wird er auch nur teilweise blockiert, gibt es aufgrund der baulichen Gegebenheiten keine Möglichkeit für Löschzüge, das Hindernis zu umgehen.
Trotzdem wird vor der Feuerwehrzufahrt immer wieder angehalten oder geparkt.
Die Kölner Berufsfeuerwehr fordert mit Nachdruck, dass Rettungswege freigehalten werden, weil es oft um Sekunden geht, die über Leben oder Tod entscheiden können,
z.B. bei Herzinfarkt und/oder Schlaganfall.
Polizei Porz und weitere zuständige Behörden, die ungenügend kontrollieren, weshalb der Rettungsweg durch abgestellte Fahrzeuge immer wieder blockiert wird:
1.Verkehrsdienst Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln
Telefon: 0221/221-27357 Telefax: 0221/221-27358 E-Mail: daniela.korn@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de
2. Polizeiinspektion 6 - (Südost) Ernst-Mühlendyck-Straße 4-6 51143 Köln Telefon: 0221 229-5630 E-Mail: PI6.koeln@polizei.nrw.de
3. Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH Bismarckstraße 34 D-48268 Greven Telefon: (02571) - 81 214 E-Mail: kontakt@sahle.de
Eine Mitarbeiterin des Verkehrsdienst/Ordnungsamt, Stadtbezirk Porz belehrte mich, dass es sich nicht um eine Feuerwehrzufahrt handele, weil auf dem Hinweisschild das amtliche Siegel der Stadt Köln fehlen würde. Bei genauerer Prüfung hätte sie gesehen, dass das Siegel völlig verblasst war. Ich musste mich selbst an die Kölner Berufsfeuerwehr, das Bauaufsichtsamt und
die zuständige Hausverwaltung wenden, bis das amtliche Siegel erneuert wurde. Im gesamten Porzer Stadtgebiet sind unzählige solcher Siegel seit Jahren verblasst.
Ich habe die Stadt darüber informiert. Sie teilte mir mit, dass alle Feuerwehrzufahrten regelmäßig durch die zuständigen Behörden kontrolliert würden. Wenn selbst die Porzer Polizei über Jahre hinweg
nicht bemerkt, dass auch bei der Feuerwehrzufahrt in unmittelbarer Nähe ihrer Wache das amtliche Siegel auf dem Hinweisschild völlig verblasst ist, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen,
nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit ihre Streifentätigkeit auszuüben. Die Wache ist in der Ernst-Mühlendyck-Straße 4-6, 51143 Köln-Porz.
Ein weiteres Beispiel: 3 eingerichtete Kurzzeitparkplätze vor der KiTa Josefstraße 83a werden von Dauerparkern blockiert. Auch das wird von Polizei und Ordnungsamt nicht bemerkt.
Deshalb wird vor der schräg gegenüber liegenden Feuerwehrzufahrt angehalten, vereinzelt mit eingeschaltetem Warnblinker, um Kinder zur KiTa zu bringen oder von dort abzuholen.
Die Zufahrt zum Rettungsweg wird zusätzlich von Zustell-Diensten als Lade Zone genutzt.
Wozu Kontrollfahrten oder Kontrollgänge, wenn die Gefährdung von Schutzbefohlenen übersehen wird?
Der Bereich Josefstraße 54 bis 87 gilt als Geheimtipp für rücksichtslose Falschparker, weil sie dort ungestraft ihr Fahrzeug abstellen können.
Und dann auch das noch, erlebt, am 15.03.2021:
Die Polizeidirektion Köln hatte auf meine Bitte hin die Porzer Wache informiert, dass ein PKW eine Feuerwehreinfahrt blockiert. Weil die Wachhabenden aber nicht reagierten, rief ich selbst an. Es stünden andere große Einsätze an hieß es. Weil es danach zufällig einen Rettungseinsatz im Wohnblock Josefstraße 64 gab, die Zufahrt noch immer versperrt war, rief ich die Porzer Polizei erneut an.
Mein Anruf weggedrückt, bis ich meinen Anschluss auf anonym umstellte. Trotz der Zusage des Diensthabenden Herrn Schmitz, nun doch dort nachzusehen, wurde das unterlassen.
Ich habe diese Oberflächlichkeiten mittlerweile in einem Satz zusammengefasst: "Sie sehen nichts, sie hören nichts und kommunizieren nicht untereinander."
Auch defekte Ampeln, vergessene Baustellenschilder, Schlaglöcher und andere Auffälligkeiten bleiben unbeachtet, man sei nicht zuständig.
Es bleibt dem Bürger überlassen, sich an andere städtische Behörden zu wenden!