Betreff:
Es ist an der Zeit, sich zu kümmern!
Von:
Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
Datum:
05.12.2020, 13:01
An:
buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, wolfgang.buescher@stadt-koeln.de, josef.breuer@stadt-koeln.de, "oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de" <oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de>, bussgeldstelle@stadt-koeln.de, Christoph.Querdel@vm.nrw.de, kerstin.arnold@stadt-koeln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Frau Arnold, Frau Nagel, Herr Breuer, Herr Büscher, Herr Querdel, Herr Wischum,
die Josefstraße 51143 Köln-Porz zwischen Bergerstraße und Steinstraße hat sich zu einem Zentrum von Verstößen gegen die StVO entwickelt.
Der Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, verursachte das, weil in diesem Abschnitt nur sehr selten kontrolliert wird.
Es wird immer wieder vor den Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64 geparkt, in absoluten Halteverbotszonen z.B. vor dem temporären Fußgängerüberweg Josefstraße 81/64 und gegenüber der Baustelle Josefstraße 87.
Stahlpfosten und wild abgelegter Sperr-Müll behindern Rollstuhl- und Rollatorfahrer wenn sie den temporären Überweg Josefstraße 81/64 nutzen wollen.
Es wird auf Sperrflächen, gekennzeichnet durch eine weiße Schraffierung und auch immer wieder -ohne sichtbar ausgelegten Berechtigungsausweis- auf dem für Rollstuhlfahrer reservierten Platz Josefstraße 81 geparkt.
Auffallend ist, dass es sich dabei in der Regel um etwa 10 Fahrzeuge handelt, Wiederholer dieser Verstöße, erkennbar an den amtlichen Kennzeichen.
Hinweise an die zuständige Behörde werden ignoriert.
Auch Fremdanzeigen tragen bisher nicht dazu bei, das rücksichtslose Verhalten der etwa 10 Fahrzeughalter*innen zu reduzieren.
Meldungen mit Bitte um Weiterleitung, dass z.B. sich die Markierung vom temporären Fußgängerüberweg Josefstraße 81/64 ablöst, mittlerweile fehlen komplette Streifen, bleiben unbeachtet.
Letzte Meldungen dazu per mail an Frau Daniela Korn Verkehrsdienst Abschnittsleitung Stadtbezirk Porz, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln am 14.10.2020 und am 16.11.2020 an Herrn Helmut Werter, Amt für Verkehrsmanagement Anordnung und Genehmigung von Arbeitsstellen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln.
Unternommen wurde bis zur Erstellung dieses Schreibens 05.12.2020 nichts.
Ich dokumentiere seit Monaten diese Eigenartigkeiten in Bild und Text und publiziere das mittlerweile im Internet.
Am Beispiel K-PN 7790 Fahrzeughalter, einer der 10 Wiederholer, parkt grundsätzlich in den absoluten und eingeschränkten Halteverboten, vor Feuerwehrzufahrten, wobei er den Rettungsweg Josefstraße 64 auch des Nachts zu 100% blockierte.
Bitte überprüfen Sie, ob es jemals ein Verfahren wegen dieser Ordnungswidrigkeiten gab. Auch Fremdanzeigen bleiben wirkungslos.
Mittlerweile bezweifle ich das geahndet wird, denn irgendwann müsste es für die Rücksichtslosen zu kostspielig werden.
Spricht man Mitarbeiter der Behörde während ihres Außendienstes an, trifft man auf unhöfliches Verhalten untermalt von ungehörigen Bemerkungen z.B. von Herrn Sascha Banach, Stellvertreter von Frau Korn: "Wir kontrollieren in dem Teil der Josefstraße nicht, weil wir sie nicht mögen!"
Eine Mitarbeiterin sagte zum Thema Feuerwehrzufahrt Josefstraße 64: "Das ist keine FwZ, sie ist nicht amtlich gesiegelt". Übersehen hatte sie, dass das Siegel lediglich verblasst war. Ich selbst musste mich darum kümmern und immer wieder nachhaken, bis die FwZ wieder "reaktiviert" wurde. Eine Kontrolle, dass nun nicht mehr dort geparkt wird findet immer noch nicht statt. Herr Vetter, Außendienst-Mitarbeiter vom Verkehrsdienst Porz, den ich fragte, ob man vor dem temporären Zebrastreifen im absoluten Halteverbot parken dürfe, sagte, dass man einen Abstand von 5m zum Zebrastreifen einhalten müsse. Auch dürfe im absoluten Halteverbot nicht geparkt werden.
Ich erwiderte, dass das aber nicht kontrolliert würde und das Dauerparken dort die Regel sei. Vetter: "Wir kontrollieren regelmäßig! Jetzt weiß ich wer Sie sind, das Gespräch ist hiermit beendet. Setzen Sie sich direkt mit Frau Daniela Korn in Verbindung.
Ich habe ihr das berichtet, worauf sie Herrn Vetter tags darauf am 11.11.2020 in die Josefstraße zur Kontrolle -auch meiner Angaben- schickte. Er verteilte Verwarn-Kärtchen auch an K-PN 7790, was den Halter des Fahrzeugs nicht beeindruckte, denn er stellt es weiterhin im absoluten Halteverbot vor dem Fußgängerüberweg ab, ohne Folgen für ihn. Fremdanzeigen an die Bußgeldstelle bleiben ebenfalls wirkungslos. Mittlerweile, seit Mai 2020, frage ich mich, was schief läuft, zwischen der Stadtverwaltung Köln und seinen Bürgern.
Selbstverständlich hätte ich den Bestrebungen vor allem denen der genannten städtischen Mitarbeiter nachkommen und endlich Ruhe geben können.
Das wird nicht geschehen!
Wenn ich bemerke, dass Rücksichtlose die Oberhand gewinnen, weil Behörden gegen die schweigende Mehrheit agieren, indem sie zulassen, dass Menschen gefährdet und schikaniert werden, dann gebe ich nicht auf.
Mittlerweile verbindet deshalb eine große Einvernehmlichkeit der Beteiligten der Stadt Köln, dass ein Bürger nervt und man ihn am besten ignoriert.
Ich bin gespannt, ob und wie nun auf diese Zeilen reagiert wird.
Einiges wurde Dank der Unnachgiebigkeit erreicht, eigentlich Selbstverständlichkeiten, die hätten erledigt werden müssen, bereits nach dem ersten Hinweis des Bürgers an die Stadt Köln.
Allein das Ausfindigmachen, welches Amt für welchen Bereich tatsächlich zuständig ist war Schwerstarbeit. Logistisch scheint vieles im Argen zu liegen, was die Vernetzung Ihrer Behörden untereinander betrifft.
Kommt noch der Unwille dazu, weitere Arbeit übernehmen zu müssen, weil ein Bürger keine Ruhe gibt, dann wird als letztes Abwehrmittel der Ermessensspielraum als Begründung für das Nichtstun eingesetzt.
Mittlerweile gibt es eine in ihrem Umfang ständig zunehmende Dokumentation mit der Überschrift "Klüngelüngelüng?"
Man hört interessiert zu, wenn Dritten berichtet wird, wie fragwürdig bis qualitativ ungenügend sich die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Bürger gestaltet.
Kopfschütteln und Erstaunen sind die Reaktion.
"Das ist eben der Kölner Klüngel, dagegen kommt niemand an", der Satz, der sehr häufig ausgesprochen wird.
Bitte tun Sie etwas gegen diese Meinungsbildung.
Trotz der Corona-Zeiten muss sich eine Möglichkeit finden.
§1 der StVO darf nicht ausgehöhlt werden!
Es sind gerade die Rücksichtslosen und Egoisten, die das Covid19-Virus liebt, denn sie sorgen für die ungehemmt fortschreitende Verbreitung dieser Pandemie.
Man darf rücksichtslosen Minderheiten das Feld nicht überlassen!
Zum temporären Fußgängerüberweg: Ist es verwunderlich, wenn Fußgänger die Straßenseite nicht wie vorgeschrieben wechseln?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Einige Beispiele.Das kann man ändern, wenn der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden ist.
Mögliche Ablagefläche für den Sperrmüll der Anwohner Josefstraße 64
Muss man das hinnehmen, wenn Hinweise an die zuständigen Behörden ignoriert werden?
Das abgeknickte Schild schaut noch immer gen Himmel, auf den 2 Plätzen, temporär als Halteverbotszonen ausgewiesen wird geparkt, die Absperrbaken zuvor weggeschoben.
Alles das bleibt unverändert weil der Verkehrsdienst Porz versagt.
Der kleine Grüne parkte ununterbrochen 11 Tage lang im absoluten Halteverbot.
Keinerlei Reaktion vom Verkehrsdienst Köln-Porz.
Einmalig wurde hier der Verkehrsdient tätig, nachdem ich Herrn Büscher, Vorgesetzten von Frau Korn eingeschaltet habe .
Das beeindruckt den Halter des Fahrzeugs nicht 1.12.12:56 Uhr
Dauerparker, jetzt 3.12.15:10 Uhr Es wurde eine Fremdanzeige an die Bußgeldstelle gesandt.
Bitte prüfen, ob die bearbeitet wurde.
Am 4.12.2020 geht es hier rücksichtslos weiter unter Duldung des Porzer Verkehrsdienstes.
Muss jedes mal Herr Büscher eingeschaltet werden?
Mittwoch 1.Juli 2020
Betreff:Feuerwehrzufahrt 51143 Köln, Josefstraße 64Von:Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>Datum:01.07.2020, 11:03 An:bauaufsichtsamt@stadt-köln.de, Hans Georg Riedel <humbuch@t-online.de>, info@anke-bruhns.de, buergerbeschwerden@stadt-koeln.de Nachricht-ID:<08a2ecd1-c074-09fd-5cae-c21e0285a8e4@t-online.de>User-Agent:Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101 Thunderbird/68.9.0MIME-Version:1.0Content-Type:multipart/alternative; boundary="------------F0F7C73DD92CD237C5B998B4" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,bitte teilen Sie mir mit, ob und wann die Feuerwehrzufahrt 51143 Köln-Porz, Josefstraße 64 für etwaige Lösch- und Rettungseinsätze wieder benutzt werden kann.Die Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz der Stadt Köln 375/1-Gefahrenabwehr, schrieb mir auf Anfrage, dass sie auf diese Feuerwehrzufahrt, die den Lösch- und Rettungseinsatz beschleunigt nicht verzichten kann. Das amtliche Siegel, das die Feuerwehrzufahrt als solche ausweist, ist völlig verblasst könne aber erst dann durch ein neues ersetzt werden, wenn Sperrpfosten, die derzeit die Zufahrt zu sehr einschränken in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt und dem Amt für Verkehrstechnik entfernt wurden. Eine Zufahrt könne nur dann gesiegelt werden, wenn sie auch als solche von der Feuerwehr genutzt werden könne.Bitte sehen Sie sich die 6 Fotos an.Mit freundlichen GrüßenHans Georg Riedel